2021.STA.645
Gesetzesänderungen infolge des Kantonswechsels der Gemeinde Moutier. Anträge des Regierungsrates und der Kommission für die zweite Lesung
Rubrum
Anträge des Regierungsrates und der Kommission für die zweite Lesung RRB Nr. 719 2022_08_STA_Organisationsgesetz_OrG_Kantonswechsel Moutier
Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: – Aufgehoben: –
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG)
Der Grosse Rat des Kantons Bern,
auf Antrag des Regierungsrates,
Dispositiv
beschliesst:
I.
Der Erlass 152.01 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung vom 20.06.1995 (Organisationsgesetz, OrG) (Stand 01.01.2023) wird wie folgt geändert:
2.3 Amtsbezirke 2.3 Aufgehoben.
Art. 38 Art. 38 Aufgehoben.
…
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit Das Kantonsgebiet wird in folgende 26 Amtsbezirke eingeteilt: Aarberg, Aarwangen, Bern, Biel, Büren, Burgdorf, Courtelary, Erlach, Fraubrunnen, Frutigen, Interlaken, Konolfingen, Laupen, Moutier, La Neuveville, Nidau, Niedersimmental, Oberhasli, Obersimmental, Saanen, Schwarzenburg, Seftigen, Signau, Thun, Trachselwald, Wangen. Die Zugehörigkeit der Gemeinden zu einem Amtsbezirk und die offizielle Schreibweise ihrer Namen werden im Anhang 1 umschrieben. Der Regierungsrat nimmt die infolge der Bildung, der Aufhebung oder des Zusammenschlusses von Gemeinden nötigen Anpassungen im Anhang vor. Er passt den Anhang an, wenn er die Änderung eines Gemeindenamens genehmigt. …
Art. 39a Verwaltungsregionen und Verwaltungskreise
Die Verwaltungsregionen und die Verwaltungskreise sind die ordentlichen dezentralen Verwaltungseinheiten des Kantons.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit 2 2 Eine Verwaltungsregion umfasst ei- Eine Verwaltungsregion umfasst einen nen oder mehrere Verwaltungskreise oder mehrere Verwaltungskreise und. Sie und legt die Zuständigkeitsgebiete für legt die Zuständigkeitsgebiete für die die Grundbuchführung und die Durch- Grundbuchführung und die Durchführung führung von Schuldbetreibungen und von Schuldbetreibungen und Konkursen Konkursen fest. fest, ausser für die Durchführung von Schuldbetreibungen und Konkursen im Berner Jura und im Seeland. Das Kantonsgebiet wird wie folgt in fünf Verwaltungsregionen und in die entsprechenden Verwaltungskreise eingeteilt:
a Verwaltungsregion Berner Jura: Verwaltungskreis Berner Jura,
b Verwaltungsregion Seeland: Verwaltungskreise Biel/Bienne und Seeland,
c Verwaltungsregion Emmental-Oberaargau: Verwaltungskreise Emmental und Oberaargau,
d Verwaltungsregion Bern-Mittelland: Verwaltungskreis Bern-Mittelland,
e Verwaltungsregion Oberland: Verwaltungskreise Thun, Obersimmental- Saanen, Frutigen-Niedersimmental und Interlaken-Oberhasli. Die Zugehörigkeit der Gemeinden zu einem Verwaltungskreis wird in Anhang 2 umschrieben.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit Der Regierungsrat nimmt die infolge der Bildung, der Aufhebung oder des Zusammenschlusses von Gemeinden nötigen Anpassungen im Anhang vor. Er passt den Anhang an, wenn er die Änderung eines Gemeindenamens genehmigt. …
Die in Artikel 38 umschriebenen Amtsbezirke umfassen folgende Gemeinden:
1. Deutschsprachiger Amtsbezirk Aarberg mit Hauptort Aarberg:
a) Einwohnergemeinde Aarberg, Einwohnergemeinde Bargen (BE), Einwohnergemeinde Grossaffoltern, Einwohnergemeinde Kallnach, Einwohnergemeinde Kappelen, Einwohnergemeinde Lyss, Einwohnergemeinde Meikirch, Einwohnergemeinde Radelfingen, Einwohnergemeinde Rapperswil (BE), Einwohnergemeinde Schüpfen, Einwohnergemeinde Seedorf (BE).
2. Deutschsprachiger Amtsbezirk Aarwangen mit Hauptort Aarwangen:
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
a) Einwohnergemeinde Aarwangen, Einwohnergemeinde Auswil, Einwohnergemeinde Bannwil, Einwohnergemeinde Bleienbach, Einwohnergemeinde Busswil bei Melchnau, Einwohnergemeinde Gondiswil, Einwohnergemeinde Langenthal, Einwohnergemeinde Lotzwil, Einwohnergemeinde Madiswil, Einwohnergemeinde Melchnau, Einwohnergemeinde Oeschenbach, Einwohnergemeinde Reisiswil, Einwohnergemeinde Roggwil (BE), Einwohnergemeinde Rohrbach, Einwohnergemeinde Rohrbachgraben, Einwohnergemeinde Rütschelen, Einwohnergemeinde Schwarzhäusern, Einwohnergemeinde Thunstetten, Einwohnergemeinde Ursenbach, Einwohnergemeinde Wynau.
3. Deutschsprachiger Amtsbezirk Bern mit Hauptort Bern:
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
a) Einwohnergemeinde Bern, Einwohnergemeinde Bolligen, Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern, Einwohnergemeinde Ittigen, Einwohnergemeinde Kirchlindach, Einwohnergemeinde Köniz, Einwohnergemeinde Muri bei Bern, Einwohnergemeinde Oberbalm, Einwohnergemeinde Ostermundigen, Einwohnergemeinde Stettlen, Einwohnergemeinde Vechigen, Einwohnergemeinde Wohlen bei Bern, Einwohnergemeinde Zollikofen.
4. Zweisprachiger Amtsbezirk Biel mit Hauptort Biel/Bienne:
a) Einwohnergemeinde Biel/Bienne, Einwohnergemeinde Leubringen.
5. Deutschsprachiger Amtsbezirk Büren mit Hauptort Büren:
a) Einwohnergemeinde Arch, Einwohnergemeinde Büetigen, Einwohnergemeinde Büren an der Aare, Einwohnergemeinde Diessbach bei Büren, Einwohnergemeinde Dotzigen, Einwohnergemeinde Lengnau (BE), Einwohnergemeinde Leuzigen, Einwohnergemeinde Meienried, Einwohnergemeinde Meinisberg, Einwohnergemeinde Oberwil bei Büren, Einwohnergemeinde Pieterlen, Einwohnergemeinde Rüti bei Büren, Einwohnergemeinde Wengi.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
6. Deutschsprachiger Amtsbezirk Burgdorf mit Hauptort Burgdorf:
a) Einwohnergemeinde Aefligen, Einwohnergemeinde Alchenstorf, Einwohnergemeinde Bäriswil, Einwohnergemeinde Burgdorf, Einwohnergemeinde Ersigen, Einwohnergemeinde Hasle bei Burgdorf, Einwohnergemeinde Heimiswil, Einwohnergemeinde Hellsau, Einwohnergemeinde Hindelbank, Einwohnergemeinde Höchstetten, Einwohnergemeinde Kernenried, Einwohnergemeinde Kirchberg (BE), Einwohnergemeinde Koppigen, Einwohnergemeinde Krauchthal, Einwohnergemeinde Lyssach, Einwohnergemeinde Oberburg, Einwohnergemeinde Rüdtligen-Alchenflüh, Einwohnergemeinde Rumendingen, Einwohnergemeinde Rüti bei Lyssach, Einwohnergemeinde Willadingen, Einwohnergemeinde Wynigen.
7. Französischsprachiger Amtsbezirk Courtelary mit Hauptort Courtelary:
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
a) Einwohnergemeinde Corgémont, Einwohnergemeinde Cormoret, Einwohnergemeinde Cortébert, Einwohnergemeinde Courtelary, Einwohnergemeinde La Ferrière, Einwohnergemeinde Mont-Tramelan, Einwohnergemeinde Orvin, Einwohnergemeinde Péry-La Heutte, Einwohnergemeinde Renan (BE), Einwohnergemeinde Romont (BE), Einwohnergemeinde Saint-Imier, Einwohnergemeinde Sauge Einwohnergemeinde Sonceboz-Sombeval, Einwohnergemeinde Sonvilier, Einwohnergemeinde Tramelan, Einwohnergemeinde Villeret.
8. Deutschsprachiger Amtsbezirk Erlach mit Hauptort Erlach:
a) Einwohnergemeinde Brüttelen, Einwohnergemeinde Erlach, Einwohnergemeinde Finsterhennen, Einwohnergemeinde Gals, Einwohnergemeinde Gampelen, Einwohnergemeinde Ins, Einwohnergemeinde Lüscherz, Einwohnergemeinde Müntschemier, Einwohnergemeinde Siselen, Gemischte Gemeinde Treiten, Einwohnergemeinde Tschugg, Gemischte Gemeinde Vinelz.
9. Deutschsprachiger Amtsbezirk Fraubrunnen mit Hauptort Fraubrunnen:
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
a) Einwohnergemeinde Bätterkinden, Einwohnergemeinde Deisswil bei Münchenbuchsee, Einwohnergemeinde Fraubrunnen, Einwohnergemeinde Jegenstorf, Einwohnergemeinde Iffwil, Einwohnergemeinde Mattstetten, Einwohnergemeinde Moosseedorf, Einwohnergemeinde Münchenbuchsee, Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl, Einwohnergemeinde Utzenstorf, Einwohnergemeinde Wiggiswil, Einwohnergemeinde Wiler bei Utzenstorf, Einwohnergemeinde Zielebach, Einwohnergemeinde Zuzwil (BE).
10. Deutschsprachiger Amtsbezirk Frutigen mit Hauptort Frutigen:
a) Einwohnergemeinde Adelboden, Gemischte Gemeinde Aeschi bei Spiez, Einwohnergemeinde Frutigen, Einwohnergemeinde Kandergrund, Einwohnergemeinde Kandersteg, Einwohnergemeinde Krattigen, Einwohnergemeinde Reichenbach im Kandertal.
11. Deutschsprachiger Amtsbezirk Interlaken mit Hauptort Interlaken:
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
a) Einwohnergemeinde Beatenberg, Einwohnergemeinde Bönigen, Einwohnergemeinde Brienz (BE), Gemischte Gemeinde Brienzwiler, Einwohnergemeinde Därligen, Einwohnergemeinde Grindelwald, Einwohnergemeinde Gsteigwiler, Einwohnergemeinde Gündlischwand, Einwohnergemeinde Habkern, Einwohnergemeinde Hofstetten bei Brienz, Einwohnergemeinde Interlaken, Gemischte Gemeinde Iseltwald, Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Einwohnergemeinde Leissigen, Gemischte Gemeinde Lütschental, Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken, Einwohnergemeinde Niederried bei Interlaken, Gemischte Gemeinde Oberried am Brienzersee, Einwohnergemeinde Ringgenberg (BE), Einwohnergemeinde Saxeten, Einwohnergemeinde Schwanden bei Brienz, Einwohnergemeinde Unterseen, Einwohnergemeinde Wilderswil.
b) Dazu kommt das Gebiet des Brienzersees zwischen den Grenzen der anliegenden Gemeinden.
12. Deutschsprachiger Amtsbezirk Konolfingen mit Hauptort Schlosswil (per 1.1.2018 aufgehoben infolge Fusion mit Grosshöchstetten):
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
a) Einwohnergemeinde Allmendingen, Einwohnergemeinde Arni (BE), Einwohnergemeinde Biglen, Einwohnergemeinde Bowil, Einwohnergemeinde Brenzikofen, Einwohnergemeinde Freimettigen, Einwohnergemeinde Grosshöchstetten, Einwohnergemeinde Häutligen, Einwohnergemeinde Herbligen, Einwohnergemeinde Kiesen, Einwohnergemeinde Konolfingen, Einwohnergemeinde Landiswil, Einwohnergemeinde Linden, Einwohnergemeinde Mirchel, Einwohnergemeinde Münsingen, Einwohnergemeinde Niederhünigen, Einwohnergemeinde Oberdiessbach, Einwohnergemeinde Oberhünigen, Einwohnergemeinde Oberthal, Einwohnergemeinde Oppligen, Einwohnergemeinde Rubigen, Einwohnergemeinde Walkringen, Einwohnergemeinde Wichtrach, Einwohnergemeinde Worb, Einwohnergemeinde Zäziwil.
13. Deutschsprachiger Amtsbezirk Laupen mit Hauptort Laupen:
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
a) Einwohnergemeinde Ferenbalm, Einwohnergemeinde Frauenkappelen, Einwohnergemeinde Gurbrü, Einwohnergemeinde Kriechenwil, Einwohnergemeinde Laupen, Einwohnergemeinde Mühleberg, Einwohnergemeinde Münchenwiler, Einwohnergemeinde Neuenegg, Einwohnergemeinde Wileroltigen.
14. Französischsprachiger Amtsbezirk Moutier mit Hauptort Moutier:
a) Gemischte Gemeinde Belprahon, Gemischte Gemeinde Champoz, Gemischte Gemeinde Corcelles (BE), Einwohnergemeinde Court, Gemischte Gemeinde Crémines, Gemischte Gemeinde Eschert, Einwohnergemeinde Grandval, Gemischte Gemeinde Loveresse, Einwohnergemeinde Moutier, Einwohnergemeinde Perrefitte, Einwohnergemeinde Petit- Val, Einwohnergemeinde Rebévelier, Einwohnergemeinde Reconvilier, Gemischte Gemeinde Roches (BE), Einwohnergemeinde Saicourt, Gemischte Gemeinde Saules (BE), Einwohnergemeinde Schelten, Einwohnergemeinde Seehof, Einwohnergemeinde Sorvilier, Einwohnergemeinde Tavannes, Gemischte Gemeinde Valbirse.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
15. Französischsprachiger Amtsbezirk La Neuveville mit Hauptort La Neuveville:
a) Einwohnergemeinde La Neuveville, Gemischte Gemeinde Nods, Gemischte Gemeinde Plateau de Diesse.
16. Deutschsprachiger Amtsbezirk Nidau mit Hauptort Nidau:
a) Einwohnergemeinde Aegerten, Einwohnergemeinde Bellmund, Einwohnergemeinde Brügg, Einwohnergemeinde Bühl, Einwohnergemeinde Epsach, Einwohnergemeinde Hagneck, Einwohnergemeinde Hermrigen, Einwohnergemeinde Jens, Einwohnergemeinde Ipsach, Einwohnergemeinde Ligerz, Einwohnergemeinde Merzligen, Einwohnergemeinde Mörigen, Einwohnergemeinde Nidau, Einwohnergemeinde Orpund, Einwohnergemeinde Port, Einwohnergemeinde Safnern, Einwohnergemeinde Scheuren, Einwohnergemeinde Schwadernau, Einwohnergemeinde Studen, Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen, Einwohnergemeinde Täuffelen, Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz, Einwohnergemeinde Walperswil, Einwohnergemeinde Worben.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
b) Dazu kommt das Gebiet des Bielersees zwischen der Kantonsgrenze Bern–Neuenburg und der Amtsgrenze Biel-Nidau.
17. Deutschsprachiger Amtsbezirk Niedersimmental mit Hauptort Wimmis:
a) Einwohnergemeinde Därstetten, Gemischte Gemeinde Diemtigen, Einwohnergemeinde Erlenbach im Simmental, Einwohnergemeinde Oberwil im Simmental, Einwohnergemeinde Reutigen, Einwohnergemeinde Spiez, Einwohnergemeinde Wimmis.
18. Deutschsprachiger Amtsbezirk Oberhasli mit Hauptort Meiringen:
a) Einwohnergemeinde Guttannen, Einwohnergemeinde Hasliberg, Einwohnergemeinde Innertkirchen, Einwohnergemeinde Meiringen, Gemischte Gemeinde Schattenhalb.
19. Deutschsprachiger Amtsbezirk Obersimmental mit Hauptort Blankenburg:
a) Einwohnergemeinde Boltigen, Einwohnergemeinde Lenk, Einwohnergemeinde St. Stephan, Einwohnergemeinde Zweisimmen.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
20. Deutschsprachiger Amtsbezirk Saanen mit Hauptort Saanen:
a) Einwohnergemeinde Gsteig, Einwohnergemeinde Lauenen, Einwohnergemeinde Saanen.
21. Deutschsprachiger Amtsbezirk Schwarzenburg mit Hauptort Schwarzenburg:
a) Einwohnergemeinde Guggisberg, Gemischte Gemeinde Rüschegg, Einwohnergemeinde Schwarzenburg.
22. Deutschsprachiger Amtsbezirk Seftigen mit Hauptort Belp:
a) Einwohnergemeinde Belp, Einwohnergemeinde Burgistein, Einwohnergemeinde Gerzensee, Einwohnergemeinde Gurzelen, Einwohnergemeinde Jaberg, Einwohnergemeinde Kaufdorf, Einwohnergemeinde Kehrsatz, Einwohnergemeinde Kirchdorf (BE), Einwohnergemeinde Niedermuhlern, Einwohnergemeinde Riggisberg, Einwohnergemeinde Rüeggisberg, Einwohnergemeinde Seftigen, Einwohnergemeinde Thurnen, Einwohnergemeinde Toffen, Einwohnergemeinde Uttigen, Einwohnergemeinde Wald (BE), Einwohnergemeinde Wattenwil,
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
23. Deutschsprachiger Amtsbezirk Signau mit Hauptort Langnau:
a) Einwohnergemeinde Eggiwil, Einwohnergemeinde Langnau im Emmental, Einwohnergemeinde Lauperswil, Einwohnergemeinde Röthenbach im Emmental, Einwohnergemeinde Rüderswil, Einwohnergemeinde Schangnau, Einwohnergemeinde Signau, Einwohnergemeinde Trub, Einwohnergemeinde Trubschachen.
24. Deutschsprachiger Amtsbezirk Thun mit Hauptort Thun:
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
a) Einwohnergemeinde Amsoldingen, Einwohnergemeinde Blumenstein, Einwohnergemeinde Buchholterberg, Einwohnergemeinde Eriz, Einwohnergemeinde Fahrni, Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl, Einwohnergemeinde Heiligenschwendi, Einwohnergemeinde Heimberg, Einwohnergemeinde Hilterfingen, Einwohnergemeinde Homberg, Einwohnergemeinde Horrenbach-Buchen, Einwohnergemeinde Oberhofen am Thunersee, Einwohnergemeinde Oberlangenegg, Einwohnergemeinde Pohlern, Einwohnergemeinde Sigriswil, Einwohnergemeinde Steffisburg, Einwohnergemeinde Stocken-Höfen Einwohnergemeinde Teuffenthal (BE), Einwohnergemeinde Thierachern, Einwohnergemeinde Thun, Einwohnergemeinde Uebeschi, Einwohnergemeinde Uetendorf, Einwohnergemeinde Unterlangenegg, Einwohnergemeinde Wachseldorn, Einwohnergemeinde Zwieselberg.
b) Dazu kommt das Gebiet des Thunersees zwischen den Grenzen der anliegenden Gemeinden.
25. Deutschsprachiger Amtsbezirk Trachselwald mit Hauptort Trachselwald:
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
a) Einwohnergemeinde Affoltern im Emmental, Einwohnergemeinde Dürrenroth, Einwohnergemeinde Eriswil, Einwohnergemeinde Huttwil, Einwohnergemeinde Lützelflüh, Einwohnergemeinde Rüegsau, Einwohnergemeinde Sumiswald, Einwohnergemeinde Trachselwald, Einwohnergemeinde Walterswil (BE), Einwohnergemeinde Wyssachen.
26. Deutschsprachiger Amtsbezirk Wangen mit Hauptort Wangen:
a) Einwohnergemeinde Attiswil, Einwohnergemeinde Berken, Einwohnergemeinde Bettenhausen, Einwohnergemeinde Farnern, Einwohnergemeinde Graben, Einwohnergemeinde Heimenhausen, Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee, Einwohnergemeinde Inkwil, Einwohnergemeinde Niederbipp, Einwohnergemeinde Niederönz, Einwohnergemeinde Oberbipp, Einwohnergemeinde Ochlenberg, Einwohnergemeinde Rumisberg, Einwohnergemeinde Seeberg, Einwohnergemeinde Thörigen, Einwohnergemeinde Walliswil bei Niederbipp, Einwohnergemeinde Walliswil bei Wangen, Einwohnergemeinde Wangen an der Aare, Einwohnergemeinde Wangenried, Einwohnergemeinde Wiedlisbach
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
Die in Artikel 39a umschriebenen Verwaltungsregionen und Verwaltungskreise umfassen folgende Gemeinden:
1. Französischsprachige Verwaltungsregion Berner Jura und französischsprachiger Verwaltungskreis Berner Jura:
a) Gemischte Gemeinde Belprahon, a) Gemischte Gemeinde Belprahon, Ge- Gemischte Gemeinde Champoz, Ge- mischte Gemeinde Champoz, Gemischte Gemeinde Corcelles (BE), mischte Gemeinde Corcelles (BE), Ein- Einwohnergemeinde Corgémont, wohnergemeinde Corgémont, Einwoh- Einwohnergemeinde Cormoret, Ein- nergemeinde Cormoret, Einwohnergewohnergemeinde Cortébert, Einwoh- meinde Cortébert, Einwohnergemeinde nergemeinde Court, Einwohnerge- Court, Einwohnergemeinde Courtelary, meinde Courtelary, Gemischte Ge- Gemischte Gemeinde Crémines, Gemeinde Crémines, Gemischte Ge- mischte Gemeinde Eschert, Einwohnermeinde Eschert, Einwohnerge- gemeinde Grandval, Einwohnergemeinde Grandval, Einwohnerge- meinde La Ferrière, Einwohnergemeinde La Ferrière, Einwohnerge- meinde La Neuveville, Gemischte Gemeinde La Neuveville, Gemischte meinde Loveresse, Einwohnergemeinde Gemeinde Loveresse, Einwohnerge- Mont-Tramelan, Einwohnergemeinde meinde Mont-Tramelan, Einwohner- Moutier, Einwohnergemeinde Orvin, Gegemeinde Moutier, Einwohnerge- mischte Gemeinde Nods, Einwohnergemeinde Orvin, Gemischte Gemeinde meinde Perrefitte, Einwohnergemeinde Nods, Einwohnergemeinde Per- Péry-La Heutte, Einwohnergemeinde refitte, Einwohnergemeinde Péry-La Petit-Val, Gemischte Gemeinde Plateau Heutte, Einwohnergemeinde Petit- de Diesse, Einwohnergemeinde Val, Gemischte Gemeinde Plateau Rebévelier, Einwohnergemeinde Reconde Diesse, Einwohnergemeinde vilier, Einwohnergemeinde Renan (BE), Rebévelier, Einwohnergemeinde Gemischte Gemeinde Roches (BE), Ein- Reconvilier, Einwohnergemeinde wohnergemeinde Romont (BE), Einwoh- Renan (BE), Gemischte Gemeinde nergemeinde Saicourt, Einwohnerge- Roches (BE), Einwohnergemeinde meinde Saint-Imier, Einwohnerge- Romont (BE), Einwohnergemeinde meinde Sauge, Gemischte Gemeinde Saicourt, Einwohnergemeinde Saint- Saules (BE), Einwohnergemeinde Imier, Einwohnergemeinde Sauge, Schelten, Einwohnergemeinde Seehof, Gemischte Gemeinde Saules (BE), Einwohnergemeinde Sonceboz-Sombe- Einwohnergemeinde Schelten, Ein- val, Einwohnergemeinde Sonvilier, Einwohnergemeinde Seehof, Einwoh- wohnergemeinde Sorvilier, Einwohnernergemeinde Sonceboz-Sombeval, gemeinde Tavannes, Einwohnerge- Einwohnergemeinde Sonvilier, Ein- meinde Tramelan, Gemischte Gewohnergemeinde Sorvilier, Einwoh- meinde Valbirse, Einwohnergemeinde nergemeinde Tavannes, Einwohner- Villeret.
gemeinde Tramelan, Gemischte Gemeinde Valbirse, Einwohnergemeinde Villeret.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
2. Zweisprachige Verwaltungsregion Seeland
a) Verwaltungskreis Biel/Bienne: Einwohnergemeinde Aegerten, Einwohnergemeinde Bellmund, Einwohnergemeinde Biel/Bienne, Einwohnergemeinde Brügg, Einwohnergemeinde Ipsach, Einwohnergemeinde Lengnau (BE), Einwohnergemeinde Leubringen, Einwohnergemeinde Ligerz, Einwohnergemeinde Meinisberg, Einwohnergemeinde Mörigen, Einwohnergemeinde Nidau, Einwohnergemeinde Orpund, Einwohnergemeinde Pieterlen, Einwohnergemeinde Port, Einwohnergemeinde Safnern, Einwohnergemeinde Scheuren, Einwohnergemeinde Schwadernau, Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen, Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz. Dazu kommt das Gebiet des Bielersees bis zur Kantonsgrenze Bern-Neuenburg.
b) Verwaltungskreis Seeland: Einwohnergemeinde Aarberg, Einwohnergemeinde Arch, Einwohnergemeinde Bargen (BE), Einwohnergemeinde Brüttelen, Einwohnergemeinde Büetigen, Einwohnergemeinde Bühl, Einwohnergemeinde Büren an der Aare, Einwohnergemeinde Diessbach bei Büren, Einwohnergemeinde Dotzigen, Einwohnergemeinde Epsach, Einwohnergemeinde Erlach, Einwohnergemeinde Finsterhennen, Einwohnergemeinde Gals, Einwohnergemeinde Gampelen, Einwohnergemeinde Grossaffoltern, Einwohnergemeinde Hagneck, Einwohnergemeinde Hermrigen, Einwohnergemeinde Jens, Einwohnergemeinde Ins, Einwohnergemeinde Kallnach, Einwohnergemeinde Kappelen, Einwohnergemeinde Leuzigen, Einwohnergemeinde Lüscherz, Einwohnergemeinde Lyss, Einwohnergemeinde Meienried, Einwohnergemeinde Merzligen, Einwohnergemeinde Müntschemier, Einwohnergemeinde Oberwil bei Büren, Einwohnergemeinde Radelfingen, Einwohnergemeinde Rapperswil (BE), Einwohnergemeinde Rüti bei Büren, Einwohnergemeinde Schüpfen, Einwohnergemeinde Seedorf (BE), Einwohnergemeinde Siselen, Einwohnergemeinde Studen, Einwohnergemeinde Täuffelen, Gemischte Gemeinde Treiten, Einwohnergemeinde Tschugg, Gemischte Gemeinde Vinelz, Einwohnergemeinde Walperswil, Einwohnergemeinde Wengi, Einwohnergemeinde Worben.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
3. Deutschsprachige Verwaltungsregion Emmental-Oberaargau:
a) Verwaltungskreis Oberaargau: Einwohnergemeinde Aarwangen, Einwohnergemeinde Attiswil, Einwohnergemeinde Auswil, Einwohnergemeinde Bannwil, Einwohnergemeinde Berken, Einwohnergemeinde Bettenhausen, Einwohnergemeinde Bleienbach, Einwohnergemeinde Busswil bei Melchnau, Einwohnergemeinde Eriswil, Einwohnergemeinde Farnern, Einwohnergemeinde Gondiswil, Einwohnergemeinde Graben, Einwohnergemeinde Heimenhausen, Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee, Einwohnergemeinde Huttwil, Einwohnergemeinde Inkwil, Einwohnergemeinde Langenthal, Einwohnergemeinde Lotzwil, Einwohnergemeinde Madiswil, Einwohnergemeinde Melchnau, Einwohnergemeinde Niederbipp, Einwohnergemeinde Niederönz, Einwohnergemeinde Oberbipp, Einwohnergemeinde Ochlenberg, Einwohnergemeinde Oeschenbach, Einwohnergemeinde Reisiswil, Einwohnergemeinde Roggwil (BE), Einwohnergemeinde Rohrbach, Einwohnergemeinde Rohrbachgraben, Einwohnergemeinde Rumisberg, Einwohnergemeinde Rütschelen, Einwohnergemeinde Schwarzhäusern, Einwohnergemeinde Seeberg, Einwohnergemeinde Thörigen, Einwohnergemeinde Thunstetten, Einwohnergemeinde Ursenbach, Einwohnergemeinde Walliswil bei Niederbipp, Einwohnergemeinde Walliswil bei Wangen, Einwohnergemeinde Walterswil (BE), Einwohnergemeinde Wangen
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
an der Aare, Einwohnergemeinde Wangenried, Einwohnergemeinde Wiedlisbach, Einwohnergemeinde Wynau, Einwohnergemeinde Wyssachen.
b) Verwaltungskreis Emmental: Einwohnergemeinde Aefligen, Einwohnergemeinde Affoltern im Emmental, Einwohnergemeinde Alchenstorf, Einwohnergemeinde Bätterkinden, Einwohnergemeinde Burgdorf, Einwohnergemeinde Dürrenroth, Einwohnergemeinde Eggiwil, Einwohnergemeinde Ersigen, Einwohnergemeinde Hasle bei Burgdorf, Einwohnergemeinde Heimiswil, Einwohnergemeinde Hellsau, Einwohnergemeinde Hindelbank, Einwohnergemeinde Höchstetten, Einwohnergemeinde Kernenried, Einwohnergemeinde Kirchberg (BE), Einwohnergemeinde Koppigen, Einwohnergemeinde Krauchthal, Einwohnergemeinde Langnau im Emmental, Einwohnergemeinde Lauperswil, Einwohnergemeinde Lützelflüh, Einwohnergemeinde Lyssach, Einwohnergemeinde Oberburg, Einwohnergemeinde Röthenbach im Emmental, Einwohnergemeinde Rüderswil, Einwohnergemeinde Rüdtligen-Alchenflüh, Einwohnergemeinde Rüegsau, Einwohnergemeinde Rumendingen, Einwohnergemeinde Rüti bei Lyssach, Einwohnergemeinde Schangnau, Einwohnergemeinde Signau, Einwohnergemeinde Sumiswald, Einwohnergemeinde Trachselwald, Einwohnergemeinde Trub, Einwohnergemeinde Trubschachen, Einwohnergemeinde Utzenstorf, Einwohnergemeinde Wiler bei Utzenstorf, Einwohnergemeinde Willadingen, Einwohnergemeinde Wynigen, Einwohnergemeinde Zielebach.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
4. Deutschsprachige Verwaltungsregion Bern-Mittelland:
a) Verwaltungskreis Bern-Mittelland: Einwohnergemeinde Allmendingen, Einwohnergemeinde Arni, Einwohnergemeinde Bäriswil, Einwohnergemeinde Belp, Einwohnergemeinde Bern, Einwohnergemeinde Biglen, Einwohnergemeinde Bolligen, Einwohnergemeinde Bowil, Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern, Einwohnergemeinde Brenzikofen, Einwohnergemeinde Deisswil bei Münchenbuchsee, Einwohnergemeinde Fraubrunnen, Einwohnergemeinde Ferenbalm, Einwohnergemeinde Frauenkappelen, Einwohnergemeinde Freimettigen, Einwohnergemeinde Gerzensee, Einwohnergemeinde Grosshöchstetten, Einwohnergemeinde Guggisberg, Einwohnergemeinde Gurbrü, Einwohnergemeinde Häutligen, Einwohnergemeinde Herbligen, Einwohnergemeinde Iffwil, Einwohnergemeinde Ittigen, Einwohnergemeinde Jaberg, Einwohnergemeinde Jegenstorf, Einwohnergemeinde Kaufdorf, Einwohnergemeinde Kehrsatz, Einwohnergemeinde Kiesen, Einwohnergemeinde Kirchdorf (BE), Einwohnergemeinde Kirchlindach, Einwohnergemeinde Konolfingen, Einwohnergemeinde Köniz, Einwohnergemeinde Kriechenwil, Einwohnergemeinde Landiswil, Einwohnergemeinde Laupen, Einwohnergemeinde Linden, Einwohnergemeinde Mattstetten, Einwohnergemeinde Meikirch, Einwohnergemeinde Mirchel, Einwohnergemeinde Moosseedorf, Einwoh-
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
nergemeinde Mühleberg, Einwohnergemeinde Münchenbuchsee, Einwohnergemeinde Münchenwiler, Einwohnergemeinde Münsingen, Einwohnergemeinde Muri bei Bern, Einwohnergemeinde Neuenegg, Einwohnergemeinde Niederhünigen, Einwohnergemeinde Niedermuhlern, Einwohnergemeinde Oberbalm, Einwohnergemeinde Oberdiessbach, Einwohnergemeinde Oberhünigen, Einwohnergemeinde Oberthal, Einwohnergemeinde Oppligen, Einwohnergemeinde Ostermundigen, Einwohnergemeinde Riggisberg, Einwohnergemeinde Rubigen, Einwohnergemeinde Rüeggisberg, Einwohnergemeinde Rüschegg, Einwohnergemeinde Stettlen, Einwohnergemeinde Thurnen, Einwohnergemeinde Toffen, Einwohnergemeinde Urtenen-Schönbühl, Einwohnergemeinde Vechigen, Einwohnergemeinde Schwarzenburg, Einwohnergemeinde Wald (BE), Einwohnergemeinde Walkringen, Einwohnergemeinde Wichtrach, Einwohnergemeinde Wiggiswil, Einwohnergemeinde Wileroltigen, Einwohnergemeinde Wohlen bei Bern, Einwohnergemeinde Worb, Einwohnergemeinde Zäziwil, Einwohnergemeinde Zollikofen, Einwohnergemeinde Zuzwil (BE).
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
5. Deutschsprachige Verwaltungsregion Oberland:
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
a) Verwaltungskreis Thun: Einwohnergemeinde Amsoldingen, Einwohnergemeinde Blumenstein, Einwohnergemeinde Buchholterberg, Einwohnergemeinde Burgistein, Einwohnergemeinde Eriz, Einwohnergemeinde Fahrni, Einwohnergemeinde Forst- Längenbühl, [Fassung vom 5. 8. 2008] Einwohnergemeinde Gurzelen, Einwohnergemeinde Heiligenschwendi, Einwohnergemeinde Heimberg, Einwohnergemeinde Hilterfingen, Einwohnergemeinde Homberg, Einwohnergemeinde Horrenbach-Buchen, Einwohnergemeinde Oberhofen am Thunersee, Einwohnergemeinde Oberlangenegg, Einwohnergemeinde Pohlern, Einwohnergemeinde Reutigen, Einwohnergemeinde Seftigen, Einwohnergemeinde Sigriswil, Einwohnergemeinde Steffisburg, Einwohnergemeinde Stocken-Höfen Einwohnergemeinde Teuffenthal (BE), Einwohnergemeinde Thierachern, Einwohnergemeinde Thun, Einwohnergemeinde Uebeschi, Einwohnergemeinde Uetendorf, Einwohnergemeinde Unterlangenegg, Einwohnergemeinde Uttigen, Einwohnergemeinde Wachseldorn, Einwohnergemeinde Wattenwil, Einwohnergemeinde Zwieselberg. Dazu kommt das Gebiet des Thunersees zwischen den Grenzen der anliegenden Gemeinden.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
b) Verwaltungskreis Obersimmental- Saanen: Einwohnergemeinde Boltigen, Einwohnergemeinde Gsteig, Einwohnergemeinde Lauenen, Einwohnergemeinde Lenk, Einwohnergemeinde Saanen, Einwohnergemeinde St. Stephan, Einwohnergemeinde Zweisimmen.
c) Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental: Einwohnergemeinde Adelboden, Gemischte Gemeinde Aeschi bei Spiez, Einwohnergemeinde Därstetten, Gemischte Gemeinde Diemtigen, Einwohnergemeinde Erlenbach im Simmental, Einwohnergemeinde Frutigen, Einwohnergemeinde Kandergrund, Einwohnergemeinde Kandersteg, Einwohnergemeinde Krattigen, Einwohnergemeinde Oberwil im Simmental, Einwohnergemeinde Reichenbach im Kandertal, Einwohnergemeinde Spiez, Einwohnergemeinde Wimmis.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
d) Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli: Einwohnergemeinde Beatenberg, Einwohnergemeinde Bönigen, Einwohnergemeinde Brienz (BE), Gemischte Gemeinde Brienzwiler, Einwohnergemeinde Därligen, Einwohnergemeinde Grindelwald, Einwohnergemeinde Gsteigwiler, Einwohnergemeinde Gündlischwand, Einwohnergemeinde Guttannen, Einwohnergemeinde Habkern, Einwohnergemeinde Hasliberg, Einwohnergemeinde Hofstetten bei Brienz, Einwohnergemeinde Interlaken, Einwohnergemeinde Innertkirchen, Gemischte Gemeinde Iseltwald, Einwohnergemeinde Lauterbrunnen, Einwohnergemeinde Leissigen, Gemischte Gemeinde Lütschental, Einwohnergemeinde Matten bei Interlaken, Einwohnergemeinde Meiringen, Einwohnergemeinde Niederried bei Interlaken, Gemischte Gemeinde Oberried am Brienzersee, Einwohnergemeinde Ringgenberg (BE), Einwohnergemeinde Saxeten, Gemischte Gemeinde Schattenhalb, Einwohnergemeinde Schwanden bei Brienz, Einwohnergemeinde Unterseen, Einwohnergemeinde Wilderswil. Dazu kommt das Gebiet des Brienzersees zwischen den Grenzen der anliegenden Gemeinden.
II.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
1. Der Erlass 102.1 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne vom 13.09.2004 (Sonderstatutsgesetz, SStG) (Stand 01.12.2021) wird wie folgt geändert:
11.4 In den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung und Förderung tätige Dachorganisationen
Art. 67d Finanzhilfe
Der Kanton kann Dachorganisationen im Berner Jura, die in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung und Förderung des Berner Juras tätig sind, Beiträge in Form von Finanzhilfen gewähren. Die Beiträge werden auf der Grundlage eines Leistungsvertrags gewährt und können verwendet werden
a für Betriebsausgaben der Dachorganisation,
b als Aufbauhilfen bei Projekten. Sie sind subsidiär und mit anderen Leistungen zu koordinieren. Es besteht kein Anspruch auf eine Finanzhilfe.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
Art. 67e Voraussetzungen
Beiträge können nur gewährt werden, wenn mindestens drei Viertel der Gemeinden des Berner Juras ebenfalls eine Finanzhilfe leisten. Beiträge gemäss Artikel 67d Absatz 2 Buchstabe b werden für eine Dauer von höchstens fünf Jahren gewährt. Die beitragsberechtigten Dachorganisationen müssen dafür sorgen, dass ihre Aktivitäten auch den Interessen der französischsprachigen Bevölkerung des Verwaltungskreises Biel/Bienne zugutekommen.
Art. 67f Verfahren
Artikel 66 Absatz 1 und 2 gilt sinngemäss.
2. Der Erlass 161.1 Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft vom 11.06.2009 (GSOG) (Stand 01.01.2023) wird wie folgt geändert:
10.5 Vorübergehende Unterbringung der Aussenstellen der regionalen Gerichtsbehörden des Berner Juras im Verwaltungskreis Biel/Bienne
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
Art. 88a
Im Zuge des Wechsels der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura können die Aussenstelle des Regionalgerichts Berner Jura–Seeland (Art. 81 Abs. 1) und die Aussenstelle der Schlichtungsbehörde Berner Jura–Seeland (Art. 84 Abs. 4) für eine begrenzte Zeit im Verwaltungskreis Biel/Bienne untergebracht werden, bis die notwendigen Räumlichkeiten für ihre definitive Ansiedlung im Berner Jura zur Verfügung stehen.
Art. 91 Kantonale Staatsanwaltschaften
Für das ganze Kantonsgebiet besteht je eine Staatsanwaltschaft
a für die Verfolgung von Wirtschaftsdelikten,
b für besondere Aufgaben, namentlich für die Verfolgung überregionaler oder deliktsübergreifender Kriminalität,
c für Jugendstrafsachen (Jugendanwaltschaft). Die Jugendanwaltschaft verfügt über Dienststellen mit Sozialdiensten in den vier Gerichtsregionen. Die Dienststelle Berner Jura-Seeland führt eine Aussenstelle im Berner Jura.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit Im Zuge des Wechsels der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura kann die Aussenstelle der Dienststelle Berner Jura– Seeland der Jugendanwaltschaft (Abs. 2) für eine begrenzte Zeit im Verwaltungskreis Biel/Bienne untergebracht werden, bis die notwendigen Räumlichkeiten für ihre definitive Ansiedlung im Berner Jura zur Verfügung stehen.
Art. 92 Regionale Staatsanwaltschaften
Es bestehen die folgenden vier regionalen Staatsanwaltschaften:
a Berner Jura-Seeland,
b Emmental-Oberaargau,
c Bern-Mittelland,
d Oberland. Die Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland ist zuständig für das Gebiet der Verwaltungsregionen Berner Jura und Seeland, die übrigen regionalen Staatsanwaltschaften sind je zuständig für das Gebiet der gleich bezeichneten Verwaltungsregion. Die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland führt eine Aussenstelle im Berner Jura.
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit Im Zuge des Wechsels der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura kann die Aussenstelle der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura–Seeland (Abs. 3) für eine begrenzte Zeit im Verwaltungskreis Biel/Bienne untergebracht werden, bis die notwendigen Räumlichkeiten für ihre definitive Ansiedlung im Berner Jura zur Verfügung stehen.
3. Der Erlass 211.1 Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 28.05.1911 (EG ZGB) (Stand 01.04.2023) wird wie folgt geändert:
Art. 9 5 Regierungsrat
Der Regierungsrat oder die von ihm bezeichnete Direktion ist die zuständige Behörde in folgenden vom Zivilgesetzbuch und vom Obligationenrecht vorgesehenen Fällen:
a Art. 30 ZGB: Bewilligung der Namensänderung;
b Art. 78 ZGB: Anhebung der Klage auf Auflösung eines Vereins wegen widerrechtlichen oder unsittlichen Zwecken;
c Art. 268 ZGB: Aussprechung der Adoption;
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
d Art. 885 ZGB: Ermächtigung von Geldinstituten oder Genossenschaften zum Abschluss von Viehverpfändungen;
e Art. 907 ZGB: Bewilligung zum Betrieb des Pfandleihgewerbes;
f Art. 12b Schlusstitel ZGB: Unterstellung bisheriger Adoptionen unter das neue Recht;
g Art. 59 Schlusstitel ZGB: Erteilung der Bewilligung zur Eheschliessung an Ausländer.
h Art. 246 Abs.2 OR: Begehren um h Art. 246 Abs. 2 OR: Begehren um Voll- Vollziehung von im Interesse des ziehung von im Interesse des Kantons Kantons oder mehrerer Amtsbezirke oder mehrerer AmtsbezirkeVerwaltungsliegenden Auflagen gegenüber Be- kreise liegenden Auflagen gegenüber schenkten; Beschenkten;
i Art. 359 OR: Aufstellung von Normalarbeitsverträgen;
k Art. 482 OR: Bewilligung der Ausgabe von Warenpapieren;
l Art. 515 OR: Bewilligung von Lotterien und Ausspielgeschäften;
m Art. 522 und 524 OR: Anerkennung von Pfrundanstalten und Genehmigung der Aufnahmebestimmungen und der Hausordnung von Pfrundanstalten.
Antrag Kommission II Antrag Regie- Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
Art. 167 Grundbuch 1 Einführung
Das Grundbuch wird auf Grundlage der Vermessungswerke der Gemeinden und der Grundbuchblätter des kantonalen Grundbuches (Gesetz vom 27. Juni 1909 über die Bereinigung der Grundbücher im Kanton Bern)1) eingeführt. 2 2 Es kann gleichzeitig für den ganzen Es kann gleichzeitig für den ganzen Kanton oder nacheinander für einzelne Kanton oder nacheinander für einzelne Bezirke oder Gemeinden eingeführt BezirkeVerwaltungskreise oder Gemeinwerden. den eingeführt werden. Die Direktion für Inneres und Justiz bestimmt den Zeitpunkt der Einführung.
4. Der Erlass 281.1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 16.03.1995 (EGSchKG) (Stand 01.11.2020) wird wie folgt geändert:
Art. 1 Betreibungs- und Konkursregionen
1 1 Die Regionen für die Durchführung Die Regionen für Für die Durchführung der Schuldbetreibung und der Kon- der Schuldbetreibung und der Konkurse kurse entsprechen den Verwaltungsre- entsprechen den Verwaltungsregionen gionen des Kantons: des Kantonsbestehen folgende Regionen:
1) Aufgehoben, jetzt G vom 11. 6. 2009 über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG); BSG 161.1
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
a Berner Jura, a Berner Jura–Seeland, die den Verwaltungsregionen Berner Jura und Seeland entspricht,
b Seeland, b Aufgehoben.
c Oberaargau-Emmental1), c Oberaargau-EmmentalEmmental–Oberaargau, die der Verwaltungsregion Emmental–Oberaargau entspricht,
d Bern-Mittelland, d Bern-MittellandBern–Mittelland, die der Verwaltungsregion Bern–Mittelland entspricht,
e Oberland. e Oberland, die der Verwaltungsregion Oberland entspricht.
Art. 9 Sprache
1 1 Die Betreibungsverfahren werden in Die Betreibungsverfahren werden in der der Sprache der Verwaltungsregion Sprache der Verwaltungsregion durchgedurchgeführt. führt. Artikel 40 des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG)2) gilt sinngemäss in der Betreibungs- und Konkursregion Berner Jura–Seeland. Die Konkursverfahren werden in der Sprache durchgeführt, in welcher über die Konkurseröffnung entschieden worden ist.
1) Richtig: Emmental-Oberaargau 2) BSG 152.01
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
5. Der Erlass 435.311 Gesetz über das Interregionale Fortbildungszentrum vom 09.04.2003 (IFZG) (Stand 01.11.2021) wird wie folgt geändert:
Art. 15 Grosser Rat
Der Grosse Rat legt das Dotationskapital fest. 2 2 Er kann den Aufgaben- und Finanz- Aufgehoben. Geltendes Recht Ergebnis der ersten plan für das IFZ verbindlich erklären. Lesung Rückweisung an den Regierungsrat mit folgender Auflage (SAK):¶ Der Regierungsrat klärt für die 2. Lesung ab, ob die Einreihung des IFZ in Kreis 3 gemäss PCG-Richtlinien schlüssig ist.¶ 3 3 Er nimmt Kenntnis von der Jahres- Aufgehoben. Geltendes Recht Ergebnis der ersten rechnung und vom Jahresbericht des Lesung IFZ. Rückweisung an den Regierungsrat mit folgender Auflage (SAK):¶ Der Regierungsrat klärt für die 2. Lesung ab, ob die Einreihung des IFZ in Kreis 3 gemäss PCG-Richtlinien schlüssig ist.¶
Art. 16 Art. 16 Aufgehoben. Geltendes Recht Ergebnis der ersten Regierungsrat Lesung Rückweisung an den Regierungsrat mit folgender Auflage (SAK):¶ Der Regierungsrat klärt für die 2. Lesung ab, ob die Einreihung des IFZ in Kreis 3 gemäss PCG-Richtlinien schlüssig ist.¶
Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit Der Regierungsrat ernennt die Präsidentin oder den Präsidenten und die Mitglieder der Verwaltungsrats.
Art. 17 Bildungs- und Kulturdirektion
Die Bildungs- und Kulturdirektion übt die Aufsicht über das IFZ aus. 2 2 Sie erarbeitet einen mehrjährigen Sie erarbeitet einen mehrjährigen Aufga- Geltendes Recht Ergebnis der ersten Aufgaben- und Finanzplan für das IFZ. ben- Die Bildungs- und Finanzplan für das Lesung IFZ.Kulturdirektion
a ernennt die Präsidentin oder den Präsidenten und die Mitglieder des Verwaltungsrats,
b erarbeitet einen mehrjährigen Aufgaben- und Finanzplan für das IFZ,
c genehmigt die Jahresrechnung und nimmt Kenntnis vom Jahresbericht.
Rückweisung an den Regierungsrat mit folgender Auflage (SAK):¶ Der Regierungsrat klärt für die 2. Lesung ab, ob die Einreihung des IFZ in Kreis 3 gemäss PCG-Richtlinien schlüssig ist.¶ Sie beschliesst die Leistungsvereinbarung und den jährlichen Defizitbeitrag an das IFZ.
III.
Antrag Kommission II Antrag Regie- Geltendes Recht Ergebnis der ersten Lesung rungsrat III Mehrheit Minderheit
Keine Aufhebungen.
IV.
1. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
2. Er wird ermächtigt, die vorliegende Änderung des Gesetzes vom 11. Juni 2009 über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG)1) aufzuheben, sobald die Aussenstellen des Regionalgerichts, der Schlichtungsbehörde und der Staatsanwaltschaft Berner Jura–Seeland sowie die Aussenstelle der Dienststelle Berner Jura–Seeland der Jugendanwaltschaft ihre definitiven Räumlichkeiten im Berner Jura bezogen haben.
Bern, 4. März 2024 Bern, 24. Juni 2024 Bern, 3. Juli 2024
Im Namen des Grossen Rates Im Namen der Kommission Im Namen des Regie- Der Präsident: Rappa Der Präsident: Grupp rungsrates Der Generalsekretär: Trees Die Präsidentin: Allemann Der Staatsschreiber: Auer ID 2810
1) BSG 161.1