2023.DIJ.1637
Zusammenschluss der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Rapperswil und Wengi zur Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Rapperswil-Wengi. Genehmigung
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1026/2024 Datum RR-Sitzung: 23. Oktober 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2023.DIJ.1637 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Zusammenschluss der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Rapperswil und Wengi zur Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Rapperswil-Wengi / Genehmigung
Der Regierungsrat des Kantons Bern
Gestützt auf Artikel 108 Absatz 2 der Verfassung des Kantons Bern (BSG 101.1) sowie Artikel 4h Absätze 1 und 2 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (BSG 170.11),
auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz,
Dispositiv
beschliesst:
1. Dem von den Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Rapperswil und Wengi beantragten Zusammenschluss zur Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Rapperswil-Wengi auf den 1. Januar 2025 wird zugestimmt und der Fusionsvertrag vom 16. September 2024 wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist durch die Direktion für Inneres und Justiz zu eröffnen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber