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Nutzungsvereinbarung Sporthallen und Sportanlagen vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2032 mit der Stadt Bern und der SpoHaWE AG Bern. Ausgabenbewilligung. Objektkredit 2023–2032

2024.BKD.3132 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 13 nov. 2024

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-bkd-3132/de/nutzungsvereinbarung-sporthallen-und-sportanlagen-vom-01-januar-2023-bis-31-dezember-2032-mit-der-stadt-bern-und-der-spohawe-ag-bern-ausgabenbewilligung-objektkredit-2023-2032

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
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Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.BKD.3132

Nutzungsvereinbarung Sporthallen und Sportanlagen vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2032 mit der Stadt Bern und der SpoHaWE AG Bern. Ausgabenbewilligung. Objektkredit 2023–2032

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1132/2024 Datum RR-Sitzung: 13. November 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2024.BKD.3132 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Nutzungsvereinbarung Sporthallen und Sportanlagen vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2032 mit der Stadt Bern und der SpoHaWE AG Bern; Ausgabenbewilligung; Objektkredit 2023-2032

Erwägungen

1. Gegenstand

Die gibb Berufsfachschule Bern ist die grösste Berufsfachschule (BFS) des Kantons Bern und bildet rund 6'800 Lernende in mehr als 60 gewerblich-industriellen Berufen aus. Mit der Sporthalle Viktoria steht der gibb für den obligatorischen und gesetzlich vorgegebenen Sportunterricht lediglich eine kantonale Sporthalle zur Verfügung. Um den wöchentlichen Sportunterricht von 1 bis 2 Lektionen pro Klasse der dualen Berufsbildung sicherstellen zu können, ist die gibb auch auf die Nutzung von Sporthallen der Stadt Bern sowie der SpoHaWe AG Bern angewiesen.

Die Nutzung der Sporthallen der Stadt Bern basiert auf den folgenden Grundlagen:

– Die Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) der Stadt Bern, vertreten durch das Sportamt, ist Mieterin der Sporthallen und -anlagen der Berner Volksschulen, welche sich im Eigentum der Stadtbauten Bern befinden. Bei der Kantonalisierung der BFS im Jahr 2001 hatte die BSS mit der ERZ (bzw. den einzelnen BFS) vereinbart, dass den kantonalen BFS die Sporthallen weiterhin zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, sofern sie nicht durch die Volksschulen belegt sind.

– Die Vertragsvereinbarungen wurden im Jahr 2008 erneuert und in Nutzungsvereinbarungen für jede Sporthalle bzw. Sportanlage festgehalten. Die Vereinbarungen wurden vom Sportamt der Stadt Bern (Nutzungsgeberin) und der gibb, Berufsfachschule Bern, vormals GIBB Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule Bern (Nutzungsnehmerin) unterzeichnet. Die Nutzungsvereinbarungen wurden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten.

Die Vereinbarungen umfassen folgende Sporthallen der Stadt Bern:

Sporthalle Wankdorf (Sporthallen 1, 2, 3) Sporthalle Sek. Wankdorf (Sporthallen 1, 2) Sporthallen Steigerhubel (Sporthallen 1, 2, 3) Sporthallen Tscharnergut (Sporthallen 1, 2) Sporthallen Schwabgut (Sporthallen 1, 2) Sporthalle Spitalacker Sporthalle Altenberg

Sporthalle Eigerplatz

  • Nutzungsvereinbarungen vom 26.06.2008

  • Verfügbarkeit 38 Wochen pro Jahr (während der ordentlichen Schulzeit), täglich während 10 Stunden von 07.30 bis 17.30 Uhr. Massgebend für die Verrechnung sind die Anzahl belegter Stunden gemäss Stundenplan.

  • Die Nutzung wird halbjährlich in Rechnung gestellt. Verrechnet werden ein Flächenpreis von Fr. 400.00 pro m2 für die Sporthallenfläche und Fr. 200.00 pro m2 für die Geräteraumfläche sowie eine Nebenkostenpauschale von Fr. 160.00 pro m2.

  • Die Preisberechnungen sind indexiert und basieren auf einem Indexstand von 105,0 Punkten per 01.01.2006.

  • Die Nutzung von allenfalls vorhandenen Aussenanlagen sowie der Garderoben und Duschanlagen sind im Preis enthalten.

Sporthalle Bodenweid Sporthalle Wylergut

  • Nutzungsvereinbarungen vom 22.12.2008

  • Verfügbarkeit 38 Wochen pro Jahr (während der ordentlichen Schulzeit), täglich während 10 Stunden von 07.30 bis 17.30 Uhr. Massgebend für die Verrechnung sind die Anzahl belegter Stunden gemäss Stundenplan.

  • Die Nutzung wird halbjährlich in Rechnung gestellt. Verrechnet werden ein Flächenpreis von Fr. 400.00 pro m2 für die Sporthallenfläche und Fr. 200.00 pro m2 für die Geräteraumfläche sowie eine Nebenkostenpauschale von Fr. 160.00 pro m2.

  • Die Preisberechnungen sind indexiert und basieren auf einem Indexstand von 105,0 Punkten per 01.01.2006.

  • Die Nutzung von allenfalls vorhandenen Aussenanlagen sowie der Garderoben und Duschanlagen sind im Preis enthalten.

Die Nutzung der Sporthalle Weissenstein basiert auf folgenden Grundlagen:

– Die Nutzungsvereinbarung wurde im Jahr 2014 zwischen der SpoHaWe AG (Nutzungsgeberin) und der gibb, Berufsfachschule Bern, vormals GIBB Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule Bern (Nutzungsnehmerin), unterzeichnet. Die Nutzungsdauer wurde ab 1. August 2014 für eine feste Mindestdauer von 5 Jahren abgeschlossen. Erfolgt während dieser Zeit keine Kündigung, verlängert sich die Nutzungsvereinbarung auf unbestimmte Zeit, mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten per Stichtag 31. Juli.

Sporthalle Weissenstein

  • Nutzungsvereinbarungen vom 04.03.2014

  • Verfügbarkeit 38 Wochen pro Jahr (während der ordentlichen Schulzeit), täglich von Montag bis Freitag, von 07.00 bis 17.30 Uhr.

  • Die Nutzung wird halbjährlich in Rechnung gestellt. Die Entschädigung beträgt pauschal Fr. 250'000.00 und ist nicht indexiert. Die Sporthalle ist aktuell mit 48 Wochenlektionen ausgelastet, was Kosten pro Lektion von Fr. 137.06 entspricht.

  • Die Nutzung von Garderoben und Duschanlagen sind im Preis enthalten.

Nutzungskosten in CHF

Sporthalle 2019 2020 2021 2022 2023 Wankdorf 1, 2, 3 461'282.90 461'659.70 461'659.70 481'939.10 495'858.15 Sek. Wankdorf 1, 2 0 0 0 0 0 Steigerhubel 1, 2, 3 97'616.80 110'156.95 120'285.30 110’129.70 87'854.25 Tscharnergut 24'249.40 30'054.80 31'022.40 30'193.05 14'543.65 Schwabgut 12'041.20 4'608.45 2'768.95 9'109.50 7'725.05 Spitalacker 0 5'943.70 4'465.30 7'468.05 Altenberg 30’289.00 29'533.30 29'533.30 20'086.70 10'610.10 Eigerplatz 0 0 0 0 0 Bodenweid 0 0 0 0 11'513.30 Wylergut 0 0 0 0 0 Weissenstein 250'000.00 250'000.00 250'000.00 250'000.00 250'000.00 Total 875'479.30 886'013.20 901'213.35 905’923.35 885'572.55

Die Schwankungen der Beträge in den verschiedenen Jahren hängen von den effektiv abgehaltenen Sportlektionen und den Verfügbarkeiten der jeweiligen Hallen ab (Ausnahmen Sporthalle Weissenstein). Die gibb ist auf die Nutzung dieser Sporthallen angewiesen, insbesondere auch deshalb, da aktuell für rund 30% der Lernenden keine Sporthallen zur Verfügung stehen und das Sportobligatorim dadurch gar nicht erfüllt werden kann.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (SpoFöG; SR 415.0), Artikel 12 ‒ Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung vom 23. Mai 2012 (SpoFöV; SR 415.01), Artikel 49 Absatz 3, Artikel 51 und Artikel 52 ‒ Mittelschulgesetz vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12), Artikel 59 und Artikel 64 Absatz 1 ‒ Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung vom 14. Juni 2005 (BerG; BSG 435.11), Artikel 38 und Artikel 51 Absatz 1 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Artikel 28, Artikel 30, Artikel 32, Artikel 33, Artikel 35 Absatz 2 Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Artikel 25, Artikel 27, Artikel 29

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Es handelt sich um eine wiederkehrende und neue Ausgabe (Artikel 28 und Artikel 30 Absatz 1 FHG). Die Ausgabe ist zur abschliessenden Bewilligung an den Regierungsrat delegiert (Artikel 64 Absatz 1 MiSG sowie Artikel 51 Absatz 1 BerG).

4. Massgebende Kreditsumme

Laut Bundesamt für Statistik (BFS) «Bildungssystem: Szenarien 2022-2031» vom 22.12.2022 wird ein Anstieg der Anzahl Lernenden ab 2022 – 2031 von rund 9.9% prognostiziert. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung der Anzahl Lernenden ist somit keine Reserve mitberücksichtigt worden.

Rechnungsjahr Massgebende Kreditsumme (CHF / max. Kostendach) 2023 885'572.55 2024 920'000.00 2025 920'000.00 2026 920'000.00 2027 920'000.00 2028 920'000.00 2029 920'000.00 2029 920'000.00 2030 920'000.00 2031 920'000.00 2032 920'000.00

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Kreditart: Verpflichtungskredit in Form eines Objektkredits (Artikel 33 FHG).

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss genehmigt (Artikel 35 Abs. 2 FHG und Artikel 29 FHaV)

Rechnungsjahr: 2023-2032 Betrag: CHF 920'000 pro Jahr Buchungskreis: 4800 Bildungs- und Kulturdirektion Segment: 4813 MBA

Produktgruppe: 4481300000 Mittelschulen und Berufsbildung Produkte Produkt: 4821200100 Berufsbildung Kostenart: 316000000 Miete + Pacht Liegenschaften Profit-Center: 4813251010 Nebenbetriebe; gibb CO-Innenauftrag: 482120910021 Gebäude; gibb

Die Ausgaben sind im Budget 2023 und 2024 und im Finanzplan 2025 bis 2028 enthalten.

6. Begründung

Die oben aufgeführten Zahlungstranchen sind als Kostendach zu verstehen. Die Auszahlung erfolgt aufgrund der Abrechnung der effektiven Sporthallennutzung.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion