IRC - International Right Commission

Association · Müllheim

Registre du commerce

CH-ID
CH44060307388
Forme juridique
Association
Siège
Müllheim
Adresse
Der Verein hat sein Domizil eingebüsst., Müllheim
Canton
Thurgovie
Statut
Actif
Inscrite le
25 mai 2016
Statuts
13 mars 2016

But

Der Verein ist nicht auf Gewinn gerichtet und überparteilich. Sein Zweck ist die Abgleichung des ständig fliessenden Völkergewohnheitsrechts, des sich entwickelnden Menschenrechtes und die stärkere Beachtung des allgemeinen Gewohnheitsrechts und allgemeingültigen Rechts der Gemeinden in der Rechtsprechung und entsprechende Vorschläge bezüglich der legislativen Einflussnahme auf das gesellschaftliche Umfeld der menschlichen Gemeinschaften. Seine Aufgabe besteht in der Entwicklung und Umsetzung eines für den ganzen Planeten geltendes allgemeines Gesetz auf der Grundlage der oben genannten überpositiven Rechts als "ius cogens".

Extrait officiel du registre du commerce · Inscription sur Zefix

Source: registre du commerce suisse (Zefix, FOSC) et office cantonal du registre du commerce. · vérifié le 20 sept. 2026

Organes et signataires

3

Dr. Ferdinand Gross

1. Vizepräsident · Kollektivunterschrift zu zweien · österreichischer Staatsangehöriger, Kapfenberg (AT)

depuis le 30 mai 2016
Doris Schweizer

2. Vizepräsidentin · Kollektivunterschrift zu zweien · österreichische Staatsangehörige, Linz (AT)

depuis le 30 mai 2016
Ullrich Zimmermann

Präsident · Einzelunterschrift · deutscher Staatsangehöriger, Undeloh (DE)

depuis le 30 mai 2016

Publications FOSC

2 publications

  1. 14 janv. 2022Modification · Thurgovie

    Mutation IRC - International Right Commission, Müllheim

    IRC - International Right Commission, in Müllheim, CHE-414.522.548, Verein (SHAB Nr. 102 vom 30.05.2016, S.0, Publ. 2858683). Domizil neu: Der Verein hat sein Domizil eingebüsst.

  2. 30 mai 2016 · Thurgovie

    IRC - International Right Commission, in Müllheim, CHE-414.522.548, Hofstrasse 1, 8555 Müllheim, Verein (Neueintragung). Statutendatum: 13.03.2016. Zweck: Der Verein ist nicht auf Gewinn gerichtet und überparteilich. Sein Zweck ist die Abgleichung des ständig fliessenden Völkergewohnheitsrechts, des sich entwickelnden Menschenrechtes und die stärkere Beachtung des allgemeinen Gewohnheitsrechts und allgemeingültigen Rechts der Gemeinden in der Rechtsprechung und entsprechende Vorschläge bezüglich der legislativen Einflussnahme auf das gesellschaftliche Umfeld der menschlichen Gemeinschaften. Seine Aufgabe besteht in der Entwicklung und Umsetzung eines für den ganzen Planeten geltendes allgemeines Gesetz auf der Grundlage der oben genannten überpositiven Rechts als "ius cogens". Mittel: Beiträge der Mitglieder, Spenden, Subventionen sowie Sachleistungen anderer Art. Eingetragene Personen: Zimmermann, Ullrich, deutscher Staatsangehöriger, in Undeloh (DE), Präsident, mit Einzelunterschrift; Gross, Dr. Ferdinand, österreichischer Staatsangehöriger, in Kapfenberg (AT), 1. Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Schweizer, Doris, österreichische Staatsangehörige, in Linz (AT), 2. Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.