26.4174

Verkehr ’45: Die Ostschweiz darf nicht den Anschluss verlieren

Wortlaut

Mit «Verkehr ’45» werden die verkehrspolitischen Prioritäten der kommenden Jahrzehnte festgelegt. Die Ostschweiz ist ein bedeutender Wirtschafts-, Industrie- und Lebensraum. Sie ist auf leistungsfähige Verbindungen mit dem Grossraum Zürich, dem Mittelland sowie mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein angewiesen.

Positiv ist, dass die 3. Röhre des Rosenbergtunnels dem Realisierungshorizont 2045 zugeordnet wurde. Dies schafft jedoch noch keine ausreichende Verbindlichkeit. Gleichzeitig fehlen beim Bahnausbau klare Perspektiven. Bereits beschlossene Massnahmen wie die Doppelspurlücke Rorschach–Rorschach Stadt sollen sogar gestrichen werden.

Während in anderen Regionen milliardenschwere Grossprojekte, ohne ein genügendes Kosten-Nutzenverhältnis vorgesehen sind, darf die Ostschweiz nicht erneut vertröstet werden. Der Bundesrat ist deshalb gehalten, in der Botschaft 2027 konkrete Beschlüsse, ausreichende Planungsmittel und nachvollziehbare Realisierungstermine für die Ostschweizer Schlüsselprojekte vorlegen.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist er bereit, die 3. Röhre des Rosenbergtunnels mit der Spange Güterbahnhof bereits mit der Botschaft 2027 verbindlich in den Ausbauschritt aufzunehmen oder zumindest die erforderlichen Projektierungsmittel und einen verbindlichen Realisierungsfahrplan vorzusehen?

  2. Wie stellt er sicher, dass die zentralen Ostschweizer Bahnausbauten nicht gestrichen oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden? Dies betrifft insbesondere den Vollknoten St. Gallen, den Knoten Wil, die fehlende Doppelspur Tiefenwinkel (Mühlehorn) am Walensee, die Doppelspurlücke Rorschach–Rorschach Stadt, die Strecke Frauenfeld–Wil einschliesslich Wil West sowie Kapazitäts- und Beschleunigungsmassnahmen zwischen Winterthur, St.Gallen und St.Margrethen und die Umsetzung des 4. Gleis Bahnhof Stadelhofen als dringend notwendiges Projekt.

  3. Ist er bereit, in der Botschaft 2027 ausreichende Planungsmittel vorzusehen, damit diese Vorhaben spätestens mit der Botschaft 2031 entscheidungsreif sind?

  4. Welche konkreten Angebotsverbesserungen und Fahrzeitverkürzungen strebt er auf der Ost-West-Achse Genf–Bern–Zürich–St.Gallen–St.Margrethen an?

  5. Ist er bereit, gemeinsam mit den Ostschweizer Kantonen ein verbindliches, verkehrsträgerübergreifendes Ausbau- und Angebotspaket festzulegen?