2024.BVD.1787
Gemeinden Wiler bei Utzenstorf und Utzenstorf, Kantonsstrasse 1447 Utzenstorf–Wiler–Gerlafingen, Strassenzug Frechterstrasse–Rötiweg, Neubau Radweg Wiler-Utzenstorf, SAP-Nr. 440.20435. Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025, GRB vom 8. September 2021
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 668/2024 Datum RR-Sitzung: 26. Juni 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.1787 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinden Wiler bei Utzenstorf und Utzenstorf, Kantonsstrasse 1447 Utzenstorf – Wiler – Gerlafingen, Strassenzug Frechterstrasse–Rötiweg, Neubau Radweg Wiler-Utzenstorf, SAP-Nr. 440.20435; Ausführungsbeschluss zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025, GRB vom 8. September 2021
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 779 000 (Gesamtkosten von CHF 849 000 abzüglich bewilligte Projektierungskosten von CHF 70 000) soll der Bau eines neuen Radwegs zwischen Wiler und Utzenstorf finanziert werden und damit zwei bestehende Netzlücken im Langsamverkehr geschlossen werden.
2. Rechtsgrundlage
‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200) ‒ Strassenplan vom 29. April 2024
3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die aus dem Investitionsrahmenkredit 2022–2025 finanziert werden. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.
4. Massgebende Kreditsumme
Preisbasis 25. April 2024; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.
Gesamtkosten CHF 849 000 ./. zugesicherte Beiträge Dritter CHF 0
Kosten zulasten Kanton CHF 849 000
./. am 10. Juli 2023 vom TBA bewilligte Projektierungskosten – CHF 70 000 Total zu bewilligende Ausgaben CHF 779 000
Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: ‒ Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 0 ‒ Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG CHF 849 000 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 849 000 (gemäss Art. 34 FHaV
Das Vorhaben ist im Strassennetzplan 2022–2037 nicht vorgesehen. Die Gesamtkosten liegen jedoch unter CHF 2 Mio. und können daher ohnehin aus dem IRK Strasse finanziert werden.
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).
5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025
Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand 21. Mai 2024 )* – CHF 78 063 999 noch offene Kreditsumme CHF 201 936 000 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 779 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 201 157 000
* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss
Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.
6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Infrastrukturen
Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:
Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen 2023 CHF 34 000 2024 CHF 685 000 2025 CHF 130 000 Total CHF 849 000
7. Angaben zu den Investitionen
7.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 849 000 849 000
7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2023 2024 2025 2026 2027 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 0.849 0.034 0.685 0.130 In der GKIP 2024 eingestellt
Das Projekt ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvorhaben Neu- und Ausbau Kantonsstrassen» aufgeführt.
7.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Ober- und Unterbau Kantonsstrasse 653 000 40 16 325
Deckbelag Kantonsstrasse 196 000 12 16 334
Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.
7.4 Weitere Folgekosten
Die Investition verursacht Betriebskosten für den Unterhalt des Radwegs in der Höhe von CHF 4 600 pro Jahr. Diese Folgekosten zu Lasten der Erfolgsrechnung sind in der Finanzplanung eingestellt.
8. Begründung
Die BLS Netz AG plant im Sommer 2024 eine Fahrbahnerneuerung des Geleises im Abschnitt zwischen Wiler und Utzenstorf. Dazu soll auf der Ostseite des Bahntrasses eine Baupiste erstellt werden. An gleicher Lage ist gemäss Kantonalem Sachplan Veloverkehr ein Radweg geplant.
Situationsplan
Der neue Radweg schliesst die Netzlücken Nr. 68 und 69 zwischen den Gemeinden Wiler und Utzenstorf. Durch die Abstimmung mit den Sanierungsarbeiten kann der Radweg kostengünstig erstellt werden, weil die Baupiste im Anschluss als Fundation für den Radweg genutzt werden kann.
Der bestehende, bereits heute teilweise als Radweg genutzte Flurweg über eine Länge von 720 m und die Neubaulänge von 240 m sollen gemäss Standards des Kantons Bern mit befestigtem Belag umgebaut werden. Der neue Radweg mit einer Breite von 3.00 m verläuft an selber Lage wie der heutige Flurweg entlang dem Geleise.
Die Gleissanierungsarbeiten starten im Juni 2024. Im Anschluss dieser Arbeiten kann der Oberbau des neuen Radwegs fertiggestellt werden. Es wird mit einer Bauzeit von zwei Monaten ab September bis Ende Oktober 2024 gerechnet.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion