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Einvernehmliche Regelung mit der DHL Express (Schweiz) AG
Schweizerische Eidgenosserschaft Eidgenossisches Departement fur Wirtschaft. Bildung und Forschung WBF Confederation sjisse Preisüberwachung Confederazicne S‘iizzea Confederaziun svizra
EINVERNEHMLICHE REGELUNG (gern. Art. 9 PÜG)
zwischen
DHL Express (Schweiz) AG, vertreten durch Michael Jutzi und Chris Hillis Sankt-Jakobs-Strasse 222, CH-4052 Basel
und dem
Preisüberwacher Stefan Meierhans Effingerstrasse 27, 3003 Bern
betreffend
Verzollungspreise von Briefen und Paketen
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Scheizensche Eidgenosserschaft Eidgenössisches Departement fur Wirtschaft. Bildung und Forschung WBF Confedration suisse Preisüberwachung Contederazicne Svizzea Confederaziun svizra
1 Ausgangslage
Die Zollverwaltung hat per 1. Januar 2011 die vereinfachte Verzollung für kleinere Sendungen eingeführt. Darauf gestützt haben sich DHL Express (Schweiz) AG und der Preisüberwacher am 7. März 2011 im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung auf Zollvorlagegebühren von Briefen und Paketen verständigt.
Die entsprechende einvernehmliche Regelung ist zwischenzeitlich abgelaufen.
Die Parteien haben sich neu wie folgt geeinigt:
2 Einvernehmllche Regelung
2.1 Die Zollvorlagegebühren hängen von der Art der Verzollung ab:
Vereinfachte Verzollung für Sendungen mit einem Warenwert von maximal Fr. 1000.- (inkl. Transaktionskosten) und einem Gewicht von maximal 1000 kg,
Vollverzollung für alle übrigen Sendungen. 2.2 Sendungen mit einem Warenwert von maximal Fr. 1000.- (inkl. Transaktionskosten) und einem Gewicht von maximal 1000 kg werden ohne expliziten anderslautenden Auftrag des Empfängers im vereinfachten Verfahren verzollt, sofern die entsprechenden Kriterien des Zolls erfüllt sind.
2.3 Die Zollvorlagegebühren setzen sich wie folgt zusammen:
Vorweisungstaxe (inkl, der früher separat ausgewiesenen Kontoführungs- und Risikogebü hr)
Vorlageprovision (nur bei Rechnungsausstellung)
Für alle Sendungen aus dem Ausland mit Bestimmungsort Schweiz, umfassend internationale Expresssendungen (Air Express), normale internationale Sendungen (Road Express) und internationale Paketpostsendungen gilt das Folgende:
2.4 DHL Express (Schweiz) AG verrechnet keine Zollvorlagegebühren bei unter die Abgabegrenze fallenden Sendungen (Zoll und Mehrwertsteuer je unter Fr. 5.-).
2.5 DHL Express (Schweiz) AG verrechnet keine Gebühren für die Lagerung von Sendungen, selbst dann nicht, wenn eine Lagerung etwa auf Grund fehlender Informationen sich als notwendig erweisen sollte.
2.6 DHL Express (Schweiz) AG verrechnet höchstens folgende Gebühren:
Vorweisungstaxe: o Fr. 19.- im Falle einer vereinfachten Verzollung o Fr. 39.50.- im Falle einer Vollverzollung sowie unabhängig von der Art der Verzollung
im Falle einer Rechnungsstellung eine Vorlageprovision von 2% auf dem Betrag der abgeführten Einfuhrkosten (Mehrwertsteuer plus Zollabgaben), mindestens aber Fr. 3.-.
Weitere Gebühren können in den oben erwähnten Bereichen (Air Express, Road Express und internationale Paketpostsendungen) nicht erhoben werden. Edelmetallkontrollen, gesundheitliche und tierärztliche Kontrollen usw. sind nicht Gegenstand dieser einvernehmlichen Regelung.
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2.7 Zollvorlagegebühren von DHL Express (Schweiz) AG
Verzollung von Briefen und Paketen durch DHL Express (Schweiz) AG Preis (CHF)
Abaabefrei 0.00
Mit Abaabe Vereinfachte Verzollung: . Vorweisungstaxe 19.00 . Zuschlag auf Mehrwertsteuerbetrag 2.0%/mind. CHF. 3.00
Voliverzollung: 1) . Vorweisungstaxe 39.50 . . Zuschlag auf Mehrwertsteuerbetrag 2%/mind. CHF 3.00 1) Maximaltarife. Die Vorweisungstaxe beinhaltet fünf Tarifzeilen. Ab der sechsten Tarifzeile kann DHL Express (Schweiz) AG einen Zuschlag erheben.
3 Befristung der einvernehmlichen Regelung
Diese Vereinbarung tritt am 1. August 2014 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2016. Eine Aufhebung oder Anderung dieser Vereinbarung ist bei wesentlicher Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse (vgl. Art. 11 Abs. 2 PÜG) möglich.
4 Sanktionen
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und 25 PüG zur Anwendung.
Bern,
DHL Ex
Marketing & Business Development
IS HWis Managing Director
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