SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 30/2022

SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 30/2022 Titel Anpassung der Anschlussgebühren an das Börsennetzwerk oder Börsensystem per 1. Januar 2023 Kategorie Handel und Produkte

Autorisiert durch Alain Picard, Head Products Rebecca Stasolla, Head Change Delivery

Seiten 2

Datum 22.11.2022 Information

Inhalt dieser Mitteilung:

– Anpassungen der Anschlussgebühren an das Börsennetzwerk oder Börsensystem – Publikation der angepassten Gebührenordnung zum Handelsreglement mit Inkraftsetzung am 1. Januar 2023

Die Schweizer Börse informiert die Teilnehmer mit dieser Mitteilung über die Anpassungen der Anschlussgebühren an das Börsennetzwerk oder Börsensystem per 1. Januar 2023.

Anpassung Anschlussgebühren SIX Swiss Exchange AG passt die Anschlussgebühren an das Börsennetzwerk oder Börsensystem gemäss Anhang Q der Gebührenordnung zum Handelsreglement per 1. Januar 2023 wie folgt an:

– Die monatlichen fixen Anschlussgebühren an das Börsennetzwerk werden für alle Anbindungsarten um CHF 200 pro Anbindung/Port (nicht redundant) erhöht. Die Anbindung via Internet bis 1 Mbps bleibt gebührenfrei. – Neu wird für den Anschluss an das Börsensystem (Schnittstellen für Handel und Marktinformationen) über das OUCH Trading Interface (OTI), das Quote Trading Interface (QTI) und das ITCH Market Data Interface (inkl. Glimpse) in der Produktions-Umgebung eine monatliche fixe Gebühr von CHF 55 pro Anbindung (nicht redundant) erhoben. Die Anbindung an das Standard Trading Interface (STI) sowie die Anzahl kostenfreier FIX Anbindungen bleiben unverändert. Aufgrund der neuen Gebühr für den Anschluss an das Börsensystem via OTI, QTI und IMI können Teilnehmer Kündigungen von Anbindungen ohne Formular bis 31. Dezember 2022 via E-Mail an Member Services (mailto:member.services@six-group.com) übermitteln. Neue Anbindungen oder Anpassungen an bestehenden Anbindungen zum Börsensystem sind weiterhin über das Application for SWXess User Configuration respektive PartyID and SenderCompID Configuration Formular zu beantragen. Teilnehmer können ihre aktuell konfigurierten Anschlüsse an das Börsensystem via OTI, QTI und IMI in der Member Section von SIX Swiss Exchange einsehen. – Infrastructure Service Provider (ISP) profitieren neu bereits ab sechs Teilnehmer-Anschlüssen zur Börse (bisher 11 Teilnehmer) von einer kostenfreien laufenden Anbindungsgebühr.

Handelsregularien Die Anpassungen der Anschlussgebühren an das Börsennetzwerk oder Börsensystem wirken sich auf folgende Wegleitung aus, die entsprechend angepasst wurde:

– Wegleitung von SIX Swiss Exchange AG

SIX Swiss Exchange AG T +41 58 399 5454 Pfingstweidstrasse 110 www.six-group.com P.O. Box CH-8021 Zurich

SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 30/2022 22.11.2022

– Gebührenordnung zum Handelsreglement Die revidierten Bestimmungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft und sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-stock-exchange/trading/trading- Eine ausführliche Auflistung der Anpassungen in den Wegleitungen von SIX Swiss Exchange AG finden Sie unter folgendem Link: https://www.ser-ag.com/de/resources/laws-regulations-determinations/archive.html

Die Schweizer Börse ist bestrebt, die Gebührenmodelle laufend weiterzuentwickeln und der Marktsituation anzupassen.

Für Fragen steht Ihnen Member Services gerne zur Verfügung:

Telefon: +41 58 399 2473

E-Mail: member.services@six-group.com

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