Weisung betr. Actively Managed Certificates
Weisung betr. Actively Managed Certificates Datum des Inkrafttretens: 13. November 2025
Gestützt auf: Ziff. 1.4 Zusatzreglement für die Kotierung von Derivaten (ZRD), Ziff. 1.5 Zusatzreglement für die Kotierung von Exchange Traded Products (ZRETP)
1 Zweck und Gegenstand
In Ergänzung zum Zusatzreglement für die Kotierung von Derivaten (ZRD) und zum Zusatzreglement für die Kotierung von Exchange Traded Products (ZRETP) führt diese Weisung die Anforderungen für die Kotierung von Actively Managed Certificates (AMCs) an der BX Swiss AG (BX Swiss) weiter aus.
2 Definition
Als AMCs gelten Produkte, deren Basiswerte diskretionär verwaltet werden.
Für die Qualifikation als AMC ist es unerheblich, ob sich ein Produkt direkt auf einen diskretionär verwalteten Basket oder indirekt auf einen darauf basierenden Index als Basiswert bezieht.
Ein Indexprodukt gilt insbesondere dann als AMC, wenn der Index ganz oder teilweise diskretionär verwaltet wird.
3 Besondere Pflichten
Um bei AMCs eine transparente Kursbildung zu gewährleisten, unterliegen die Emittenten den folgenden besonderen Pflichten:
a) Auskunftspflicht gegenüber der BX Swiss: auf Anfrage von BX Swiss muss die aktuelle Zusammensetzung des Basiswerts sowie die Historie der Anpassungen jederzeit und unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.
b) Anlagestrategie: Die Investitionsrichtlinie und das entsprechende Titeluniversum müssen zum Zeitpunkt der Emission festgelegt sein und dürfen nur mit Zustimmung aller Anleger oder in Übereinstimmung mit den Prospektbedingungen angepasst werden. Die Investitionsrichtlinie und das Titeluniversum sind der Zulassungsstelle zusammen mit dem Kotierungsgesuch einzureichen beziehungsweise auf einer der Zulassungsstelle bekanntzugebenden Webseite zugänglich zu machen. Der Emittent oder ein von ihm beauftragter Dritter hat die Einhaltung der Investitionsrichtlinie, des Titeluniversums und die Zulässigkeit der Basiswerte laufend zu überwachen.
4 Schlussbestimmungen
Diese Weisung wurde von der Zulassungsstelle angenommen und tritt am 13. November 2025 in Kraft.