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Einvernehmliche Regelung mit dem VöV 2014
Schweizerische Eidgenossenschaft Confdration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra
Einvernehmliche Regelung gemäss Art. 9 Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20)
zwischen dem
Verband öffentlicher Verkehr VÖV
Vertreten durch UeIi Stücke/berger, Direktor VÖV
Dählhälzliweg 12
3000 Bern 6
und dem
Preisüberwacher
Stefan Meierhans
Effingerstrasse 27, 3003 Bern
betreffend
Tarifmassnahmen 2014/2015 des Direkten Verkehrs
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1 Gegenstand
Gegenstand der vorliegenden einvernehmlichen Regelung sind die Preise im Direkten Verkehr ab dem Fahrplanwechsel („FPW“) 2014/2015 (gültig ab 14.12.2014) bis zum FPW 2017/2018 (Dezember 2017; somit für die nächsten 3 Fahrplanjahre) sowie die Regelung im Hinblick auf die Tarifmassnahmen auf die FPW 2015/2016 und 2016/2017 aufgrund der bereits durch den Bundesrat angekündigten Trassenpreissteigerung von CHF 100 Mio.
II Massnahmen
(1) Die vom Strategischen Ausschuss Direkten Verkehr (VöV) am 30. April 2014 beschlossenen Massnahmen werden nicht umgesetzt bei:
a) den 9-Uhr-Karten zum Halbtaxabonnement (keine Preiserhöhung).
b) den Halbtaxabonnementen (keine Preiserhöhung).
Die übrigen vom Strategischen Ausschuss Direkten Verkehr (VöV) am 30. April 2014 beschlossenen Preiserhöhungen um 2.9% können umgesetzt werden. (2) Der Preisüberwacher und der VÖV stellen übereinstimmend fest, dass der Freizeitverkehr im öffentlichen Verkehr gefördert, und die Auslastung der Züge insgesamt sowie insbesondere in der Nebenverkehrszeit weiter verbessert werden soll. Dazu soll ein neues Angebot beitragen, das im Rahmen eines Pilotprojekts getestet wird:
Im 2015 wird als Pilot das Abend-GA (Arbeitstitel), gültig Montag bis Sonntag ab 19.00 Uhr getestet. Der Verkaufszeitraum beträgt drei Monate, die Gültigkeit sechs Monate. Das Abend-GA (Arbeitstitel) ist preislich attraktiv für Kundensegmente verschiedenen Alters zu gestalten, die den gesamten GA-Geltungsbereich nach der Hauptverkehrszeit abends nutzen möchten.
Zusätzlich erhalten Kundinnen und Kunden, die ein Abend-GA (Arbeitstitel) gekauft haben, auf den Kauf eines Halbtaxabonnements einen Rabatt von CHF 25,- und auf den Kauf eines GA einen Rabatt von CHF 50,-. Der Rabatt gilt ab dem Erwerb des Abend-GA bis 6 Monate nach dessen Ablauf. Die definitiven Preise und Ausgestaltung sowie Zeiträume des Piloten und eine allfällig definitive Einführung des Angebotes werden in den Gremien des DV entschieden. (3) Auf den Top 50 DV-Strecken (vgl. Anhang 1) wird ein Kontingent von täglich mindestens 5000 „Rabattbilletten“ (Arbeitstitel) mit einem Rabatt zwischen 30% 50% -
personen- und vorerst auch zuggebunden angeboten (s. Beispiel im Anhang 2) mit der Vorgabe, dass die angebotenen Billette gegenüber dem regulären Billettpreis (unter Berücksichtigung der jeweiligen Klasse und Halbtax-Vergünstigung) jährlich mindestens Gesamtermässigungen von CH F 29.2 Mio. (,‚Gesamtermässigungs vorgabe“) ergeben.
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Zusätzlich werden im Jahr 2014 folgende Massnahmen für Spar- und die neuen „Rabattbillette“ (Arbeitstitel) umgesetzt:
a) Pilot: deutliche Verkürzung der Vorverkaufsfristen im September2014.
b) Verkauf über Mobile-App ab Dezember 2014.
Die SBB und der VÖV setzen sich zudem dafür ein, dass eine neue Kategorie „Rabattbillette“ (Arbeitstitel) im Verlaufe des Jahres 2016 auch ohne Zugbindung angeboten werden kann und dass die dafür notwendige technische Entwicklung der Vertriebssysteme vorangetrieben wird.
(4) Tarifmassnahmen bis zum FPW 2017/2018 (Ende 2017)
a) Im Rahmen der von den Stimmberechtigten am 9. Februar 2014 angenommenen Vorlage FABI wurde der Beschluss gefällt, dass sich die öV-Kundinnen und -
Kunden über Preiserhöhungen mit CHF 300 Mio. an den Kosten für die Bahninfrastruktur beteiligen sollen. Diese Vorgaben werden in Form von Trassenpreiserhöhungen umgesetzt, welche durch entsprechende Tariferhöhungen an die öV-Kundinnen und -Kunden weitergegeben werden. In diesem Sinne wurde bereits mit FPW 2012/2013 (Ende 2012) eine Trassenpreiserhöhung von CHF 200 Mio. erhoben und eine entsprechende Tariferhöhung vorgenommen. Auf den FPW 2016/2017 (Ende 2016) ist die zweite Tranche einer Trassenpreiserhöhung von CHF 100 Mio. vorgesehen.
Die Branche darf im Umfang dieser vom Bundesrat geplanten Trassenpreissteigerung die Tarife entsprechend erhöhen, nach Rückbestätigung seitens BAV. Die Branche erwägt, die Tariferhöhungen auf zwei Tarifmassnahmen aufzuteilen, um die Auswirkungen auf die Kundinnen und Kunden möglichst klein zu halten (Vermeidung einer einzelnen starken Preiserhöhung).
b) Darüber hinaus werden die Tarife nicht erhöht, vorbehaltlich
hoheitlicher Beschlüsse mit direkten Auswirkungen auf den Verkehrsaufwand (z. B. Energiekostensteigerungen, Reduktion Abgeltungen), sofern diese explizit von den Nutzern z. B. via zusätzlich erhöhter Trassenpreise m itzufinanzieren sind sowie
der aufgelaufenen allgemeinen Teuerung, jedoch nur für den 1 % übersteigenden Teil. Der VöV weist dabei gegenüber dem Preisüberwacher den linearen Erhöhungsbedarf im Vorfeld jeweils detailliert nach.
(5) Einführung SwissPass
Mit der Einführung des SwissPass (geplant Mitte 2015) wird eine Sortimentsbereinigung beim Halbtaxabonnement durchgeführt. Das Sortiment wird aufgrund der neuen Prozesse auf ein 1-Jahres-Halbtaxabonnement reduziert. Dabei sind zwei Preisstufen vorgesehen, zum einen ein Einsteigerpreis für Neukundinnen und Neukunden, zum andern ein vergünstigter Treuepreis für Nahtloserneuerer. Im Seite 3 von 7
ersten Jahr nach Einführung des SwissPass erhalten alle Kundinnen und Kunden das Halbtaxabonnement zum Treuepreis, bei Nahtloserneuerung erhalten die Kundinnen und Kunden weiterhin den Treuepreis. Die Einführung des SwissPass erfolgt, bezogen auf die Kundinnen und Kunden, welche ihr Halbtaxabonnement nahtlos erneuern (Treuepreis), ertragsneutral. Gültigkeit Basispreis Treuepreis Einsteigerpreis 2014 1 1-Jahres-Halbtaxabonnement 175.- 165.- 185.-
(6) Die Einführung neuer Sortimente auf Basis der mittelfristigen Preis- und Sortimentsentwicklung während der Laufzeit der einvernehmlichen Regelung (z.B. ClipAbo) ist so zu gestalten, dass die vorliegende einvernehmliche Regelung respektiert bleibt (keine zusätzlichen Preiserhöhungen).
III Information
Der VÖV berichtet jährlich zum Stand der Umsetzung der vereinbarten Massnahmen. Die erste Information erfolgt per 1. Juni 2015.
Die SBB weisen jährlich die Einsparungen durch „Rabattbillette“ (Arbeitstitel) — in Abgrenzung der bestehenden Sparbillette anhand effektiver Verkaufszahlen je Strecke bis —
Ende November jeweils ab dem letzten Fahrplanwechsel detailliert nach: Dieser Nachweis erfolgt separat je Klasse, getrennt für Vollzahlende und Haibtaxabonnement-Kundinnen und -Kunden für den Zeitraum seit dem letzten Fahrplanwechsel sowie einzeln je Kalendermonat.
IV Befristung der einvernehmlichen Regelung und Alternativen
Diese Regelung gilt ab deren Unterzeichnung. Sie ist befristet bis zum FPW 2017/2018 (Dezember 2017). Wird die Massnahme gemäss Ziff. II (2) nicht bis Dezember 2015 umgesetzt, so wird der Preis des Halbtaxabonnements bis zur vollständigen Umsetzung der Massnahme ab FPW 201 5/2016 um CHF 10.- reduziert.
Wird die Gesamtermässigungsvorgabe der „Rabattbillette“ gemäss Ziff. II (3) gemäss Nachweis der SBB per Ende November bis zum darauf folgenden Fahrplanwechsel voraussichtlich nicht erreicht, bietet der DV ab dem darauf folgenden Fahrplanwechsel eine ermässigte 9-Uhr-Karte zum Halbtaxabonnement mit einem Rabatt von 50% in der 2. Klasse (= Preis CHF 29,— zum aktuellen Tarif) in der im Verhältnis zum Erfüllungsgrad nötigen Anzahl an, wobei der Rabatt bis zu einer Höhe von maximal CHF 10 Mio. pro Jahr über eine Verrechnung mit dem relevanten Verteilschlüssel durch die SBB getragen wird. Der darüber hinaus gehende Betrag wird nach dem Verteilschlüssel auf die Unternehmen verteilt. Unabhängig von dieser Kompensationsmassnahme muss im Folgejahr wiederum die Gesamtermässigungsvorgabe (CHF 29.2 Mio.) erreicht werden. Zudem werden die angebotenen Kontingente weiter entwickelt und angepasst, um die Marktnachfrage bestmöglich zu stimulieren. In den jährlichen Gesprächen (siehe III) können weitere Massnahmen beschlossen werden.
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V Vorbehalte
Die Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinbarung ist nur bei einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PÜG).
VI Sanktionen
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und 25 PÜG zur Anwendung.
VII Kommunikation
Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen Regelung gegenüber der Öffentlichkeit.
Bern, 4. August 2014
VÖV Der Preisüberwacher
Direktor
UeIi Stückelberger ians
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Anhang 1: Top 50 DV Relationen (jeweils in beide Richtungen; nach Ausschluss kurzer Strecken und Flughäfen)
Abgangsbahnhof Zielbahnhof Aarau Bern Basel SBB Bern Basel SBB Luzern Basel SBB Olten Basel SBB Aarau Basel SBB Genve Basel SBB Lugano Basel SBB Interlaken Ost Basel SBB Baden Bern Olten Bern Genve Bern Zug Biel/Bienne Zürich HB Biel/Bienne Basel SBB Brig Bern Chur Zürich HB Fribourg Lausanne Genve Lausanne Genve Zürich HB Genve Montreux Genve Neuchätel Genve Fribourg Genve Yverdon-les-Bains Genve Sion Gossau SG Zürich HB Interlaken West Bern Lausanne Bern Lausanne Zürich HB Lausanne Basel SBB Lugano Zürich HB Luzern Bern Luzern Olten Luzern Locarno Martigny Sion Neuchätel Lausanne Sargans Zürich HB Sion Lausanne Solothurn Zürich HB St. Gallen Zürich HB St. Gallen Winterthur Thalwil Luzern Winterthur Konstanz Zug Basel SBB Zürich HB Basel SBB Zürich HB Luzern Zürich HB Bern Zürich HB Locarno Zürich HB Brig Zürich HB Olten Zürich HB Konstanz
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Schweizerische Eidgenossenschaft Confdration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra
Anhang 2: Beispielkalkulation für Massnahme Ziffer 11(3) Anteil Abgangsbahnhof Zlelbahnhof Preis 112-Tax einfache Fahrt Verkaufte Billette Halbtax- Verkaufte Billette Vollzahler Kunden und -Kundinnen
1 Klasse 2. Klasse HALBTAX 1. Klasse 2. Klasse VOLLZAHLER
Preis nach Rabatt 2064 1174 41.27 23.48 Preis nach Rabatt 1-fin und retour 41.27 23.48 82.55 46.96 Einsparunghinundretour ——-— 568 -- 55.03 31,31 Anteil pro Klasse - -- - - - 10% 75% L5% - 10% - 192% Anzahl Billette 4034 403 3026 3429 202 403 605 4034 (hin und zurück)/Tag Einsparung ggü.T600/Tag 11100 47362 58462 11100 12630 2373082192 Eisnaprung/a 365 4051373 17287305 21338679 4051373 4609948 8661321 30000000
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