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Gemeinde Kandersteg, Hochwasserschutz, Oeschibach und Kander, Kantonsbeitrag mit Beitragssatzerhöhung. Verpflichtungskredit (Zusatzkredit)

2022.BVD.7197 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 26 juin 2024

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2022-bvd-7197/de/gemeinde-kandersteg-hochwasserschutz-oeschibach-und-kander-kantonsbeitrag-mit-beitragssatzerhohung-verpflichtungskredit-zusatzkredit

Consulté le 5 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
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Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2022.BVD.7197

Gemeinde Kandersteg, Hochwasserschutz, Oeschibach und Kander, Kantonsbeitrag mit Beitragssatzerhöhung. Verpflichtungskredit (Zusatzkredit)

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 666/2024 Datum RR-Sitzung: 26. Juni 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2022.BVD.7197 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Gemeinde Kandersteg, Hochwasserschutz, Oeschibach und Kander, Kantonsbeitrag mit Beitragssatzerhöhung; Verpflichtungskredit (Zusatzkredit)

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit RRB 1028/2021 hat der Regierungsrat einen Kantonsbeitrag von CHF 5.7 Mio. an die Schwellenkorporation Kandersteg für Notarbeiten zum Schutz von Kandersteg vor Murgängen und Hochwasser am Oeschibach und an der Kander bewilligt. Bei der Ausführung der Arbeiten entstehen Mehraufwände, die einen Zusatzkredit von CHF 783 000 für einen zusätzlichen Kantonsbeitrag an die Schwellenkorporation nötig machen.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100), Art. 1, 3 und 6 ff. ‒ Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29 ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 2 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ RRB 1028/2021 vom 1. September 2021

3. Kosten, massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Gesamtkosten wasserbauliche Massnahmen inkl. Mehrkosten CHF 11 186 000 ./. nicht beitragsberechtigte Kosten (Werke Dritter, Gebühren) – CHF 36 000 Beitragsberechtigte Kosten wasserbauliche Massnahmen CHF 11 150 000 Ordentlicher Kantonsbeitrag Wasserbau 25 % CHF 2 787 500 Beitragssatzerhöhung 33 % gemäss Art. 37a Abs. 7 WBG und RRB 1011/2021 CHF 3 679 500 Total Kantonsbeitrag Wasserbau 58 %, max. CHF 6 467 000 ./. mit RRB 1028/2021 bewilligter Kredit – CHF 5 684 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 36 FHG CHF 783 000 / Zu bewilligender Zusatzkredit

Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 35 Abs. 2 FHG, Art. 29 FHaV). Preisbasis 1. Quartal 2024; Produktionskostenindex Fluss- und Bachverbau des SBV.

Der Bund beteiligt sich voraussichtlich mit 35 % an den beitragsberechtigten Kosten. Der Bund sichert seinen Beitrag im Rahmen eines Einzelprojekts separat zu.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahre

Produktgruppe Infrastrukturen Programm und Programmziel Schutzbauten Wasser, Einzelprojekt

Es handelt sich um einen Zusatzkredit gemäss Art. 35 FHG. Die Ablösung erfolgt voraussichtlich mit folgenden Zahlungen, die im Budget 2024 enthalten und im Finanzplan 2025–2027 eingestellt sind:

Konto Budgetrubrik Rechnungsjahr Betrag 4960 562000000 Tiefbauamt, Investitionsbeiträge an bisher CHF 4 666 000 Gemeinden Wasserbau 2024 CHF 600 000 2025 CHF 300 000 2026 CHF 150 000 2027 CHF 55 000 4960 363200000 Gemeinden Wasserbau 2024 CHF 696 000 Total CHF 6 467 000

5. Angaben zu den Investitionen

5.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 5 771 000 5 771 000 0 0

5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total bisher 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 5.771 4.666 0.600 0.300 0.150 0.055 0.000 In der GKIP 2024 eingestellt

Das Projekt ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung Bestandteil der Position «Beiträge an Hochwasserschutzprojekte der Gemeinden».

5.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung

Investitionsbeiträge an Gemeinden Wasserbau 5 771 000 50 115 420

6. Begründung

Am «Spitze Stei» werden weiterhin aussergewöhnlich starke Bewegungen des Felsmassivs festgestellt. Der Fels ist wegen der anhaltenden Erwärmung und des auftauenden Permafrosts bereits in labilem Zustand und es sind in absehbarer Zeit grössere Felsabbrüche zu erwarten. Es muss damit gerechnet werden, dass Felssturzmaterial und nachfolgende Murgänge und Hochwasser bis ins bewohnte Dorfgebiet von Kandersteg gelangen können. Der Oeschibach könnte ausufern und Personen und Infrastruktur gefährden. Bis in den Vorfluter transportiertes Material könnte auch zu Ausuferungen der Kander und zu Überflutungen des angrenzenden Siedlungsgebietes führen. Bei sehr grossen Felsstürzen sind grosse Landschaftsveränderungen entlang des Oeschibachs und der Kander zu erwarten.

Mit RRB 1028/2021 hat der Regierungsrat einen Kantonsbeitrag von CHF 5.7 Mio. an die Schwellenkorporation Kandersteg für Notarbeiten zum Schutz von Kandersteg vor Murgängen und Hochwasser am Oeschibach und an der Kander bewilligt. Wegen der drängenden Zeit gingen dem Kredit nicht wie üblich vertiefte Planungsarbeiten voraus und die Kreditsumme beruhte auf groben Schätzungen. Bei der Ausführung der Massnahmen entstehen daher die folgenden Mehrkosten, die seinerzeit nicht absehbar waren. Dafür beantragt die Schwellenkorporation einen zusätzlichen Kantonsbeitrag.

Die Mehrkosten begründet die Schwellenkorporation wie folgt:

‒ Die beiden Schutzdämme Oeschiwald und Zilfuri müssen höher und massiver ausgestaltet werden, um einen besseren Schutz zu gewährleisten. ‒ Am Murgangrückhaltenetz sind massivere Sicherungsmassnahmen nötig. ‒ Der Bau des Abflusskorridors im Dorf Kandersteg ist aufwändiger als seinerzeit vorgesehen. ‒ Notwendige ökologische Ersatzmassnahmen und -aufforstungen werden sinnvollerweise im Rahmen der laufenden Notarbeiten ausgeführt.

Die Arbeiten wurden von Beginn an eng durch das Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I und das Bundesamt für Umwelt, Abteilung Gefahrenprävention, Sektion Hochwasserschutz begleitet. Die wasserbaulichen Massnahmen sind koordiniert mit der Überwachung der Sturzprozesse am «Spitze Stei».

Der zusätzliche Kantonsbeitrag Wasserbau enthält eine Beitragssatzerhöhung um 33 % gemäss Art. 37a Abs. 7 WBG und Regierungsratsbeschluss vom 25. August 2021 (2021.BVD.3302).

Der Regierungsrat bewilligt den zusätzlichen Kantonsbeitrag und beauftragt die Bau- und Verkehrsdirektion, die Beitragszusicherung zu verfügen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion