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Einvernehmliche Regelung mit dem ESB
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Confdration suisse Preisuberwachung PUE Confederazione Svizzera Confederaziun svizra
Einvernehmilche Regelung (gemäss Art. 9 PÜG)
zwischen dem
c Energie Service Biel/Bienne (ESB) Gottstattstrasse 4, Postfach 4263
2500 Biel/Bienne
nachfolgend kurz „der ESB“
und dem
Preis ü berwacher Stefan Meierhans
c Effingerstrasse 27
3003 Bern
nachfolgend kurz „der Preisüberwacher“
betreffend
Gaspreise ESB
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A. Praambel
(1) Per 1. Oktober 2013 hat der ESB ein neues Preissystem eingeführt, was eine Preiser höhung zur Folge hatte. Diese Preiserhöhung wurde per 1. April 2014 leicht abge dämpft, da die Preise für den Gasverbrauch unter anderem aufgrund einer Senkung der Preise der Vorlieferanten um 0.3 Rp./kWh gesenkt wurden. Eine summarische Prüfung des Preisüberwachers zeigte, dass Differenzen bezüglich Methodik der Kalkulation der Preise bestehen. Der ESB stützt sich für seine Kalkulationen auf die Branchenempfeh lung, welche der Preisüberwacher hinsichtlich der Preisgestaltung in einigen Teilen nicht anerkennt. Diese Differenz ausgeblendet, zielt vorliegende einvernehmliche Regelung auf eine Preisanpassung ab, nicht jedoch auf ein Einvernehmen über Methodik und Pa rameter. (2) Der ESB verpflichtet sich im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung zu einer Senkung (J der Preise um durchschnittlich mehr als 5 %. (3) Die von der Stadt Biel per 01.01.2014 eingeführte Konzessionsabgabe wurde vom Preisüberwacher nicht geprüft und ist nicht Gegenstand dieser einvernehmlichen Rege lung.
B. Einvernehmliche Regelung
1 Gegenstand
(4) Gegenstand der einvernehmlichen Regelung sind die Preise des ESB für den Gasbezug ab 1. Oktober2014. (5) Bei den festgelegten Tarifen handelt es sich um Obergrenzen. (6) Die Struktur des auf 1. Oktober 2013 eingeführten Preissystems bleibt unverändert.
0 II. Arbeitspreis für Kundensegment mit Leistung bis 3kW
(7) Der Preis für den Gasverbrauch (Arbeitspreis) für das Kundensegment mit einer Leis tung bis 3kW wird gegenüber dem Preis im Oktober 2013 um 0.9 Rp./kWh auf 12.00 Rp./kWh gesenkt. Darin eingeschlossen sind Preisanpassungen des Vorlieferanten seit Einführung des neuen Preissystems.
III Arbeitspreis für Kundensegment mit Leistung von 3-50 kW
(8) Der Arbeitspreis für das Kundensegment mit einer Leistung von 3-50 kW wird gegen über dem Preis im Oktober 2013 um 0.9 Rp./kWh auf 6.35 Rp./kWh gesenkt. Darin ein geschlossen sind Preisanpassungen des Vorlieferanten seit Einführung des neuen Preissystems.
IV Arbeitspreis für Kundensegment mit Leistung von 50-300 kW
(9) Der Arbeitspreis für das Kundensegment mit einer Leistung von 50-300 kW wird gegen über dem Preis im Oktober 2013 um 0.8 RpJkWh auf 5.65 Rp.!kWh gesenkt. Darin ein geschlossen sind Preisanpassungen des Vorlieferanten seit Einführung des neuen Preissystems.
V Preisänderu ngen Vorlieferanten
(10) Preissenkungen von Vorlieferanten nach dem 1. Oktober 2014 werden weitergegeben. (11) Preiserhöhungen von Vorlieferanten nach dem 1. Oktober 2014 können weitergegeben werden.
VI Übrige Preise
(12) Alle übrigen Preise für den Gasbezug dürfen den aktuellen Stand nicht überschreiten.
VII Inkrafttreten und Befristung
(13) Diese einvernehmliche Regelung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft und ist befristet bis zum 30. September2015. (14) Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinbarung ist nur bei einer wesent lichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PüG).
VIII Sanktionen
(15) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und 25 PüG zur Anwendung.
IX Kommunikation
(16) Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen Regelung ge genüber der Offentlichkeit.
Energie Service Biel/Bienne (ESB) Der Preisüberwacher
Heinz Bingg “efai Meierhans
o Matthias Widmer
(Z