2024.BVD.4066
SBB; Kantonsbeitrag an die neue Haltestelle Europaplatz Nord nach Art. 4 und 5 ÖVG / Projekt RK 2024_06
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 969/2024 Datum RR-Sitzung: 18. September 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.4066 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
SBB; Kantonsbeitrag an die neue Haltestelle Europaplatz Nord nach Art. 4 und 5 ÖVG / Projekt
Erwägungen
1. Gegenstand
Bewilligung eines Investitionsbeitrags von insgesamt CHF 3 859 000 an die neue Haltestelle Europaplatz Nord. Gemäss Art. 12 ÖVG und Art. 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 1 286 000) am Gesamtbeitrag des Kantons.
Die Nettoausgabe zulasten Kanton Bern beläuft sich auf CHF 2 573 000.
Der Beitrag an die SBB wird als à-fonds-perdu-Investitionsbeitrag geleistet.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101), Art. 58 b ‒ Bundesbeschluss vom 21. Juni 2013 über den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur (SR 742.140.1), Art. 1 Abs. 2 Bst. f ‒ Verordnung des UVEK vom 18. Januar 2011 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (BSG 762.4), Art. 4, 5, und 12 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ GRB vom 10. März 2021 «Rahmenkredit Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025», (2020.BVD.3722); verlängert bis Ende 2026 (2023.BVD.4260) ‒ RRB 1232/2016 «Richtlinie des Regierungsrates über die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von Investitionen im öffentlichen Verkehr»
3. Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe und Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit
Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG zulasten des Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2025». Gemäss Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 10. März 2021 ist der Regierungsrat zuständiges Organ nach Art. 34
Abs. 2 Bst. a FHG für die Mittelverwendung und den Vollzug des Rahmenkredits.
4. Massgebende Kreditsumme
4.1 Kostenaufstellung
Zugang zur Bahn / Hochbau CHF 1 210 000 Ingenieurbau CHF 21 360 000 Bahntechnik CHF 1 040 000 Technische Ausrüstung CHF 760 000 Honorare CHF 4 880 000 Risikozuschlag und Gemeinkosten CHF 2 060 000 Gesamtkosten CHF 31 310 0000 ./. SBB bzw. BAV – CHF 24 170 000 ./. Stadt Bern – CHF 3 570 000 Anteil Kanton Bern (brutto) CHF 3 570 000 + Vorsteuerabzugskürzungen (MWST) auf à-fonds-perdu-Beiträgen CHF 289 000 Kosten zulasten Kanton und Gemeinden CHF 3 859 000 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) – CHF 1 286 000 Zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton CHF 2 573 000
Die Kosten werden à fonds perdu finanziert, da es sich gemäss Gesuch der SBB beim Kantonsbeitrag um einen Beitrag an nicht aktivierbare Investitionen handelt. Massgebend für die Aktivierungsfähigkeit ist die Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV).
4.2 Bezug zu Budget und Finanzplan
Die Ausgabe ist im Finanzplan vorgesehen.
4.3 Folgekosten
Dem Kanton entstehen keine Folgekosten, auch nicht in Form von Abgeltungen. Die neue Haltestelle wird die BLS in der Sparte Infrastruktur aktivieren. Die Infrastruktur bestellt ausschliesslich der Bund bei der BLS und SBB, und er finanziert sie auch.
5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr
Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination
Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG, der voraussichtlich mit folgender Zahlungstranche abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:
Konto Bezeichnung Jahr
363400706 A-fonds-perdu ÖV-Investitionsbeiträge ÖV 2025 CHF 3 859 000
Total CHF 3 859 000
Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge werden über das Konto 4632000000 vereinnahmt
6. Stand des Rahmenkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2026»
Ende 2021 bewilligte Rahmenkreditsumme 2022–2025 CHF 121 000 000 Mit GRB vom 6. März 2024 bewilligter Zusatzkredit für die Verlängerung bis Ende 2026 CHF 19 000 000 Total bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 140 000 000 ./. bereits beansprucht – CHF 67 556 233 noch offene Kreditsumme (Stand am 12.07.2024) CHF 72 443 767 Investitionsbeitrag des vorliegenden Finanzierunggesuches – CHF 2 573 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 69 870 767
7. Begründung
Der Entwicklungsschwerpunkt Bern Ausserholligen zählt zu den vier Premium ESP-Standorten im Kanton Bern. Damit werden die kantonalen Ziele der Raumordnungs-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Umweltpolitik aufeinander abstimmt. Sie sind Eckpfeiler der räumlichen und wirtschaftlichen Entwicklung und sind im Richtplan Kanton Bern verbindlich festgehalten. Der Bau des neuen Campus der Berner Fachhochschulen ist zentraler Bestandteil des Entwicklungsschwerpunktes Bern Ausserholligen. Weiter soll in den nächsten 20 Jahren Ausserholligen zu einem lebendigen, durchmischten Stadtgebiet heranwachsen, das Arbeiten, Wohnen, Bildung, Gewerbe, Geschäfte, Gastronomie, Freizeit und Kultur zusammenbringt.
Zur optimalen Erschliessung des ESP Ausserholligen empfahl im Jahr 2020 der strategische Koordinationsausschuss Knoten Bern (SKA) basierend auf dem Gesamtverkehrskonzept die Verschiebung der heutigen BLS-Haltestelle «Stöckacker» in Richtung Osten. In der Folge wurde das Teilprojekt «Haltestelle Europaplatz Nord» in das Projekt «Ausbauschritt 2025 Bern West, Leistungssteigerung aufgenommen. Die Leistungssteigerung Bern West wird somit im Auftrag des Bundes geplant. Mit den Ausbauten schafft die SBB mehr Kapazität für den Bahnverkehr in der Schweiz und insbesondere im Raum Bern.
Das Projekt umfasst den Bau einer neuen Haltestelle «Europaplatz Nord», die Strassenunterführung Stöckackerstrasse und der Teilrückbau der alten Haltestelle «Stöckacker».
Die SBB ist zuständig für den Bau der neuen BLS-Haltestelle, weil sie im Perimeter ihres Ausbauprojekts «AS 25 Bern West Leistungssteigerung» liegt und die Realisierung gleichzeitig erfolgen muss. Damit wird eine optimale Koordination sichergestellt und es können Synergien genutzt werden. Nach der Fertigstellung und der Bauabnahme werden die SBB die neue Haltestelle an die BLS, als Besitzerin der Strecke Bern-Neuenburg übergeben. Die BLS wird die aktivierbaren Kosten zu 100 % als Anlage der BLS aktivieren.
Die Verschiebung der Haltestelle wird im Rahmen des Projektes «Bern West: Leistungssteigerung» des STEP-Ausbauschrittes 2025 des Bundes realisiert. Die Finanzierung der Verschiebung der Haltestelle Stöckacker ist jedoch nicht Bestandteil des entsprechenden Bundesbeschlusses, da sie erst später eingegeben wurde. Deshalb erfolgt die Finanzierung als zusätzliche Massnahmen gemäss Art. 58b EBG. Werden Massnahmen wie vorliegend nachträglich in das strategische Entwicklungsprogramm aufgenommen werden diese zwar im Rahmen des Programms koordiniert umgesetzt aber vom Bund nicht finanziert.
ÖV-Erschliessung Gebiet ESP Ausserholligen
Vor diesem Hintergrund sind Beiträge der Stadt Bern und des Kantons unabdingbar. Der Kanton Bern beteiligt sich gestützt auf Art. 4 Abs. 1 ÖVG an der Verschiebung bzw. an der Realisierung der neuen Haltestelle aufgrund des übergeordneten Interesses zur optimalen Erschliessung des ESP Premium Standortes und des neuen Campus der Berner Fachhochschule in unmittelbarer Nähe der neuen Haltestelle.
Verschiedene Projekte der Stadt Bern im Entwicklungsschwerpunkt Europaplatz sind als Gemeindemassnahmen im Rahmen des Agglomerationsprogramms Bern der vierten Generation aufgeführt. Die Stadt Bern wird voraussichtlich einen Bundesbeitrag von 40 % der beitragsberechtigten Kosten und einen Kantonsbeitrag gemäss Art. 62 SG von 35 % der Restkosten erhalten. Die Beitragsgesuche der Stadt Bern liegen noch nicht vor. Kantonsbeiträge an den ESP werden zum gegebenen Zeitpunkt separat durch die BVD bewilligt.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion