SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 59/2019
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 59/2019 Titel Anpassung Gebührenordnung zum Kotierungsreglement per 1. Januar 2020 im Zusammenhang mit der Zulassung und Aufrechterhaltung zum Handel für Sponsored Segments sowie den neuen Prospektvorschriften mit FIDLEG und FIDLEV per 2. Januar 2020 Kategorie Regularien
Autorisiert durch Alain Picard, Head Trading Sales & Management Rebecca Stasolla, Head Business Roll Out
Seiten 2
Datum 02.12.2019 Information
Inhalt dieser Mitteilung:
Reduktion der Gebühren für die Zulassung zum Handel für Sponsored Foreign Shares sowie Sponsored Funds ab 1. Januar 2020
Einführung einer jährlichen Gebühr für die Aufrechterhaltung der Zulassung zum Handel für Indexfonds im Handelssegment Sponsored Funds
Veröffentlichung der angepassten Gebührenordnung zum Kotierungsreglement mit Inkraftsetzung am 1. Januar 2020
Anpassungen Regularien im Zusammenhang mit den neuen Prospektvorschriften gemäss FIDLEG und FIDLEV und der angepassten Gebührenordnung zum Kotierungsreglement per 2. Januar 2020
SIX informiert die Teilnehmer hiermit über die Anpassungen in der Gebührenordnung zum Kotierungsreglement per 1. Januar 2020 im Zusammenhang mit den Gebühren für die Zulassung und Aufrechterhaltung zum Handel für Sponsored Segmente sowie den neuen Prospektvorschriften gemäss FIDLEG und FIDLEV per 2. Januar 2020.
Gebühren für Zulassung und Aufrechterhaltung der Zulassung zum Handel in Sponsored Segments
SIX Swiss Exchange AG freut sich, die Teilnehmer über die Reduktion der Gebühren für die Zulassung zum Handel in den Sponsored Segmenten zu informieren. Per 1. Januar 2020 senkt SIX Swiss Exchange AG die Gebühren für die Zulassung zum Handel von Sponsored Foreign Shares und Sponsored Funds auf CHF 25 pro Effekte.
Neu wird für die Aufrechterhaltung der Zulassung zum Handel im Handelssegment Sponsored Funds für Indexfonds von jedem sponsernden Effektenhändler jährlich eine von der Anzahl zum Handel zugelassener Indexfonds abhängige Grundgebühr erhoben:
Anzahl zum Handel zugelassene Indexfonds Gebühr für jeden zum Handel zugelassenen Indexfonds
1 bis 10 CHF 3‘000.00
11 bis 20 CHF 1‘500.00
21 bis 30 CHF 1‘000.00
Ab 31 CHF 500.00
SIX Swiss Exchange AG www.six-group.com Pfingstweidstrasse 110 T + 41 58 399 5454 Postfach CH-8021 Zürich
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 59/2019 02.12.2019
Weitere Details zu den Gebühren für die Zulassung und Aufrechterhaltung zum Handel in den Sponsored Segmenten finden Sie in Ziff. 7 und Anhang F der Gebührenordnung zum Kotierungsreglement.
Neue Prospektvorschriften mit FIDLEG und FIDLEV
Mit Inkrafttreten des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) und der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) per 1. Januar 2020 werden unter anderem neue Prospektvorschriften eingeführt. Aufgrund der abschliessenden Regelungen auf bundesrechtlicher Ebene werden die Regularien der Handelsplätze von SIX an die neuen prospektrechtlichen Vorschriften per 2. Januar 2020 angepasst. Im Wesentlichen werden darin die Passagen zum Kotierungsprospekt aufgehoben. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist nach Art. 109 FIDLEV besteht für Gesuchsteller weiterhin die Möglichkeit, Gesuche nach den vor dem Inkrafttreten der Reglemente anwendbaren Bestimmungen prüfen und genehmigen zu lassen.
Gebührenordnung zum Kotierungsreglement
Die Gebührenordnung zum Kotierungsreglement von SIX Swiss Exchange AG wurde geändert, um den erwähnten Änderungen betreffend Sponsored Segmenten Rechnung zu tragen und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die revidierte Gebührenordnung zum Kotierungsreglement mit den zusätzlichen Anpassungen aufgrund von FIDLEG tritt zusammen mit den FIDLEG Regularien per 2. Januar 2020 in Kraft. Die angepassten Versionen der Gebührenordnung zum Kotierungsreglement können über den folgenden Link auf der Webseite von SIX Swiss Exchange AG heruntergeladen werden:
Eine ausführliche Auflistung der Revisionen der Wegleitungen von SIX Swiss Exchange AG finden Sie unter folgendem Link auf der Webseite von SIX Swiss Exchange AG:
Weitere Informationen zu den Anpassungen der Emittenten Regularien per 1. Januar 2020 finden Sie in der Mitteilung des Regulatory Board Nr. 6/2019 und zu den Anpassungen per 2. Januar 2020 in der Mitteilung des Regulatory Board Nr. 7/2019 .
SIX ist bestrebt, ihre Tarifmodelle ständig weiterzuentwickeln und sie laufend den Marktanforderungen anzupassen.
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