SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 17/2022
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 17/2022 Titel Neues QPS-Kapazitätspaket für Strukturierte Produkte ab 1. August 2022 Kategorie Handel und Produkte
Autorisiert durch Alain Picard, Head Products
Rebecca Stasolla, Head Change Delivery
Seiten 2
Datum 01.07.2022 Information
Inhalt dieser Mitteilung:
– Neues QPS-Kapazitätspaket mit 4’000 geteilten Quotes pro Sekunde für Market Maker und Liquiditätsgeber im Handel mit Strukturierten Produkten ab 1. August 2022 – Publikation der Gebührenordnung zum Handelsreglement mit Inkraftsetzung am 1. August 2022
Die Schweizer Börse freut sich, die Teilnehmer über die Einführung eines neuen QPS-Kapazitätspakets für Market Maker und Liquiditätsgeber in Strukturierten Produkten ab 1. August 2022 zu informieren.
Neues QPS-Kapazitätspaket SIX Swiss Exchange AG hat im Rahmen von SWXess Maintenance Release 8.2 (SMR8.2) neue Kapazitätspakete für Market Maker und Liquiditätsgeber im Handel mit Strukturierten Produkten eingeführt. Die Kapazität für Quotes pro Sekunde wurden aufgeteilt in «dedizierte Kapazität» und «geteilte Kapazität». Die Teilnehmer können sowohl «dedizierte Kapazität» als auch «Kapazitätspakete mit dedizierter oder geteilter Kapazität» nach ihren Bedürfnissen erwerben und diese verwalten.
Zusätzlich zu den vier bisherigen Kapazitätspaketen für dedizierte und geteilte QPS-Kapazität, bietet die Schweizer Börse den Market Maker und Liquiditätsgebern ab 1. August 2022 das folgende neue QPS-Kapazitätspaket an:
QPS-Kapazitätspaket Anzahl dedizierte QPS- Anzahl geteilte QPS- Preis pro Monat für QPS- Kapazität Kapazität Kapazitätspaket
QPS-Kapazitätspaket 4 Keine 4’000 CHF 25’000
Jeder Market Maker und/oder Liquiditätsgeber kann sich weiterhin gegen Bezahlung der monatlich erhobenen Gebühr für maximal eines der angebotenen QPS-Kapazitätspakete entscheiden.
Die Wechsel von QPS-Kapazitätspaketen sind jeweils per Anfang jeden Monats möglich und müssen SIX Swiss Exchange AG mindestens 3 Kalendertage im Voraus schriftlich per Reallocation Capacity Formular gemeldet werden.
Handelsregularien Die Einführung des neuen QPS-Kapazitätspakets für Strukturierte Produkte wirkt sich auf folgende Wegleitung aus, die entsprechend angepasst wurde:
– Wegleitung von SIX Swiss Exchange AG – Gebührenordnung zum Handelsreglement
SIX Swiss Exchange AG T +41 58 399 5454 Pfingstweidstrasse 110 www.six-group.com P.O. Box CH-8021 Zurich
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 17/2022 01.07.2022
Die angepasste Wegleitung tritt am 1. August 2022 in Kraft und ist unter dem folgenden Link auf der Webseite von SIX Swiss Exchange AG publiziert: https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-stock-
Eine ausführliche Auflistung der Revisionen der Wegleitungen von SIX Swiss Exchange AG finden Sie unter folgendem Link: https://www.ser-ag.com/de/resources/laws-regulations-determinations/archive.html
Die Schweizer Börse ist bestrebt, die Gebührenmodelle laufend weiterzuentwickeln und den Marktbedürfnissen anzupassen.
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