Vermögensverwalterin X - Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten

Rubrum

Vermögensverwalterin X - Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten

Partei: Vermögensverwalterin X

Bereich: Bewilligte

Thema: Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten

Massnahmen: Nichterteilung der Bewilligung als unabhängige Vermögensverwalterin

Rechtskraft: nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-5256/2024

Kommunikation: -

Entscheiddatum: 21.06.2024

Zusammenfassung

Die Vermögensverwalterin X hat Ende des Jahres 2022 bei der FINMA ein Gesuch um Bewilligung als unabhängige Vermögensverwalterin gestellt (Art. 2 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Art. 5 Abs. 1 FINIG). Sie verwaltete insbesondere Vermögen von politisch exponierten Personen, wovon eine im Ausland lebende Kundin wegen Korruptionsdelikten angeklagt wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Angestellter der Vermögensverwalterin X der Geldwäscherei bezichtigt. Eine vertiefte Prüfung der FINMA ergab, dass die Vermögensverwalterin X in der Vergangenheit mit einem grundsätzlich mangelhaften Geldwäschereidispositiv ausgestattet war. Da sowohl der Vermögensverwalterin X, als auch auch dem Angestellten als Gewährsträger keine günstige Gewährsprognose gestellt werden konnte (Art. 11 FINIG), lehnte die FINMA die Erteilung einer Bewilligung als unabhängige Vermögensverwalterin ab.