Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

IPI 101709

IGE 101709:

Rubrum

Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 101709 in Sachen

MERAXIS AG Worbstrasse 50 3074 Muri b. Bern Widersprechende Partei

vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG Eigerstrasse 2 Postfach 3000 Bern 14

CH-Marke Nr. 728755 - ((fig.))

gegen

INEOS Automotive Limited Hawkslease, Chapel Lane Widerspruchsgegnerische Partei

vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach 1772 8027 Zürich

IR-Marke Nr. 1543006 - GRENADIER ((fig.))

Gestützt auf Art. 31 ff. i.V.m. Art. 3 des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG, SR 232.11), Art. 20 ff. der Markenschutzverordnung (MSchV, SR 232.111), Art. 1 ff. der Verordnung des IGE über Gebühren (GebV-IGE, SR 232.148) sowie auf Art. 1 ff. des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (nachfolgend: IGE) in Erwägung gezogen:

I. Sachverhalt und Verfahrensablauf

1.

Die IR-Marke Nr. 1543006 "GRENADIER (fig.)", nachfolgend angefochtene Marke, wurde am 30.07.2020 in der Gazette des marques internationales 2020/29 veröffentlicht. Sie ist in der Schweiz, soweit hier interessierend, für folgende Waren und Dienstleistungen geschützt: Klasse 9 Appareils et instruments scientifiques, nautiques, géodésiques, photographiques, cinématographiques, optiques, de pesage, de mesurage, de radio, de télévision, d'enregistrement sonore, de reproduction sonore, de télécommunications, de signalisation, de contrôle (inspection) et d'enseignement; appareils et instruments d'essai; mètres à ruban; aimants; appareils électriques et électroniques à utiliser pour la réception d'émissions diffusées par voie terrestre, satellite ou câblée; appareils de radio et récepteurs de signaux radio; antennes réceptrices; relais; thermomètres; serrures électriques; appareils et instruments d'alarme; appareils et instruments pour l'extinction d'incendies; appareils et instruments GPS; télécommandes; visières antireflets; interrupteurs pour la commande d'accessoires électriques; batteries; chargeurs de batterie; téléphones; ordinateurs; matériel informatique; logiciels informatiques; applications logicielles informatiques (apps); Logiciels de jeux électroniques; jeux informatiques électroniques; dispositifs électroniques portables et/ou de poche pour la réception, la lecture et la transmission de musique, sons, images, textes, signaux, informations et codes; publications électroniques [téléchargeables]; bandes, disques et fils, tous magnétiques; cartouches et cassettes audio et vidéo préenregistrées et vierges; bandes, cartouches et cassettes audio et vidéo préenregistrées et vierges; disques compacts; disques DVD; CD-ROM; disques et cartes magnétiques; supports de mémoire; enregistrements musicaux, vidéo, sonores et/ou audio (téléchargeables); lecteurs MP3; lecteurs de bande; lecteurs de disques compacts; sonneries de téléphones (téléchargeables); appareils et instruments pour la conduite, la commutation, la transformation, l'accumulation, le réglage ou la commande d'électricité; cartes à puce; instruments, équipements et appareils de stockage de données; étuis pour téléphones mobiles; étuis pour appareils de prise de vues; appareils de verrouillage et serrures électroniques; cartes multimédias, cartes mémoire, cartes

de mémoire flash, puces mémoire, fiches, cartes enfichables, cartes SIM, cartes téléphoniques; systèmes de repérage universel; vêtements de protection; articles de lunetterie; articles de lunetterie pour le sport; articles de lunetterie de protection; lunettes de soleil; étuis pour articles de lunetterie; étuis pour lunettes de soleil; montures pour articles de lunetterie; cordons pour lunettes de soleil et articles de lunetterie; casques; articles de lunetterie et casques de protection pour le sport; visières (chapellerie); parties et garnitures de tous les produits précités; aucun des produits précités n'étant à utiliser en rapport avec l'enregistrement, la production ou la transmission de musique, ou d'événements de musique en direct; Klasse 12 Véhicules terrestres; essieux, carrosseries et châssis de véhicules; engrenages, embrayages et freins de véhicules; groupes moteurs et moteurs pour véhicules; appareils de guidage; capitonnages et sièges de véhicules; roues de véhicule; galeries de toit et barres de toit de véhicules; suspensions de véhicules; barres de remorquage; vitres de véhicules; calandres de radiateur; parties et garnitures de tous les produits précités ; Klasse 35 Services de détail et services de vente en gros en rapport avec des composés chimiques et produits chimiques à utiliser dans le fonctionnement, la réparation, l'entretien et la maintenance de véhicules, liquides de freins, compositions de dégivrage, compositions antigel, compositions adhésives pour la réparation de surfaces, compositions d'étanchéité, produits après-rasage, eaux de Cologne, produits cosmétiques, produits de parfumerie, produits de toilette, savons, huiles essentielles, dentifrices, transferts à usage cosmétique, substances et préparations de nettoyage, décoloration et polissage, produits de dégraissage, papier de verre, toile de ponçage, toile émeri, térébenthine, cires, essence, gazole, huiles, graisses, lubrifiants, combustibles, insignes, chaînes porte-clés, chaînes de montre, anneaux porte-clés, chaînes, serrures, écrous, boulons, vis, câbles et fils (non électriques), articles de quincaillerie, lunettes, lunettes de soleil, étuis pour lunettes et lunettes de soleil, parasoleils, interrupteurs pour la commande d'accessoires électriques, batteries, chargeurs de batterie,

jeux électroniques, appareils de radio et récepteurs de signaux radio, antennes réceptrices, bandes vidéo et bandes audio, disques compacts, DVD, appareils et instruments photographiques, téléphones, relais, thermomètres, serrures électriques, appareils et instruments d'alarme, appareils et instruments pour l'extinction d'incendies, appareils et instruments de télécommunication, appareils et instruments GPS, lecteurs de bande, lecteurs de disque compact, appareils et instruments d'essai, logiciels informatiques, applications logicielles informatiques (applis), matériel informatique, jeux informatiques sur bandes, supports d'enregistrement, aimants, mètres à ruban, jeux informatiques, appareils et instruments d'éclairage, ampoules d'éclairage, protège-phares, réflecteurs pour véhicules, lampes de poche, véhicules, châssis, carrosseries et essieux de véhicule, engrenages, embrayages et freins de véhicule, moteurs (engines) et moteurs pour véhicules, pots d'échappement, appareils de pilotage, capitonnages et sièges de véhicule, roues de véhicule, barres de toit et galeries de toit de véhicule, suspensions de véhicule, barres de remorquage, vitres de véhicule, calandres de radiateur, articles de bijouterie, montres, horloges, chaînes, bracelets de montre et bracelets de montre de type lanière, bracelets, boucles, boutons de manchettes, anneaux porte-clés, colifichets porte-clés, insignes, épingles et pinces à cravate, produits de l'imprimerie, publications périodiques, livres, manuels, calendriers, cartes postales, affiches, images, photographies, albums photos, porte-chéquiers, classeurs, dossiers, bannières, autocollants, décalcomanies, cartes à jouer, tatouages, atlas, articles de papeterie, matériaux en caoutchouc et matières plastiques, boîtes et contenants de rangement, plaques d'immatriculation de véhicule, meubles, miroirs, cadres, stores, bagages, malles, parapluies, courroies, bandes et sangles, serviettes [maroquinerie], étuis pour clés, sacs à dos, sacs à dos à armature, sacs, boîtes, ceintures porte-outils, portefeuilles et portemonnaies, housses pour véhicules, récipients et ustensiles à usage domestique, mugs et tasses, articles de verrerie, articles en porcelaine de Chine, articles en faïence, articles textiles, serviettes, couvertures, drapeaux et fanions, vêtements, articles chaussants,

coiffures, moquettes, carpettes, tapis et nattes, revêtements de sols, jeux et articles de jeu, articles pour le sport, bières, ale, mild, lager, stout, porter, produits à boire sans alcool, boissons aux fruits et jus de fruits, eaux minérales et gazéifiées, produits à boire alcoolisés, briquets, fournitures pour fumeurs, parties et garnitures pour tous les produits précités; services de publicité; services de marketing; services de conseillers d'affaires et services de gestion d'affaires; organisation de programmes de fidélisation de clientèle; prestation de conseils, informations et services de conseillers se rapportant à tous les services précités.

2.

Mit Schreiben vom 28.10.2020 erhob die widersprechende Partei gegen die Schutzausdehnung dieser Marke in der Schweiz Widerspruch und beantragte deren teilweisen Widerruf im obgenannten Umfang.

3.

Die widersprechende Partei stützt sich auf ihre Schweizer Marke Nr. 728755 "(fig.)", nachfolgend Widerspruchsmarke, die für folgende Waren und Dienstleistungen der Klassen 1-2, 6-8, 11-12, 17, 19, 23, 35, 40 eingetragen ist: Klasse 1 Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Feuerlösch- und Brandschutzmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; Mittel zum Gerben von Tierhäuten; Kitte und andere Spachtelmassen; Kompost, Düngemittel, Dünger; biologische Mittel für gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke; Abschwächer für fotografische Zwecke; Adjuvantien, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; Agar-Agar; Akrylharze im Rohzustand; Aktinium; Aktivkohle; Alaun; Albumin [tierisch oder pflanzlich als Rohstoff]; Albuminpapier; Aldehydammoniak; Aldehyde; Algen als Düngemittel; Alginate für die Lebensmittelindustrie; Alginate für industrielle Zwecke; Alkalien; Alkalijodid für gewerbliche Zwecke; Alkalimetalle; Alkalisalze; Alkaloide; Alkohol; Aluminiumalaun; Aluminiumchlorid; Aluminiumjodid; Aluminiumoxid; Aluminiumsilikat; Ameisensäure; Americium; Ammoniak; Ammoniakalaun; Ammoniaksalz; Ammoniumnitrat; Ammoniumsalze; Amylalkohol; Amylazetat; angesäuertes Wasser zum Nachfüllen von Akkumulatoren; Anhydride; Anthranilsäure; Antiklopfmittel für Verbrennungsmotoren; Antimon; Antimonoxid; Antimonsulfid; Antioxidantien zur Herstellung von Kosmetika; Antioxidantien zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln; Antioxidantien zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen; Antioxidantien zur Verwendung in Herstellungsverfahren; Antistatika, nicht für Haushaltszwecke; Appreturleime; Appreturmittel für die Textilindustrie; Argon; Arsen; arsenige Säure; Astatin; Äthan; Äther; Äthylalkohol; Äthyläther; Ätzalkali; Ätzmittel; Ätzmittel für gewerbliche Zwecke; Ätznatron für gewerbliche Zwecke; Auffrischungsmittel für Schallplatten; Aviviermittel für Textilien; Azetate [Chemikalien]; Azeton; Azetylen; Azetylentetrachlorid; Back- und Kochaktivierungsmittel für gewerbliche Zwecke; Bakterienpräparate, ausser für medizinische oder tierärztliche Zwecke; bakteriologische Präparate für die Essiggärung; bakteriologische Präparate, ausser für medizinische oder tierärztliche Zwecke; Bakterizide für die Weinbereitung (chemische

Erzeugnisse zur Verwendung bei der Weinbereitung); Barium; Bariumsulfat; Bariumverbindungen; Baryt; Barytpapier; Basen (chemische Erzeugnisse); basisches Bismutgallat; Baumkitt; Baumsalbe für die Forstwirtschaft; Baumwachs; Bauxit; Bentonit; Benzen [Kohlenwasserstoff]; Benzoesäure; Benzoesäuresulfimid; Benzol [Kohlenwasserstoff]; Benzolderivate; Berkelium; Betonbindemittel; Betonkonservierungsmittel [ausgenommen Anstrichfarben und Öle]; Bierklär- und -konservierungsmittel; Bierkonservierungsmittel; Bindemittel für die Giesserei; biochemische Katalysatoren; biologische Gewebekulturen, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; biologische Mittel für Labors, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; Bismut; Bismutsubnitrat für chemische Zwecke; Blähton für Hydrokultur [Substrat]; Bleiarsenat; Bleiazetat; Bleioxid; Blitzlichtpräparate; Blumenerde; Blutkohle; Bodenverbesserungsmittel; Bohrschlamm; Bohrschlammzusätze; Borax; Borsäure für industrielle Zwecke; Bremsflüssigkeit; Brennstoffe für Kernreaktoren; Brennstoffsparmittel; Brom für chemische Zwecke; Californium; Cäsium; Cer; Cerium; Chemikalien zum Schutz vor Brandkrankheiten von Getreide; Chemikalien zum Schutz vor Getreidekrankheiten; Chemikalien zum Schutz vor Rebenkrankheiten; chemische Beschichtungen für ophthalmische Linsen; chemische Betonbelüftungsmittel; chemische Emailtrübungsmittel; chemische Entzunderungsmittel für Motoren; chemische Erzeugnisse für den Gartenbau [ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; chemische Erzeugnisse für die Forstwirtschaft, ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten; chemische Erzeugnisse für die Fotografie; chemische Erzeugnisse für die Landwirtschaft [ausgenommen Fungizide, Herbizide, Insektizide und Mittel zur Bekämpfung von Parasiten]; chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke; chemische Erzeugnisse für Laboranalysen [ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke]; chemische Erzeugnisse für wissenschaftliche Zwecke [ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke]; chemische Erzeugnisse zum Erleichtern des Legierens von Metallen; chemische Erzeugnisse zur Emailherstellung, ausgenommen Farben; chemische Erzeugnisse zur Verhütung von Mehltau; chemische Farbaviviermittel für gewerbliche Zwecke;

chemische Feuchtigkeitsimprägniermittel für Mauerwerk [ausgenommen Anstrichfarben]; chemische Feuchtigkeitsimprägniermittel für Textilien; chemische Feuchtigkeitsimprägniermittel für Zement, ausgenommen Anstrichfarben; chemische Fleckenschutzmittel für Stoffe; chemische Glastrübungsmittel; chemische Gummiverstärker; chemische Imprägniermittel für Textilien; chemische Imprägnierungsmittel für Leder; chemische Katalysatoren; chemische Kondensationsmittel; chemische Konservierungsmittel für Lebensmittel; chemische Kühlmittel; chemische Lederauffrischungsmittel; chemische Mattierungsmittel für Glas; chemische Mittel für die Herstellung von technischer Keramik; chemische Mittel zur Farbenherstellung; chemische Mittel zur Pigmentherstellung; chemische Mittel zur Verhütung von Kondenswasserbildung; chemische Papierverstärker; chemische Präparate für das Ausspülen von Radiatoren; chemische Räuchermittel für Fleischwaren; chemische Reagenzien [ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke]; chemische Schornsteinreinigungsmittel; chemische Schweissmittel; chemische Stärkelösungsmittel; chemische Wachsbleichmittel; chemische Wasserreinigungsmittel; chemische Zellulosederivate; chemische Zusätze für Kraftstoffe und Treibstoffe; chemische Zusätze für Öle; chemische Zusatzmittel für Fungizide; chemische Zusatzmittel für Insektizide; chemisches Testpapier; Chlor; Chlorate; Chlorhydrate; Chloride; Chlorkalk; Chlorwasserstoffsäure; Cholsäure; Chromalaun; Chromate; Chromoxid; Chromoxidsalze; Chromsalze; Chromsäure; Cobaltoxid für gewerbliche Zwecke; Curium; Cymol;

dendrimerbasierte Polymere zur Verwendung bei der Herstellung von Kapseln für pharmazeutische Erzeugnisse; destilliertes Wasser; Detergenzien zur Verwendung in Herstellungsverfahren; Dextrin [Appreturmittel]; Diagnostikmittel, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; Diastasen für gewerbliche Zwecke; Diatomeenerde; Diazopapier; Distickstoffoxid [Lachgas]; Dolomit für gewerbliche Zwecke; Düngemittel; Dünger; Dysprosium; Edelmetallsalze für gewerbliche Zwecke; Eisensalze; Elektrophorese-Gele; Emailtrübungsmittel; Emulsionsmittel; Entfärbungsmittel für industrielle Zwecke; Entformungsmittel; Entkalkungsmittel, ausgenommen für Haushaltszwecke; Entlaubungsmittel; Entwässerungsmittel für gewerbliche Zwecke; Entwickler [Fotografie]; Enzyme für die Lebensmittelindustrie; Enzyme für gewerbliche Zwecke; Enzympräparate für die Lebensmittelindustrie; Enzympräparate für gewerbliche Zwecke; Epoxyharze im Rohzustand; Erbium; Erdalkalimetalle; Erdöldispergierungsmittel; Essiggeist; essigsaure Tonerde; Essigsäureanhydrid; Ester; Europium; Färbesalze für Metalle; Fermente für chemische Zwecke; Fermium [Centurium]; Ferrosalze; Ferrotypieplatten [Fotografie]; Ferrozyanverbindungen; Fettbleichmittel; Fettentfernungsmittel zur Verwendung bei Herstellungsverfahren; Fettsäuren; Fettspaltungsmittel; Feuchtigkeitsimprägniermittel für Leder; Feuerlöschmittel; Feuerschutzmittel; Filterkohle; Filtermaterialien aus chemischen Substanzen; Filtermaterialien aus Kunststoffen im Rohzustand; Filtermaterialien aus mineralischen Substanzen; Filtermaterialien aus pflanzlichen Substanzen; Filtersubstanzen für die Getränkeindustrie; Fischleim, nicht für Papier- oder Schreibwaren, für den Haushalt oder für Nahrungsmittel; Fischmehl als Dünger; Fixierbäder [Fotografie]; Fixiermittel [Fotografie]; Flavonoide für gewerbliche Zwecke [phenolische Verbindungen]; Fleischbeizmittel [Mittel zum Zartmachen] für gewerbliche Zwecke; Flockenbildner; Fluate; Fluide für Getriebe; Fluide für Servolenkungen; Fluor; Fluorverbindungen; Fluorwasserstoffsäure; Flüssigkeiten zum Entschwefeln elektrischer Akkumulatoren; Flussmittel zum Löten [Hartlöten]; Flussmittel zum Schweissen; Formaldehyd für chemische Zwecke; Formmittel für die Giesserei; fotografische Emulsionen; fotografische Papiere; fotografische Sensibilisatoren; Fotometerpapier; Francium;

Frostschutzmittel; Gadolinium; Galläpfel; Gallium; Gallusgerbsäure; Gallussäure zur Herstellung von Tinte; galvanische Bäder; Galvanisiermittel; Gambir [Gerbmittel]; Gasdetergenzien; Gelatine für fotografische Zwecke; Gelatine für gewerbliche Zwecke; Gene von Saatgut für die landwirtschaftliche Produktion; Gerbbeizen [Alaun, Weissgerberei]; Gerbhölzer; Gerbmittel; Gerböle; Gerbsäure; Gerbstoffe; Getriebeöle; Getter [Reagenzstoffe]; Gewindeschneidmittel; Giessereisand; Giftgasneutralisierungsmittel; Gips als Dünger; Glaserkitt; Glastrübungsmittel; Glukose [Traubenzucker] für die Lebensmittelindustrie; Glukoside; Glutaminsäure für gewerbliche Zwecke; Gluten für die Lebensmittelindustrie; Gluten für industrielle Zwecke; Glykol; Glykoläther; Glyzeride; Glyzerin für gewerbliche Zwecke; Goldsalze; Grafit für gewerbliche Zwecke; Graphen; Guano; Gummi [Klebstoffe] für gewerbliche Zwecke; Gummiarabikum für gewerbliche Zwecke; Gummilösungsmittel; Gurjunbalsam zur Verwendung bei der Herstellung von Lack; Helium; Holmium; Holzalkohol; Holzessig; Holzgeist; Holzgeistdestillationsprodukte; Holzzellstoff; Humus; Humusabdeckungen; Hydrate; Hydraulikflüssigkeiten; Hydrazin; Hyposulfite; Ionenaustauscher [Chemikalien]; Isotope für gewerbliche Zwecke; Jod für chemische Zwecke; Jodalbumin; Jodide für gewerbliche Zwecke; Jodsalze; Jodsäure; Kainit; Kalium; Kaliumazetat; Kaliumbioxalat; Kaliumdichromat; kaliumhaltige Wässer; Kalkstickstoff als Düngemittel; Kalomel [Quecksilberchlorid]; Kältemittel; kalzinierte Soda; Kalziumkarbid; Kalziumsalze; Kampfer für industrielle Zwecke; Kaolin; Karbid; Karbolineum für den Pflanzenschutz; Karbonate; Kartoffelmehl für gewerbliche Zwecke; Kasein für die Lebensmittelindustrie; Kasein für gewerbliche Zwecke; Katechu; Keramikglasuren; Keramikpartikel als Filtermaterial; Keramikverbindungen für die Sinterung [Granulat und Pulver]; Kesselsteinlösungsmittel; Kesselsteinverhütungsmittel; Ketone; Kieselgur; Kitte zum Reparieren zerbrochener Gegenstände; Klärmittel; Klebemittel für chirurgische Verbände; Kleber [Gluten], nicht für Papier- oder Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke; Klebstoffe für Wandkacheln; Kleesalz; Knochenkohle; Kohlehydrate; Kohlensäure; kohlensaurer Kalk; Kohlensparmittel; Kohlenstoff; Kohlenstoffdisulfid; Kollagen für gewerbliche Zwecke; Kollodium; Kompost; Konservierungsmittel für Dachziegel

[ausgenommen Anstrichfarben und Öle]; Konservierungsmittel für Kautschuk; Konservierungsmittel für Mauerwerk [ausgenommen Anstrichfarben und Öle];

Konservierungsmittel für Ziegelsteine [ausgenommen Anstrichfarben und Öle]; Konservierungsmittel zur Verwendung in der pharmazeutischen Industrie; Konservierungssalz, nicht für Lebensmittel; Kreosot für chemische Zwecke; Krotonaldehyd; Krypton; Kühlmittel für Fahrzeugmotoren; Kulturen von Mikroorganismen, ausser für medizinische oder tierärztliche Zwecke; künstliche Harze im Rohzustand; künstliche Süssstoffe [chemische Erzeugnisse]; Kunststoffdispersionen; Kunststoffe für die Ölabsorbierung; Kunststoffe im Rohzustand; Kupfersulfat [Kupfervitriol]; Kupfervitriol; Kyrogene; Lackmuspapier; Laktose [Rohstoff]; Laktose für die Lebensmittelindustrie; Laktose für industrielle Zwecke; Lanthan; Lederkitt; Lederleime; Lederzurichtungsmittel; Lederzurichtungsöle; Lehm; Leim für Wein [Klärmittel]; Leime für gewerbliche Zwecke; Leimlösungsmittel; Lezithin [Rohstoff]; Lezithin für die Lebensmittelindustrie; Lezithin für industrielle Zwecke; lichtempfindliche kinematografische Filme [unbelichtet]; lichtempfindliche Leinwand für die Fotografie; lichtempfindliche Offsetdruckplatten; lichtempfindliche Platten; lichtempfindliche, fotografische Platten; lichtempfindliches Papier; Lichtpausflüssigkeiten; Lichtpauspapier; Lichtpausstoff; Lithium; Lithiumoxid; Lohe [Gerberei]; Lösungen zum Verhüten der Schaumbildung in Akkumulatoren; Lösungsmittel für Firnisse und Lacke; Lötmittel [Hartlöten]; Lutetium [Kassiopeium]; Magnesit; Magnesiumchlorid; Magnesiumkarbonat; magnetische Fluide für industrielle Zwecke; Malzalbumin; Manganat; Mangandioxid; Mangrovenrinde für gewerbliche Zwecke; Massen für die Schallplattenherstellung; Mattierungsmittel; Meerwasser [für gewerbliche Zwecke]; Mehl für gewerbliche Zwecke; Metallbeizen; Metallhärtemittel; Metalloide; Metallseifen für gewerbliche Zwecke; Metallvergütungsmittel; Methan; Methyläther; Methylbenzen; Methylbenzol; Milchfermente für chemische Zwecke; Milchfermente für die Lebensmittelindustrie; Milchfermente für industrielle Zwecke; Milchsäure; Mineralsäuren; Mittel aus Mikroorganismen, ausser für medizinische und tierärztliche Zwecke; Mittel gegen das Anlaufen, Matt-, Trübewerden von Linsen; Mittel gegen das Keimen von Gemüsepflanzen; Mittel gegen das Trübwerden von Glasscheiben; Mittel gegen Glastrübung; Mittel gegen Laufmaschen; Mittel zum Garmachen von Leder; Mittel zum Haltbarmachen von Blumen;

Mittel zum Härten von Metall; Mittel zur Regulierung des Pflanzenwachstums; Moderatoren für Kernreaktoren; Mostklärmittel; Mutterboden; Nanopulver für industrielle Zwecke; Naphthalin; Natrium; Natriumbikarbonat für chemische Zwecke; Natriumdichromat; Natriumhypochlorit; Natriumperborat; Natriumsalze [chemische Verbindungen]; Nebenprodukte der Getreideverarbeitung für gewerbliche Zwecke; Neodym; Neon; Neptunium; Netzmittel für die Färberei; Netzmittel für die Textilindustrie; Netzmittel für Wäschereizwecke; Nichtmetalle; Nitrate; oberflächenaktive Stoffe [Tenside]; Obstreifungshormone; Ölabscheidemittel; Ölbleichmittel; Öldispergierungsmittel; Öle zum Garmachen von Leder; Öle zum Haltbarmachen von Nahrungsmitteln; Olivin [Silikatmineral]; Ölkitte; Ölreinigungsmittel; Ölsäure; organische Gärrückstände als Düngemittel; Oxalate; Oxalsäure; Palladiumchlorid; Papierbrei; Pektin für die Lebensmittelindustrie; Pektin für fotografische Zwecke; Pektin für industrielle Zwecke; Perchlorate; Perkarbonate; Perschwefelsäure; Persulfate; Pflanzerde; Phenol für gewerbliche Zwecke; Phosphate als Düngemittel; Phosphatide; Phosphor; Phosphorsäure; Pikrinsäure; Plakatleime; Plastisole; Plutonium; Polonium; Polymerharze im Rohzustand; Pottasche; Präparate von Spurenelementen für Pflanzen; Präparate zur Verhinderung der Überhitzung von Kühlmitteln für Fahrzeuge; Praseodym; Promethium; Protactinium; Protein [Rohstoff]; Proteine für die Lebensmittelindustrie; Proteine zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln; Proteine zur Verwendung in Herstellungsverfahren; Pyrogallussäure; Quebracho für gewerbliche Zwecke; Quecksilber; Quecksilberoxid; Quecksilbersalze; radioaktive Elemente für wissenschaftliche Zwecke; Radium für wissenschaftliche Zwecke; Radon; Reagenzpapier, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; Reifenflickmassen; Reifenkitt; Reinigungszusätze für Benzin; Reparaturmittel für Luftschläuche; Rhenium; Rubidium; Russ [Gasruss] für gewerbliche Zwecke; Russ [Kohleschwarz] für gewerbliche Zwecke; Russ für gewerbliche oder für landwirtschaftliche Zwecke; Saatgutpräservierungsmittel; Saccharin; Salicylsäure; Salmiak; Salmiakgeist; Salmiakgeist für gewerbliche Zwecke; Salpeter; Salpeterpapier; Salpetersäure; Salz [Rohstoff]; Salze [chemische Erzeugnisse]; Salze als Düngemittel; Salze der seltenen Erdmetalle; Salze für galvanische Elemente; Salze für

gewerbliche Zwecke; Salzsäure; Samarium; Sauerstoff für industrielle Zwecke; säurefeste chemische Stoffe; Säuren; Säuren der Benzolreihe; Schlacke als Düngemittel; Schlichtmittel;

Schuhkitt; Schutzgase zum Schweissen; Schwefel; Schwefeläther; Schwefelblüte für chemische Zwecke; Schwefelsäure; schweflige Säure; schweres Wasser; Schwerspat; Sebazinsäure; selbsttonendes Papier [Fotografie]; Selen; seltene Erden; Silbernitrat; Silbersalzlösungen zum Versilbern; Siliciumcarbid [Rohstoff]; Silikate; Silikone; Silizium; Skandium; Sodaasche; Sosse für die Tabakbearbeitung; Spachtelmasse für die Reparatur von Kraftfahrzeugkarosserien; spaltbare chemische Elemente; spaltbares Material [Kernenergie]; Spinell [oxidische Mineralien]; Stahlveredelungspräparate; Stammzellen, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke; Stärke für gewerbliche Zwecke; Stärkekleister, ausser für Papierwaren und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Stearinsäure; Steinsalz; Stickstoff; Stickstoffdünger; Strontium; Substrate für erdfreien Anbau [Landwirtschaft]; Sulfate; Sulfide; Sulfonsäure; Sumach zum Gerben; Superphosphate als Düngemittel; synthetische Harze im Rohzustand; Talk [Magnesiumsilikat]; Tannine; Tapetenablösungsmittel; Tapetenkleister; Tapiokamehl für gewerbliche Zwecke; Technetium; Tee-Extrakte für die Lebensmittelindustrie; Tee-Extrakte zur Herstellung von Kosmetika; Tee- Extrakte zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen; Tellur; Terbium; Tetrachloride; Tetrachlorkohlenstoff; Thallium; Thiocarbanilid; Thorium; Thulium; Thymol für gewerbliche Zwecke; Tiereiweiss [Rohstoff]; tierischer Dünger; Tierknochenkohle; Tierkohle; Tierkohlepräparate; Titananhydrid für gewerbliche Zwecke; Titanit; Toluol; Tonerde; Tonerdehydrat; Tonersalze [Fotografie]; Tonungsbäder [Fotografie]; Torf als Düngemittel; Torftöpfe für den Gartenbau; Tragantgummi für gewerbliche Zwecke; Traubenzucker für gewerbliche Zwecke; Treibgase für Aerosole; Trockeneis [Kohlendioxid]; unbelichtete lichtempfindliche Filme; unbelichtete lichtempfindliche Röntgenfilme; Uran; Uranoxid; Uranylnitrat; verfestigte Gase für gewerbliche Zwecke; Vergussmasse für Hohlräume in Bäumen [Forstwirtschaft]; Viskose; Vitamine für die Lebensmittelindustrie; Vitamine zur Herstellung von Kosmetika; Vitamine zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln; Vitamine zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen; Vogelleim; Vulkanisationsbeschleuniger; Vulkanisiermittel; Walkerde für die Textilindustrie; Walkmittel;

Walkmittel für die Textilindustrie; Wasserenthärtungsmittel; wasserfreier Ammoniak; Wasserglas [Silikat]; Wasserstoff; Wasserstoffperoxid für industrielle Zwecke; Weichmacher [Plastifiziermittel]; Weichmacher für gewerbliche Zwecke; Weingeist; Weinstein, nicht für pharmazeutische Zwecke; Weinsteinrahm für chemische Zwecke; Weinsteinrahm für die Lebensmittelindustrie; Weinsteinrahm für industrielle Zwecke; Weinsteinsäure; Witherit; Wolframsäure; Xenon; Xylen [Kohlenwasserstoff]; Xylol [Kohlenwasserstoff]; Ytterbium; Yttrium; Zellulose; Zelluloseäther für gewerbliche Zwecke; Zelluloseazetat im Rohzustand; Zelluloseester für gewerbliche Zwecke; Zementiermittel [Metallverarbeitung]; Zementkonservierungsmittel [ausgenommen Anstrichfarben und Öle]; Zinnbichlorid; Zirkonerde; Zitronensäure für industrielle Zwecke; Zündstoffe [chemische Treibstoffzusätze]; Zurichtungsmittel für Häute; Zusatzflüssigkeiten für Schleifmittel; Zyanid; Klasse 2 Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel, Farbstoffe; Tinten zum Drucken, Markieren und Gravieren; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Mal-, Dekorations- und Druckzwecke sowie für künstlerische Arbeiten; Alizarinfarben; Aluminiumfarben; Aluminiumpulver für Malzwecke; Anilinfarben; Antifoulingfarben; Anti-Graffiti-Beschichtungen [Farben]; Asbestanstrichfarben; Asphaltlack; Auramine; bakterizide Anstrichmittel; Beizen; Bierfarbstoffe; Bindemittel für Anstrichfarben; Bitumenlack; Bleiglätte; Bleiweiss; Bronzepulver für Malereizwecke; Bronzierlacke; Butterfarbstoffe; Cobaltoxid [Farbstoff]; Cochenillerot; Curcuma [Farbstoff]; Dachpappenanstrichfarben; Druckerpasten [Tinten]; Druckertinte; Email [Lack]; Emailanstriche; essbare Tinten; Färbemittel; Färbemittel für Liköre; Färbemittel für Schuhe; Färbemittel in Form von Stiften für die Möbelrestauration; Farben; Farben, Farbstoffe; Farbholz; Farbholzextrakte; Farbmalz; Farbstoffe für Getränke; Farbstoffe für Nahrungsmittel; feuerfeste Farben; Firnisse [Lacke]; Fixiermittel [Lacke]; Fixiermittel für Aquarellfarben; gefüllte Tintenkartuschen für Drucker und Fotokopierer; gefüllte Tonerpatronen für Drucker und Fotokopierer; Gelbholz [Farbstoff]; Gelbwurz [Farbstoff]; Glasuren [Anstrichmittel]; Gravierfarben; Grundierfarben; Gummigutt für Malereizwecke; Gummiharze; Gummilack;

Holzanstrichmittel [Farben]; Holzbeizen; Holzfarbbeizen; Holzkonservierungsmittel; Holzkonservierungsöle; Indigo [Farbstoff]; Kalkmilch; Kanadabalsam; Karamellmalz

[Färbemittel für Nahrungsmittel]; Karbolineum für die Holzkonservierung; Keramikfarben; Kitt [Naturharz]; Kohleschwarz [Farbstoff]; Kolophonium; Kopal; Kopalfirnis; Korrosionsschutzbänder; Korrosionsschutzmittel; Kreosot für die Holzkonservierung; Lacke; Lebensmittelfarbstoffe; Lederbeizen; Ledertinten; Markierungstinte für Tiere; Mennige; Metallfolien für Mal-, Dekorations- und Druckzwecke sowie für künstlerische Arbeiten; Metallpulver für Mal-, Dekorations- und Druckzwecke sowie für künstlerische Arbeiten; Metallschutzmittel; mit essbarer Tinte gefüllte Patronen für Drucker; Mittel gegen das Anlaufen von Metallen; natürliche Harze im Rohzustand; Ölfarben für künstlerische Zwecke; Orlean [Farbstoff]; Papier zum Färben von Ostereiern; Pigmente; Rostschutzfette; Rostschutzmittel; Rostschutzöle; Russ [Farbstoff]; Russschwarz [Farbstoff]; Safran [Farbstoff]; Sandarak; Schelllack; Schwärzen [Färbemittel oder Farben]; Sienaerde [Farbstoff]; Sikkative für Anstrichfarben; Silberemulsion [Farbstoff]; Silberpaste; Silberpulver zum Versilbern; Sumach für Firnisse und Lacke; Terpentin [Farbverdünner]; Tinte für Drucker und Fotokopiergeräte; Tinten für die Lederherstellung; Titansäureanhydrid [Farbstoff]; Toner für Drucker und Fotokopiergeräte; Tünche; Tünche [Kalkweiss]; Überzugsmassen [Farbanstrichmittel]; Unterbodenschutz für Fahrgestelle; Verdickungsmittel für Anstrichfarben; Verdünnungsmittel für Anstrichfarben; Verdünnungsmittel für Lacke; Wasserfarben; Wasserfarben für künstlerische Zwecke; wiederentfernbare Farbflicken; Zinkoxid [Farbstoff]; Zuckercouleur [Färbemittel für Nahrungsmittel]; Klasse 6 Unedle Metalle und deren Legierungen, Erze; Materialien aus Metall für das Bau- und Konstruktionswesen; Kabel und Drähte aus unedlen Metallen [nicht für elektrische Zwecke]; Kleineisenwaren; Behälter aus Metall für Lagerung und Transport; Safes; Abflussrohre aus Metall; Absatzflecke aus Metall; Abstellanlagen aus Metall für Fahrräder; Abzweigrohre aus Metall; Aluminium; Aluminiumdraht; Aluminiumfolien; Ambosse; Anker; Ankerbojen aus Metall; Ankerplatten; Anlegepfähle aus Metall; Ansatzrohre aus Metall; Antifriktionsmetall; Armierungen aus Metall für Bauzwecke; Armierungen aus Metall für Druckluftleitungen; Armierungen aus Metall für Treibriemen; Aussenrollläden aus Metall; Aussenverkleidungen

aus Metall für Bauzwecke; Badekabinen aus Metall; Balustraden aus Metall; Bandeisen; Bänder aus Metall; Bänder zum Binden aus Metall; Bandstahl; Barren aus unedlen Metallen; Baubeschläge aus Metall; Baumaterialien aus Metall; Baumschutzvorrichtungen aus Metall; Bauplatten aus Metall; Bauten aus Metall; Befestigungslaschen aus Metall für Kabel und Rohre; Behälter [Tanks] aus Metall; Behälter aus Metall für Druckgase oder flüssige Luft; Behälterverschlüsse aus Metall; Beryllium; Betonverschalungselemente aus Metall; Bettbeschläge aus Metall; Bettrollen aus Metall; Bindebänder aus Metall für landwirtschaftliche Zwecke; Bindedraht aus Metall; Bindedraht aus Metall für landwirtschaftliche Zwecke; Blankstahlstangen; Blattmetalle oder Metalle in Pulverform für 3D-Drucker; Bleche; Bleiplomben; Bodenfliesen aus Metall; Bodenplatten [Bodenfliesen] aus Metall; Bolzen aus Metall; Bottiche aus Metall; Brammen; Briefkästen aus Metall; Bronze; Bronzen [Kunstgegenstände]; Bronzen für Grabmäler; Buchstaben und Zahlen aus unedlen Metallen, ausgenommen Drucklettern; Büsten aus unedlen Metallen; Cermets [Metall-Keramik- Verbundwerkstoffe]; Chrom; Chromerze; Container aus Metall [Lagerung, Transport]; Dachbeläge aus Metall; Dächer aus Metall; Dächer aus Metall mit integrierten Solarzellen; Dachpfannen aus Metall; Dachrinnen aus Metall; Dachziegel aus Metall; Dalben aus Metall; Denkmäler aus Metall; Dosen aus unedlen Metallen; Dosenverschlüsse aus Metall; Draht aus Metall; Drähte aus unedlen Metalllegierungen [ausgenommen für Sicherungen]; Drahtnetze [Gewebe] aus Metall; Drahtseile; Drahtseile [Tauwerk] aus Metall; Drahtseile für Seilbahnen; Drainagerohre aus Metall; Drehkreuze aus Metall; Drehscheiben [Eisenbahn]; Druckrohrleitungen aus Metall; Dübel [Verbindungsdübel, Stifte] aus Metall; Dübel [Wanddübel] aus Metall; Düsen aus Metall; Eckschienen aus Metall für Bauzwecke; Eisen- und Metallwaren; Eisenbahnschwellen aus Metall; Eisenbahnweichen; Eisendraht; Eisenerze; Eisformen aus Metall; elektronische Safes; Etiketten aus Metall; Fahnenstangen [Bauten] aus Metall; Fahrzeugplaketten aus Metall; Fahrzeugschlösser aus Metall; Fallen für wilde Tiere; Falttüren aus Metall; Fangschienen für Eisenbahnen; Farbspritzkabinen aus Metall; Fässer aus Metall; Fasshähne aus Metall; Fassreifen aus Metall; Federn [Kleineisenwaren];

Feilspäne; Fenster aus Metall; Fenster- und Türstürze aus Metall; Fensterbeschläge aus Eisen; Fensterbeschläge aus Metall; Fensterfeststeller aus Metall; Fensterläden aus Metall;

Fensterrahmen aus Metall; Fensterreiber aus Metall; Fensterriegel [Basküleverschlüsse]; Fensterriegel aus Metall; Fensterrollen; Ferrochrom; Ferrosilicium; Ferrotitan; Ferrowolfram; Fertighäuser [Bausätze] aus Metall; Feuerböcke; feuerfeste Baumaterialien aus Metall; Feuerschutzgitter aus Metall für Öfen; Figuren aus unedlem Metall; flache Riegel; Flaggenstöcke aus Metall; Flanschen [Schellen] aus Metall; Flaschenkappen aus Metall; Flaschenverschlüsse aus Metall; Folien aus Metall für Verpackungszwecke; Förderpaletten aus Metall; Fülltrichter aus Metall [nicht als Maschinenteile]; Fussböden aus Metall; Galenit [Erz]; Garbenbindedraht aus Metall; Garderobenhaken aus Metall; Gedenktafeln aus Metall; Geldkassetten [aus Metall oder nicht aus Metall]; gepanzerte Türen aus Metall; Germanium; Gerüste [Baugerüste] aus Metall; Gerüste aus Metall [Tragkonstruktionen für Bauten]; geschälte Metallstangen; Gesimse aus Metall; Gewächshausrahmen aus Metall; gezogene und polierte Metallstangen; Giessereiformen aus Metall; Gitter aus Metall; Gitterstäbe aus Metall; Glocken, Schellen und Klingeln; Goldlot; Grabdenkmäler aus Metall; Grabeinfassungen aus Metall; Gräber aus Metall; Grabkammern aus Metall; Grabplatten aus Metall; Grabstelen aus Metall; Grabtafeln aus Metall; Griffe [Knöpfe] aus Metall; Griffzwingen; Hafnium [Celtium]; Haken [Kleineisenwaren]; Haken aus Metall für Dachschiefer; Haltegriffe aus Metall für Badewannen; Handambosse; Handschellen; Handtaschenhalter aus Metall; Harmonikatüren aus Metall; Hartlot; Hebeschlingen aus Metall für Lasten; Hornambosse; Hufeisenstollen aus Metall; Hühnerställe aus Metall; Identifikationsarmbänder aus Metall; Identitätsschilder aus Metall; Indium; Insektengitter aus Metall; Jalousien aus Metall; Kabelklemmen aus Metall; Kacheln aus Metall für Bauzwecke; Kadmium; Kaminhauben aus Metall; Kaminkappen aus Metall; Kaminroste aus Metall; Kaminverkleidungen aus Metall; Kanister aus Metall; Kästen aus unedlen Metallen; Kästen, Kisten aus Metall; Kauschen aus Metall für Seile und Kabel; Kehlen aus Metall für Bauzwecke; Kehlrinnen aus Metall für Dächer; Kettenverbindungsstücke; Klammern [Krampen] aus Metall; Klappenventile aus Metall für Drainagerohre; Klappenventile aus Metall für Wasserleitungen; Kleiderhaken aus Metall [Einrichtungsartikel]; kleine Balken aus Metall; Klemmbacken [Kleineisenwaren]; Kletterhaken

aus Metall; Kokillen [Giesserei]; Konservendosen aus Metall; Körbe aus Metall; Kruzifixe aus unedlen Metallen, ausgenommen Schmuckwaren; Kunsteisbahnen [Bauten] aus Metall; Kunstgegenstände aus unedlen Metallen; Kupferringe; Ladelehren aus Metall für Eisenbahnwaggons; Ladepaletten aus Metall; Lagergestelle aus Metall für Fässer; Lagermetall; Lastentraggurte aus Metall; Latten aus Metall; Lauben [Bauten] aus Metall; Laufroste aus Metall; Laufschienen aus Metall für Schiebetüren; leere Werkzeugkästen aus Metall; leere Werkzeugkoffer aus Metall; Legierungen aus unedlen Metallen; Leitplanken aus Metall für Strassen; Leitungen aus Metall für Lüftungs- und Klimaanlagen; Leitungsarmierungen aus Metall; Limonit; Lötdraht aus Metall; Lötstäbe aus Metall [Hartlöten]; Lötstäbe aus Metall [Weichlöten]; Luppen [Metallurgie]; Magnesium; Mangan; Markisenkonstruktionen aus Metall; Masten aus Metall; Mauerverkleidungsteile aus Metall; Metallarmierungen für Beton; Metallerze; Metallflaschen für Druckgas oder flüssige Luft; Metallgitter; Metallkabel, nicht elektrisch; Metallkäfige für wilde Tiere; Metallketten; Metallpulver; Metallrahmen für Bauzwecke; Metallrampen für Fahrzeuge; Metallringe; Metallstäbe zum Hart- und Weichlöten [Schweissstäbe]; Möbelbeschläge aus Metall; Möbelrollen aus Metall; mobile Gangways aus Metall; Molybdän; Molybdäneisen; Mörtelmischtröge aus Metall; Muffen [Kleineisenwaren]; Nägel; Namensschilder aus Metall; Neusilber; nicht elektrische Fensteröffner; nicht elektrische Fensterschliesser; nicht elektrische Kabelverbindungen aus Metall; nicht elektrische Schlösser aus Metall; nicht elektrische Türklingeln aus Metall; nicht elektrische Türöffner; nicht elektrische Türschliesser aus Metall; nicht isolierter Kupferdraht; nicht leuchtende Baken aus Metall; nicht leuchtende Hausnummern aus Metall; nicht leuchtende und nicht mechanische Signalanlagen aus Metall; nicht leuchtende und nicht mechanische Signaltafeln aus Metall; nicht leuchtende und nicht mechanische Strassenbegrenzungspfosten aus Metall; nicht maschinelle Schlauchhaspeln [Abroller] aus Metall; nicht maschinelle Schlauchhaspeln [Aufroller] aus Metall; Nickel; Nieten aus Metall; Niobium; Nummernschilder aus Metall für Fahrzeuge; Oberlichter [Fensterklappen] aus Metall; Ölauffangbehälter aus Metall; ortsfeste Anlagen für Drahtseilbahnen und

Standseilbahnen; ortsfeste Handtuchspender aus Metall; ortsfeste Spender aus Metall für Hundekotbeutel; Panzerungen aus Metall; Pfähle aus Metall; Pfahlzäune aus Metall; Pflasterplatten aus Metall; Pflastersteine aus Metall; Pfosten aus Metall; Plakatsäulen aus

Metall; Platten aus Metall für Bauzwecke; Profilleisten aus Metall für Bauzwecke; Puffer aus Metall; pyrophore Metalle; Radkrallen (Wegfahrsperren); Raketenabschussrampen aus Metall; Randleisten aus Metall für Gesimse; Riegel aus Metall; Riegel für Schlösser; Rohcobalt [Metall]; rohe oder teilweise bearbeitete unedle Metalle; roher oder teilweise bearbeiteter Guss; roher oder teilweise bearbeiteter Stahl; rohes oder teilweise bearbeitetes Blei; rohes oder teilweise bearbeitetes Eisen; rohes oder teilweise bearbeitetes Kupfer; rohes oder teilweise bearbeitetes Messing; Rohre aus Metall; Rohrkrümmer aus Metall; Rohrleitungen aus Metall; Rohrmuffen aus Metall; Rohrschellen aus Metall; Rohrverbindungsstücke aus Metall; Rollläden aus Stahl; Sackverschlüsse aus Metall; Safes [aus Metall oder nicht aus Metall]; Sargbeschläge aus Metall; Säulen aus Metall für Bauzwecke; Säurebehälter aus Metall; Schachtauskleidungen aus Metall; Schachtdeckel aus Metall; Scharnierbänder aus Metall; Scharniere aus Metall; Scheiben aus Metall; Schienen; Schienenbaumaterial aus Metall; Schienenlaschen; Schilder aus Metall; Schlüssel aus Metall; Schmiernippel; Schnallen aus unedlen Metallen [Eisenwaren]; Schnappschlösser; Schornsteinaufsätze aus Metall; Schornsteinhauben aus Metall; Schornsteinrohre aus Metall; Schrauben aus Metall; Schraubenmuttern aus Metall; Schraubverschlüsse aus Metall für Flaschen; Schuhkratzer; Schuhnägel aus Metall; Schultergurte aus Metall zum Tragen von Lasten; Schweineställe aus Metall; Schweissdraht aus Metall; Schwellen aus Metall; Schwellenschrauben; Schwimmbecken [Bauten] aus Metall; Schwimmcontainer aus Metall; Schwimmdocks aus Metall zum Vertäuen von Schiffen; Schwingtüren aus Metall; Seilscheiben aus Metall [ausgenommen für Maschinen]; Sicherheitskassetten; Sicherheitsketten aus Metall; Silberlot; Silber-Nickel; Siliziumeisen; Silos aus Metall; Spalierstäbe aus Metall; Spaltringe aus unedlen Metallen für Schlüssel; Spannbügel; Spannbügel aus Metall für Drähte [Kleineisenwaren]; Spannbügel für Eisenbänder; Spannbügel für Metallbänder; Splinte aus Metall; Sporen; Sprossenleitern aus Metall; Sprungbretter aus Metall; Spunde aus Metall; Spundwandpfähle aus Metall; Stacheldraht; Stahlbleche; Stahldraht; Stahlguss; Stahlkonstruktionen; Stahlkugeln; Stahllegierungen; Stahlmasten; Stahlrohre; Stahlröhren; Ställe aus Metall;

Stangen aus Metall; Stanniolfolien; Statuen aus unedlen Metallen; Stehleitern aus Metall; Steigeisen; Stifte [Kleineisenwaren]; Stifte [Nägel]; Stockzwingen aus Metall; Stöpsel aus Metall; Strassenabflussrinnen aus Metall; Stromleitungsmasten aus Metall; Stützen [Streben] aus Metall; Tabletts aus Metall; Täfelungen aus Metall; Tanks aus Metall; Tanks aus Metall für flüssige Brennstoffe; Tantal [Metall]; Telefonkabinen aus Metall; Telegrafenmasten aus Metall; Titan; Titaneisen; Tombak; Tonnen aus Metall; Tonnenreifen aus Metall; Tore aus Metall; Träger aus Metall; transportable Bauten aus Metall; transportable Gewächshäuser aus Metall; Transportpaletten aus Metall; Treibriemenklammern aus Metall; Treibriemenspanner aus Metall; Trennwände aus Metall; Treppen aus Metall; Treppenstufen aus Metall; Treppenwangen aus Metall; Tritthocker aus Metall; Türbeschläge aus Eisen; Türbeschläge aus Metall; Türbolzen aus Metall; Türen aus Metall; Türfeststeller aus Metall; Türfüllungen aus Metall; Türgriffe aus Metall; Türklinken; Türklopfer aus Metall; Türrahmen aus Metall; Türriegel aus Metall; Unterlegscheiben und -platten aus Metall; Vanadin [Vanadium]; Ventile oder Schieber aus Metall, ausgenommen als Maschinenteile; Verkleidungsteile aus Metall für Bauzwecke; Verpackungen aus Weissblech; Verpackungsbehälter aus Metall; Verschalungsteile aus Metall für Bohrlöcher; Verschlussclips aus Metall für Beutel; Verschlusskappen aus Metall; versilberte Zinnlegierung; Verzweigungen aus Metall für Rohrleitungen; Viehglocken; Viehketten; Vogelbäder [Bauten] aus Metall; Vogelhäuser aus Metall; Volieren aus Metall; vorgefertigte Kais aus Metall; vorgefertigte Schornsteine aus Metall; Vorhängeschlösser; Wandfliesen aus Metall; Wandverkleidungsteile aus Metall; warmgewalzte Stahlstangen; Wasserleitungen aus Metall; Weissblech; Weissmetall; Wetterfahnen aus Metall; Windbetriebene Vogelabwehrvorrichtungen aus Metall; Winkeleisen aus Metall; Winkelstücke aus Metall für Bauzwecke; Winkelstücke aus Metall für Möbel; Wolfram; Wolframeisen; Zahnstangen; Zäune aus Metall; Zeltheringe und Zeltpflöcke aus Metall; Zentralheizungsrohre aus Metall; Zimmerdecken aus Metall; Zink; Zinn; Zirkonium; Zwecken [Nägel]; Zwingen; Klasse 7 Maschinen, Werkzeugmaschinen und kraftbetriebene Werkzeuge; Motoren und Triebwerke, ausgenommen für Landfahrzeuge; Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung,

ausgenommen für Landfahrzeuge; landwirtschaftliche Geräte, ausgenommen handbetätigte

Handwerkzeuge; 3D-Drucker; 3D-Druck-Stifte; Abbeermaschinen; Abfallpressen; Abfüllmaschinen; Abgaskatalysatoren; Abrichtmaschinen; Absaugmaschinen für gewerbliche Zwecke; Abwasserzerstäuber; Adhäsionsstreifen für Riemenscheiben; Ankerwinden; Anlasser für Motoren; Anstreichmaschinen; Antifriktionslager für Maschinen; Antriebsketten, ausgenommen für Landfahrzeuge; Antriebsmaschinen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Antriebswellen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Armaturen für Maschinenkessel; Aschensiebe [Maschinen]; Ausfleischmaschinen; Auskernmaschinen; Auspuffkrümmer für Motoren; Auspufftöpfe für Motoren; automatische Draggen für die Schifffahrt; automatische Reiniger; Azetylen-Reinigungsapparate; Bagger; Bandförderer; Bandmaschinen; Belüftungspumpen für Aquarien; Bergbaumaschinen; Betonmischmaschinen; Biegepressen; Bierdruckapparate; Bierpumpen; Bindemaschinen; Blasebälge [Maschinenteile]; Blechdruckmaschinen; Bodenbearbeitungsmaschinen für landwirtschaftliche Zwecke; Bogenanleger für Druckereizwecke; Bohrfutter [Maschinenteile]; Bohrköpfe [Maschinenteile]; Bohrkronen [Maschinenteile]; Bohrmaschinen; Brauereimaschinen; Bremsbacken, ausgenommen für Fahrzeuge; Bremsbeläge, ausgenommen für Fahrzeuge; Bremsscheiben, ausgenommen für Fahrzeuge; Bremsschuhe, ausgenommen für Fahrzeuge; Brennlanzen [Maschinen]; Brennstoffpumpen mit Selbstregulierung; Brennstoffumwandler für Verbrennungsmotoren; Brotschneidemaschinen; Brutapparate für Eier; Buchbindeapparate und -maschinen für industrielle Zwecke; Bügelmaschinen; Bulldozer; Bürsten [Maschinenteile]; Bürsten für Staubsauger; Butterfässer; Buttermaschinen; Dampfentöler; Dampfkondensatoren [Maschinenteile]; Dampfmaschinen; Dampf-Mopps; Dampfreiniger; Desintegratoren; Dichtungen [Motorenteile]; Drainagemaschinen; Drehbänke [Werkzeugmaschinen]; Drehmomentwandler, ausgenommen für Landfahrzeuge; Drehzahlregler für Maschinen und Motoren; Dreschmaschinen; Druckereipressen; Druckluftförderer; Druckluftmaschinen; Druckluftmotoren; Druckluftpumpen; Druckluftspritzpistolen für Spachtelmassen; Druckmaschinen; Druckplatten; Druckreduzierventile [Maschinenteile]; Druckregler [Maschinenteile]; Druckventile [Maschinenteile]; Druckwalzen [Maschinenteile]; Druckzylinder; Düsenmotoren, ausgenommen für Landfahrzeuge; Dynamobürsten; Dynamoriemen; Dynamos; Dynamos für Fahrräder; Eggen; Einpackmaschinen; Einsätze für Filtriermaschinen;

Einspritzdüsen für Motoren; Eisenbahnwaggonaufzüge; Ejektoren [Saugstrahlpumpen]; elektrisch betriebene Bürsten [Maschinenteile]; elektrische Bohnermaschinen und -apparate; elektrische Dosenöffner; elektrische Entsafter; elektrische Fensteröffner; elektrische Fensterschliesser; elektrische Fruchtpressen für den Haushalt; elektrische Gemüsespiralschneider; elektrische Handbohrmaschinen; elektrische Klebepistolen; elektrische Küchenmaschinen; elektrische Lötapparate; elektrische Lötkolben; elektrische Messer; elektrische Mixgeräte für den Haushalt; elektrische Mühlen für die Küche; elektrische Nagelzieher; elektrische Parkettbohnergeräte; elektrische Pastamaschinen; elektrische Poliermaschinen und -geräte; elektrische Reinigungsmaschinen und -geräte; elektrische Rührgeräte; elektrische Scheren; elektrische Schneebesen für den Haushalt; elektrische Schneidemaschinen; elektrische Schraubenzieher; elektrische Schuhputzgeräte; elektrische Schweissgeräte; elektrische Schweissgeräte für Kunststoffverpackungen; elektrische Schweissmaschinen; elektrische Shampooniermaschinen und -geräte für Teppiche und Teppichböden; elektrische Skikantenschleifer; elektrische Türöffner; elektrische Türschliesser; elektrische Universal-Küchenmaschinen; elektrische Vorhangantriebe; elektrische Zerkleinerungsgeräte für die Küche; Elektroden für Schweissgeräte; Elektrogeneratoren; Elektrohämmer; elektromechanische Apparate für die Zubereitung von Getränken; elektromechanische Apparate für die Zubereitung von Nahrungsmitteln; elektromechanische Maschinen für die chemische Industrie; Elektromotoren, ausgenommen für Landfahrzeuge; Elektroplattiergeräte; Elevatoren; Elevatoren für die Landwirtschaft; Elevatorgurte; Elevatorketten [Teile von Maschinen]; Entfettungsmaschinen; Entladetrichter [Maschinenteile]; Entstaubungsanlagen für Reinigungszwecke; Erdbewegungsmaschinen; Erdbohrer für den Bergbau; Erdölraffiniermaschinen; Erzbearbeitungsmaschinen; Etikettiermaschinen; Expansionstanks [Teile von Maschinen]; Fallhämmer; Farbauftragmaschinen; Färbemaschinen; Farbspritzpistolen; Farbspritzpistolen (Airbrushpistole); Farbwerke für Druckereimaschinen; Federn [Maschinenteile]; Feuerungskanäle für Maschinenkessel; Filter als Teile von Maschinen oder Motoren; Filtriermaschinen; Finishmaschinen; Flaschenplombiermaschinen; Flaschenspülmaschinen; Flaschenverschliessmaschinen

[Maschinen zum Anbringen von Verschlusskappen]; Flechtmaschinen; Fleischhackmaschinen; Flugzeugmotoren; Förderapparate für Gruben; Förderbänder; Fördermaschinen; Formmaschinen; Fotosetzmaschinen; Fräsmaschinen; Freilaufräder, ausgenommen für Landfahrzeuge; Führungsbahnen für Maschinen; Füllmaschinen; Fussantriebe für Nähmaschinen; Futterpressen; Galvanisierungsgeräte; Garbenbinder [Maschinen]; gasbetriebene Lötapparate; gasbetriebene Lötkolben; gasbetriebene Lötlampen; gasbetriebene Lötrohre; gasbetriebene Schneidbrenner; gasbetriebene Schweissapparate; Gaufriermaschinen; Gebläse; Gebläse zum Komprimieren, Ansaugen und für den Transport von Gasen; Gebläse zum Komprimieren, Ansaugen und für den Transport von Getreide; Gehäuse für Maschinen und Motoren; Gemüseraspelmaschinen; Geräte und Vorrichtungen zur Beförderung von Lasten mittels Luftkissen; Geräte zum Versetzen von Getränken mit Kohlensäure; Geräte zum Versetzen von Wasser mit Kohlensäure; Geschirre für Webstühle; Geschirrspülmaschinen; Gestelle für Maschinen; Getreidemähmaschinen; Getreidereinigungsmaschinen; Getreideschälmaschinen; Getriebe, ausgenommen für Landfahrzeuge; Gewindebohrmaschinen; Gewindeschneidmaschinen; Giessereimaschinen; Glasbearbeitungsmaschinen; Glaserdiamanten [Teile von Maschinen]; Glättpressen [Maschinen]; Gleisbaumaschinen; Glühkerzen für Dieselmotoren; Grabenaushebemaschinen; Graviermaschinen; Gummiraupenketten als Teile von Baumaschinen; Gummiraupenketten als Teile von Kettenlaufwerken von Be- und Entlademaschinen; Gummiraupenketten als Teile von Kettenlaufwerken von Bergbaumaschinen; Gummiraupenketten als Teile von Kettenlaufwerken von landwirtschaftlichen Maschinen; Gummiraupenketten als Teile von Kettenlaufwerken von Schneepflügen; Gussformen [Maschinenteile]; Häckslermesser; Hähne [Maschinen- oder Motorenteile]; Hämmer [Maschinenteile]; Hauben [Maschinenteile]; Hebegeräte; Hebewinden [Maschinen]; Heftmaschinen; Heurechen [Maschinen]; Heuwender; Hobelmaschinen; Hochdruckreiniger; Holzbearbeitungsmaschinen; Hubgeräte; Hüttenhämmer; Hydraulikmotoren; hydraulische Antriebe für Maschinen und Motoren; hydraulische Fensteröffner; hydraulische Fensterschliesser; hydraulische Türöffner; hydraulische Türschliesser; industrielle Manipulatoren [Maschinen]; industrielle Tintenstrahl- Druckmaschinen; Industrieroboter; Joysticks als Teile von Maschinen, ausgenommen für

Spielgeräte; Justiermaschinen; Kalander [Maschinen]; Kardangelenke; Kardenbeschläge [Maschinenteile]; Kardenmaschinen; Kerbmaschinen [Werkzeugmaschinen]; Kesselrohre [Maschinenteile]; Kesselsteinsammler für Maschinenkessel; Kettensägen; Kickstarter für Motorfahrräder; Klappen für Maschinen; Klebstreifenspender [Maschinen]; Klingen [Maschinenteile]; Knetmaschinen; Kohlebürsten [Elektrizität]; Kolben (Maschinen- oder Motorenteile); Kolben für Motoren; Kolbenringe; Kompressor [Überverdichter]; Kompressoren [Maschinen]; Kompressoren für Kühlanlagen; Kondensationsanlagen; Korbpressen; Kraft- und Treibstoffzapfsäulen für Tankstellen; Kraftstoffsparer für Motoren; Kräne [Hebegeräte]; Kugellager; Kugellagerringe; Kühler für Motoren; Kultivatoren [Maschinen]; Kupplungen [Verbindungen], ausgenommen für Landfahrzeuge; Kurbeln [Maschinenteile]; Kurbelwellen; Ladeapparate; Ladebäume; Ladebrücken; Lader [Turbolader]; Lager [Maschinenteile]; Lagerböcke für Maschinen; Lagerzapfen [Maschinenteile]; landwirtschaftliche Maschinen; Lastenaufzüge; Laufbänder zur Personenbeförderung; Laufkräne; Lederbearbeitungsmaschinen; Lederschleifmaschinen; Lichtbogenschneidgeräte; Lichtbogenschweissgeräte; Lichtsetzmaschinen; Lifte [Aufzüge]; Liftsteuerungen; Lochdorne für Lochstanzmaschinen; Lochstanzmaschinen; Lötlampen; Luftfilter für Motoren; Luftkondensatoren; Luftkondensoren; Luftpumpen als Garageneinrichtung; Mähbinder; Mähdrescher; Mähmaschinen; Mähmaschinenmesser; Mangeln [Maschinen]; maschinell angetriebene Flaschenzüge; maschinelle Haspeln; maschinelle Schlauchhaspeln; Maschinen für die Bespannung von Tennisschlägern; Maschinen für die Montage von Fahrrädern; Maschinen für die Textilindustrie; Maschinen für die Zuckerherstellung; Maschinen zur Herstellung von Bitumen; Maschinen zur Herstellung von Schnüren; Maschinen zur Herstellung von Spitzen; Maschinen zur Herstellung von Würsten; Maschinen zur Kunststoffverarbeitung; Maschinen zur Mineralisierung von Trinkwasser; Maschinengehäuse; Maschinenkessel; Maschinenräder; Maschinenständer; Maschinentische; Maschinenwellen; Materialaufzüge; Matrizen für Druckereizwecke; Matrizenkästen für Druckereizwecke; mechanisierte Fördereinrichtungen für die Tierhaltung; Meissel für Maschinen; Meisselmaschinen; Melkmaschinen; Messer [Maschinenteile]; Messerhalter [Maschinenteile];

Messerschleifmaschinen; Metallbearbeitungsmaschinen; Milchzentrifugen; Mischmaschinen; Mitnehmer [Maschinenteile]; Mixer [Maschinen]; mobile Kräne; Molche zur Reinigung von Rohrleitungen; Molkereimaschinen; Motoren für Boote und Schiffe; Motoren für Luftfahrzeuge; Motoren für Luftkissenfahrzeuge; Motoren, ausgenommen für Landfahrzeuge; motorgetriebene Kultivatoren [Grubber]; Motorlager, ausgenommen für Landfahrzeuge; Mühlen [Maschinen]; Mühlsteine; Müllereimaschinen; Müllzerkleinerer; Nähmaschinen; nicht handbetätigte Handwerkzeuge; nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte; nicht handbetriebene Kaffeemühlen; nicht handbetriebene Mühlen für Haushaltszwecke; nicht handbetriebene Pfeffermühlen; Nietmaschinen; Nockenwellen für Fahrzeugmotoren; Notstromaggregate, -generatoren; Papierherstellungsmaschinen; Papiermaschinen; Pflüge; Pflugschare; Pistolen [Handwerkzeuge mit Sprengpatronen]; Plattendruckmaschinen; Pleuelstangen für Maschinen und Motoren; pneumatische Altölabsauggeräte; pneumatische Antriebe für Maschinen und Motoren; pneumatische Fensteröffner; pneumatische Fensterschliesser; pneumatische Rohrförderanlagen; pneumatische Türöffner; pneumatische Türschliesser; pneumatische Wagenheber; Prägemaschinen; Pressdeckel für Druckereimaschinen; Pressen [Maschinen für gewerbliche Zwecke]; Pressfilter; Presslufthämmer; Presswalzen; Puddelmaschinen; Pumpen [Maschinen- oder Motorenteile]; Pumpen [Maschinen]; Pumpen für das Gegenstromschwimmen; Pumpen für Heizungsanlagen; Pumpenmembrane; Rädergetriebe, ausgenommen für Landfahrzeuge; Räderwerke für Maschinen; Rahmen für Stickmaschinen; Rammen [Maschinen]; Rasenmäher [Maschinen]; Rasensodenschneider; Ratiniermaschinen; Rechen für Heuwendemaschinen; Reduktionsgetriebe, andere als für Landfahrzeuge; Regler [Maschinenteile]; Richtmaschinen; Riemen für Maschinen; Roboter-Exoskelettanzüge, ausgenommen für medizinische Zwecke; Roder [Maschinen]; Rollenlager; Rolltreppen; Rotationsdruckmaschinen; Rührmaschinen; Sägeblätter [Maschinenteile]; Sägeböcke [Maschinenteile]; Sägen [Maschinen]; Sämaschinen; Satiniermaschinen; Saugdüsen für Staubsauger; Sauggebläse; Saugmaschinen für gewerbliche Zwecke; Saugnäpfe für Melkmaschinen; Säummaschinen; Schalldämpfer für Motoren [Auspuff]; Schälmaschinen; Schaltkupplungen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Schärfmaschinen; Schaufelbagger; Schermaschinen; Schieber [Maschinenteile];

Schienenlegemaschinen; Schiffsmaschinen; Schlagmaschinen; Schlammsammler [Maschinen]; Schleifmaschinen; Schleifscheiben [Maschinenteile]; Schleifsteine [Maschinenteile]; Schlitten für Strickmaschinen; Schlittensupporte [Maschinenteile]; Schmiedegebläse; Schmierbüchsen [Maschinenteile]; Schmierpumpen; Schmierringe [Maschinen- und Motorenteile]; Schmiervorrichtungen [Maschinenteile]; Schneepflüge; Schneidemaschinen; Schrämmmaschinen; Schuhleisten [Maschinenteile]; Schutzlappen für Maschinen; schwimmende oder nicht schwimmende Bohrtürme; Schwungräder für Maschinen; Seilscheiben [Maschinenteile]; selbstfahrende Strassenkehrmaschinen; Selbstschmierlager; Setzmaschinen [Druckerei]; Siebanlagen; Siebe [Maschinen oder Maschinenteile]; Siebmaschinen; Siegelmaschinen für gewerbliche Zwecke; Sortiermaschinen für industrielle Zwecke; Spannfutter [Maschinenteile]; Speisevorrichtungen für Maschinenkessel; Speisevorrichtungen für Vergaser; Speisewasserentlüfter; Spinnereimaschinen; Spinnmaschinen; Spinnräder; Spulen für Maschinen; Spulen für Webstühle; Spülmaschinen; Stahlkonverter; Stampfer [Maschinen]; Statoren [Maschinenteile]; Staubsauganlagen für Reinigungszwecke; Staubsauger; Staubsaugerbeutel; Staubsaugerschläuche; Staubsaugerzubehörteile zum Versprühen von Duftstoffen und Desinfektionsmitteln; Steinbearbeitungsmaschinen; Stempelmaschinen; Stereotypiemaschinen; Steuergeräte für Maschinen oder Motoren; Steuerseile für Maschinen oder Motoren; Stopfbüchsen [Maschinenteile]; Stopfmaschinen; Stossdämpferkolben [Maschinenteile]; Strassenbaumaschinen; Strickmaschinen; Strohhäcksler; Stromgeneratoren; Tabakverarbeitungsmaschinen; Teerspritzmaschinen; Teilmaschinen; Tiefziehpressen; Tierschermaschinen; Töpferscheiben; tragbare Dampfmangeln für Stoffe; Transmissionslager; Transportbänder; Treibketten, ausgenommen für Landfahrzeuge; Treibriemen für Motoren; Triebwerke, ausgenommen für Landfahrzeuge; Trommeln für Maschinen; Tünchmaschinen; Turbinen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Turbokompressoren; Typengiessmaschinen [Druckerei]; typografische Maschinen; typografische Pressen; Überhitzer; Übersetzungsgetriebe für Fahrzeuge, ausgenommen für Landfahrzeuge; Übersetzungsgetriebe für Maschinen; Umweltschutzgeräte für Motoren; unbeheizte

Trockenschleudern; Unkrautjätmaschinen; Untersetzungsgetriebe, ausgenommen für Landfahrzeuge; Vakuumpumpen [Maschinen]; Ventilatoren für Motoren; Ventilatorriemen für Motoren; Ventile [Maschinenteile]; Vergaser; Verkaufsautomaten; Verkorkmaschinen für Flaschen; Verpackungsmaschinen; Verpackungsmaschinen [Einwickelmaschinen]; Vibratoren [Maschinen] für industrielle Zwecke; Vulkanisierapparate; Wagenheber [Maschinen]; Walzen für Walzmaschinen; Walzwerke [Maschinen]; Wärmeaustauscher [Maschinenteile]; Waschanlagen für Fahrzeuge; Waschapparate; Wäschewaschmaschinen; Waschmaschinen mit Münzbetrieb; Wasserabscheider; Wassererhitzer [Maschinenteile]; Wasserstoffzapfsäulen für Tankstellen; Wasserturbinen; Webschützen [Maschinenteile]; Webstühle; Webstuhlschäfte; Wechselstromgeneratoren; Weinpressen; Wellenkupplungen [Maschinen]; Werkzeuge [Maschinenteile]; Werkzeughalter [Maschinenteile]; Werkzeugmaschinen; Winden; Winden für den Fischfang [Maschinen]; Windturbinen; Wirkmaschinen; Wringmaschinen für Wäsche; Zahnstangenwinden; Zapfenlager; Zapfmaschinen; Zentralstaubsaugeranlagen; Zentrifugalmühlen; Zentrifugalpumpen; Zentrifugen [Maschinen]; Zerkleinerungsmaschinen; Zerkleinerungsmaschinen für gewerbliche Zwecke; Zerstäuber [Maschinen]; Zigarettenmaschinen für gewerbliche Zwecke; Zündkerzen für Verbrennungsmotoren; Zündmagnete; Zündvorrichtungen für Verbrennungsmotoren; Zuschneidemaschinen; Zylinder für Maschinen; Zylinder für Motoren; Zylinderkolben; Zylinderköpfe für Motoren; Klasse 8 Handbetätigte Handwerkzeuge und -geräte; Messerschmiedewaren, Essbesteck; Rasierer und Rasierapparate; Abisolierzangen [Handwerkzeuge]; Abschrotmeissel [Handwerkzeuge]; Abziehriemen [Streichriemen]; Abziehstähle; Ahlen; Austernöffner; Äxte [Beile]; Bajonette; Bartschneidemaschinen; Bastelmesser; Baumausschneider; Baumscheren; Blasebälge; Bogensägen; Bohreinsätze [Teile von Handwerkzeugen]; Bohrer; Bohrer [Handwerkzeuge]; Bohrhalter [Handwerkzeuge]; Bohrknarren [Handwerkzeuge]; Bohrkurbelverlängerungen für Gewindebohrer; Bohrmeissel [Handwerkzeuge]; Bohrstangen [Handwerkzeuge]; Bohrwinden [Handwerkzeuge]; Brecheisen; Breitbeile; Brenneisen [Geräte zum Anbringen von Brandzeichen]; Bügeleisen; Dichteisen; Distelstecher; Dolche; Durchschlaghämmer; Eispickel; elektrische Geräte zum Flechten der Haare; elektrische Maniküre-Sets; elektrische

Nagelfeilen; elektrische oder nicht elektrische Fingernagelpolierer; elektrische oder nicht elektrische Haarschneidemaschinen; elektrische oder nicht elektrische Nagelscheren; elektrische und nicht elektrische Epiliergeräte; elektrische und nicht elektrische Haarentfernungsgeräte; Essbestecke [Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel]; Etuis für Rasierapparate; Farbenspatel; Farbmischstäbe; Fäustel [Hämmer]; Federmesser; Federzangen; Feilen; Fischputzmesser; Fleischhackmesser [Handwerkzeuge]; Fleischkrallen; Fräsen [Handwerkzeuge]; Fruchtentkerner; Gabeln [Essbesteck]; Gabeln für landwirtschaftliche Zwecke [Handwerkzeuge]; Gartenmesser; Gartenscheren; Gaufriereisen; Gehrungsladen; Geissfüsse [Handwerkzeuge]; Gemüsehobel; Gemüseschäler [handbetätigte Geräte]; Geräte und Werkzeuge zum Abbalgen von Tieren; Gestelle für Handsägen; Gewindebohrer [Handwerkzeuge]; Gewindeschneidkluppen [Handwerkzeuge]; Glaserdiamanten [Teile von Handwerkzeugen]; Glätteisen; Golfrechen; Grabstichel; Griffe für handbetätigte Werkzeuge; Haarbrenneisen; Hacken [Handwerkzeuge]; Hackmesser; Hämmer [Handwerkzeuge]; Handbeile; handbetätigte Folienschneider für Weinflaschen; handbetätigte Frisiergeräte; handbetätigte Gartenwerkzeuge; handbetätigte Gemüsespiralschneider; handbetätigte Giesskellen; handbetätigte Handwerkzeuge; handbetätigte Hebewinden; handbetätigte Heckenscheren; handbetätigte landwirtschaftliche Geräte; handbetätigte Luftpumpen; handbetätigte Nagelzieher; handbetätigte Pistolen zum Spritzen von Spachtelmassen; handbetätigte Rasenmäher; handbetätigte Schergeräte; handbetätigte Schleifgeräte; handbetätigte Skikantenschleifer; handbetätigte Spritzen zum Versprühen von Insektiziden; handbetätigte Sprühgeräte für Insektizide; handbetätigte Wagenheber; handbetätigte Zerstäuber für Insektizide; handbetriebene Geräte zur Vernichtung von Pflanzenparasiten; Handgeräte zum Abfüllen; Handpumpen; Handrammen; Harken [Handwerkzeuge]; Harpunen; Harpunen für den Fischfang; Hebel; Hecheln [Handwerkzeuge]; Hieb- und Stichwaffen; Hippen; Hobel; Hobeleisen; Hohlbohrer; Hohleisen [Handwerkzeuge]; Holzhämmer; Hufmesser; Instrumente zum Schleifen und Schärfen; Jagdmesser; Jäthacken [Handwerkzeuge]; Kabeleinziehbänder [handbetätigte Werkzeuge]; Kartenlochinstrumente; Kehleisen; Kellen [Werkzeuge]; Keramikmesser; Knüppel [Hiebwaffen]; Kratzer

[Handwerkzeuge]; Kreuzmeissel; Krönelhämmer; Küchenhobel; Laser-Haarentfernungsgeräte, ausgenommen für medizinische Zwecke; Laubsägen; Lichtputzscheren; Locher [Handwerkzeuge]; Lochzangen [Handwerkzeuge]; Löffel; Macheten; Manikürenecessaires; manuell betätigte Handbohrer; Maurerkellen; Meissel [handbetätigte Werkzeuge]; Meissel für Bildhauer; Messer; Messer [Handwerkzeuge]; Messer [Waffen]; Messer für Simshobel; Messer zum Abschuppen von Fischen; Messergriffe; Messerschmiedewaren; Metallbandspanner [Handwerkzeuge]; Metalldrahtspanner [Handwerkzeuge]; Minisensen; Mörser zum Stampfen [Handwerkzeuge]; Münzgeldkollektoren; Nadelfeilen; Nagelfeilen; Nagelhautzangen; Nagelzangen; nicht elektrische Dosenöffner; nicht elektrische Eierschneider; nicht elektrische Eisen [Handwerkzeuge]; nicht elektrische Fugenpistolen; nicht elektrische Käseschneider; nicht elektrische Pizzaschneider; nicht elektrische Schraubenzieher; Niethämmer; Nietkopfsetzer [Handwerkzeuge]; Nietwerkzeuge; Notfallhämmer; Nummerierzangen; Obstpflücker [Handwerkzeuge]; Obstteiler; Ohrlochstechgeräte; Okuliermesser; Pedikürenecessaires; Pflanzenheber; Pflasterstampfer [Handwerkzeuge]; Pfropfmesser [Handwerkzeuge]; Pickel [Handwerkzeuge]; Pinzetten; Pinzetten zum Epilieren; Pistolen [Handwerkzeuge]; Punzen [Handwerkzeuge]; Rändelwerkzeuge; Rasierapparate, elektrisch oder nicht elektrisch; Rasierklingen; Rasiermesser; Rasiermesserstreichriemen; Rasiernecessaires; Rebmesser; Rechen [Handwerkzeuge]; Reibahlen; Reibahlenmuffen; Reibeisen [Handwerkzeuge]; Reifenmesser; Ringkluppen; Roder [Werkzeuge]; Rohrschneider [Handwerkzeuge]; Rohrschneidewerkzeuge; Säbel; Säbelscheiden; Sägeblätter [Teile von Handwerkzeugen]; Sägen [Handwerkzeuge]; Sägenhalter; Sandpapierfeilen; Schaber [Handwerkzeuge]; Schaufeln [Handwerkzeuge]; Scheren; Scheren [Blech-, Baum-, Gartenscheren]; Scherenblätter; Schlägel [Handwerkzeuge]; Schlagringe; Schlagstöcke; Schlegel [Hämmer]; Schleifgeräte für Messer und Klingen; Schleifscheiben [Handwerkzeuge]; Schleifsteine; Schmirgelfeilen; Schmirgelschleifscheiben; Schneidemesser; Schneidwerkzeuge; Schneidzeug [Handwerkzeuge]; Schraubenschlüssel [Handwerkzeuge]; Schraubstöcke; Schraubstöcke [handbetätigte Geräte]; Schraubzwingen; Schuhleisten für Schuhmacher [Werkzeuge]; Schüreisen; Schustermesser; Schwerter; Sensen; Sensenringe; Sensenstiele;

Sensenwetzsteine; Setzhämmer; Sicheln; Simshobel; Skischaber; Spachtel [Handwerkzeuge]; Spanndorne [Werkzeuge]; Spatel für Künstler; Spaten; Speiselöffel, -gabeln und -messer aus Kunststoff; Speiselöffel, -gabeln und -messer für Babys; Spitzäxte; Spitzhacken; Spitzmeissel [Handwerkzeuge]; Spleissdorne; Stangenbohrer; Stanzstempel [Handwerkzeuge]; Stanzwerkzeuge [Handwerkzeuge]; Steinhämmer; Stemmmeissel; sterile Instrumente zum Piercen; Stocheisen; Stossäxte; Stosseisen [Handwerkzeuge]; Stössel [Handwerkzeuge]; Tafelsilber [Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel]; Tätowiergeräte; Tätowiernadeln; Teppichmesser; Tierschergeräte; Unkrauthacken [Handwerkzeuge]; Viehmarkierungsgeräte; Viehschergeräte; Walkeisen; Walker [Handwerkzeuge]; Werkzeuggürtel [Halter]; Wetzstähle; Wetzsteinbehälter; Wetzsteine; Wiegemesser; Wiegemesser für Gemüse; Wimpernzangen; Windeisen; Winkel [Handwerkzeuge]; Zangen; Ziehmesser; Zimmermannsbohrer; Klasse 11 Geräte und Anlagen zu Beleuchtungs-, Heizungs-, Kühlungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Trocknungs-, Lüftungs- und Wasserversorgungszwecken sowie zu sanitären Zwecken; Abfackelrohre für die Erdölindustrie; Abwaschbecken, Spülen; Abwasserkläranlagen; Abzugshauben für Küchen; Anlagen zur Bearbeitung von Kernbrennstoffen und Kernreaktionsbremsern; Ansatzstücke für Gasbrenner; Anzünder [Zündgeräte]; Apparate für die Sterilisierung von Büchern; Apparate für Heissluftbäder; Apparate für Hydromassagebäder; Apparate zur Dehydrierung von Speiseabfällen; Aschenkästen; Ausgleichsbehälter für Zentralheizungen; Aushärtungslampen, nicht für medizinische Zwecke; automatische Aschentransportanlagen; automatische Einrichtungen zum Tränken; Azetylenbrenner; Azetylenerzeuger; Azetylenscheinwerfer; Bäckereiöfen; Badeapparate; Badeöfen; Badewannen; Badinstallationen; Barbecues; Beleuchtung für Aquarien; Beleuchtungsanlagen für Luftfahrzeuge; Beleuchtungsapparate und -anlagen; Beleuchtungsgeräte für Fahrzeuge; Beleuchtungsgeräte mit Leuchtdioden [LEDs]; Beleuchtungslampen; Belüftungshauben; Belüftungshauben für Labors; Bettwärmer; Bettwärmer [Wärmpfannen]; Bewässerungsmaschinen für die Landwirtschaft; Bidets; Blendschutzvorrichtungen für Fahrzeuge [Lampenzubehör]; Bogenlampen; Bräunungsgeräte;

Brenner; Brenner mit keimtötender Wirkung; Brennöfen, ausgenommen für Laborzwecke; Brotbackautomaten; Brotbackmaschinen; Brotröster; Chlorierungsgeräte für Schwimmbecken; Chromatografiegeräte für industrielle Zwecke; Dampferzeugungsanlagen; Dampfgeneratoren, ausgenommen Maschinenteile; Dampfglätter; Dampfspeicher; Deckenlampen; Dentalöfen; Desinfektionsapparate; Desinfektionsapparate für medizinische Zwecke; Desinfektionsmittelspender für Toiletten; Desodorierungsgeräte, nicht für den persönlichen Gebrauch; Destillationskolonnen; Destillierapparate; Destillierkolben; Dochte für Ölöfen; Dörrapparate für Obst; Drehspiesse; Druckwasserspeicher; Duschen; Duschkabinen; Eisenerhitzer; Eiswürfelmaschinen und -apparate; elektrisch beheizte Fusssäcke; elektrisch beheizte Kleidung; elektrisch beheizte Teppiche; elektrisch heizbare Socken; elektrische Babyflaschenwärmer; elektrische Christbaumbeleuchtungen; elektrische Couscouskocher; elektrische Dampfgarer; elektrische Druckgarer; elektrische Entladungsröhren für Beleuchtungszwecke; elektrische Fritteusen; elektrische Geräte für Haushaltszwecke zur Herstellung von Kuchen aus gestampftem Reis; elektrische Glühbirnen; elektrische Heizfäden; elektrische Heizgeräte; elektrische Heizkissen, nicht für medizinische Zwecke; elektrische Joghurtbereiter; elektrische Kaffeemaschinen; elektrische Kaffeeperkolatoren; elektrische Kochfelder; elektrische Kochgeräte; elektrische Kühlboxen; elektrische Lampen; elektrische Lebensmitteldörrgeräte; elektrische Lüfter für den persönlichen Gebrauch; elektrische oder nicht elektrische Fusswärmer; elektrische Radiatoren; elektrische Schokoladenbrunnen; elektrische Sous-Vide-Garer; elektrische Tajine; elektrische Taschenlampen; elektrische Thermotöpfe; elektrische Tortillapressen; elektrische Waffeleisen; elektrische Wäschetrockner; elektrische Wasserkessel; elektrische Weinkeller; Entfroster für Fahrzeuge; Entsalzungsanlagen; Fackeln; Fahrradblinker; Fahrradleuchten; Fahrzeugrückstrahler; Fahrzeugscheinwerfer; Fassungen für elektrische Lampen; Feldschmieden; Feuerungskanäle für Heizungskessel; Filtriergeräte für Aquarien; Frisierlampen [Wärmelampen]; Füllständer für Öfen; Füllvorrichtungen für Öfen; Futtermitteldämpfer; Gasanzünder [Feuerzeuge]; Gasanzünder, -zünder; Gasbrenner; Gaskessel; Gaskondensatoren, ausgenommen

Maschinenteile; Gaslampen; Gasreinigungsgeräte; Gaswäscher [Teile von Gasanlagen]; geformte Ofenauskleidungen; geformtes Ofenfutter; Gefrierschränke, -truhen; Gesichtssaunas; Getränkekühlapparate; Glühbirnen für Beleuchtungszwecke; Glühbrenner; Glühfäden für elektrische Lampen; Grillgeräte [Küchengeräte]; Grillgeräte mit Drehspiess; Grillspiesse; Grubenlampen; Haartrockner; Hähne; Hähne für Rohrleitungen; Handtrockner für Waschräume; Heissluftapparate; Heissluftfritteusen; Heissluftpistolen; Heisswassergeräte; Heiz- und Kühlgeräte zur Ausgabe von heissen und kalten Getränken; Heizdecken [nicht für medizinische Zwecke]; Heizgeräte für Aquarien; Heizgeräte für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe; Heizkessel; Heizkessel, ausgenommen Maschinenteile; Heizkörper; Heizkörperverschlüsse; Heizlüfter; Heizplatten; Heizradiatoren; Heizungen; Heizungsanlagen; Heizungsanlagen für Fahrzeuge; Herde; Hydranten; Ionisationsgeräte zur Behandlung von Luft oder Wasser; Kaffeeröstmaschinen; Kernreaktoren; Kerzenlaternen; Klimaanlagen; Klimaanlagen für Fahrzeuge; Klimageräte; Knallgasbrenner; Kochapparate und -anlagen; Kocher; Kochherde; Kochplatten; Kohle für Bogenlampen; Kronleuchter; Küchenherde; Kühlanlagen für Flüssigkeiten; Kühlanlagen für Tabak; Kühlanlagen und -maschinen; Kühlapparate; Kühlapparate und -anlagen; Kühlapparate und -maschinen; Kühlapparate, Kühlgeräte sowie Gefrierschränke und -truhen für medizinische Aufbewahrungszwecke; Kühlbehälter; Kühlgefässe für Öfen; Kühlräume; Kühlschränke; Kühlvitrinen; Laborbrenner; Laborlampen; Lampen für Fahrtrichtungsanzeiger von Fahrzeugen; Lampenbrenner; Lampengläser; Lampenglühstrümpfe; Lampenkugeln; Lampenröhren, -zylinder; Lampenschirme; Lampenschirmhalter; Lampions [Papierlaternen]; Laternen; Lavasteine für Barbecue-Grills; Leimkocher; Leitungen [Teile von sanitären Anlagen]; Leuchten für Fahrzeuge; Leuchten für Kraftfahrzeuge; leuchtende Hausnummern; Leuchtröhren für Beleuchtungszwecke; Leuchtröhren mit elektrischer Entladung; Lichterketten für die Festtagsdekoration; Lichtverteiler; Luftbefeuchter für Zentralheizungskörper; Luftdesodorierungsgeräte; Lufterhitzer; Luftfilter [Klimatisierung]; Luftfilteranlagen; Luftkühlgeräte; Luftreinigungsapparate und -maschinen; Luftreinigungslampen mit keimtötender Wirkung; Luftsprudelbäder; Luftsterilisatoren; Lufttrockner; Lüftungsanlagen

[Klimatisierung] für Fahrzeuge; Lüftungsanlagen und -geräte [Klimatisierung]; Magnesiumdrähte [Beleuchtung]; Malzröster; Mikroblasenerzeuger für Bäder;

Mikrowellengeräte [Kochgeräte]; Mikrowellenherde, -geräte und -öfen für industrielle Zwecke; Milchkühlanlagen; Mischbatterien für Wasserleitungen; Motorradleuchten; Multikocher; Mundstücke für Wasserhähne [Perlstrahler]; Nagellampen; nicht automatische Abscheider für Dampfheizungsanlagen; Niveauregelventile für Tanks; Öfen; Ofenbeschläge; Ofenfutter [Ofenauskleidungen] aus Schamotte; Ofenroste; Ölbrenner; Öllampen; Ölreinigungsgeräte; Pasteurisiermaschinen; Polymerisationsanlagen; Raffiniertürme für die Destillation; Räucherapparate, nicht für medizinische Zwecke; Rauchschieber [Heizung]; Rauchzüge für Schornsteine; Reflektoren für Lampen; Regelungs- und Sicherheitszubehör für Gasgeräte; Regelungs- und Sicherheitszubehör für Gasleitungen; Regelungs- und Sicherheitszubehör für Wassergeräte; Regelungszubehör für Wasser- oder Gasgeräte sowie für Wasser- oder Gasleitungen; Reinräume, Sterilräume [sanitäre Einrichtungen]; Rohre für Heizungskessel; Rohrschlangen [Teile von Destillier-, Heizungs- oder Kühlanlagen]; Röster; sanitäre Apparate und Anlagen; Saunaanlagen; Scheibenheizungen für Fahrzeuge; Scheinwerfer für Kraftfahrzeuge; Schornsteinschieber; Sicherheitslampen; Sicherheitszubehör für Wasser- oder Gasgeräte sowie für Wasser- oder Gasleitungen; Sitzbadewannen; Solaröfen; Speiseeismaschinen; Speisevorrichtungen für Heizkessel; Spiritusbrenner; Springbrunnen; Stehlampen; Sterilisierapparate; Stirnlampen; Strassenlampen; Suchscheinwerfer; Tabakröster; Taschenwärmer; Tauchlampen; Tauchsieder; Tellerwärmer; thermische Sonnenkollektoren [Heizung]; Thermostatventile [Teile von Heizungsanlagen]; Tiefkühlapparate und -anlagen; Toaster; Toiletten [WCs]; Toilettenschüsseln [WC]; Toilettensitze [WC]; Toilettenspülungen; transportable Kabinen für türkische Bäder; transportable Toiletten; Trinkwasserfilter; Trockenapparate; Trockenapparate und -anlagen; Trockengeräte; Tropfdüsen für Bewässerungsanlagen; Ultraviolettlampen, nicht für medizinische Zwecke; Unterlegscheiben für Wasserhähne; Urinale als sanitäre Einrichtungen; USB-betriebene Handwärmer; USB-betriebene Tassenwärmer; Ventilatoren [Klimatisierung]; Ventilatoren [Teile von Klimaanlagen]; Verbrennungsöfen; Verdampfer; Wachstumssysteme für Hydrokulturen; Wärmepumpen; Wärmerückgewinner; Wärmespeicher; Wärmetauscher, ausgenommen Maschinenteile; Wärmflaschen; Warmhalteplatten; Warmhaltevitrinen;

Warmwasserbereiter [Apparate]; Warmwassergeräte; Warmwasserheizungsanlagen; Waschbecken [Teile von Sanitäreinrichtungen]; Wäschereikessel; Wasserenthärtungsapparate und -anlagen; Wasserfiltriergeräte; Wasserkästen für Toilettenspülungen; Wasserkühlanlagen; Wasserleitungsanlagen; Wasserreinigungsanlagen; Wasserreinigungsgeräte und -maschinen; Wassersterilisierapparate; Wasserversorgungsanlagen; Wasserverteilungsanlagen; Wasserzapfgeräte; Whirlpool- Sprudelgeräte; Zentralheizungskörper; Zierbrunnen; Zimmerkamine; Zugschieber [Heizung]; Klasse 12 Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser; Abdeckhauben für Fahrzeuge; Abdeckungen für Kinderwagen; Abschleppfahrzeuge; Achsschenkel; Airbags [Sicherheitsvorrichtungen für Autos]; Amphibienflugzeuge; an Sportkinderwagen und Buggys angepasste Taschen; angepasste Fusssäcke für Kinderwagen; angepasste Fusssäcke für Sportkinderwagen und Buggys; angepasste Moskitonetze für Kinderwagen; Anhänger [Fahrzeuge]; Anhänger zum Transport von Fahrrädern; Anhängerkupplungen für Fahrzeuge; Antriebsketten für Landfahrzeuge; Antriebsmaschinen für Landfahrzeuge; Antriebswellen für Landfahrzeuge; Apparate, Maschinen und Geräte für die Luftfahrt; Aschenbecher für Kraftfahrzeuge; Autobusse; Automobile; autonome Unterwasserfahrzeuge für Untersuchungen des Meeresbodens; Autoreifen; Baggerschiffe; Beiboote; Beiwagen; Betonmischfahrzeuge; Betten und Liegen für Fahrzeuge; bewegliche Ausrüstung für Drahtseilbahnen; Bezüge für Fahrradsättel; Bezüge für Fahrzeuglenkräder; Bezüge für Motorradsättel; Bleigewichte zum Auswuchten von Fahrzeugreifen; Blendschutzvorrichtungen für Fahrzeuge; Boote; Bootsdavits; Bootshaken; Bootsmasten; Bremsbacken für Fahrzeuge; Bremsbeläge für Autos; Bremsbeläge für Fahrzeuge; Bremsscheiben für Fahrzeuge; Bremsschuhe für Fahrzeuge; Bullaugen; Campingwagen; Chassis für Fahrzeuge; Chassis für Kraftfahrzeuge; Clips für die Befestigung von Kraftfahrzeugteilen an Kraftfahrzeugkarosserien; Diebstahlsicherungen für Fahrzeuge; Diebstahlwarngeräte für Fahrzeuge; Drahtseilbahnen; Drahtseilfördergeräte und -anlagen; Draisinen; Drehgestelle für Eisenbahnwagen; Drehmomentwandler für Landfahrzeuge; Dreiräder; Düsenmotoren für Landfahrzeuge; E-Bikes; Einkaufswagen; Eisenbahnfahrzeuge;

Eisenbahnkupplungen; Eisenbahnwagen; Eisenbahnwaggons; Elektrofahrzeuge; Elektromobile für Personen mit eingeschränkter Mobilität; Elektromotoren für Landfahrzeuge; Fähren; Fahrgestelle für Fahrzeuge; Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge; Fahrradanhänger; Fahrradbremsen; Fahrräder; Fahrradfelgen; Fahrradketten; Fahrradklingeln; Fahrradkörbe; Fahrradkurbeln; Fahrradlenkstangen; Fahrradmotoren; Fahrradnaben; Fahrradpedale; Fahrradpumpen; Fahrradräder; Fahrradrahmen; Fahrradreifen; Fahrradsättel; Fahrradschläuche; Fahrradspeichen; Fahrradständer; Fahrzeugbremsen; Fahrzeuge zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft, zu Wasser und auf Schienen; Fahrzeugfenster; Fahrzeugkarosserien; Fahrzeugräder; Fahrzeugradspeichen; Fahrzeugsitze; Fahrzeugtüren; Fahrzeuguntergestelle; Fahrzeugverdecke; Fallschirme; Faltbälge für Gelenkbusse; Felgen für Fahrzeugräder; ferngesteuerte Fahrzeuge [ausgenommen Spielzeuge]; ferngesteuerte Fahrzeuge für Unterwasseruntersuchungen; Flickzeug für Reifenschläuche; Flugapparate; Flugzeuge; Förderwagenräder; Freilaufräder für Landfahrzeuge; Gabelstapler; Gehäuse für Teile von Landfahrzeugen [ausgenommen für Motoren]; Gepäcknetze für Fahrzeuge; Gepäcktaschen für Fahrräder; Gepäcktaschen für Motorräder; Gepäckträger für Fahrzeuge; gepanzerte Fahrzeuge; geschlossene Lastkraftwagen; Getriebe für Landfahrzeuge; Giesswagen [Giesserei]; Gitterwagen; Gleitboote; Gleitrollen für Transportkarren [Fahrzeuge]; Gleitschutzvorrichtungen für Fahrzeugreifen; Golfcarts; Golfkarren; Golfmobile; Haustierbuggys; Heissluftballons; Helikopter; Hoverboards; Hubladebühnen [Teile von Landfahrzeugen]; Hupen und Signalhörner für Fahrzeuge; Hydraulikkreisläufe für Fahrzeuge; Innenpolsterungen für Fahrzeuge; Jachten; Kabinen für Drahtseilförderanlagen; Kameradrohnen; Kamerahelikopter; Kanus; Karosserien für Kraftfahrzeuge; Karren; Kastenwagen [Fahrzeuge]; Ketten für Kraftfahrzeuge; Kinderwagen; Kinderwagenverdecke; Kippaufbauten für Lastwagen; Kippkarren; Kippvorrichtungen [Teile von Eisenbahnwaggons]; Kippwagen; Kopfstützen für Fahrzeugsitze; Kotflügel; Krankenwagen; Kühlfahrzeuge; Kühlwaggons; Kupplungen [Verbindungen] für Landfahrzeuge; Lastkähne; Lastkraftwagen mit Kranaufleger; Lastwagen; Laufflächen für die Runderneuerung von Reifen; Laufmäntel für Luftreifen; Lieferdrohnen; Lokomotiven; Loren; Luftfahrzeuge; Luftkissenfahrzeuge;

Luftpumpen [Fahrzeugzubehör]; Luftschiffe; Luftseilbahnen; Militärfahrzeuge für den Transport; militärische Drohnen; Mopeds; Motoren für Landfahrzeuge; Motorhauben für Fahrzeuge; Motorhauben für Kraftfahrzeuge; Motorhaubenhalter; Motorlager für Landfahrzeuge; Motorräder; Motorradketten; Motorradlenkstangen; Motorradmotoren; Motorradrahmen; Motorradsättel; Motorradständer; Motorroller; Müllfahrzeuge; Naben für Fahrzeugräder; Nabenringe; Omnibusse; Paddel für Kanus; Pleuel für Landfahrzeuge, ausgenommen Motorenteile; Pontons; Propeller; Puffer für Schienenfahrzeuge; Radachsen; Rädergetriebe für Landfahrzeuge; Radkappen; Radmuttern für Fahrzeugräder; Raumfahrzeuge; Raupenketten für Fahrzeuge; Reduktionsgetriebe für Landfahrzeuge; Reifen [Pneus]; Reifen für Fahrzeugräder; Reiseomnibusse; Rennwagen; Reserveradhüllen; Rettungsschlitten; Roboterautos; Rollstühle; Rückfahrwarngeräte für Fahrzeuge; Rückspiegel; Ruder; Ruderdollen; Rümpfe für Boote und Schiffe; Sackkarren; Sattel- und Gepäcktaschen für Fahrräder; Schaltkupplungen für Landfahrzeuge; Schaluppen; Schaumstoffeinlagen für Reifen; Scheibenwischer; Scheinwerferwischer; Schiffe [Seeschiffe]; Schifffender; Schiffsklampen; Schiffsschornsteine; Schiffsschrauben; Schiffsschrauben für Seeschiffe; Schiffsspiere; Schiffsteuergeräte; Schlafwagen; Schläuche für Reifen; schlauchlose Fahrradreifen; Schlauchwagen; Schleudersitze für Flugzeuge; Schlitten [Fahrzeuge]; Schmutzfänger; Schnee-, Gleitschutzketten; Schneemobile; Schonbezüge für Fahrzeugsitze; Schornsteine für Lokomotiven; Schrägaufzüge für Schiffe; Schubkarren; Schubschlitten; Schutzbleche; Schutzbleche für Fahrräder; Schwebeförderer; Schwimmbagger; Seitenspiegel für Fahrzeuge; Seitenwagen; selbstbalancierende Elektroeinräder; selbstbalancierende Elektro-Stehroller; selbstfahrende Automobile; selbstklebende Flickgummis für Reifenschläuche; Sesselschwebebahnen; Sicherheitsgurte für Fahrzeugsitze; Sicherheitskindersitze für Fahrzeuge; Sicherheits-Kombigurte für Fahrzeugsitze; Skilifte; Skiständer für Kraftfahrzeuge; Sonnenblenden für Automobile; Spanten für Schiffe; Speichenschutz für Fahrräder; Speichenspanner; Speisewagen; Spikes für Reifen; Spoiler für Fahrzeuge; Sportkinderwagen und Buggys; Sportwagen; Sprengwagen [Strassenreinigung]; Spurkränze für Eisenbahnräder; Steuerknüppel für Fahrzeuge; Steuerräder für Fahrzeuge;

Steuerruder; Stossdämpfer für Fahrzeuge; Stossdämpfer für Kraftfahrzeuge;

Stossdämpferfedern für Fahrzeuge; Stossstangen für Fahrzeuge; Stossstangen für Kraftfahrzeuge; Strassenbahnwagen; Tankkappen für Fahrzeuge; Torsionswellen für Fahrzeuge; Tragfedern für Fahrzeuge; Tragschrauber; Traktoren; Transportdreiräder; Transporthängebahnen; Transportkarren; Transportwagen für den Angelsport; Transportwagen für Reinigungsmaterial und -gerät; Treibketten für Landfahrzeuge; Tretroller [Fahrzeuge]; Triebwerke für Landfahrzeuge; Trittbretter für Fahrzeuge; Turbinen für Landfahrzeuge; Übersetzungsgetriebe für Landfahrzeuge; Untersetzungsgetriebe für Landfahrzeuge; Ventile für Fahrzeugreifen; Vollgummireifen für Fahrzeuge; Vorrichtungen zum Losmachen von Boote; Waggonkupplungen; Wasserfahrzeuge; Wasserflugzeuge; Windschutzscheiben; Winker für Fahrzeuge; Wohnmobile; Wohnwagen; Wrickriemen; Zahnradübersetzungen für Fahrräder; Zigarrenanzünder für Automobile; zivile Drohnen; Klasse 17 Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und deren Ersatzstoffe, in rohem oder teilweise bearbeitetem Zustand; Waren aus Kunststoffen oder Harzen in extrudierter Form zur Verwendung in Herstellungsverfahren; Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; flexible Rohre, Leitungen und Schläuche [nicht aus Metall]; Anprallschutz aus Gummi für Docks; Anschlussstücke, nicht aus Metall, für Rohre; Armierungen, nicht aus Metall, für Druckluftleitungen; Asbest; Asbestfasern; Asbestfilz; Asbestgeflechte; Asbestgewebe; Asbestpapiere; Asbestpappe; Asbestschiefer; Asbesttuche; Asbesttücher; Asbestverkleidungen; Balata; Baumrinde für die Schallisolierung; Baumwolle zum Abdichten; Blumensteckschaummasse [Halbfabrikat]; chemische Leckdichtungsmittel; Dichtungen; Dichtungen für Dehnungsfugen; Dichtungsklebebänder; Dichtungsmassen; Dichtungsmittel; Dichtungsringe; Dichtungsstreifen; Dielektrika [Isolatoren]; elastische Garne und Fäden, nicht für Textilzwecke; Fensterfeststeller aus Gummi; Feuchtigkeitsisoliermittel für Gebäude; feuerfestes Isoliermaterial; Filtermaterialien aus halbverarbeitetem Kunststoffschaum; Filtermaterialien aus halbverarbeiteten Kunststofffolien; flüssiger Kautschuk; Folien aus regenerierter Zellulose [ausser für Verpackungszwecke]; Formen aus Ebonit; Fugenkitte; Gartenschläuche; getönte Blendschutzfolien für Fenster; Glasfasergewebe zur Isolierung; Glasfasern für Isolierzwecke; Glaswolle zur Isolierung; Gummi für die Runderneuerung von

Reifen; Gummidichtungen für Glasbehälter; Gummifäden, nicht für Textilzwecke; Gummiklappen [Gummiventile]; Gummilösungen; Gummimuffen zum Schutz von Maschinenteilen; Gummipuffer [Stopper]; Gummipuffer [Stossdämpfer]; Gummiringe; Gummischnüre, -seile; Gummistöpsel; Guttapercha; Halbfabrikate für Bremsbeläge; Hartgummi [Ebonit]; Isolatoren für elektrische Leitungen; Isolatoren für Gleisanlagen; Isolatoren und Isoliermittel [Elektrizität, Wärme, Schall]; Isolieranstrichfarben; Isolierbänder; Isolierfilz; Isolierfirnisse; Isolierfolien aus Metall; Isoliergewebe; Isolierhandschuhe; Isoliermaterial; Isoliermaterial für Kabel; Isolieröl für Transformatoren; Isolieröle; Isolierpapier; Isolierputz; Kitt; Klebebänder, -streifen, ausser für medizinische Zwecke, für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Kohlenstofffasern, ausser für textile Zwecke; Kunststofffasern, nicht für Textilzwecke; Kunststofffilamente für 3D-Drucker; Kunststofffolien für landwirtschaftliche Zwecke; Kunststofffolien, ausser für Verpackungszwecke; Kunststoffgarne, nicht für Textilzwecke; Kupplungsbeläge; Latex [Kautschuk]; Leinenschläuche; Leitungsarmierungen, nicht aus Metall; Leitungsdichtungen; Lötdraht aus Kunststoff; Mineralwolle [Isoliermittel]; Mittel gegen Wärmeabstrahlung; Mittel gegen Wärmeabstrahlung in Heizkesseln; Papier für elektrische Kondensatoren; Polstermaterial [Polsterfüllstoffe] aus Gummi oder Kunststoff; Polstermaterial [Verpackung] aus Gummi oder Kunststoff; roher oder teilweise bearbeiteter Glimmer; roher oder teilweise bearbeiteter Gummi; roher oder teilweise bearbeiteter Kautschuk; Rohrleitungsverbindungen, nicht aus Metall; Rohrmuffen, nicht aus Metall; Schalldämmungsmittel; Schlackenwolle [Isoliermaterial]; Schläuche aus textilem Material; Schläuche, nicht aus Metall; Schweissdraht aus Kunststoff; Schwimmsperren gegen Umweltverschmutzung; Selbstklebebänder, ausgenommen für medizinische Zwecke, Haushaltszwecke, Papier- oder Schreibwaren; Sicherheitsvorhänge aus Asbest; synthetischer Gummi; teilweise bearbeitete Akrylharze; teilweise bearbeitete Kunstharze; teilweise bearbeitete Kunststoffe; teilweise bearbeitetes Zelluloseazetat; Türfeststeller aus Gummi; Unterlegscheiben aus Gummi oder Vulkanfiber; Ventile aus Kautschuk oder Vulkanfiber; Verbindungsschläuche für Kraftfahrzeugkühler;

Verbindungsstücke, nicht aus Metall, für flexible Rohre; Verpackungsbeutel, -hüllen, -taschen aus Gummi; Viskosefolien, ausser für Verpackungszwecke; Vulkanfiber; Wärmeisoliermittel; wasserundurchlässige Dichtungen; Zylinderdichtungen; Klasse 19 Materialien, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Rohre, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Asphalt, Pech, Teer und Bitumen; Denkmäler [nicht aus Metall]; Abflussrohre, nicht aus Metall; Abstellanlagen, nicht aus Metall, für Fahrräder; Abzweigrohre, nicht aus Metall; Alabaster; Alabasterglas; Anlegepfähle, nicht aus Metall; Aquarien [Bauwerke]; Aquariumkies; Aquariumsand; Armierungen für Bauzwecke, nicht aus Metall; Asbestmörtel; Asbestzement; Asphalt; Asphaltpflastersteine; Aussenrollläden, nicht aus Metall und nicht aus textilem Material; Aussenverkleidungen, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Badekabinen, nicht aus Metall; Baken, nicht leuchtend und nicht aus Metall; Balken, nicht aus Metall; Balustraden, nicht aus Metall; Baracken; Baufilz; Bauglas; Bauholz; Baumaterialien, nicht aus Metall; Bauplatten, nicht aus Metall; Bausteine; Bauten, nicht aus Metall; Beet- und Rasenkanten aus Kunststoff; Behälter [Tanks] aus Mauerwerk; Bergkristall; Beton; Betonbauteile; Betonverschalungselemente, nicht aus Metall; Bindemittel zur Herstellung von Backsteinen; Bitumen; Bitumenerzeugnisse für Bauzwecke; Bitumenpapier für Bauzwecke; bituminöse Überzugsmassen für Dächer; Bodenfliesen, nicht aus Metall; Bodenplatten [Bodenfliesen], nicht aus Metall; Briefkästen aus Mauerwerk; Bruchstein; Büsten aus Stein, Beton oder Marmor; Dachbeläge, nicht aus Metall; Dächer, nicht aus Metall; Dächer, nicht aus Metall, mit integrierten photovoltaischen Zellen; Dachpfannen, nicht aus Metall; Dachrinnen, nicht aus Metall; Dachschalungsbretter; Dachschiefer; Dachschindeln; Dachziegel, nicht aus Metall; Dalben, nicht aus Metall; Daubenholz; Denkmäler, nicht aus Metall; Drahtglas; Drainagerohre, nicht aus Metall; Drehkreuze, nicht aus Metall; Druckrohrleitungen, nicht aus Metall; Eckschienen, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Eisenbahnschwellen, nicht aus Metall; emailliertes Glas für Bauzwecke; Fahnenstangen [Bauten], nicht aus Metall; Falttüren, nicht aus Metall; Farbspritzkabinen, nicht aus Metall; Fenster- und Türstürze, nicht aus Metall; Fenster, nicht aus Metall; Fensterglas für Bauzwecke; Fensterglas, ausgenommen

Fahrzeugscheiben; Fensterglasscheiben für Bauzwecke; Fensterläden, nicht aus Metall; Fensterrahmen, nicht aus Metall; Fertighäuser [Bausätze], nicht aus Metall; feuerfeste Baumaterialien, nicht aus Metall; feuerfeste Steine; feuerfester Zementputz; Figuren aus Stein, Beton oder Marmor; Formlinge aus Zuckerrohrbagasse [Baumaterial]; Furnierholz; Fussböden, nicht aus Metall; gebrannter Gips; Gedenktafeln, nicht aus Metall; Geflügelstangen [Sitzstangen]; geformtes Holz; Geotextilien; gepanzerte Türen, nicht aus Metall; Gerüste [Baugerüste], nicht aus Metall; Gerüste [Tragkonstruktionen für Bauten], nicht aus Metall; Gesimse, nicht aus Metall; Gewächshausrahmen, nicht aus Metall; Giessereiformen, nicht aus Metall; Gips [Baumaterial]; Gitter, nicht aus Metall; Glasgranulat für die Strassenmarkierung; Grabdenkmäler, nicht aus Metall; Grabeinfassungen, nicht aus Metall; Gräber, nicht aus Metall; Grabkammern, nicht aus Metall; Grabplatten, nicht aus Metall; Grabsteine; Grabstelen, nicht aus Metall; Grabtafeln, nicht aus Metall; Granit; Gummilager für die seismische Isolierung von Gebäuden; Harmonikatüren, nicht aus Metall; Hochofenzement; Holz zur Herstellung von Haushaltsgegenständen; Holzbretter für Bauzwecke; Holzfaserbeton; Holzfurniere; Holzfussbodenbretter; Holzleisten für Täfelungen; Holzpappe für Bauzwecke; Holzpflasterblöcke; Holzvertäfelungen; Hühnerställe, nicht aus Metall; Insektengitter, nicht aus Metall; Isolierglas für Bauzwecke; Jalousien, nicht aus Metall; Kacheln, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Kalk; Kalkmergel; Kalkstein; Kaminhauben, nicht aus Metall; Kaminkappen, nicht aus Metall; Kaminverkleidungen, nicht aus Metall; Kehlen, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Kehlrinnen, nicht aus Metall; Kehlrinnen, nicht aus Metall, für Dächer; Kies; Kieselerde [Quarz]; Kirchenfenster; Klappenventile, nicht aus Metall oder Kunststoff, für Drainagerohre; Klappenventile, nicht aus Metall oder Kunststoff, für Wasserleitungen; kleine Balken [nicht aus Metall]; Kunsteisbahnen [Bauten], nicht aus Metall; Kunstgegenstände aus Stein, Beton oder Marmor; Kunststein; Latten, nicht aus Metall; Lauben [Bauten], nicht aus Metall; Laufroste, nicht aus Metall; Leitplanken, nicht aus Metall, für Strassen; Leitungen für Lüftungs- und Klimaanlagen, nicht aus Metall; Leuchtpflastersteine; Magnesitbinder; Makadam; Markisenkonstruktionen, nicht aus Metall; Marktstände; Marmor;

Masten, nicht aus Metall; Mauerverkleidungsteile, nicht aus Metall; Mörtel [Baumaterial]; Mosaiken für Bauzwecke; Oberlichter [Fensterklappen], nicht aus Metall; Ofenzement; Olivin für Bauzwecke; Panzerungen, nicht aus Metall; Papier für Bauzwecke; Pappe für Bauzwecke;

Parkett; Parkettstäbe; Pech; Pfähle, nicht aus Metall; Pfahlzäune, nicht aus Metall; Pflasterplatten, nicht aus Metall; Pflastersteine, nicht aus Metall; Pfosten aus Zement; Pfosten, nicht aus Metall; Plakatsäulen, nicht aus Metall; Platten aus Zement; Platten, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Porphyr [Stein]; pressbares Holz; Presskork für Bauzwecke; Profilleisten, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Putz [Verputzmittel]; Quarz; Raketenabschussrampen, nicht aus Metall; Randleisten, nicht aus Metall, für Gesimse; Rohkreide; Rohre aus Sandstein; Rohre für Bauzwecke, nicht aus Metall; Sand [ausgenommen Formsand]; Sandstein für Bauzwecke; Säulen, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Schachtdeckel, nicht aus Metall; Schamotte; Schiefer; Schieferpulver; Schilfrohr für Bauzwecke; Schlacke [Baumaterial]; Schlackensteine; Schnittholz; Schornsteinaufsätze, nicht aus Metall; Schornsteinhauben, nicht aus Metall; Schornsteinrohre, nicht aus Metall; Schotter; Schweineställe, nicht aus Metall; Schwellen, nicht aus Metall; Schwimmbecken [Bauten], nicht aus Metall; Schwimmdocks, nicht aus Metall, zum Vertäuen von Schiffen; Schwingtüren, nicht aus Metall; Senkkästen für den Unterwasserbau; Signalanlagen, nicht leuchtend, nicht mechanisch und nicht aus Metall; Signaltafeln, nicht leuchtend und nicht mechanisch, nicht aus Metall; silberhaltiger Sand; Silos, nicht aus Metall; Sparren für Dächer [Gratsparren, Dachsparren]; Sperrholz; Sprungbretter, nicht aus Metall; Spundwandpfähle, nicht aus Metall; Ställe, nicht aus Metall; Statuen aus Stein, Beton oder Marmor; Stein; Steinkohlenteer; Steinmetzartikel; Strassenabflussrinnen, nicht aus Metall; Strassenbaubindemittel; Strassenbaumaterialien und Strassenbelagmaterialien; Strassenbegrenzungspfosten, nicht leuchtend, nicht mechanisch und nicht aus Metall; Strassenbelagmaterialien; Strassenmarkierungsfolien aus Kunststoff; Stromleitungsmasten, nicht aus Metall; Stützen [Streben], nicht aus Metall; Täfelungen, nicht aus Metall; Tanks aus Mauerwerk; Teer; Teerbänder, -bahnen für Bauzwecke; teilweise bearbeitetes Holz; Telefonkabinen, nicht aus Metall; Telegrafenmasten, nicht aus Metall; Terrakotta [Baumaterial]; Ton; Tonschiefer; Töpferton; Tore, nicht aus Metall; Träger, nicht aus Metall; transportable Bauten, nicht aus Metall; transportable Gewächshäuser [nicht aus

Metall]; Trennwände, nicht aus Metall; Treppen, nicht aus Metall; Treppenstufen, nicht aus Metall; Treppenwangen, nicht aus Metall; Tuff; Türen, nicht aus Metall; Türfüllungen, nicht aus Metall; Türrahmen, -stöcke, nicht aus Metall; Verkleidungsteile, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Verlängerungsstücke für Schornsteine, nicht aus Metall; Vinylschienen [Baumaterial]; Vogelbäder [Bauten], nicht aus Metall; Vogelhäuser [Bauten], nicht aus Metall; Volieren [Bauten], nicht aus Metall; vorgefertigte Kais [nicht aus Metall]; vorgefertigte Schornsteine, nicht aus Metall; Wandfliesen, nicht aus Metall; Wandverkleidungsteile, nicht aus Metall; Wasserleitungen, nicht aus Metall; Zäune, nicht aus Metall; Zement; Ziegelerde; Ziegelsteine; Ziegelton; Zimmerdecken, nicht aus Metall; Klasse 23 Garne und Fäden für textile Zwecke; Baumwollfäden; Baumwollgarne; Chenille [Garn]; elastische Garne und Fäden für Textilzwecke; Garne; Glasfäden [Garne] für Textilzwecke; Gummifäden für Textilzwecke; Hanfgarne; Jutegarne; Kantillen; Kokosgarne; Kunstseidengarne; Kunststoffgarne für Textilzwecke; Leinengarne; Nähgarne; Seidengarne; Stickgarn; Stopfgarn; versponnene Seide; versponnene Wolle; Webgarne; Wollgarne; Klasse 35 Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Abfassung von Lebensläufen für Dritte; administrative Unterstützung bei der Teilnahme an Ausschreibungen; Aktualisierung und Pflege von Daten in Computer-Datenbanken; Aktualisierung und Pflege von Informationen in Registern; Aktualisierung von Werbematerial; Aufstellung von Kosten-Preisanalysen; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten; Aussenwerbung; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Beratung in Bezug auf Kommunikationsstrategien in der Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Beratung in Bezug auf Kommunikationsstrategien in der Werbung; Beratung in Fragen der Geschäftsführung; Beratung in Fragen des Personalwesens; Beratungsdienste in Fragen der Geschäftsführung; Bereitstellen eines Online-Marktplatzes für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen; Bereitstellung von Geschäftsinformationen über eine Web-Site; Beschaffungsdienstleistungen für Dritte [Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen]; betriebswirtschaftliche Beratung; betriebswirtschaftliche Projektleitung von Bauprojekten; betriebswirtschaftliche

Recherche; betriebswirtschaftliche Verwaltung von Kostenerstattungsprogrammen für Dritte; Buchführung; Dateienverwaltung mittels Computer; Datenrecherchen für Dritte in Computerdateien; Dekorieren von Schaufenstern; Dienstleistungen einer Im- und Exportagentur; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Durchführung von Auktionen und

Versteigerungen; Durchführung von Unternehmensverlagerungen; Einreichung von Steuererklärungen für Dritte; Einzelhandelsdienstleistungen für Kunstwerke, erbracht von Kunstgalerien; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf pharmazeutische, medizinische und veterinärmedizinische Artikel sowie Hygienepräparate; Entwurf von Werbemitteln; Ermittlungen in Geschäftsangelegenheiten; Erstellen von Statistiken; Erstellung von Geschäftsgutachten; Erstellung von Rechnungsauszügen; Erstellung von Steuererklärungen; Erstellung von Wirtschaftsprognosen; Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Erteilung von Auskünften und Beratung für Verbraucher bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistungen für kommerzielle Zwecke; Fakturierung; Fernsehwerbung; Fotokopierarbeiten; Führen von Geschenklisten; Geschäftsführung für darstellende Künstler; Geschäftsführung für freiberufliche Dienstleister; Geschäftsführung für Sportler; Geschäftsführung von Hotels im Auftrag Dritter; Grosshandelsdienstleistungen in Bezug auf pharmazeutische, medizinische und veterinärmedizinische Artikel sowie Hygienepräparate; Herausgabe von Werbetexten; Hilfe bei der Führung von gewerblichen oder Handelsbetrieben; Indexierung von Webseiten für Geschäfts- und Werbezwecke; Informationen in Geschäftsangelegenheiten; Interim-Management; kommerzielle Vermittlungsdienste, die potentielle private Investoren mit kapitalsuchenden Unternehmern zusammenbringen; kommerzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren und Dienstleistungen für Dritte; Layoutgestaltung für Werbezwecke; Lohn- und Gehaltsabrechnung; Mannequindienste für Werbe- und verkaufsfördernde Zwecke; Marketing; Marketing im Rahmen des Software-Publishing; Markterkundung [Market Intelligence]; Marktforschung; Marktstudien; Medienarbeit; Meinungsforschung; Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations]; Online-Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf herunterladbare Klingeltöne; Online-Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf herunterladbare Musikdateien; Online- Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf herunterladbare, aufgezeichnete Musik und Filme; Online-Werbung in einem Computernetzwerk; Optimierung des Web-Site-Traffics; Optimierung von Suchmaschinen zur Verkaufsförderung; Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke; Organisation von Modenschauen zu

Werbezwecken; Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten; outgesourcte Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen; Outsourcing-Dienste [Hilfe bei Geschäftsangelegenheiten]; Pay-per-Click-Werbung; Personal-, Stellenvermittlung; Personalanwerbung; Personalauswahl mit Hilfe von psychologischen Eignungstests; Plakatwerbung; Planungen [Hilfe] bei der Geschäftsführung; Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien für den Einzelhandel; Preisvergleichsdienste; Produktion von Teleshopping-Sendungen; Produktion von Werbefilmen; Prüfen von Geschäftsabläufen; Registrierung von schriftlichen Mitteilungen und Daten; Rundfunkwerbung; Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln; Schreibdienste [Textverarbeitung]; Schreibmaschinenarbeiten; Sekretariatsdienstleistungen; Sponsorensuche; Stenografiearbeiten; Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Telefonantwortdienst für abwesende Teilnehmer; Telemarketing; Terminerinnerungsdienste [Büroarbeiten]; Terminplanungsdienste [Büroarbeiten]; Transkriptionen von Mitteilungen [Büroarbeiten]; Unternehmensbewertungen; Unternehmenskommunikation; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Verbreitung von Werbeanzeigen; Verfassen von Drehbüchern für Werbezwecke; Verfassen von Werbetexten; Verhandlung von Geschäftsverträgen für Dritte; Verkaufsförderung [Sales promotion] für Dritte; Vermietung von Büroaustattung in Co-Working-Einrichtungen; Vermietung von Büromaschinen und -geräten; Vermietung von Fotokopiermaschinen; Vermietung von Plakatwänden [Reklametafeln]; Vermietung von Verkaufsautomaten; Vermietung von Verkaufsständen; Vermietung von Werbeflächen; Vermietung von Werbematerial; Vermietung von Werbezeit in Kommunikations-Medien; Vermittlung und Abschluss von Handelsgeschäften für Dritte; Vermittlung von Abonnements für Telekommunikationsdienste für Dritte; Vermittlung von Kontaktinformationen in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Vermittlung von Zeitungsabonnements für Dritte; Vermittlungsdienste in Geschäftsangelegenheiten; Versandwerbung; Verteilung von Warenproben zu Werbezwecken; Verteilung von Werbematerial [Flugblätter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben]; Vervielfältigung von Dokumenten; Verwaltung von Kundenbindungsprogrammen; Verwaltung von Vielfliegerprogrammen; verwaltungstechnische Bearbeitung von Bestellungen; Vorführung von

Waren für Werbezwecke; Werbung; Werbung für Waren und Dienstleistungen durch Sponsoring von Sportveranstaltungen; Wettbewerbserkundung [Competitive Intelligence]; wirtschaftliche Lobbyarbeit; Wirtschaftsprüfung; Zielmarketing; Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken; Zusammenstellung von Informationsverzeichnissen für Geschäfts- und Werbezwecke; Klasse 40 Materialbearbeitung; Abbeizen; Abfallverarbeitung [Umwandlung]; Abschleifen; Änderung von Bekleidungsstücken; Appretierung von Textilien; Aufdrucken von Mustern; Aufwertung wiederverwerteter Abfallprodukte [Upcycling]; Auskünfte über Materialbearbeitung; Ausstopfen und Präparieren von Tieren; Behandlung von Textilien und Webstoffen; Behandlung von Wolle; Bierbrauen für Dritte; Bleichen von Webstoffen; Buchbindearbeiten; Dienstleistungen einer Färberei; Dienstleistungen eines Zahntechnikers; Druckarbeiten; Einfassen von Stoffen; Einfrieren von Lebensmitteln; Entgiftung von gefährlichen Materialien; Entwicklung von fotografischen Filmen; Erdölverarbeitung; Erstellen von fotografischen Abzügen; Erstellen von Fotogravuren; Erzeugung von Energie; Färben von Fensterscheiben durch Oberflächenbehandlung; Färben von Leder; Färben von Pelzen; Färben von Schuhen; Färben von Stoffen; Färben von Textilien; Feuerfestmachen von Webstoffen; Filmbearbeitung; Fotosatzarbeiten; Fräsen; Galvanisieren; Gerben von Fellen und Häuten; Glasblasen; Goldplattierung; Gravieren; Härten von Metallen; Hobeln; Holzbearbeitung; Holzfällen und - zuschneiden; Kadmium-Plattierarbeiten; Kalandern von Stoffen; Keltern von Früchten; Keramikarbeiten; Kesselschmiedearbeiten; Kettenscheren [Weberei]; Knitterfestmachen von Webstoffen; Konservierung von Nahrungsmitteln und Getränken; Krimpen [Einlaufenlassen] von Stoffen; Kryokonservierung; kundenspezifische Anfertigung von Brot auf Bestellung und nach Vorgaben von Kunden; kundenspezifisches 3D-Drucken auf Bestellung und nach Anforderungen von Dritten von polymeren Produkten, nämlich Maschinen und Werkzeugmaschinen sowie deren Teile einschliesslich automatisierte Maschinen und Werkzeugmaschinen sowie deren Teile, Motorenteile, Fahrzeug-, Flugzeug- und Schiffsteile, Leitungen und Schläuche, flexible Rohre, Leitungen und Schläuche, Rohrverbinder und deren Komponenten, Fluidverteiler und deren Komponenten, Anschlussstücke, Verbindungsstücke

für Rohre, Rohrverbindungen, Dichtungen, Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial, Materialien und Rohre für Bauzwecke, Schächte und Elemente für den Bau von Schächten, insbesondere für die Abwassertechnik, transportable Bauten, Denkmäler, Möbel und Möbelformteile, Baumaterialien, Fenster und Fensterrahmen, Kantenabschlüsse für Möbel; Lasergravuren; Lederbearbeitung; lithografische Druckarbeiten; Lötarbeiten; Luftauffrischung [Klimatisierung]; Luftreinigung; Luftverbesserung [Desodorierung]; Lüstrieren von Pelzen; Magnetisierung; Mahlen von Getreide; Massanfertigung von Bekleidungsstücken; Massschneidern; Metallbearbeitung; Metallgiessen; Mottenschutzbehandlung von Pelzen; Mottenschutzbehandlung von Stoffen; Offsetdruckarbeiten; Papierappretierung; Papierbehandlung; Pelzbearbeitung; Plattierarbeiten durch Elektrolyse; Plattieren von Metallen; Polieren durch Abschleifen; Polieren optischer Gläser; Quilten [Übersteppen] von textilen Materialien; Raffinieren; Rahmen von Kunstwerken; Räuchern von Nahrungsmitteln; Recycling von Müll und Abfall; Sägen; Sandstrahlen; Satinieren von Pelzen; Sattlerarbeiten; Schablonendruckarbeiten; Schlachten von Tieren; Schleifen; Schlüsselkopierdienst; Schmiedearbeiten; Schweissarbeiten; Schweissen; Sortierung von Müll und wiederverwertbaren Stoffen; Sticken; Tönen von Autoscheiben; Trennen von Farben; Verbrennung von Müll und Abfall; Verchromen; Vergolden; Vermietung von Boilern; Vermietung von Generatoren; Vermietung von Klimageräten; Vermietung von Raumheizgeräten; Vermietung von Strickmaschinen; Vernichtung von Müll und Abfall; Vernickeln; Versilbern; Verzinnen; Vulkanisierarbeiten [Materialbearbeitung]; Walken von Stoffen; Walzen; Wasserbehandlung; Wasserdichtmachen von Webstoffen; Zetteln [Weberei]; Zurichten von Fellen und Häuten; Zurichten von Materialien für Dritte auf Bestellung; Zurichten von Pelzen; Zuschneiden von Stoffen.

4.

Am 04.11.2020 erliess das Institut gegen die genannte angefochtene internationale Registrierung eine provisorische teilweise Schutzverweigerung aus relativen Ausschlussgründen hinsichtlich obgenannter Waren und Dienstleistungen. Die widerspruchsgegnerische Partei wurde eingeladen, gemäss Art. 42 MSchG innert dreimonatiger Frist ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen oder einen in der Schweiz niedergelassenen Vertreter zu benennen.

5.

Mit Schreiben vom 04.12.2020 bestellte die widerspruchsgegnerische Partei innert Frist einen Vertreter in der Schweiz.

6.

Mit Verfügung vom 07.12.2020 wurde die widerspruchsgegnerische Partei zur Einreichung einer Stellungnahme eingeladen.

7.

Mit Eingabe vom 03.02.2021 wies die widerspruchsgegnerische Partei innert erstreckter Frist zur Stellungnahme auf ihre gleichentags gegen die Widerspruchsmarke vor dem Handelsgericht Bern eingereichte Nichtigkeitsklage hin und ersuchte um Sistierung des Widerspruchsverfahrens.

8.

Mit Verfügung vom 04.02.2021 wurde das Verfahren antragsgemäss sistiert, bis zum rechtskräftigen Entscheid im genannten Nichtigkeitsverfahren.

9.

Mit Verfügung vom 22.03.2023 wurde die Sistierung aufgehoben, da das Bundesgericht in der Zwischenzeit die Beschwerde gegen die Abweisung der Nichtigkeitsklage abgewiesen hatte. Weiter wurde die widerspruchsgegnerische Partei zur Einreichung einer Stellungnahme eingeladen.

10.

Mit Schreiben vom 22.03.2023 reichte die widerspruchsgegnerische Partei innert Frist eine Stellungnahme ein. In der Stellungnahme machte sie u.a. die Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke geltend.

11.

Mit Verfügung vom 27.03.2023 wurde die widersprechende Partei aufgefordert, eine Replik einzureichen.

12.

Mit Verfügung vom 12.06.2023 schloss das Institut die Verfahrensinstruktion ab mit dem Hinweis, dass innert erstreckter Frist keine Replik eingereicht worden war.

13.

Mit Schreiben vom 13.06.2023 wies die widersprechende Partei darauf hin, dass sie die Replik am 23.05.2023 beim IGE eingereicht habe, was von diesem bestätigt worden sei.

14.

Mit Schreiben vom 14.06.2023 reichte die widersprechende Partei nochmals ihre Replik vom 23.05.2023 ein.

15.

Mit Verfügung vom 14.06.2023 wurde die Instruktionsverfügung vom 12.06.2023 aufgehoben und die widerspruchsgegnerische Partei zur Einreichung einer Duplik eingeladen.

16.

Mit Schreiben vom 14.09.2023 duplizierte die widerspruchsgegnerische Partei innert erstreckter Frist.

17.

Mit Verfügung vom 15.09.2023 schloss das Institut die Verfahrensinstruktion ab.

18.

Mit Eingabe vom 10.10.2023 reichte die widersprechende Partei unaufgefordert eine Stellungnahme ein, welche das IGE am 11.10.2023 an die widerspruchsgegnerische Partei weiterleitete.

19.

Mit Eingaben vom 16.10.2023 und 19.10.2023 reichte die widerspruchsgegnerische Partei unaufgefordert weitere Stellungnahmen ein, welche das IGE mit Schreiben vom 16.10.2023 und 20.10.2023 an die widersprechende Partei weiterleitete.

20.

Auf die einzelnen Ausführungen der Parteien wird, soweit sie für den Entscheid rechtserheblich erscheinen, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.

II. Sachentscheidvoraussetzungen

1.

Gemäss Art. 31 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 MSchG kann nur der Inhaber einer älteren Marke gegen die Eintragung einer Marke Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung beim Institut schriftlich mit Begründung einzureichen. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr zu bezahlen (Art. 31 Abs. 2 MSchG).

2.

Die Widerspruchsmarke wurde am 22.02.2019 hinterlegt und die angefochtene Marke am 12.03.2020 mit Prioritätsdatum vom 17.09.2019 im internationalen Register eingetragen. Die widersprechende Partei ist daher Inhaberin der älteren Marke und gemäss Art. 31 Abs. 1 MSchG zum Widerspruch legitimiert. Der Widerspruch wurde innert der vorgeschriebenen Frist und unter Einhaltung der notwendigen Formvorschriften (Art. 20 MSchV) eingereicht. Die Widerspruchsgebühr wurde rechtzeitig bezahlt. Auf den Widerspruch ist folglich einzutreten.

3.

Die (unaufgefordert) eingereichten Eingaben der Parteien (vgl. unter I. 18 bis 19) werden berücksichtigt, sofern sie ausschlaggebend erscheinen (vgl. Art. 32 Abs. 2 VwVG).

III. Materielle Beurteilung

A. Widerspruchsgründe

Gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG sind vom Markenschutz jene Zeichen ausgeschlossen, die einer älteren Marke ähnlich und für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen bestimmt sind, so dass sich daraus eine Verwechslungsgefahr ergibt.

B. Vergleich der Waren und Dienstleistungen

1.

Waren und/oder Dienstleistungen sind dann gleichartig, wenn die in Betracht zu ziehenden Verbraucherkreise und insbesondere die Letztabnehmer auf den Gedanken kommen können, die unter der Verwendung ähnlicher Marken angepriesenen Waren und/oder Dienstleistungen würden angesichts ihrer üblichen Herstellungs- oder Vertriebsstätten aus ein und demselben Unternehmen stammen oder doch wenigstens unter der Kontrolle des gemeinsamen Markeninhabers von verbundenen Unternehmen hergestellt. Eine übereinstimmende Klasseneinteilung der beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen nach dem Nizza-Abkommen vermag für sich allein noch keine Gleichartigkeit zu begründen, weil diese Klasseneinteilung eine rein administrative Hilfsfunktion erfüllt. In der Markenpraxis haben sich gewisse Indizien herausgebildet, die erfahrungsgemäss als Argument für oder gegen die Gleichartigkeit gelten können (vgl. Richtlinien in Markensachen des Instituts [Richtlinien], Teil 6, Ziff. 6.1: https://www.ige.ch/fileadmin/user_upload/schuetzen/marken/d/richtlinien_marken/Richtlinien_Marken_D_2

2.

Gleichartigkeit kann nicht nur innerhalb des Waren- bzw. Dienstleistungsbereichs bestehen, sondern auch im Verhältnis zwischen Waren und Dienstleistungen. Wegen des unterschiedlichen Charakters von Waren und Dienstleistungen ist der Wert der üblichen Abgrenzungskriterien jedoch relativiert. Es gilt also zu prüfen, ob das Publikum annehmen kann, dass der Inhaber der Dienstleistungsmarke sich auch mit der Herstellung oder dem Vertrieb von Waren befasst, bzw. dass der Inhaber eines Warenzeichens auch die zu diesem Warenbereich gehörende Dienstleistung erbringt (Richtlinien, Teil 6, 6.1.3).

3.

Die angefochtene Marke ist in der Schweiz, soweit hier interessierend, für folgende Waren und Dienstleistungen geschützt: Klasse 9 Appareils et instruments scientifiques, nautiques, géodésiques, photographiques, cinématographiques, optiques, de pesage, de mesurage, de radio, de télévision, d'enregistrement sonore, de reproduction sonore, de télécommunications, de signalisation, de contrôle (inspection) et d'enseignement; appareils et instruments d'essai; mètres à ruban; aimants; appareils électriques et électroniques à utiliser pour la réception d'émissions diffusées par voie terrestre, satellite ou câblée; appareils de radio et récepteurs de signaux radio; antennes réceptrices; relais; thermomètres; serrures électriques; appareils et instruments d'alarme; appareils et instruments pour l'extinction d'incendies; appareils et instruments GPS; télécommandes; visières antireflets; interrupteurs pour la commande d'accessoires électriques; batteries; chargeurs de batterie; téléphones; ordinateurs; matériel informatique; logiciels informatiques; applications logicielles informatiques (apps); Logiciels de jeux électroniques; jeux informatiques électroniques; dispositifs électroniques portables et/ou de poche pour la réception, la lecture et la transmission de musique, sons, images, textes, signaux, informations et codes; publications électroniques [téléchargeables]; bandes, disques et fils, tous magnétiques; cartouches et cassettes audio et vidéo préenregistrées et vierges; bandes, cartouches et cassettes audio et vidéo préenregistrées et vierges; disques compacts;

disques DVD; CD-ROM; disques et cartes magnétiques; supports de mémoire; enregistrements musicaux, vidéo, sonores et/ou audio (téléchargeables); lecteurs MP3; lecteurs de bande; lecteurs de disques compacts; sonneries de téléphones (téléchargeables); appareils et instruments pour la conduite, la commutation, la transformation, l'accumulation, le réglage ou la commande d'électricité; cartes à puce; instruments, équipements et appareils de stockage de données; étuis pour téléphones mobiles; étuis pour appareils de prise de vues; appareils de verrouillage et serrures électroniques; cartes multimédias, cartes mémoire, cartes de mémoire flash, puces mémoire, fiches, cartes enfichables, cartes SIM, cartes téléphoniques; systèmes de repérage universel; vêtements de protection; articles de lunetterie; articles de lunetterie pour le sport; articles de lunetterie de protection; lunettes de soleil; étuis pour articles de lunetterie; étuis pour lunettes de soleil; montures pour articles de lunetterie; cordons pour lunettes de soleil et articles de lunetterie; casques; articles de lunetterie et casques de protection pour le sport; visières (chapellerie); parties et garnitures de tous les produits précités; aucun des produits précités n'étant à utiliser en rapport avec l'enregistrement, la production ou la transmission de musique, ou d'événements de musique en direct; Klasse 12 Véhicules terrestres; essieux, carrosseries et châssis de véhicules; engrenages, embrayages et freins de véhicules; groupes moteurs et moteurs pour véhicules; appareils de guidage; capitonnages et sièges de véhicules; roues de véhicule; galeries de toit et barres de toit de véhicules; suspensions de véhicules; barres de remorquage; vitres de véhicules; calandres de radiateur; parties et garnitures de tous les produits précités ; Klasse 35 Services de détail et services de vente en gros en rapport avec des composés chimiques et produits chimiques à utiliser dans le fonctionnement, la réparation, l'entretien et la maintenance de véhicules, liquides de freins, compositions de dégivrage, compositions antigel, compositions adhésives pour la réparation de surfaces, compositions d'étanchéité, produits après-rasage, eaux de Cologne, produits cosmétiques, produits de parfumerie, produits de toilette, savons, huiles essentielles, dentifrices, transferts à usage cosmétique,

substances et préparations de nettoyage, décoloration et polissage, produits de dégraissage, papier de verre, toile de ponçage, toile émeri, térébenthine, cires, essence, gazole, huiles, graisses, lubrifiants, combustibles, insignes, chaînes porte-clés, chaînes de montre, anneaux porte-clés, chaînes, serrures, écrous, boulons, vis, câbles et fils (non électriques), articles de quincaillerie, lunettes, lunettes de soleil, étuis pour lunettes et lunettes de soleil, parasoleils, interrupteurs pour la commande d'accessoires électriques, batteries, chargeurs de batterie, jeux électroniques, appareils de radio et récepteurs de signaux radio, antennes réceptrices, bandes vidéo et bandes audio, disques compacts, DVD, appareils et instruments photographiques, téléphones, relais, thermomètres, serrures électriques, appareils et instruments d'alarme, appareils et instruments pour l'extinction d'incendies, appareils et instruments de télécommunication, appareils et instruments GPS, lecteurs de bande, lecteurs de disque compact, appareils et instruments d'essai, logiciels informatiques, applications logicielles informatiques (applis), matériel informatique, jeux informatiques sur bandes, supports d'enregistrement, aimants, mètres à ruban, jeux informatiques, appareils et instruments d'éclairage, ampoules d'éclairage, protège-phares, réflecteurs pour véhicules, lampes de poche, véhicules, châssis, carrosseries et essieux de véhicule, engrenages, embrayages et freins de véhicule, moteurs (engines) et moteurs pour véhicules, pots d'échappement, appareils de pilotage, capitonnages et sièges de véhicule, roues de véhicule, barres de toit et galeries de toit de véhicule, suspensions de véhicule, barres de remorquage, vitres de véhicule, calandres de radiateur, articles de bijouterie, montres, horloges, chaînes, bracelets de montre et bracelets de montre de type lanière, bracelets, boucles, boutons de manchettes, anneaux porte-clés, colifichets porte-clés, insignes, épingles et pinces à cravate, produits de l'imprimerie, publications périodiques, livres, manuels, calendriers, cartes postales, affiches, images, photographies, albums photos, porte-chéquiers, classeurs, dossiers, bannières, autocollants, décalcomanies, cartes à jouer, tatouages, atlas, articles de papeterie, matériaux en caoutchouc et matières plastiques, boîtes et contenants de

rangement, plaques d'immatriculation de véhicule, meubles, miroirs, cadres, stores, bagages, malles, parapluies, courroies, bandes et sangles, serviettes [maroquinerie], étuis pour clés, sacs à dos, sacs à dos à armature, sacs, boîtes, ceintures porte-outils, portefeuilles et portemonnaies, housses pour véhicules, récipients et ustensiles à usage domestique, mugs et tasses, articles de verrerie, articles en porcelaine de Chine, articles en faïence, articles textiles, serviettes, couvertures, drapeaux et fanions, vêtements, articles chaussants, coiffures, moquettes, carpettes, tapis et nattes, revêtements de sols, jeux et articles de jeu, articles pour le sport, bières, ale, mild, lager, stout, porter, produits à boire sans alcool, boissons aux fruits et jus de fruits, eaux minérales et gazéifiées, produits à boire alcoolisés, briquets, fournitures pour fumeurs, parties et garnitures pour tous les produits précités; services de publicité; services de marketing; services de conseillers d'affaires et services de gestion d'affaires; organisation de programmes de fidélisation de clientèle; prestation de conseils, informations et services de conseillers se rapportant à tous les services précités.

4.

Die Widerspruchsmarke ist für Waren und Dienstleistungen der Klassen 1, 2, 6, 7, 8, 11, 12, 17, 19, 23, 35 und 40 eingetragen (vgl. unter I. 3 hiervor). Von Bedeutung sind insbesondere folgende Waren:

Klasse 7 Maschinen;

Klasse 11 Geräte und Anlagen zu Beleuchtungs-, Heizungs-, Kühlungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Trocknungs-, Lüftungs- und Wasserversorgungszwecken sowie zu sanitären Zwecken;

Klasse 12 Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Wasser, Boote; Radachsen, Achsschenkeln, Fahrzeugkarosserien, Chassis für Fahrzeuge, Getriebe für Landfahrzeuge, Kupplungen [Verbindungen] für Landfahrzeuge, Fahrzeugbremsen, Triebwerke und Antriebswellen für Landfahrzeuge, Motoren für Landfahrzeuge, Innenpolsterungen für Fahrzeuge, Fahrzeugsitze, Fahrzeugräder, Gepäckträger für Fahrzeuge, Anhängerkupplungen für Fahrzeuge; Fahrzeugfenster;

Klasse 35 Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Einzelhandelsdienstleistungen für Kunstwerke, erbracht von Kunstgalerien; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf pharmazeutische, medizinische und veterinärmedizinische Artikel sowie Hygienepräparate; Entwurf von Werbemitteln; Grosshandelsdienstleistungen in Bezug auf pharmazeutische, medizinische und veterinärmedizinische Artikel sowie Hygienepräparate; Online- Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf herunterladbare, aufgezeichnete Musik und Filme; Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken; Zielmarketing.

Angefochtene Klasse 9

5.

Die angefochtenen appareils et instruments GPS (Kl. 9) stehen in einem engen Ergänzungsverhältnis zu den Fahrzeugen (Kl. 12) der Widerspruchsmarke. Navigationsgeräte (auch mobile) sind eine wesentliche Ergänzung zu Fahrzeugen, da insbesondere die Anzeigen bzw. Anweisungen auf dem Bildschirm dieser Geräte offensichtlich dem Fahrer zugutekommen, der auf öffentlichen Verkehrswegen unterwegs ist. Mobile Navigationsgeräte richten sich an dasselbe Publikum wie Fahrzeuge und die konkurrierenden Waren ergänzen sich funktional, so dass die Verbraucher davon ausgehen, dass der Hersteller der Hauptware auch mit der Herstellung bzw. dem Angebot des ergänzenden Zubehörs beschäftigt ist. Im Übrigen gilt es zu bedenken, dass Navigationsgeräte, die direkt im Armaturenbrett von Fahrzeugen eingebaut werden, regelmässig genau an die jeweiligen Fahrzeugmodelle angepasst sind. Auch diese Tatsache spricht für die Bejahung eines ergänzenden Zubehörverhältnisses betreffend die angefochtenen Waren. Dabei gilt die Bejahung der Gleichartigkeit auch betreffend die appareils et instruments de signalisation, systèmes de repérage universel (Kl. 9), da ein Navigationsgeräte z.B. die Präsenz von Radargeräten signalisieren kann und ein Ortungsapparat darstellt und dementsprechend Navigations- und Signal- bzw. Ortungsapparate nicht klar voneinander getrennt werden können (vgl. zum Ganzen: Widerspruchsentscheid Nr. 102645, III. C. 8 – Crafter / KRAFTER [fig.]).

6.

Weiter ergänzen sich auch die angefochtenen appareils et instruments nautiques (Kl. 9) und die Apparate zur Beförderung auf dem Wasser, Boote (Kl. 12) des älteren Zeichens funktional. Erstere können eingebaut oder mobil und sowohl Komponenten als auch Zubehör sein. Da Schiffhersteller in der Regel ihre eigenen Instrumente und Apparate entwickeln und anbieten, ist die Gleichartigkeit im Lichte vorgenannter Ausführungen zwischen diesen Waren ebenfalls zu bejahen ist.

7.

Die angefochtenen appareils et instruments de radio, appareils de radio et récepteurs de signaux radio; appareils électriques et électroniques à utiliser pourra réception d'émissions diffusées par voie terrestre, satellite ou câblée; lecteurs MP3, lecteurs de bande, lecteurs de disques compacts der Klasse 9 sind zumindest in geringem Masse gleichartig zu den Fahrzeugen (Kl. 12) des Widerspruchszeichens. Die Hersteller von Autos produzieren bekanntlich auch Fahrzeugradios oder Audiosysteme als Teil der Erstausrüstung ihrer Fahrzeuge, die im Innenraum und die Elektronik des Fahrzeugs integriert sind. Autohäuser bieten auch die Möglichkeit an, Autos mit Audiosystemen auszustatten. Daher können die zu vergleichenden Waren in Bezug auf Hersteller, relevante Verkehrskreise und Vertriebskanälen übereinstimmen. Dies gilt auch zwischen den angefochtenen appareils et instruments de télécommunication, téléphones, appareils et instruments de télévision (Kl. 9) und den Fahrzeugen (Kl. 12) des älteren Zeichens. Autohersteller bieten diese ebenfalls als Teil der Erstausrüstung ihrer Fahrzeuge an. Folglich ist auch hier aus den genannten Gründen eine entfernte Gleichartigkeit zu bejahen.

8.

Bei den weit gefassten logiciels informatiques; applications logicielles informatiques (apps) kann es sich um Software zum Betrieb von Fahrzeugen handeln, die speziell für den reibungslosen Betrieb von Bordcomputern in selbstfahrenden Fahrzeugen entwickelt wurde. Diese Arten von Software und Computerprogrammen, die in solchen Fahrzeugen integriert ist, sind als Zubehör von Fahrzeugen zu zählen. Daher sind diese angefochtenen Waren zumindest entfernt gleichartig zu den Fahrzeugen (Kl. 12) der widersprechenden Partei. Obwohl sich die fraglichen Waren in ihrer Art und ihrem Zweck unterscheiden, aber einander ergänzen, da ein enger Zusammenhang zwischen autonomen Fahrzeugen und Software oder Computerprogrammen besteht. Zudem setzt die Gleichartigkeit nicht voraus, dass der Eindruck entsteht, die Produkte seien von ein und demselben Unternehmen hergestellt worden (Einheit des Fabrikationsbetriebs). Es genügt, dass die Waren in einem so engen Zusammenhang zueinanderstehen, dass die Abnehmer aufgrund der bestehenden Berührungspunkte davon ausgehen, die Herstellung oder der Vertrieb würden unter einer einheitlichen Kontrolle erfolgen (vgl. Christoph WILLI, MSchG Kommentar Markenschutzgesetz, Zürich 2002, N. 32 zu Art. 3).

9.

Bei den antennes réceptrices; relais; appareils et instruments d'alarme, serrures électriques, appareils de verrouillage et serrures éléctroniques (Kl. 9) des jüngeren Zeichens kann es sich um Bestandteile von Fahrzeugen (Kl. 12) des Widerspruchszeichens handeln. Die Praxis geht regelmässig davon aus, dass zwischen Hauptware und Bestandteil meistens keine Gleichartigkeit besteht (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.1.1 mit Verweis auf BVGer B-1064/2019, E. 4.2.2 – ECOWATER CHC / ECOAQUA). Im Bereich der Personenwagen und deren Bestandteilen, die auch als Ersatzteile von den Fahrzeugherstellern angeboten werden, muss die Situation differenziert betrachtet werden. Die Fahrzeughersteller garantieren regelmässig das Angebot bzw. die Lieferung von Originalersatzteilen. Werden Personenwagen und diese Ersatzteile unter der identischen Marke angeboten, dann wird der Verbraucher davon ausgehen, dass diese konkurrierenden Waren aus demselben Unternehmen stammen (vgl. BVGer B-99/2023, E. 7.3.6 – S6 / S8). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist zwischen diesen Waren zumindest von entfernter Warengleichartigkeit auszugehen.

10.

Bei den appareils et instruments photographiques, cinématographiques, optiques (Kl. 9) ist eine Gleichartigkeit zu den Geräten und Anlagen zu Beleuchtungszwecken (Kl. 11) der Widerspruchsmarke zu bejahen. Diese bestehen aus Lichtquellen und Leuchten, werden zusammen eingesetzt und ergänzen sich. Aufgrund dieser Marktnähe besteht ein Bezug zwischen diesen Waren (vgl. Widerspruchsentscheid Nr. 100395, III. B. 21 – aiwa [fig.] / aiwa [fig.]).

11.

Die angefochtenen appareils et instruments de mesurage, appareils et instruments d'essai (Kl. 9) können in dieser offenen Formulierung, als Mess-, Prüfgeräte, ein Zubehör von Heizungs- und Lüftungsgeräten (Kl. 11) der Widerspruchsmarke sein. Somit sind sie zu diesen als gleichartig zu beurteilen. Dies gilt ebenfalls für die angefochtenen thermomètres (Kl. 9), welche als Messgeräte ebenfalls ein Zubehör zu den Geräten zu Heizungs- und Lüftungszwecken (Kl. 11) der Widerspruchsmarke darstellen können, weshalb diese gleichartig sind (vgl. Widerspruchsentscheid Nr. 100395, III. B. 22 – aiwa [fig.] / aiwa [fig.]).

12.

Die angefochtenen télécommandes, interrupteurs pour la commande d'accessoires électriques (Kl. 9) stellen als Bedienungsgeräte ein Zubehör zu bspw. den Geräten und Anlagen zu Beleuchtungs- und Heizungszwecken (Kl. 11) des älteren Zeichens dar, weshalb sie zu diesen als gleichartig zu beurteilen sind. Gleiches gilt für die angefochtenen appareils et instruments de contrôle (inspection) der Klasse 9. Auch die angefochtenen batteries, chargeurs de batterie (Kl. 9) stellen ein klassisches Zubehör (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.1.1) zu den Geräten zu Beleuchtungszwecken (Kl. 11) der Widerspruchsmarke dar und folglich ist auch diesbezüglich von Gleichartigkeit der Vergleichswaren auszugehen (vgl. Widerspruchsentscheid Nr. 100395, III. B. 22 – aiwa [fig.] / aiwa [fig.]).

13.

Die angefochtenen appareils et instruments de pesage (Kl. 9), unter welche auch Waagen für die Küche fallen und die Geräte zu Kochzwecken (Kl. 11) wie z.B. Küchenmaschinen der Widerspruchsmarke gehören demselben Markt. Auch gibt es Geräte zu Kochzwecken mit integrierten Waagen, weshalb es sich bei letzteren um relevante Bestandteile derselben handeln kann (vgl. https://severin.com/dede/kueche/kochen/kuechenmaschinen-zubehoer/km-3898-kuechenmaschine-mit-integrierter-waage/; https://www.bettybossi.ch/de/Angebote/Detail/22770712590; Suchabfrage vom 26.03.2024). Zudem werden solche Waren vom selben Anbieter angeboten und richten sich an dieselben Abnehmer. Folglich werden die Konsumenten davon aus, dass die Waren von ein und demselben Unternehmen stammen. Somit ist insoweit eine (wenn auch lediglich entfernte) Gleichartigkeit gegeben.

14.

Bei den appareils et instruments pour la conduite, la commutation, la transformation, l'accumulation, le réglage ou la commande d'électricité, den elektrischen Geräten, kann es sich ebenfalls um wesentliche Bestandteile von Geräten zu Beleuchtungszwecken (Kl. 11) handeln, weshalb Überschneidungen mit diesen von der Widerspruchsmarke registrierten Waren auszumachen sind. Elektrische Geräte und Geräte zu Beleuchtungszwecken werden oftmals vom selben Anbieter angeboten und richten sich an dieselben Abnehmer. Folglich gehen die Konsumenten davon aus, dass die Waren von ein und demselben Unternehmen stammen. Somit ist insoweit eine eine entfernte Gleichartigkeit gegeben (vgl. Widerspruchsentscheid Nr. 100395, III. B. 25 – aiwa [fig.] / aiwa [fig.]).

15.

Zwischen den angefochtenen vêtements de protection, articles de lunetterie; articles de lunetterie pour le sport; articles de lunetterie de protection; lunettes de soleil; casques; articles de lunetterie et casques de protection pour le sport; visières(chapellerie); visières antireflets (Kl. 9) des jüngeren Zeichens und den Fahrzeugen (Kl. 12) des Widerspruchszeichens, unter welche auch Fahrräder fallen, bestehen enge Berührungspunkte. Sie ergänzen und vervollständigen sich. Konkret handelt es sich bei ersteren um ergänzendes Zubehör für die die Fahrräder der Widerspruchsmarke, welche oft von denselben Unternehmen produziert und über die gleichen Vertriebskanäle vertrieben werden (vgl. https://www.giro.ch; https://www.scott-sports.com/ch/de/sports/bike; Suchabfragen vom 23.03.2024). Entsprechend werden die Konsumenten bezüglich dieser Waren von einer entfernten Gleichartigkeit ausgehen. Dies gilt aus denselben Gründen auch für die angefochtenen parties et garnitures dieser Waren wie die étuis pour articles de lunetterie; étuis pour lunettes de soleil; montures pour articles de lunetterie; cordons pour lunettes de soleil et articles de lunetterie des jüngeren Zeichens (Kl. 9).

16.

Der Umstand, dass die angefochtenen Waren der Klassen 9 die Einschränkung aucun des produits précités n'étant à utiliser en rapport avec l’enregistrement, la production ou la transmission de musique, ou d'événements de musique en direct aufweisen, vermag an deren Natur nichts zu ändern, weshalb diese keinen Einfluss auf die Beurteilung der Gleichartigkeit hat und das Vorgenannte gilt.

17.

Zwischen den angefochtenen matériel informatique, ordinateurs (Kl. 9) und den mit der Widerspruchsmarke in den Klassen 1, 2, 6, 7, 8, 11, 12, 17, 19, 23 eingetragenen Waren besteht jedoch keine Gleichartigkeit: Die matériel informatique, ordinateurs sind zwar möglicherweise in den Waren des Widerspruchszeichens eingebaut, es ist jedoch nicht marktüblich, dass Hersteller dieser Waren auch diesbezügliche Computerhardwareprodukte als selbständige Waren kommerzialisiert, das heisst für Dritte herstellt, wie z.B. ein Hard-/Softwareunternehmen (vgl. https://de.wikipe-dia.org/wiki/Softwareunternehmen, Seite besucht am 20.03.2024). Es bestehen keine markenrechtlich relevanten Berührungspunkte, da sich die Waren sowohl in ihrer Zweckbestimmung als auch hinsichtlich des dahinterstehenden technischen und fachlichen Know-hows grundlegend unterscheiden.

18.

Letzteres gilt auch, insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Zweckbestimmung, zwischen den appareils et instruments scientifiques, d’enseignement (Kl. 9) des jüngeren Zeichens, bei welchen es sich um Apparate und Instrumente zur Gewinnung und Verarbeitung empirischer Befunde und Unterrichtsapparate handelt und den Waren in Klassen 1, 2, 6, 7, 8, 11, 12, 17, 19, 23 der Widerspruchsmarke. Zu verschieden sind die Einsatzbereiche und Abnehmer. Folglich besteht keine Gleichartigkeit.

19.

Weiter sind zwischen der angefochtenen Spielsoftware logiciels de jeux électroniques; jeux informatiques électroniques, den Datenträgern publications électroniques [téléchargeables]; bandes, disques et fils, tous magnétiques; cartouches et cassettes audio et vidéo préenregistrées ; bandes, cartouches et cassettes audio et vidéo préenregistrées; disques compacts; disques DVD; CD-ROM; disques et cartes magnétiques; supports de mémoire; enregistrements musicaux, vidéo, sonores et/ou audio (téléchargeables); cartes à puce; cartes multimédias, cartes mémoire, cartes de mémoire flash, puces mémoire, fiches, cartes enfichables, den dispositifs électroniques portables et/ou de poche pour la réception, la lecture et la transmission de musique, sons, images, textes, signaux, informations et codes ; mètres à ruban; aimant appareils et instruments géodésiques, d'enregistrement sonore, de reproduction sonore ; appareils et instruments pour l'extinction d'incendies ; cartouches et cassettes audio et vidéo vierges ; bandes, cartouches et cassettes audio et vidéo vierges ; sonneries de téléphones (téléchargeables) ; instruments, équipements et appareils de stockage de données; étuis pour téléphones mobiles; étuis pour appareils de prise de vues ; cartes SIM, cartes téléphoniques; aucun des produits précités n'étant à utiliser en rapport avec l’enregistrement, la production ou la transmission de musique, ou d'événements de musique en direct (Kl. 9) und den Waren der Klassen 1, 2, 6, 7, 8, 11, 12, 17, 19, 23 der widersprechenden Partei ebenfalls keine rechtsgenüglichen Berührungspunkte auszumachen, die über bloss funktionelle Zusammenhänge hinausgehen. Die sich gegenüberstehenden Waren erfüllen einen anderen Verwendungszweck, basierend auf unterschiedlichem Herstellungs-Knowhow, verschiedenen Produktionsstätten und werden von anderen Abnehmerkreisen nachgefragt. Folglich ist die Gleichartigkeit zu verneinen.

20.

Auch zu den Dienstleistungen der Klassen 35, 40 der Widerspruchsmarke ist die Gleichartigkeit der vorgenannten Waren der Klasse 9 (vgl. unter III. B. 17 bis 19) zu verneinen: Die Dienstleistungen sind für letztere weder von besonderem Nutzen, indem sie zu deren Erhaltung oder Veränderung dienen noch werden die Konsumenten Ware und Dienstleistung auf andere Weise als sinnvolles Leistungspaket wahrnehmen. Die verbleibenden angefochtenen Waren lassen sich somit aus den genannten Gründen nicht dem gleichen Unternehmen zuordnen, weshalb die Gleichartigkeit zu verneinen ist. Bei einer anderen Beurteilung würde das Spezialitätsprinzip, wonach der Markenschutz nur für diejenigen Waren und/oder Dienstleistungen besteht, für die das Zeichen hinterlegt und eingetragen wurde, denn auch gesprengt werden (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.1). Im Übrigen liesse sich die fehlende Gleichartigkeit auch nicht mit der Bekanntheit der älteren Marke kompensieren, ansonsten das markenrechtliche, vorgenannte Spezialitätsprinzip ausgehebelt würde (vgl. Urteil des BGer 4A_242/2009, E. 5.6 – Coolwater / Davidoff Cool Water [fig.]).

Angefochtene Klasse 12

21.

Die angefochtenen véhicules terrestres, carrosseries et châssis de véhicules; freins de véhicules, capitonnages et sièges de véhicules, roues de véhicule; galeries de toit et barres de toit de véhicules, vitres de véhicules decken sich mit den Fahrzeugen, Fahrzeugkarosserien, Chassis für Fahrzeuge, Fahrzeugbremsen, Innenpolsterungen für Fahrzeuge, Fahrzeugsitze, Fahrzeugräder, Fahrzeugfenster des älteren Zeichens. Es besteht folglich Gleichheit.

22.

Soweit sich die essieux mit den Radachsen und Achsschenkeln, die engrenages mit dem Getriebe für Landfahrzeuge, die embrayages mit den Kupplungen [Verbindungen] für Landfahrzeuge, die groupes moteurs mit den Triebwerken und Antriebswellen für Landfahrzeuge, die moteurs pour véhicules mit den Motoren für Landfahrzeugen, die barres de remorquage mit den Anhängerkupplungen für Fahrzeuge und die galeries de toit et barres de toit de véhicules mit den Gepäckträgern für Fahrzeuge decken, besteht Gleichheit. Soweit erstere über letztere hinausgehen, ist die starke Gleichartigkeit aufgrund der Marktnähe, der Übereinstimmungen in den Herstellungsstätten, der Zweckbestimmung und im Know-how zu bejahen.

23.

Im Bereich von Personenwagen werden die Verkehrskreise davon ausgehen, dass auch Ersatzteile, welche mit der gleichen Marke angeboten werden, vom selben Unternehmen stammen (vgl. unter III. B. hiervor und BVGer B-99/2023, E. 7.3.6 – S6 / S8). Folglich ist die Gleichartigkeit zwischen Fahrzeugen und suspensions de véhicules, calandres de radiateur, parties et garnitures de tous les produits précités zu bejahen, was vom BVGer bestätigt wurde (vgl. BVGer B-99/2023, E. 7.3.6 – S6 / S8).

24.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass ein Personenwagen beispielsweise ohne manuelle und Servolenkapparate nicht funktionieren würde, weshalb zwischen den angefochtenen appareils de guidage (Kl. 9) und den Fahrzeugen (Kl. 12) des Widerspruchszeichens Gleichartigkeit besteht (vgl. BVGer B-

Angefochtene Klasse 35

25.

Soweit sich die angefochtenen services de publicité; services de marketing mit den Dienstleistungen einer Werbeagentur; Zielmarketing des älteren Zeichens decken, besteht Gleichheit. Soweit erstere über letztere hinausgehen, ist die starke Gleichartigkeit aufgrund der Marktnähe und des übereinstimmenden Fachwissens, Verwendungszwecks zu bejahen. Weiter sind beide Zeichen für services de conseillers d'affaires, services de gestion d'affaires bzw. Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen, Geschäftsführung eingetragen. Es besteht folglich Gleichheit.

26.

Das jüngere Zeichen ist zudem für services de détail (auf Deutsch: Detailhandel) und services de vente en gros (auf Deutsch: Engroshandel) eingetragen – hierbei handelt es sich um eine besondere Form von Warenpromotion (vgl. Richtlinien, Teil 2, Ziff. 4.14 und Teil 6, Ziff. 6.1.3). Diese Dienstleistungen decken sich mit den Einzelhandels- und Grosshandelsdienstleistungen des älteren Zeichens. "Einzelhandel" ist ein synonymer Begriff für den in der Schweiz verwendeten Ausdruck "Detailhandel" (vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/Einzelhandel, eingesehen am 21.02.2024). Es besteht folglich Gleichheit. Der Umstand, dass diese Dienstleistungen für andere Segmente erbracht werden, ändert nichts an der Beurteilung, da deren Natur dieselbe bleibt.

27.

Die angefochtene organisation de programmes de fidélisation de clientèle (auf Deutsch: Organisation von Kundenbindungsprogrammen), welche zu den Marketingstrategien zu zählen ist, gehört folglich demselben Markt an wie das Zielmarketing des älteren Zeichens (vgl. https://blog.hubspot.de/service/kundenbindungsprogramme; Suchabfrage vom 21.02.2024). Es besteht somit Übereinstimmung im Know-how und Verwendungszweck. In Bezug auf die angefochtenen prestation de conseils, informations et services de conseillers se rapportant à tous les services précités verhält es sich wie folgt: Die weit gefassten Dienstleistungen einer Werbeagentur; Zielmarketing; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Grosshandelsdienstleistungen, Einzelhandelsdienstleistungen des älteren Zeichens umfassen in dieser offenen Formulierung auch diesbezügliche Informationsdienstleistungen. Folglich sind diese und die angefochtenen prestation de conseils, informations et services de conseillers der Klasse 35, welche sich auf dieselben Dienstleistungen beziehen, nahezu identisch.

28.

Da die Verwechslungsgefahr gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG kumulativ Waren- /Dienstleistungsgleichartigkeit und Zeichenähnlichkeit voraussetzt, ist der Widerspruch in Zusammenhang mit den angefochtenen logiciels de jeux électroniques; jeux informatiques électroniques ; publications électroniques [téléchargeables]; bandes, disques et fils, tous magnétiques; cartouches et cassettes audio et vidéo préenregistrées ; bandes, cartouches et cassettes audio et vidéo préenregistrées; disques compacts; disques DVD; CD-ROM; disques et cartes magnétiques; supports de mémoire; enregistrements musicaux, vidéo, sonores et/ou audio (téléchargeables); cartes à puce; cartes multimédias, cartes mémoire, cartes de mémoire flash, puces mémoire, fiches, cartes enfichables ; matériel informatique, ordinateurs; appareils et instruments scientifiques, d’enseignement ; dispositifs électroniques portables et/ou de poche pour la réception, la lecture et la transmission de musique, sons, images, textes, signaux, informations et codes ; mètres à ruban; aimant appareils et instruments géodésiques, d'enregistrement sonore, de reproduction sonore ; appareils et instruments pour l'extinction d'incendies ; cartouches et cassettes audio et vidéo vierges ; bandes, cartouches et cassettes audio et vidéo vierges ; sonneries de téléphones (téléchargeables) ; instruments, équipements et appareils de stockage de données; étuis pour téléphones mobiles; étuis pour appareils de prise de vues ; cartes SIM, cartes téléphoniques; aucun des produits précités n'étant à utiliser en rapport avec l’enregistrement, la production ou la transmission de musique, ou d'événements de musique en direct der Klasse 9 bereits wegen fehlender Gleichartigkeit abzuweisen (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.5). Für die übrigen Waren der Klasse 9 und die angefochtenen

Klassen 12 und 35 und ist von Gleichheit bzw. (starker bzw. entfernter) Gleichartigkeit auszugehen und nachfolgend die Zeichenähnlichkeit zu prüfen.

C. Vergleich der Zeichen

1.

Nach bundesgerichtlicher Praxis ist die Frage, ob sich zwei Marken genügend unterscheiden, aufgrund des Gesamteindrucks zu beurteilen, den sie beim an den fraglichen Waren resp. Dienstleistungen interessierten Publikum hinterlassen. Dieses wird die Zeichen meist nicht gleichzeitig wahrnehmen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass dem direkt wahrgenommenen einen Zeichen bloss das mehr oder weniger verschwommene Erinnerungsbild des früher wahrgenommenen anderen Zeichens gegenübersteht. Beim Vergleich der Marken ist deshalb auf diejenigen Merkmale abzustellen, welche geeignet sind, auch in einem durchschnittlich unvollkommenen Gedächtnis haften zu bleiben (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.3).

2.

In casu stehen sich folgende Bildmarke und kombinierte Wort-/Bildmarke gegenüber:

(Widerspruchsmarke) (angefochtene Marke)

3.

Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit zweier Bildelemente sind die grafischen Gestaltungen und Sinngehalte der Marken auf ihre Verwechselbarkeit zu prüfen. Eine Übereinstimmung im abstrakten Bildmotiv ist zulässig, sofern sich die angefochtene Marke als eigenständige Gestaltung des gleichen Motivs und nicht bloss als Variation oder Bearbeitung der Widerspruchsmarke präsentiert. Massgebend sind jeweils der Gesamteindruck und die diesen prägenden Bestandteile (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.3.2).

4.

Das jüngere Zeichen ist als schwarzes Rechteck ausgestaltet in dessen Mitte der weisse Schriftzug "GRENADIER" steht, welcher in einer üblichen, stilisierten, weissen Computerschrift gehalten ist, wobei der fünfte Buchstabe an ein stilisiertes Dreieck ohne untere Linie erinnert: Er zeigt zwei gleich lange Linien, die oben diagonal nicht in einer Spitze enden, sondern abgeflacht verbunden sind. Trotz dieser Ausgestaltung wird er in Kombination mit den anderen Buchstaben bzw. innerhalb des Wortbestandteils in erster Linie als Schriftzeichen "A" wahrgenommen (vgl. BGer 4A_227/2022, E. 2.2.3). Denn die zwei, oben diagonal zusammenlaufenden Linien sind vorhanden, lediglich die Waagrechte in der Mitte fehlt. Da die grafische Gestaltung im Schriftzug integriert ist und die Grundform des Buchstabens "A" nicht tangiert, wird das angefochtene Zeichen als "GRENADIER" gelesen, auch weil die Abnehmer versucht sind, einem Zeichen eine Bedeutung beizumessen (vgl. zu letzterem: Richtlinien, Teil 5, Ziff. 4.4.2.4; BVGer B-2147/2016, E.

5.4.1

DURINOX). Weiter ist im Rechteck derselbe rote, stilisierte Grossbuchstabe "A" des Begriffs "GRENADIER" in grösserer Ausführung erkennbar, welcher folglich im Kontext als solcher wahrgenommen wird. Das jüngere Zeichen wird, da sich das Publikum insbesondere im (mündlichen) Geschäftsverkehr am Wortbestandteil orientieren, auch wenn dem roten Bildelement Gewicht zukommt und im Sinne von "GRENADIER" und "A" verstanden werden.

5.

Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Bildelementen sind die grafischen Gestaltungen und Sinngehalte der Marken auf ihre Verwechselbarkeit zu prüfen (vgl. auch Gallus Joller in: Noth/Bühler/Thouvenin, Markenschutzgesetz [MSchG], Bern 2009, N 195 zu Art. 3). Massgebend sind jeweils der Gesamteindruck und die diesen prägenden Bestandteile (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.3.2).

6.

Das als Bildelement ausgestaltete, ältere Zeichen enthält, wie das jüngere, zwei gleich lange Linien, die oben diagonal nicht in einer Spitze enden, sondern abgeflacht verbunden sind und an ein stilisiertes gegen unten geöffnetes Dreieck erinnern. In Alleinstellung entspricht dies dem griechischen Buchstabe Lambda in einer gängigen Schrift, wie dies das Handelsgericht des Kantons Bern in Bezug auf das ältere Bildzeichen ausdrücklich festgehalten hat (vgl. Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Bern vom 7. Februar

2022 [HG 21 10], E.4.2 unter https://www.zsg-entscheide.apps.be.ch/tribunapublikation HG). Das Bundesgericht teilt diese Auffassung, wenn auch nicht explizit, indem es ausführt: "Die Vorinstanz hat im Umstand, dass das streitgegenständliche Zeichen dem griechischen Grossbuchstaben Lambda ("Λ") entspricht, zu Recht keinen absoluten Ausschlussgrund erblickt" (BGer 4A_227/2022, E. 2.2.2).

7.

In Alleinstellung wird die strittige Form somit nicht als Schriftzeichen A aufgefasst, zumal es durch Weglassen des Querbalkens von diesem entfremdet ist (vgl. Entscheid HG 21 10, E. 3.3), sondern, wie höchstrichterlich festgehalten, als abstraktes Bildzeichen (vgl. BGer 4A_227/2022, E. 2.2.3). Der Sinngehalt des Zeichens als Schriftzeichen A ergibt sich somit nur in Kombination mit den anderen Buchstaben, d.h. regelmässig aufgrund der Verwendung des Zeichens in einem Wort (vgl. Entscheid HG

8.

Das angefochtene Zeichen stimmt mit dem Widerspruchszeichen dahingehend überein, als dass auch es ein Element mit zwei gleich langen Linien enthält, die oben diagonal in einer abgeschnittenen Spitze zusammenlaufen, welches an ein stilisiertes Dreieck ohne untere Linie erinnert. Es besteht somit Übereinstimmung in der Gesamtform: Beide sind als ein abstrahiertes, gegen unten geöffnetes Dreieck dargestellt. Das Bildmotiv der Zeichenbildelemente bzw. deren grafische Ausgestaltung sind somit übereinstimmend und rufen gleiche Gedankenverbindungen hervor (vgl. zu den Voraussetzungen an die Ähnlichkeit von Bildmarken: BVGer B-2387/2023, E. 2.4.2, 2.4.3 - Raubtierkopf [fig.] / Tigerkopf [fig.])). Aufgrund der Platzierung wird das Bildelement in Alleinstellung, im Lichte der höchstrichterlichen Rechtsprechung, zwar als griechischer Grossbuchstabe Lambda verstanden und innerhalb des Schriftzugs "GRENADIER" als stilisierter lateinischer Grossbuchstabe bzw. Schriftzeichen A. Dies vermag die bestehende Ähnlichkeit in der Darstellungsweise nicht zu kompensieren, da bei beiden Zeichen im Erinnerungsbild ein gegen unten geöffnetes Dreieck haften bleibt (vgl. BVGer B-2387/2023, E. 7.2 – Raubtierkopf [fig.] / Tigerkopf [fig.]), führt jedoch zu einer entfernten Ähnlichkeit.

D. Verwechslungsgefahr

1.

Ob zwei Marken sich hinreichend deutlich unterscheiden oder im Gegenteil - im engeren oder im weiteren Sinne - verwechselbar sind, ist nicht aufgrund eines abstrakten Zeichenvergleichs, sondern stets vor dem Hintergrund der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Der Massstab, der an die Unterscheidbarkeit anzulegen ist, hängt einerseits vom Umfang des Ähnlichkeitsbereichs ab, dessen Schutz der Inhaber der älteren Marke beanspruchen kann. Andererseits ist zu berücksichtigen, für welche Waren und Dienstleistungsgattungen die sich gegenüberstehenden Marken hinterlegt sind (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.5).

2.

Der Schutzumfang einer Marke bestimmt sich nach ihrer Kennzeichnungskraft. Für schwache Marken ist der geschützte Ähnlichkeitsbereich kleiner als für starke. Bei schwachen Marken genügen daher schon bescheidenere Abweichungen, um eine hinreichende Unterscheidbarkeit zu schaffen. Als schwach gelten insbesondere Marken, deren wesentliche Bestandteile sich eng an Sachbegriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs anlehnen (Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.7).

3.

Die Widerspruchsmarke ist als ein gegen unten geöffnetes Dreieck dargestellt, welches in erster Linie als griechischer Buchstabe Lambda wahrgenommen wird (vgl. III. C. 5. hiervor). Sie erschöpft sich nicht in einer üblichen bzw. naheliegenden grafischen Darstellung der hier interessierenden Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 11, 12 und 35. Auch handelt es sich nicht um die Abbildung einer typischen, "klassischen" Form bzw. eines typischen Motivs (vgl. hierzu auch BVGer B-2668/2016, E. 4.5 [letzter Absatz] – Croco (fig.) / MISS CROCO).

4.

Weiter kann der Widerspruchsmarke kein direkt beschreibender Sinngehalt entnommen werden. Der griechische Grossbuchstabe Lambda steht etwa in der Schwingungslehre der klassischen Physik als Mass für die Dämpfung (logarithmisches Dekrement), in der Elementarteilchenphysik als Bezeichnung des Λ- Baryons, in der Quantenfeldtheorie als Bezeichnung für den Cut-off-Parameter bei der Regularisierung, für Albert Einsteins kosmologische Konstante, in der Mathematik für die Mangoldt-Funktion, als Zeichen für den grössten gemeinsamen Teiler, für das Dachprodukt von zwei Vektoren, in der Logik als Verknüpfungszeichen für "UND" oder im Flugzeugbau als Mass für die Flügelstreckung (vgl. BGer 4A_227/2022, E. 2.2.2). Diese Verwendungen können jedoch gemäss Bundesgericht nicht als allgemein bekannt gelten; vielmehr sind diese Bedeutungen äusserst spezifisch und führen nicht dazu, dass der Grossbuchstabe Lambda – wie Einzelbuchstaben des lateinischen Alphabets, Satzzeichen oder einfache Funktionszeichen (z.B. +, - oder =) – dem "Baukasten" des schriftlichen Ausdrucks und damit als Elementarzeichen dem Gemeingut zuzurechnen ist (vgl. BGer 4A_227/2022, E. 2.2.2).

5.

Zudem erschöpft sich das Widerspruchszeichen nicht in einer einfachen geometrischen Figur (Kreis, Quadrat, Rechteck, Dreieck). Bei einer abstrakten Betrachtung kommt ihr jedoch, da sie, wie das Bundesgericht ausführt, "äusserst einfach gehalten ist" (vgl. BGer 4A_227/2022, E. 2.2.4), eine zumindest verminderte Kennzeichnungskraft mit entsprechendem engem Schutzumfang zu (vgl. zu letzterem auch

6.

Der Umstand, dass beide Marken Bildelemente mit zwei gleich langen Linien aufweisen, die über einen abgeschnittenen Scheitelpunkt verbunden sind, ist zulässig und führt noch nicht zu einer Verwechslungsgefahr, weil eine Marke das konkrete Kennzeichen, jedoch nie die dahintersteckende konzeptionelle Idee respektive das Gestaltungsmotiv monopolisiert (vgl. BGer in sic! 2020, 93, E. 3.4.1 – Armani-Adler [fig] / Glycine [fig.]; BVGer B-6628/2019, E. 2.3.2 – Polospieler [fig.] / USA.POLO.SPORT.COMPANY Since 1870 [fig.]). Eine Übereinstimmung im abstrakten Bildmotiv ist folglich erlaubt, sofern sich die angefochtene Marke als eigenständige Gestaltung des gleichen Motivs und nicht bloss als Variation oder Bearbeitung der Widerspruchsmarke präsentiert (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff.

6.3.2

und BGer in sic! 2020, 93, E. 3.4.1 – Armani-Adler [fig] / Glycine [fig.] und BVGer B-2387/2023, E. 7.3 – Raubtierkopf [fig.] / Tigerkopf [fig.]).

7.

Von Bedeutung ist, dass der Widerspruchsmarke ein enger Schutzbereich zukommt. Auch besteht lediglich eine entfernte Ähnlichkeit, da die "Gesamtform" im Kontext unterschiedlich wahrgenommen wird: Gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung wird sie, wie ausgeführt, im älteren Zeichen aufgrund der Alleinstellung als griechischer Grossbuchstabe Lambda verstanden und im jüngeren, innerhalb des Wortbestandteils bzw. im Zusammenhang mit diesem als stilisiertes, lateinisches Schriftzeichen A (vgl. III. C. 6 ff. hiervor). Zudem bestehen keine Übereinstimmungen im weiteren Zeichenelement der angefochtenen Marke, dem flächenmässig dominierenden Begriff "GRENADIER". In der Bedeutung von Granatapfelbaum bzw. Infanterist (Fusssoldat, Kämpfer an der Front) ist dieses im strittigen Waren- und Dienstleistungsbereich unbestimmt, auch aufgrund der während des Prüfungsverfahrens teils vorgenommenen Einschränkung (vgl. www.pons.de und www.munzinger.de; Suchabfragen vom 13.02.2024 und I. 8). Folglich vermag er das Gesamtbild wesentlich zu beeinflussen.

8.

Im Lichte vorgenannter Ausführungen werden die Bildelemente der angefochtenen Marke, insbesondere als Bestandteil des Wortelements bzw. in Verbindung mit letzterem, nicht mehr als blosse Variation der Widerspruchsmarke wahrgenommen. Einerseits verschmilzt der Bildbestandteil derart mit dem übrigen Buchstaben des Begriffs GRENADIER, dass es seine Individualität verliert, mithin in der jüngeren Marke nicht mehr als selbstständiges Element erscheint. Auch wird der zweite Bestandteil im Zeichengefüge, im Unterschied zur älteren Marke, als Schriftzeichen A wahrgenommen. Die Bildelemente grenzen sich folglich im Kontext genügend von der zumindest minimal kennzeichnungskräftigen Widerspruchsmarke ab. Angesichts des unterschiedlichen Erinnerungseindrucks ist deshalb nicht zu erwarten, dass – selbst im verschwommenen Erinnerungsbild der Verkehrskreise – ein Zusammenhang mit der Widerspruchsmarke vermutet wird. Die angefochtene Marke verfügt aus den genannten Gründen über einen wesentlich abweichenden Gesamteindruck, weshalb eine rechtsgenügliche Unterscheidbarkeit der Vergleichsmarken gegeben ist. Dies gilt insbesondere für die entfernt gleichartigen Waren, unter Berücksichtigung des engen Schutzbereichs der älteren Marke und des normalen bis leicht erhöhten Aufmerksamkeitsgrades der Verkehrskreise, der bei den hier interessierenden Waren und Dienstleistungen der Klassen zum Tragen kommt (vgl. Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.6). Da ein markenrechtlicher Motivschutz ausser Betracht fällt, ist – trotz des aufgrund der teils bestehenden Gleichheit bzw. starken Gleichartigkeit gebotenen strengen Massstabs (vgl. zur Wechselwirkung: Richtlinien, Teil 6, Ziff. 6.5) – eine Verwechslungsgefahr aus den genannten Gründen zu verneinen (vgl. zum abzulehnenden Motivschutz: BGer in sic! 2020, 93, E. 3.4.2 – Armani-Adler [fig] / Glycine [fig.]; BVGer B-6628/2019, E. 2.3.2 – Polospieler [fig.] / USA.POLO.SPORT.COMPANY Since 1870 [fig.]).

9.

Der Widerspruch Nr. 101709 wird daher abgewiesen.

IV. Kostenverteilung

1.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut (Art. 31 MSchG i. V. m. Art. 1 ff GebV-IGE und Anhang zu Art. 3 Abs. 1 GebV-IGE).

2.

Mit dem Entscheid über den Widerspruch hat das Institut zu bestimmen, ob und in welchem Masse die Kosten der obsiegenden Partei von der unterliegenden zu ersetzen sind (Art. 34 MSchG). Die Verfahrenskosten werden im Widerspruchsverfahren der unterliegenden Partei auferlegt. Auch wird der obsiegenden Partei eine Parteientschädigung zugesprochen (vgl. Richtlinien, Teil 1, Ziff. 7.3.2.3).

3.

Da das Widerspruchsverfahren einfach, rasch und kostengünstig sein soll, wird pro Schriftenwechsel praxisgemäss eine Parteientschädigung von CHF 1'200.00 zugesprochen. Unaufgefordert eingereichte Eingaben der Parteien werden nicht entschädigt (Richtlinien, Teil 1, Ziff. 7.3.2.2).

4.

Von Bedeutung ist, dass die widersprechende Partei mit ihrem Begehren nicht durchgedrungen ist, weshalb sie kostenpflichtig wird. Es wurde ein doppelter Schriftenwechsel durchgeführt, weshalb die Stellungnahme vom 23.03.2023 und die Duplik vom 14.09.2023 der widerspruchsgegnerischen Partei zu entschädigen sind, nicht jedoch ihre unaufgefordert eingereichten Eingaben.

5.

Zu beachten ist, dass die widersprechende Partei gestützt auf die vorliegende Widerspruchsmarke gegen drei Marken mit dem Bestandteil der widerspruchsgegnerischen Partei Widerspruch erhoben hat. Es handelt sich um die Widerspruchsverfahren Nr. 101707 (fig.) / (fig.), Nr. 101708 (fig.)

/ (fig.) und Nr. 101709 (fig.) / (fig.), bei welchen dieselben Waren und/oder Dienstleistungen der Klassen 9, 12, 35 angefochten wurden. Aufgrund des beinahe identischen Sachverhalts konnten die Parteien übereinstimmende Eingaben einreichen. Es kann somit nicht davon ausgegangen werden, dass ihnen durch den Umstand, dass drei Verfahren hängig waren, ein mehrfacher Aufwand erwachsen ist. Daher scheint es gerechtfertigt, die Kosten in den zwei Verfahren Nr. 101707 (fig.) / (fig.) und Nr. 101709 (fig.) / (fig.) mit dem gleichem Verfahrensausgang auf CHF 1’600.00 zu kürzen.

6.

Weiter werden die Verfahrenskosten von der unterliegenden widersprechenden Partei getragen. Das Institut erachtet daher in Anwendung der obgenannten Kriterien eine Entschädigung von CHF 1’600.00 als angemessen.

Aus diesen Gründen wird

Dispositif

verfügt:

1.

Der Widerspruch Nr. 101709 (fig.) / GRENADIER (fig.) wird in Bezug auf die angefochtenen Warenklassen 9, 12 und 35 der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 1543006 GRENADIER (fig.) abgewiesen.

2.

Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 1543006 GRENADIER (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt [sog.« Déclaration d’octroi de la protection selon la règle 18ter2)i) faisant suite à un refus provisoire du règlement d’exécution commun »).

3.

Die Widerspruchsgebühr von CHF 800.00 verbleibt dem Institut.

4.

Die widersprechende Partei hat der widerspruchsgegnerischen Partei eine Entschädigung in der Höhe von CHF 1’600.00 zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet.

Bern, 28. März 2024

Céline Blank-Emmenegger, Fürsprecherin

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdefrist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdefrist ist eingehalten, wenn die Beschwerde spätestens am letzten Tag der Frist beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht oder zu dessen Handen der schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben wird (Art. 21 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes [VwVG]). Die Rechtsschrift ist in einer schweizerischen Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 52 Abs. 1 VwVG).