2020.BVD.3890
Bern, Altenbergrain 21 b und g, Universität Bern, Ersatzneubau, Verpflichtungskredit für die Projektierung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 890/2024 Datum RR-Sitzung: 4. September 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2020.BVD.3890 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Bern, Altenbergrain 21 b und g, Universität Bern, Ersatzneubau, Verpflichtungskredit für die Projektierung
Erwägungen
1. Gegenstand
Das Institut für Pflanzenwissenschaften IPS ist in den letzten 15 Jahren von 90 auf 135 Personen gewachsen, weiteren 30 Personen werden in den nächsten 5 Jahren noch dazukommen. Mit diesem Wachstum verbunden ist ein zusätzlicher Raumbedarf. Eine wirtschaftliche ökologische Sanierung der beiden Gebäude am Altenbergrain 21b und g aus den 1950er und 70er Jahre ist nicht möglich. Das Provisorium (21b) soll deshalb durch einen Neubau ersetzt und gleichzeitig der angrenzende Gebäudeteil (21g) teilweise instandgesetzt werden.
Mit dem beantragten Kredit von CHF 960 000 soll die Projektierung und Ausschreibungsplanung des Ersatzneubaus und der Teilinstandsetzung finanziert werden.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Gesetz vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11), Art. 63 ‒ Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Bildungs- und Kulturdirektion (OrV BKD; BSG 152.221.181), Art. 9 und 12 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Preisstand April 2024, Baupreisindex Espace Mittelland, 143.0 Punkte (Basis Oktober 1998 = 100 Punkte)
Projektierungskredit CHF 960 000
Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 34 FHaV CHF 960 000
Zu bewilligender Kredit CHF 960 000
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV).
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Immobilienmanagement
Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Konto Bezeichnung Jahr
504000000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2024 CHF 200 000
2025 CHF 760 000 Total CHF 960 000
5. Angaben zu den Investitionen
5.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 960 000
Angaben zu den werterhaltenden und wertmehrenden Investitionen sowie zur Nutzungsdauer und Abschreibung können erst im Ausführungskredit gemacht werden.
5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 6.84 0.04 0.42 0.41 4.24 1.73 In der GKIP 2024 eingestellt 6.84 0.14 0.27 1.35 4.05 1.04
Die Gesamtkosten werden auf Basis der Machbarkeitsstudie auf rund CHF 9.60 Mio. geschätzt. Die Differenz zum in der GKIP 2024 eingestellten Investitionsbedarf begründet sich in den voraussichtlich höheren Reserven aufgrund des Bauplatzes unmittelbar neben dem Brückenkopf der Lorrainebrücke und direkt anschliessenden Nachbargebäuden. Es werden zweckgebundene Reserven für mögliche Zusatzaufwände aufgrund der Brückenfundamente und der anspruchsvollen Baulogistik gebildet. Bis zum Ausführungskredit werden die getroffenen Annahmen weiter geprüft und validiert.
Es kann mit Bundessubventionen (SBFI) von voraussichtlich rund CHF 960 000 (10 %) gerechnet werden.
5.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Liegenschaften im Bau, Gebäude 960 000
Angaben zu den werterhaltenden und wertmehrenden Investitionen sowie zur Nutzungsdauer und Abschreibung können erst im Ausführungskredit gemacht werden.
5.4 Weitere Folgekosten
Die baulichen Massnahmen haben keine Auswirkung auf den Personalbestand und sie verursachen auch keine direkten Folgekosten. Die Ausstattung der Büros und Laborräume gehen zu Lasten des Globalbudgets der Universität.
6. Begründung
6.1 Ausgangslage
Das Institut für Pflanzwissenschaften (IPS) der philosophisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern betreibt Forschung und Lehre in verschiedenen Bereichen der Pflanzenbiologie. Zu den Forschungsthemen gehören unter anderem die Physiologie des Nährstofftransports und der Pflanzenentwicklung, Interaktionen zwischen Pflanzen und Pflanzenfressern, Biodiversität, Populationsbiologie sowie Naturschutzbiologie. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse helfen bei der Bewältigung von zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen. Wichtige Anwendungsbereiche sind in der Landwirtschaft, im Naturschutz und beim Klimawandel zu finden. So werden am IPS neue Ansätze zum Getreidebau und zur biologischen Schädlingsbekämpfung im Dienst der nachhaltig en Landwirtschaft und Ernährungssicherheit entwickelt. Detaillierte Pollenanalysen helfen bei der Klimarekonstruktion und ermöglichen so Voraussagen zum Klimawandel.
Das IPS ist in den letzten Jahren von 90 auf 135 Personen gewachsen, weiteren 30 Personen werden in den nächsten 5 Jahren noch dazukommen. Dies ist auf den Erfolg des IPS zurückzuführen, der zur Sichtbarkeit und Attraktivität des Instituts beiträgt. So hat sich beispielsweise der Publikationsoutput des IPS in den letzten 15 Jahren versechsfacht und die eingeworbenen externen Drittmittel konnten (bei etwa gleichbleibenden Kantonsmitteln) von CHF 1.5 Mio. auf über CHF 4.5 Mio. pro Jahr gesteigert werden. In den letzten Jahren hat das IPS zudem auch vier der prestigeträchtigen ERC Grants der Europäischen Union eingeworben. Dadurch werden weitere Junior-Gruppen mit eigenen Drittmitteln an die Universität kommen.
Das IPS hat sich in dieser Zeit stark international profiliert. So sind die interfakultäre Forschungskollaboration (IFK) One Health, das Global Mountain Biodiversity Assessment (GMBA) und ein Support Unit der Intergovernmental Platform for Biodioversity and Ecosystem Services (IPBES) am IPS angesiedelt.
Mit dem Wachstum des IPS verbunden ist ein zusätzlicher dringlicher Raumbedarf. Bisher wurde innerhalb der bestehenden Flchen stark verdichtet, was dazu führte, dass technische Einrichtungen (Autoklaven, Kühlschränke, Drucker etc.) in die Korridorbereiche verschoben wurden. Dies ist aus Gründen des Brandschutzes in den ohnehin knapp dimensionierten Fluchtwegen nicht länger tolerierbar. Ein Teil des wachstumsunabhängigen Mehrflächenbedarfs ist deshalb auf Sicherheitsgründe zurückzuführen. Aber auch die Forschungslabore des Instituts, die sich am Altenbergrain in den Gebäuden 21b und 21g befinden, sind überbelegt und grösstenteils veraltet. Der zusätzliche Raumbedarf kann in diesen Gebäuden nicht gedeckt werden.
Das bestehende Forschungslabor des Instituts im Gebäude Altenbergrain 21 wurde in den 1970er Jahren als Provisorium in Leichtbaukonstruktion konzipiert. Der angrenzende in Massivbau bestehende Gebäudeteil 21g stammt aus den 1950er Jahren. Die beiden Gebäude sind für den Laborbetrieb funktional eng miteinander verwoben, ebenso in Bezug auf die Ver- und Entsorgung. Die räumlichen Verhältnisse auf dem Grundstück und im Umfeld sind eng und begrenzt und bedingen eine flexible Raumgestaltung mit passender Haus- und Labortechnik. Eine wirtschaftliche ökologische Sanierung ist deshalb nicht möglich. Aus diesem Grund soll das Provisorium (21b) durch einen Neubau ersetzt und gleichzeitig der bestehende angrenzende Gebäudeteil (21g) teilweise instandgesetzt werden.
6.2 Standort
Das IPS hat seinen Hauptstandort im botanischen Garten am Altenbergrain in Bern, unterhalb der Lorrainebrücke Richtung Nordquartier. Der botanische Garten befindet sich seit 1860 dort und ist sowohl für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Bern als auch für Touristen ein beliebter (Nah-) Erholungsort und ein gut besuchtes Ausflugsziel von Bern.
Das Institut für Pflanzenwissenschaften IPS und den botanischen Garten verbindet eine lange gemeinsame Erfolgsgeschichte. Aufgrund der engen thematischen Zusammenarbeit und der Standortgebundenheit des botanischen Gartens steht ein Umzug zumindest in den nächsten 20 Jahren nicht zur Debatte. Deshalb gilt es, die heutigen vorhandenen Flächen zu sichern und den Standort Areal Altenbergrain weiterzuentwickeln und auszubauen.
Das IPS befindet sich in den Gebäuden am Altenbergrain 21. Die Anlage dient der Universität Bern für die Lehre und Forschung. Das Institut ist über mehrere Gebäude verteilt.
Altenbergrain 21: Hauptgebäude Altenbergrain 21b: Labortrakt mit Kesselhaus Altenbergrain 21c-f: kleine Schauhäuser Altenbergrain 21g: Brückentrakt Altenbergrain 21h: Birlihus
Die Gebäude weisen einen grossen Unterhalts- und Erneuerungsbedarf auf. Bestehende Labore müssen auf einen zeitgemässen Stand gebracht werden, um beispielsweise ausgeglichene Klimaverhältnisse zu erreichen. Die Forschungslabore des Instituts, welche sich in den beiden Gebäuden 21b und g konzentrieren, sind grösstenteils veraltet und unterstützen die sich wandelnden Forschungsbedürfnisse nicht mehr ausreichend (z.B. Vibrationsdämpfung, Klimastabilität, Sicherheit).
Zudem besteht an der Universität Bern ein steigender Bedarf an Laborflächen und -einrichtungen (vgl. dazu den Bericht «Entwicklung und Steuerung des Laborportfolios der Universität Bern»1). Die wichtigsten Treiber sind bildungspolitische Vorgaben und Ziele für die Universität Bern, sozioökonomische und technologische Trends sowie Sicherheits-, Qualitäts- und Umweltanforderungen an Labore.
6.3 Projektbeschrieb
6.3.1 Institutsgebäude 21b (Ersatzneubau)
Das bestehende Provisorium aus den 1970er Jahren soll durch einen Neubau ersetzt werden. Dieser wird teilweise unterkellert und erhält ein zusätzliches (zweites) Obergeschoss, wodurch eine Flächenvergrösserung um rund 209 m 2 erreicht werden kann. Dies entspricht der maximalen, baurechtlich und gestalterisch dort möglichen Vergrösserung, die notwendig ist, um den Bedarf zu decken. In den beiden Hauptgeschossen (Erdgeschoss und 1.Obergeschoss) werden Labore und Nebenräume untergebracht. Das neue zweite Obergeschoss sieht eine Büronutzung mit verringerter Raumhöhe vor. Im Untergeschoss werden Toiletten- und Garderobenanlagen sowie Klimakammern untergebracht.
Es wird ein Laborbau mit mittlerem haustechnischem Standard angestrebt. Für die Labore ist die Biosicherheitsstufe 2 vorgesehen. An die oberirdischen Geschosse werden keine Erschütterungsanforderungen gestellt, weil heikle Geräte (z.B. Mikroskope) im Gebäude 21g platziert werden können. Ziel ist eine möglichst hohe Nutzungsflexibilität ohne haustechnische Installationen.
6.3.2 Institutsgebäude 21g (Umbau, Teil-Instandsetzung):
Das Gebäude wird instand gestellt und die Haustechnik auf den zeitgemässen Stand gebracht. Es wird keine Gebäudehüllensanierung und keine Raumkonzeptänderungen vorgenommen.
6.3.3 Weitere Massnahmen auf dem Areal
Die Gebäude auf dem Areal des Botanischen Gartens werden laufend unterhalten. Aktuell wird der Technikersatz von Notstrom und Notheizung sowie eine Leistungserweiterung Arealstrom durch die EWB vorgenommen. Dieses Projekt ist unabhängig vom vorliegenden Geschäft. Die Finanzierung erfolgt über den Rahmenkredit für den baulichen Unterhalt der kantonalen Liegenschaften (JUP).
Vorgesehen ist in den nächsten Jahren auch die Sanierung der Schauhäuser. Aktuell wird dazu eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. In der Gesamtkantonalen Investitionsplanung sind dafür CHF 15 Mio. eingestellt. Auch dieses Geschäft ist vom vorliegenden unabhängig und soll zu gegebener Zeit mittels separatem Verpflichtungskredit beantragt werden.
Bericht zur Entwicklung und Steuerung des Laborportfolios der Universität Bern
6.4 Alternativen und Folgen eines Verzichts
Sollte der Regierungsrat dem Projektierungskredit nicht zustimmen, werden die Gebäude für Labornutzung kurz bis mittelfristig unbrauchbar.
6.5 Termine
Planung und Projektierung bis Ende 2026 Realisierung 2027/2028 Voraussichtliche Inbetriebnahme Mitte 2028
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion