ISOC Software Organisation Consulting AG

Société anonyme · St. Gallen

Registre du commerce

CH-ID
CH32030387240
Forme juridique
Société anonyme
Adresse
Dufourstrasse 118, 9000 St. Gallen, 9000 St. Gallen
Capital
CHF 100'000
Statut
Actif

But

Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art in der Computerbranche (Hard- und Software). Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Massnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen können. Sie kann auch andere Geschäfte tätigen, namentlich Immobilien erwerben und veräussern, Patente und Lizenzen erwerben oder erteilen, Zweigniederlassungen errichten, Finanzierungen durchführen und sich an anderen Unternehmen beteiligen.[Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften]

Extrait officiel du registre du commerce · Inscription sur Zefix

Source: registre du commerce suisse (Zefix, FOSC) et office cantonal du registre du commerce. · vérifié le 25 sept. 2026

Publications FOSC

1 publication

  1. 17 mai 2021Modification · Saint-Gall

    Mutation ISOC Software Organisation Consulting AG, St. Gallen

    ISOC Software Organisation Consulting AG, in St. Gallen, CHE-108.278.025, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 248 vom 22.12.2015, S.0, Publ. 2556933). Statutenänderung: 30.04.2021. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art in der Computerbranche (Hard- und Software). Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Massnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen können. Sie kann auch andere Geschäfte tätigen, namentlich Immobilien erwerben und veräussern, Patente und Lizenzen erwerben oder erteilen, Zweigniederlassungen errichten, Finanzierungen durchführen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften]. Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen mit persönlichem Brief an die Aktionäre, soweit diese dem Verwaltungsrat bekannt sind, andernfalls oder wo zwingende Gesetzesvorschriften oder die Statuten dies bestimmen, durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungspraxis]. Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt.

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