GAV für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Baselland | Modifica 21.04.2026 (disponibile solo in tedesco)

über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Änderung vom 21. April 2026

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

I Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zum Bundesratsbeschluss vom 24. Juni 20251 wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden allgemeinverbindlich erklärt:

Anhang 1 1. Generelle Lohnerhöhung Die Effektivlöhne der … unterstellten Arbeitnehmer werden um 0.3 % angehoben. 2. Individuelle Lohnerhöhung Die Effektivlöhne der … unterstellten Arbeitnehmer werden um 0.6 % individuell angehoben.

1 BBl 2025 2111

2026-1240 BBl 2026 1134

BBl 2026 1134

3. Es gelten folgende Mindestlöhne:

Einteilung Definition pro Monat pro Stunde in Franken in Franken

Vorarbeiter/Polier Abgeschlossene Berufsprüfung zum 5599.– 30.75 Obergärtner/Polier oder vom Arbeitgeber als Vorarbeiter anerkannt. Kann eine Baustelle kurzfristig ohne Bau-führer selbstständig bewältigen. Kann den Arbeitsablauf auf der Baustelle effizient planen. Kann Maschinen und Material disponieren und einsetzen. Kann Mitarbeitende auf der Baustelle wirkungsvoll anweisen. Kann einen Plan lesen und auf die Baustelle übertragen, inkl. Höhenvermessung. Kann Leistungsverzeichnisse richtig interpretieren und Rapporte, Vorausmasse und Ausmasse korrekt aufnehmen. Verfügt über einen gültigen PW-Fahrausweis und über eine entsprechende Sprach- und Sozialkompetenz. Kundengärtner/ Abgeschlossene Berufsprüfung zum 5145.– 28.25 Grünflächen- Obergärtner/Grünflächenspezialist oder spezialist vom Arbeitgeber als Kundengärtner anerkannt. Kann selbstständig und fachgerecht einen Garten pflegen. Kann Kunden bei der Pflanzenwahl beraten. Verfügt über Kenntnisse des gängigen Pflanzenschutzes. Ist in der Lage, seine Arbeiten zu rapportieren. Verfügt über einen gültigen PW-Fahrausweis und über eine entsprechende Sprach- und Sozialkompetenz.

BBl 2026 1134

Einteilung Definition pro Monat pro Stunde in Franken in Franken

Gärtner mit eidg. Arbeitnehmer mit Lehrabschluss 4934.– 27.10 Fähigkeitszeugnis (eidg. Fähigkeitszeugnis oder gleichwer- EFZ und 3 Jahren tiger ausländischer Fähigkeitsausweis*) Berufserfahrung und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Branche. Gärtner mit eidg. Arbeitnehmer mit Lehrabschluss 4691.– 25.75 Fähigkeitszeugnis (eidg. Fähigkeitszeugnis oder gleichwer- EFZ tiger ausländischer Fähigkeitsausweis*). Gärtner mit eidg. Arbeitnehmer mit Lehrabschluss 4338.– 23.85 Berufsattest EBA (eidg. Berufsattest). Gartenarbeiter A Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss, 4338.– 23.85 jedoch mit ausgewiesenen Fachkenntnissen und 4-jähriger Berufserfahrung in der Branche. Gartenarbeiter B Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss 4136.– 22.75 und ohne branchenspezifische Erfahrung.

II Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2026 ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Anhang 1 GAV anrechnen.

III Dieser Beschluss tritt am 1. Juni 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026.

21. April 2026 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Vizepräsident: Ignazio Cassis Der Bundeskanzler: Viktor Rossi

BBl 2026 1134