SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 31/2021
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 31/2021 Titel Anpassung der Gebühren für die Aufrechterhaltung der Kotierung von Beteiligungsrechten mit Inkraftsetzung am 1. Januar 2022 Kategorie Regularien
Autorisiert durch Valeria Ceccarelli, Head Primary Markets Rebecca Stasolla, Head Change Delivery
Seiten 2
Datum 08.11.2021 Information
Inhalt dieser Mitteilung:
– Anpassung der Gebühren für die Aufrechterhaltung der Kotierung von Beteiligungsrechten per 1. Januar 2022 – Veröffentlichung der aktualisierten Gebührenordnung zum Kotierungsreglement mit Inkraftsetzung am 1. Januar 2022 – Einführungs-Promotion in Bezug auf Gebühren für die Aufrechterhaltung der Kotierung für Emittenten im regulatorischen Standard Sparks bis am 31. Dezember 2023
Die Schweizer Börse möchte die Anpassung der Gebühren für die Aufrechterhaltung der Kotierung von Beteiligungsrechten per 1. Januar 2022 ankündigen.
Gebühren für die Aufrechterhaltung der Kotierung von Beteiligungsrechten Die folgenden Gebühren für die Aufrechterhaltung der Kotierung von Beteiligungsrechten werden ab dem 1. Januar 2022 angepasst:
Gebührenart Gebühren bisher Gebühren neu
Gebühren für die Aufrechterhaltung der Eine Grundgebühr von CHF 6‘000 wird Eine Grundgebühr von CHF 8‘000 wird Kotierung von Beteiligungsrechten jährlich für jeden Emittenten erhoben. jährlich für jeden Emittenten erhoben.
Eine variable Gebühr von CHF 10 wird Eine variable Gebühr von CHF 10 wird pro eine Million CHF Kapitalisierung pro eine Million CHF Kapitalisierung jährlich erhoben. Die variable Gebühr jährlich erhoben. Die variable Gebühr beläuft sich auf maximal CHF 50‘000. beläuft sich auf maximal CHF 80‘000.
SIX Swiss Exchange AG freut sich, den Emittenten von Beteiligungsrechten im regulatorischen Standard Sparks eine Einführungs-Promotion anzubieten. Die Schweizer Börse gewährt für die Aufrechterhaltung der Kotierung von Beteiligungsrechten im regulatorischen Standard Sparks ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 eine Reduktion von 25% auf die jährliche Grundgebühr.
Die Bedingungen der Einführungs-Promotion in Bezug auf Gebühren für die Aufrechterhaltung der Kotierung für Emittenten im regulatorischen Standard Sparks treten am 1. Januar 2022 in Kraft und können von der Website von SIX Swiss Exchange AG heruntergeladen werden: https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-stock-
SIX Swiss Exchange AG T +41 58 399 5454 Pfingstweidstrasse 110 www.six-group.com P.O. Box CH-8021 Zurich
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 31/2021 08.11.2021
Handelsregularien Die angepassten Gebühren für die Aufrechterhaltung der Kotierung von Beteiligungsrechten wirken sich auf die folgende Wegleitung von SIX Swiss Exchange AG aus, die entsprechend angepasst wurde:
– Wegleitungen von SIX Swiss Exchange AG – Gebührenordnung zum Kotierungsreglement Die angepasste Wegleitung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und ist jetzt unter folgendem Link publiziert: https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-stock-exchange/trading/trading-
Eine ausführliche Auflistung der Anpassungen der Wegleitung finden Sie unter folgendem Link: https://www.ser-ag.com/de/resources/laws-regulations-determinations/archive.html
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