2022.BVD.3921
Gemeinden Eggiwil und Signau, Gewässerrevitalisierung, Emme, Aeschau; Kantonsbeitrag. Verpflichtungskredit (SAP Nr. 540.0097)
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 998/2024 Datum RR-Sitzung: 16. Oktober 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2022.BVD.3921 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinden Eggiwil und Signau, Gewässerrevitalisierung, Emme, Aeschau; Kantonsbeitrag
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem zu bewilligenden Kredit von CHF 680 940 (Nettobetrag zu Lasten Kanton) sollen ein Kantonsbeitrag Wasserbau von CHF 1 765 400 und ein Kantonsbeitrag von CHF 302 640 aus dem Renaturierungsfonds an das Wasserbauprojekt «Revitalisierung Emme, Aeschau» an der Emme im Abschnitt Aeschau finanziert werden.
Der Projektperimeter hat eine Länge von rund 1 300 m und liegt in den Gemeinden Eggiwil und Signau. Im Gerinne sollen bestehende Schwellen abgebrochen und mehrere Querriegel, eine Blockrampe und eine Schneckenbuhne erstellt werden. Das Gewässer wird ökologisch aufgewertet und die Fischdurchgängigkeit wiederhergestellt.
Trägerin und Bauherrin des Projekts ist die Schwellenkorporation Signau.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100), Art. 1, 3 und 6 ff. ‒ Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, ‒ Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton Bern betreffend die Programmziele im Bereich «Revitalisierungen» 2020–2024 ‒ Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29 ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 2 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Wassernutzungsgesetz vom 23. November 1997 (WNG; BSG 752.41), Art. 36a ‒ Renaturierungsdekret vom 14. September 1999 (RenD; BSG 752.413), Art. 1 ff.
3. Kosten, massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gesamtkosten gemäss Projekt und Kostenvoranschlag vom 24. Januar 2022 CHF 2 628 000 ./. nicht beitragsberechtigte Kosten (Kostenanteil Wasserverbund Region – CHF 106 000 Bern an fischgängige Sanierung der Messstation, Gebühren) Beitragsberechtigte Kosten CHF 2 522 000 Kantonsbeitrag Wasserbau 70 % (inkl. CHF 1 765 400 Bundesbeitrag an Kanton) Kantonsbeitrag aus Renaturierungsfonds gemäss CHF 302 640 Entscheid RenF vom 24. Januar 2022 Total Kantonsbeiträge, max. CHF 2 068 040 CHF 2 068 040 ./. Bundesbeitrag (55 % der beitragsberechtigten Kosten) an Kanton aus – CHF 1 387 100 Programmvereinbarung «Revitalisierungen» Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss CHF 680 940 Art. 32 ff. FHaV (Nettobetrag Kanton) / Zu bewilligender Kredit
Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Da die Höhe der Ausgaben zu Lasten Kanton für den Kantonsbeitrag Wasserbau CHF 2 Mio. nicht übersteigt, ist der Regierungsrat für deren Bewilligung abschliessend zuständig (Art. 37a Abs. 4 WBG).
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 35 Abs. 2 FHG und Art. 29 FHaV). Preisbasis 2. Quartal 2024; Produktionskostenindex Fluss- und Bachverbau des SBV.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahre
Verpflichtungskredit (Objektkredit) gemäss Art. 32 FHG.
Produktgruppen Infrastrukturen (BVD) Natur (WEU)
Programm und Programmziel Bund Revitalisierungen, PZ 2: Revitalisierungsprojekt, LI 2.1: Grundbeitrag, LI 2.3.a: grosser Nutzen für N+L
Voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Budget 2024 enthalten und im Finanzplan 2025 eingestellt sind:
Konto Budgetrubrik Rechnungsjahr Betrag 4960 363200000 Tiefbauamt, Betriebsbeiträge an 2024 CHF 700 000 Gemeinden Wasserbau 2025 CHF 1 065 400 15512 363200000 Renaturierungsfonds 2024 CHF 302 640 Total CHF 2 068 040
Der Bundesbeitrag von CHF 1 387 100 wird über das Konto 463000000, Budgetrubrik Tiefbauamt, Betriebsbeiträge Bund Wasserbau vereinnahmt.
5. Begründung
Die Emme ist bei der Aeschau an der Gemeindegrenze Eggiwil – Signau stark kanalisiert und ökologisch verarmt. Es hat keine Kiesbänke und die Emme ist wegen der hohen Schwellen nicht fischgängig. Beidseits lassen wichtige Infrastrukturen wie die Kantonsstrasse und eine grosse Grundwasserschutzzone keine Aufweitung zu.
Daher soll der Emmeabschnitt mit Massahmen im Flussbett ökologisch aufwertet werden. Das Projekt sieht den teilweisen Abbruch der bestehenden Schwellen und den Bau von mehreren Querriegeln, einer Blockrampe und einer Schneckenbuhne vor. Die Längsvernetzung wird durch den Einbau von sechs asymmetrischen Blocksteinquerriegeln und einer schneckenförmigen Buhne (Nautilusschwelle) sowie Einschnitten und Absenkungen der Überfallhöhe von bestehenden Überfällen wiederhergestellt. Die Uferbereiche in der Nähe der Querriegel werden durch Struktureinbauten geschützt. Mit stellenweisen Böschungserhöhungen entlang der Emme wird der Hochwasserschutz trotz Anhebung der Flusssohle sichergestellt.
Das TBA verlangt, gestützt auf Vorgaben des BAFU, bei sämtlichen Wasserbauprojekten Abklärunggen zum Klimawandel vorzunehmen, um möglichst sicherzustellen, dass die Massnahmen auch künftig unter Beachtung der Auswirkungen des Klimawandels ausreichen. In der Emme wird durch den Klimawandel künftig mit verstärkten Austrocknungstendenzen gerechnet. Durch die beschattete Niedrigwasserrinne und der Förderung der Kolkbildung wird bei langanhaltenden Hitzeperioden im Sommer einer starken Erwärmung des Wassers und der damit einhergehenden Austrocknung des Flussbetts entgegengewirkt. Im Bereich der Mündungen von zwei Nebengewässern dienen Querriegel der Schaffung einer durchgängigen Kiessohle. Dadurch können weitere Fischhabitate geschaffen und die Fischdurchgängigkeit wiederhergestellt werden.
Es handelt sich um ein Revitalisierungsprojekt. Der Kantonsbeitrag Wasserbau (inkl. Bundesbeitrag an Kanton) gemäss Ziffer 3 setzt sich wie folgt zusammen: Grundbeitrag 50 %, grosser Nutzen für Natur und Landschaft 20 %.
6. Beitragszusicherung
Der Regierungsrat bewilligt den Kredit und beauftragt die Bau- und Verkehrsdirektion, den Kantonsbeitrag an die Schwellenkorporation Signau mit Verfügung zuzusichern.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion