BX Teilnehmerrevision Guide
Rubrum
Stand: April 2025
BX Swiss AG Teilnehmerrevision – Guide zur Revisionsbericht-Vorlage Dieser Guide soll den Handelsteilnehmern bzw. den beauftragten Prüfgesellschaften oder den internen Revisionsstellen1 des Teilnehmers bei der Durchführung der ordentlichen Teilnehmerrevision und dem Ausfüllen der Revisionsbericht-Vorlage der BX Swiss behilflich sein. 1. Auftrag Im ersten Abschnitt ‘Auftrag’ soll die Prüfgesellschaft ihren Auftrag kurz beschreiben, den geprüften Zeitraum definieren und die verantwortlichen Prüfer unterschreiben. Den genauen Wortlaut kann die Prüfgesellschaft selbst wählen. 2. Ergebnisse der Prüfung
In diesem Abschnitt soll die Prüfgesellschaft folgende Angaben machen: (1) Einleitung Hier kann die Prüfgesellschaft eine Einleitung zum Revisionsbericht anbringen.
(2) Beanstandungen Hier sollten Beanstandungen des Berichtsjahres sowie der letzten Prüfperiode (sofern vorhanden und noch nicht zufriedenstellend erledigt) inkl. Umsetzungfrist erwähnt werden. Falls es keine Beandstandungen gab, sollte dies hier auch vermerkt werden. Auch die Erledigung von Vorjahresbeanstandungen sollte in diesem Abschnitt erwähnt werden. (3) Erkenntnisse / Zusammenfassung / Empfehlungen
Hier können weitere Erkentnisse oder Feststellungen, welche zu keinen Beanstandungen geführt haben, aufgeführt werden.
3. Kommentare nach Prüfpunkten In diesem Abschnitt soll die Prüfgesellschaft konkret auf die jeweiligen Prüfpunkte eingehen und kennzeichnen, a) welche Prüftiefe2 ausgewählt wurde. Bei jedem Prüfpunkt soll unter ‘Details’ erläutert werden b) wie der Teilnehmer seinen Anforderungen nachkommt bzw. die Erfüllung dieser kontrolliert, c) was von der Prüfgesellschaft geprüft und festgestellt wurde bzw. welche Beanstandungen/Empfehlungen ausgesprochen wurden. Am Schluss soll d) eine Konklusion abgegeben werden.
1 Soll die interne Revisionsstelle die Prüfung durchführen, bedarf dies eines schriftlichen Antrags und einer
Genehmigung gemäss Ziff. 8.6 des Teilnehmerreglements der BX Swiss AG. 2 Siehe auch Art. 10 Abs. 2 & 3 Verordnung der FINMA über die Aufsichtsprüfung.
Stand: April 2025
Prüfpunkte:
(1) Einhaltung der Marktverhaltensregeln
Art. 143 FinfraG, FINMA RS 2013/8
(2) Zugang Händler ins BX Börsensystem BX Swiss Teilnehmerreglement Ziffer 7.4 (3) Stellvertretungsregelung registrierter Händler BX Swiss Teilnehmerreglement Ziffer 7.4 (4) Transaction Reporting
Art. 39 FinfraG, Art. 37 FinfraV, FINMA RS 2018/2, BX Swiss Reglement der
Meldestelle (5) Trade Reporting
Art. 38 FinfraG, Art. 39 FinfraG, Art. 37 FinfraV, FINMA RS 2018/2, BX Swiss
Reglement der Meldestelle (6) Abschlusszeitpunkt BX Swiss Reglement der Meldestelle (7) Kennzeichnung von Aufträgen und Abschlüssen BX Swiss Handelsreglement Ziffer 14.6 4. Weitere Prüfungshandlungen und/oder zusätzliche Informationen In diesem Abschnitt kann die Prüfgesellschaft unter • Weitere Prüfungshandlungen Über institutsspezifische Prüfungshandlungen berichten (falls von der BX Swiss gefordert);
• Zusätzliche Information Allfällige weitere Information zur Kenntnis bringen. 5. Frist zur Einreichung Der Prüfbericht ist bei der Handelsüberwachungsstelle der BX Swiss bis am 31. März des dem Berichtsjahr folgenden Jahres einzureichen.
6. Weitergehende Informationen Weitere Informationen finden sich im BX Teilnehmerreglement unter Ziff. 8 Revision.