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Wäre es nicht sinnvoll "Geofencing" und "Geocaging" bei Drohnen vorzuschreiben?

Wortlaut

Drohnen spielen bei der hybriden Kriegsführung eine entscheidende Rolle, wie jüngste Vorfälle im europäischen Ausland eindrücklich zeigen.
- Ist es aus Sicht des Bundesrats für die innere Sicherheit hilfreich für im Inland verkaufte oder sich im Betrieb befindende Drohnen Bauteile, die «Geofencing» und «Geocaging» ermöglichen, verbindlich vorzuschreiben?
- Wie beurteilt der Bundesrat die Wirkung solcher Vorschriften für die hiesige Drohnenindustrie?