WEKO-20221025-4063c9
Rangierbares Glasfasernetz: Beratung des Sekretariats vom 25. Oktober 2022
Erwägungen
4. Dies solle im Rahmen eines Joint Ven len Investoren erfolgen. SFN schlage ein Ko 1 bis 2 von 4 Fasern besitze (als IRU oder E schliesslich) auf dem Wholesale-Markt ver (physisches) Layer 1 Angebot. Angesichts strukturprojekte dürfte in den meisten Fälle wie in den bisherigen Baukooperationen mi finanzielles Interesse haben müsse, die sch zusammen mit anderen Infrastrukturbetreibe 3 Fasern übernehmen und könnte diese Dri ALO bzw. gegebenenfalls auch ALO bei P2 treiben.
5. Gemäss Beratungsanfrage habe SFI Regelset) für den künftigen Ausbau von FT Interessen sämtlicher Stakeholder möglichs die aktuelle Markt- bzw. Ausbausituation so\ Die vorgeschlagenen Regeln werden vorliec gemäss Beratungsanfrage ändern können. Nr. 1 und Regel Nr. 5 relevant, wonach de Netzarchitektur erfolgen könne und sicherg (physisches) Layer 1-Angebot auf dem Who das Glasfasernetz mit einer P2MP-Netzarcl gang mit dem von SFN vorgeschlagenen F ermöglicht werden.
6. SFN sieht konkret eine Baukoope Rangiermodell gemäss den nachfolgenden 100 % des Drop-/Inhouse-Bereichs und bie Haushalt (plus mindestens 1 bis 2 Fasern entziehbarer Nutzungsrechte von 40 Jahre baue bzw. die Infrastruktur zur Verfügung ste price») und technischen (Qualität, «best di inklusive Berücksichtigung Interkonnektion» den bisher durchgeführten Analysen und Pil von SFN vorgeschlagene Modell technisch ı sentlich unter den Kosten einer reinen P2P garantiere das vorgeschlagene Kooperati Versorgung, führe jedoch zu einer grösste Swisscom. So ermögliche es der koopera nächsten Jahren schweizweit signifikant me wenn Swisscom im Alleingang baue.
tures (JV) bzw. unter Beteiligung von institutioneloperationsmodell vor, in welchem sie bzw. das JV igentum oder einer Kombination davon) und (austreibe; mindestens eine Faser davon als echtes der Marktentwicklungen und der laufenden InfranN Swisscom Kooperationspartnerin sein, welche ‘den Energieversorgungsunternehmen (EVU) ein weizweiten Investitionen in die Netze der Zukunft rn zu stemmen. Swisscom wurde ihrerseits 2 oder tten zur Verfügung stellen (PON-Baum, BBCS, V- P Ausbau) bzw. selber auf dem Retail-Markt ver-
\ generische Regeln (sogenanntes einheitliches -H-Netzen entwickelt, welche den wirtschaftlichen t gerecht werden solle. Gleichzeitig würden auch nie die technischen Entwicklungen berücksichtigt. yend nicht im Detail wiedergegeben, da sich diese Für die vorliegende Anfrage sind vor allem Regel estellt werden solle, dass mindestens ein echtes lesale-Markt angeboten werde. Für den Fall, dass nitektur gebaut werden soll, solle ein Layer 1-Zurangiermodell (nachfolgend: SFN-Rangiermodell)
ration des Glasfasernetzes nach dem SFN- Ausführungen vor. Einer der beiden Partner baue te dem anderen Partner 1 bis 3 der 4 Fasern pro pro Gebäude) basierend auf einem Modell nicht :n (IRU 40) an. Wer den Drop-/Inhouse-Bereich Ile, entscheide sich nach finanziellen (Preis, «best ıct») Kriterien (Regelset «best duct / best price, ). Gemäss Beratungsanfrage könne basierend auf jtprojekten davon ausgegangen werden, dass das ınd ökonomisch umsetzbar sei und im Schnitt we- -Bauweise zu liegen komme. Aus Sicht von SFN onsmodell zwar keine flächendeckende FTTHren Abdeckung als bei einem Alleinbau durch tive Charakter des Ausbaumodells, dass in den hr Haushalte mit FTTH erschlossen werden, als
Q swisscom CO
a
Kabelnetz/EVU Passiv POP (Trafostationen oder Coax-Cabinets) 1.4.R. 200-2000 Nutzungseinheiten (0-5 passive PoPs pro Netz)
Schacht-Interkonnektion EVU/KNU zu Swisscom
Best case: Swisscom und EVU/KNU sind beide im DP/Schacht präsent Worst cose: eine Interkonnektion muss mittels Tiefbou erstellt werden.
Tree (FDA 2)
Kabelnetz/EVU Passiv POP (Trafostationen oder Coax-Cabinets) i.d.R. 200-2000 Nutzungseinheiten (0-5 Passive PoPs pro Netz)
Schacht-Interkonnektion Swisscom
Best cose: I und EVU/KNU sind be Worst cose: eine Interkonnektion muss mit
8. Ein Layer 1-Zugang werde durch die Ir Bereich sowie die damit einhergehende Ran Bereich der involvierten Kabelnetze ermög gänglichen «Passiv POP» sollen hierfür opti mes) und Splitter verbaut werden, damit Fe den oder mehrere Kunden (mittels eines S| («Rangieren»). Aus den Beilagen der Bera dene Implementationsmöglichkeiten des Sf grossen wie kleinen FDA gerecht zu werder
9. Vor dem Hintergrund dieser Ausgang: das Sekretariat ergangen:
e Vermag dieses Kooperationsmodell wettbewerbsrechtlichen Anforderunc bringendes Layer 1-Angebot zu gent
10. Das SFN-Kooperationsmodell bei Rangiermodells auch grundsätzliche Regelr bau von FTTH-Netzen vorstellt. Dabei hand entwickelbar sei. [...]. Weiter werden auch r Kooperationsmodells wie beispielsweise da Aus diesen Gründen ist eine kartell Kooperationsmodells nicht möglich. Zudem Beratungsanfrage nicht ausreichend um Kooperationsmodells vorzunehmen. Desha nicht im Detail wiedergegeben.
11. Das Sekretariat wird nachfolgend auf « tionsmodell zugrundeliegende und in der Be den im Rahmen der gegenüber Swisscom aufgeführten Anforderungen eines Layer 1-:
il. Beurteilung
12. Es ist darauf hinzuweisen, dass das ¢ rechtliche Optik einnimmt. Bei entsprechen: einen Layer 1-Zugang ist darauf zu achten, nur insoweit eingeschränkt werden, wie dies Analog zu den vorsorglichen Massnahmen Netzbetreiber die Wahl überlassen, mit we wird und es soll die Wirtschaftsfreiheit nicht werden.® Zudem bezweckt die Verhaltensk Aufrechterhalten einer marktbeherrschende die Unterbindung einer unzulässigen Verhal mens.’ Dementsprechend beschränkt sich « lung, ob der in der Beratungsanfrage besch Rangiermodell voraussichtlich den Anforder
13. Die WEKO hat in der Anfang 2020 ges damit verbundenen Verweigerung eines La
6 RPW 2021/1, 259 Rz 228 ff., Netzbaustrategie
7 LUCA STÄUBLE/FELIX SCHRANER, in: DIKE-Komr bewerbsbeschrankungen, Zach et al. (Hrsg.), 20
terkonnektion der Infrastrukturen im Dual-Feedergierbarkeit mindestens einer Glasfaser im Feederlicht. In den sogenannten oberirdischen und zusche Hauptverteiler (ODF Optical Distribution Frarnmeldedienstanbieterinnen (FDA) für einen Kunlitters) eine Faser im Feeder zuschalten können tungsanfrage geht hervor, dass aktuell verschie- -N-Rangiermodells diskutiert werden, um sowohl .
lage ist im Auftrag von SFN folgende Anfrage an
bzw. der damit eingehende FTTH-Ausbau den jen an ein am Wholesale-Markt zwingend zu erigen?
nhaltet neben dem Beschrieb des SFN- 1 und Vorgaben, wie sich SFN den künftigen Auselt es sich erst um einen Vorschlag von SFN, der nögliche Ansätze der praktischen Umsetzung des s angedachte «P2P Overlay Modell» aufgeführt. rechtliche Beurteilung des gesamten SFNwären die hierzu gelieferten Informationen in der
eine kartellrechtliche Beurteilung des SFN- Ib werden diese Ausführungen vorliegend auch
Jie Fragestellung eingehen, ob das dem Kooperaratungsanfrage beschriebene SFN-Rangiermodell erlassenen Verfügung vom 14. Dezember 2020 Zugangs genügt.
ekretariat bei seiner Beurteilung eine rein kartellden Vorgaben an ein Glasfasernetz in Bezug auf dass die Netzbetreiber in ihrer Wirtschaftsfreiheit für die Zweckerreichung zwingend notwendig ist. der WEKO sollten entsprechende Vorgaben dem cher Netzbauweise ein Layer 1-Zugang gewährt über das notwendige Mass hinaus eingeschränkt ontrolle nach Art. 7 KG nicht das Erlangen oder nN Stellung an sich zu unterbinden, Ziel ist vielmehr tensweise eines marktbeherrschenden Unternehjie vorliegende Beratungsantwort auf die Beurteiriebene Bau eines FTTH-Netzes nach dem SFNungen an einen Layer 1-Zugang genügt.
inderten Netzbaustrategie von Swisscom und der yer 1-Zugangs für alternative FDA Anhaltspunkte
Swisscom.
nentar, Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettfür eine Beschränkung des Wettbewerbs un Stellung erkannt und mit ihrer Verfügung vo liche Massnahmen erlassen. Sie hat in Disp folgendermassen entschieden:
Swisscom wird mit sofortiger Wirkung unter zubauen bzw. ihr bestehendes Leitungsne auszubauen, die es Nachfragern nach Layer ab den Swisscom Anschlusszentralen Priva
14. Gemäss der Beratungsanfrage sollen Netze mittels eines kooperationsfähigen Baı
15. Das Sekretariat versteht unter der er: Vorbild des Glasfaserausbaus vor der Strat mit offenem Netzzugang für Dritte. Wird be von der Anschlusszentrale bzw. vom POP k tung einer einzelnen oder mehrerer Glasfas gewährleistet werden. Unter diesen Voraus technischen Voraussetzungen des FTTH-N von Layer 1-Angeboten im Sinne von Art.
Einschränkung der Erzeugung, des Absatze Art. 7 Abs. 2 Bst. e i.V.m. Abs. 1 KG auszu technisch möglich bleibt.
16. Nach dem Verständnis des Sekretariat FTTH-Netzes nach dem SFN-Rangiermode im Bereich des Feeders nicht für jede Nutzu OTO-Dose zur Verfügung gestellt. Vielmehr lichen «Passiv POP» einzelne Glasfasern de fasern in den Bereichen Drop und Inhouse v punktuell durchgehende Verbindungen herg Beratung anfragende Unternehmen SFN ge der-Bereich von Swisscom nutzen und ¢ Netzarchitektur basierenden Teil von Swissc rangierbaren Teil von SFN bzw. dem JV wt Baum betreiben oder im Einzelfall mittels | zungsrechte (IRU) beziehen. Für weitere int ein echter (physischer) Layer 1-Dienst im r: dem JV zur Verfügung gestellt.
17. Soweit das Layer 1-Angebot basieren: gesamte Nachfrage aller interessierten FD/ zu einem Layer 1-Zugang in einer Swisscc des Sekretariats die Voraussetzungen, dass einstellen kann, gegeben sein. Grundvorau: punkt allen interessierten FDA mit genügen Feeder zur Verfügung steht, so dass diese | 1-Zugang erhalten. Es wäre Aufgabe der K nügend hohe Kapazität von Fasern im Feeds FTTH-Netzes in einem bestimmten Netzge Layer 1-Zugang zu decken. Dieses Risiko wi P2P-Netzarchitektur nicht bestehen.
d für den Missbrauch einer marktbeherrschenden m 14. Dezember 2020 gegen Swisscom vorsorgositiv-Ziffer 2 bezüglich Layer 1-Zugang für Dritte
sagt, ein Glasfasernetz FTTH in einer Weise aufiz zu einem Glasfasernetz FTTH in einer Weise -1-Angeboten verunmöglicht, ein Layer 1-Angebot tkunden und/oder Geschäftskunden anzubieten.
im Rahmen des SFN-Kooperationsmodells FTTHustils erstellt werden. Der Ausbau könne mit einer gen.
sten Möglichkeit den Glasfaserausbau nach dem egieänderung von Swisscom mit regionalen EVU im SFN-Kooperationsmodell in einem Gebiet ein tjeweils mindestens einer durchgehenden Leitung is zur OTO-Dose, gebaut, so kann durch Vermieern ein entsprechender Layer 1-Zugang für Dritte setzungen ist alleine aufgrund der baulichen und etzes nicht von einer unzulässigen Verweigerung 7 Abs. 2 Bst. a i.V.m. Abs 1 KG bzw. von einer s oder der technischen Entwicklung im Sinne von yehen, da die Gewährung eines Layer 1-Zugangs
is wird bei der zweiten Möglichkeit, dem Bau eines II, aufgrund einer beschränkten Menge an Fasern ngseinheit eine dedizierte Faser vom POP bis zur können nach unserem Verständnis in den zugäng- 2s Feeder-Bereichs mit den entsprechenden Glasarbunden werden, so dass nachfrageorientiert und estellt werden können (vgl. Abbildung 1). Das um 'ht davon aus, dass Swisscom und Salt den Feejanze PON-Bäume auf dem auf einer P2MP- ‚om des FTTH-Netzes beziehen würden. Auf dem irde Sunrise auf einer Faser einen eigenen PON- <ontingenten langfristiger nicht entziehbarer Nuteressierte FDA würde gemäss Beratungsanfrage angierbaren Teil des FTTH-Netzes von SFN bzw.
d auf dem rangierbaren Teil des FTTH-Netzes die \ decken kann und eine gleichwertige Alternative m Anschlusszentrale darstellt, können aus Sicht > sich hierüber wirksamer Infrastrukturwettbewerb ssetzung ist, dass dieses Angebot zu jedem Zeitd hohen Kapazitäten der rangierbaren Fasern im >ffektiv einen gleichwertigen und nutzbaren Layer ooperationspartner sicherzustellen, dass eine gear eines auf dem SFN-Rangiermodell basierenden Diet zur Verfügung steht, um die Nachfrage nach irde bei einem Ausbau des FTTH-Netzes mit einer
IV. Ergebnis
18. Nach den vorangehenden Ausführunc tariats und gestützt auf den dargestellten S: tels des SFN-Rangiermodells die heutige u gang gedeckt werden kann, nicht von einen der WEKO auszugehen wäre.
19. Eine genügend hohe Kapazität an dt sierten FDA (gegebenenfalls auch Sunrise, | physischen Zugang zu einer Glasfaser-Netz chenden Layer 1-Zugang erhalten, so dass. gegen nicht sämtlichen aktuellen und zukü ein solcher gewährt werden, so kann dies schränkung führen.
jen kann nach aktueller Einschätzung des Sekreachverhalt festgehalten werden, dass, soweit mitnd zukünftige Nachfrage nach einem Layer 1-Zun Verstoss gegen die vorsorglichen Massnahmen
irchgehenden Fasern besteht, wenn alle interes- Salt und Swisscom), die in einem Netzgebiet einen infrastruktur nachfragen möchten, einen entsprederen Nachfrage gedeckt werden kann. Kann hinnftigen Nachfragern nach einem Layer 1-Zugang zu einer allenfalls unzulässigen Wettbewerbsbe-