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Einvernehmliche Regelung vom 24.01.2025 mit der SBB

+ Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Confédération suisse Preisüberwachung PUE Confederazione Svizzera

Confederaziun svizra

Einvernehmliche Regelung vom 24. Januar 2025

gemäss Art. 9 Preisuberwachungsgesetz (PUG; SR 942.20)

zwischen

Schweizerische Bundesbahnen SBB Markt Personenverkehr Trüsselstrasse 2

3000 Bern 65

(nachfolgend ,SBB”)

und dem

Preisüberwacher

Stefan Meierhans

Einsteinstrasse 2

3003 Bern

(nachfolgend „der Preisüberwacher‘)

(zusammen nachfolgend als „Parteien“)

betreffend

Sparbillette im öffentlichen Verkehr (ÖV)

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Vereinbarungen

l. Gegenstand

Ein attraktiver öffentlicher Verkehr (OV) muss auch über ein gutes Preis-ILeistungsverhältnis verfügen. Die Parteien sind überzeugt, dass das heutige Gesamtpreisniveau daher möglichst beibehalten werden sollte.

Für schwach ausgelastete Verbindungen sowie generell in Nebenverkehrszeiten soll zudem mit attraktiven Sparbilletten. die Gewinnung von Kundinnen und Kunden unterstützt werden. Dabei steht nicht nur das Ziel einer weiteren Verlagerung von der Strasse auf die Schiene im Vordergrund. Laut Bundesrat! gilt es zudem, zeitlich differenzierte Tarife verstärkt zu nutzen. So leisten die Sparbillette bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Glättung von Verkehrsspitzen.

Der Anteil des ÖV am Gesamtverkehr soll gesteigert werden. Denn der Verkehrssektor dürfte sein Reduktionsziel ansonsten gemäss schweizerischem Treibhausgasinventar klar verfehlen. Es gilt Zugangshürden abzubauen und eine als attraktiv wahrgenommene Preisgestaltung zu gewährleisten. Die SBB und der Preisüberwacher setzen sich deshalb weiterhin für ein kundenfreundliches und integriertes Tarifsystem in der Schweiz ein.

Il. Sparbillette

Im Hinblick auf den doppelten Verlagerungseffekt — sowohl vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den öffentlichen Verkehr als auch von stark frequentierten auf schwach frequentierte Verbindungen - sagt die SBB zu, vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 im Fernverkehr Sparbillette mit einem Rabatt auf den Normalpreis im Umfang von jährlich mindestens 50 Millionen Franken (total 100 Millionen Franken) anzubieten.

Ill. Monitoring

Die SBB sagen zu, jeweils bis Ende Januar des Folgejahrs die ihren Kundinnen und Kunden gewährten Rabatte durch abgesetzte Sparbillette anhand effektiver Verkaufszahlen gegenüber dem Preisüberwacher nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt separat je Klasse, getrennt für Vollzahlende und Halbtax-Abo-Kundinnen und -Kunden.

Wird das Ziel, Sparbillett-Rabatte im vereinbarten Umfang zu gewähren, verfehlt, so sagen die SBB zu, den Differenzbetrag bis am 1. August desselben Jahres im Rahmen einer Zusatzaktion zur verdoppeln und zusätzlich zu den vereinbarten Rabatten entsprechende Kontingente an Sparbilletten anzubieten.

IV Inkrafttreten und Befristung

Diese einvernehmliche Regelung tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2026.

1 Bundesrat legt nächste Schritte zu Mobility Pricing fest, 13.12.2019, abrufbar unter: www.uvek.admin.ch > Medien > Medienmitteilungen; zuletzt besucht am 15. Januar 2025.

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(8) Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinbarung ist nur bei einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PüG).

V Kommunikation

(9) Die Parteien koordinieren die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit. Bern, 24. Januar 2025

SBB . Der Preisiiberwacher

CATT NS Christian Erich , Stefan Meierhans a) Véronique Stephan

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