612.114
Reglement über die Steuerungsbereiche des Leitungsorgans der Gerichte
Vom 19.09.2005 (Stand 01.11.2005)
Das Leitungsorgan der Gerichte des Kantons Aargau,
gestützt auf § 97 Abs. 5 der Kantonsverfassung, §§ 9 sowie 44 Abs. 1 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) vom 11. Januar 2005,
beschliesst:
Art. 1 Vollzug des Aufgabenbereichs
Folgende Stellen werden mit dem Vollzug des Aufgabenbereichs «Rechtsprechung» der Justizbehörden beauftragt:
das Obergericht,
die Spezialverwaltungsgerichte,
die Bezirksgerichte,
die Friedensrichter,
die Konkursämter,
die Anwaltskommission,
die Inspektions- und die Verwaltungskommission.
Art. 2 Festlegung der Produktegruppen
Die Produktegruppen sind im Anhang dieses Reglements jeweils mit ihrer Steuerungsinstanz und der mit dem Vollzug beauftragten Stelle festgelegt.
Art. 3 Publikation und Inkraftsetzung
Dieses Reglement ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Der Anhang gemäss § 2 wird durch Verweisung (§ 9 des Publikationsgesetzes) publiziert. Er kann bei der Justizverwaltung oder bei der Staatskanzlei eingesehen beziehungsweise bezogen werden.
Es tritt am 1. November 2005 in Kraft.
Aarau, 19. September 2005
Leitungsorgan der Gerichte Obergerichtspräsident Bürgi Leiter Justizverwaltung Hodel
2005 S. 476