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Weisungen zur Organisation der Sekundarstufe I
vom 19.06.2012 (Stand 01.01.2016)
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden,
gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 26. März 2001 zum Gesetz über Schule und Bildung,
erlässt:
(1.) I. Grundsätze
Art. 1 Leitideen
Die Sekundarstufe I als letzte Phase der obligatorischen Schulzeit fördert die Entwicklung der Jugendlichen und bereitet sie auf die Berufswahl, die weitere Ausbildung (Berufsausbildung, weiterführende Schulen) und das Erwachsenenleben vor.
Die Sekundarstufe I vertieft die Grundausbildung und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen.
Die Sekundarstufe I stellt die Persönlichkeit des Schülers oder der Schülerin in den Mittelpunkt, indem sie sowohl die kulturelle Vielfalt wie auch die schulischen und ausserschulischen Erfahrungen der Jugendlichen mitberücksichtigt.
Die Sekundarstufe I bereitet die Jugendlichen darauf vor, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Sie ermöglicht es den Lernenden, Verantwortung wahrzunehmen, Toleranz zu üben, die Rechte und Pflichten des Lebens in der Gemeinschaft kennen zu lernen und einzuüben.
Art. 2 Organisation
Die Sekundarstufe I wird als pädagogische und organisatorische Einheit betrachtet. Sie umfasst das 7. bis 9. Schuljahr. Das 9. Schuljahr am Gymnasium der Kantonsschule Trogen gehört zur Sekundarstufe II.
Die Sekundarstufe I vereinigt alle Lernenden, unabhängig von deren Leistungsfähigkeit.
Die Bildungsangebote der Sekundarstufe I sind für alle Lernenden gleichwertig.
Werden Inhalte aus dem Pflichtbereich des Lehrplans und der Stundentafel klassenübergreifend organisiert, sind diese in Jahres- oder Semesterkursen durchzuführen.
Die Sekundarstufe I bietet Wahlmöglichkeiten an, die es den Lernenden erlauben, Angebote entsprechend ihren Kenntnissen, Interessen und Perspektiven zu nutzen.
Im 9. Schuljahr kann die Schule in Anlehnung an die Stundentafel ein breites Wahlpflichtangebot anbieten. In den Wahlpflichtfächern sollen die individuelle Profilbildung der Lernenden unterstützt und die Selbstverantwortung und Selbständigkeit gestärkt werden. Zudem bildet die Projektarbeit einen Schwerpunkt.
(2.) II. Organisationsmodelle
Art. 3 Grundsatz
Die Sekundarstufe I kann im kooperativen, im integrierten oder im separativen Modell geführt werden. Das Departement Bildung und Kultur kann andere Organisationsmodelle bewilligen.
Art. 4 Das separative Modell
Die Lernenden werden entsprechend den schulischen Leistungen in Stammklassen mit grundlegenden (G) oder erhöhten Anforderungen (E) eingeteilt.
Art. 5 Das kooperative Modell
Die Lernenden werden entsprechend den schulischen Leistungen in Stammklassen mit grundlegenden (G) oder erhöhten Anforderungen (E) eingeteilt.
Die Lernenden werden in maximal vier Fächern (Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik) nach Leistungskriterien in Niveaustufen eingeteilt. In der Regel werden je drei Niveaustufen angeboten (grundlegende Anforderungen (g); mittlere Anforderungen (m); erhöhte Anforderungen (e). Bei nur zwei Niveaustufen werden die Niveaus g und e geführt.
Sowohl zwischen den Stammklassen als auch zwischen den Niveaustufen ist bei entsprechenden Leistungsveränderungen eine Durchlässigkeit gewährleistet.
Art. 6 Das integrierte Modell
Das Integrierte Modell kann organisatorisch mit heterogenen Stammklassen, mit Lernlandschaften oder mit Altersdurchmischung umgesetzt werden. Im Unterricht werden differenzierende und individualisierende Unterrichtsformen angewendet.
Im Organisationsmodell mit heterogenen Stammklassen werden die Lernenden leistungsunabhängig in Jahrgangsklassen eingeteilt.
Im Organisationsmodell Lernlandschaft werden die Klassen einer Lehrperson zugeteilt, die für die persönliche Begleitung und schulische Entwicklung zuständig ist. Die Lernenden arbeiten während einem grossen Teil der Unterrichtszeit selbständig an vorgegebenen Aufgabenstellungen in einem entsprechend eingerichteten Grossraum. Dabei werden sie von Lehrpersonen beraten und betreut.
Im Organisationsmodell Altersdurchmischung werden die Lernenden in jahrgangsdurchmischte heterogene Klassen einer Lehrperson zugeteilt, die für die persönliche Begleitung und schulische Entwicklung zuständig ist. Der Unterricht ist weitgehend individualisiert. Die Lernenden unterstützen sich in den Lerngruppen in fachlichen und organisatorischen Fragen.
In allen integrierten Modellen können die Lernenden in maximal vier Fächern (Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik) nach Leistungskriterien in Niveaustufen eingeteilt werden. Der Niveauunterricht kann ganz oder teilweise in die heterogene Stammklasse oder in die Lerngruppe verlegt werden. Art. 4 Abs. 2 und 3 gelten sinngemäss.
Art. 7 Rahmenbedingungen und Kriterien zur Wahl der Schulmodelle
Das gewählte Modell der Sekundarschule gewährleistet eine verlässliche Schulorganisation.
Der Wechsel des Organisationsmodells setzt die Genehmigung durch das Departement Bildung und Kultur voraus. Dabei können Auflagen gemacht werden.
Die Führung des separativen oder kooperativen Modells setzt mindestens 40 Lernende pro Jahrgang voraus. Die Stammklasseneinteilung erfolgt nach festgelegten Leistungskriterien und nicht nach Quoten.
Die Bandbreite der pro Lernende resp. Lernenden eingesetzten personellen Ressourcen (ohne Schulische Heilpädagogik) liegt in allen Organisationsmodellen zwischen den Richtwerten von 7.5 und 9.5 Stellenprozenten.
Das Departement Bildung und Kultur überprüft periodisch den Leistungsstand der Lernenden und erhebt die Schul- und Berufslaufbahn der Lernenden im Anschluss an die Volksschule.
Art. 8 Inkrafttreten
Diese Weisungen treten am 1. August 2012 in Kraft.
Lf. Nr. / Abl. 1226 / 2012, S. 799