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Kantonsbeitrag gemäss Art. 4 und 5 ÖVG an Bernmobil für die Elektrifizierung und Umstellung der Linie 10 nach Köniz auf Doppelgelenktrolleybusse (Projekt RK 2025_01) und Kosten Strassenbau. Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2022–2026 für den öffentlichen Verkehr und zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025

2024.BVD.4426 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 2 juil. 2025

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-bvd-4426/de/kantonsbeitrag-gemass-art-4-und-5-ovg-an-bernmobil-fur-die-elektrifizierung-und-umstellung-der-linie-10-nach-koniz-auf-doppelgelenktrolleybusse-projekt-rk-2025-01-und-kosten-strassenbau-ausfuhrungsbeschluss-zum-rahmenkredit-2022-2026-fur-den-offentlichen-verkehr-und-zum-investitionsrahmenkredit-strasse-2022-2025

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.BVD.4426

Kantonsbeitrag gemäss Art. 4 und 5 ÖVG an Bernmobil für die Elektrifizierung und Umstellung der Linie 10 nach Köniz auf Doppelgelenktrolleybusse (Projekt RK 2025_01) und Kosten Strassenbau. Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2022–2026 für den öffentlichen Verkehr und zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 748/2025 Datum RR-Sitzung: 2. Juli 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.4426 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kantonsbeitrag gemäss Art. 4 und 5 ÖVG an Bernmobil für die Elektrifizierung und Umstellung der Linie 10 nach Köniz auf Doppelgelenktrolleybusse (Projekt RK 2025_01) und Kosten Strassenbau (SAP 420.20326); Ausführungsbeschluss zum Rahmenkredit 2022-2026 für den öffentlichen Verkehr und zum Investitionsrahmenkredit Strasse 2022-2025

Erwägungen

1. Gegenstand

Der Kanton leistet einen Beitrag von CHF 23 253 000 an Bernmobil für die Kapazitätserhöhung durch die Umstellung auf Doppelgelenktrolleybusse und Elektrifizierung der Linie 10 Bern-Köniz. Am Kantonsbeitrag an Bernmobil beteiligen sich die bernischen Gemeinden gemäss Art. 12 ÖVG und Art. 29 FILAG mit einem Drittel (CHF 7 751 000). Die zu bewilligende Ausgabe für den ÖV-Anteil zulasten Kanton Bern beträgt somit CHF 15 502 000.

Für den Bau für den Bau einer Buswendeanlage beim Schloss in Köniz (Kantonsstrasse) bewilligt der Regierungsrat Ausgaben von CHF 1 510 000.

Die zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton betragen somit total CHF 17 012 000.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Verordnung des UVEK vom 18. Januar 2011 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4), Art. 4, 5 und 12 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ GRB vom 10. März 2021 «Rahmenkredit Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025», (2020.BVD.3722); verlängert bis Ende 2026 (2023.BVD.4260) ‒ RRB 1232/2016 «Richtlinie des Regierungsrates über die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von Investitionen im öffentlichen Verkehr» ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200)

3. Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe und Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Der Kantonsbeitrag an Bernmobil wird aus dem Rahmenkredit für die Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2026 finanziert. Die Ausgaben für den Strassenbau werden aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025 finanziert.

Für die Ablösung der Mittel aus beiden Rahmenkrediten ist der Regierungsrat zuständig (Art. 54 SG und Ziffer 5 des Rahmenkredits 2022-2026 für Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr).

4. Massgebende Kreditsumme

4.1 Gesamtübersicht

Bernmobil: Fahrzeugbeschaffung (13 Doppelgelenktrolleybusse) CHF 23 308 000 Bernmobil: Trolleybus-Infrastruktur CHF 18 708 000 Bernmobil: Neuer Wartungsarbeitsplatz CHF 1 595 000 Gesamtkosten Teil ÖV CHF 43 611 000 Gesamtkosten Teil Strassenbau (Kantonsstrassen) CHF 1 650 000 Gesamtkosten CHF 45 261 000

4.2 Kantonsbeitrag ÖV – Elektrifizierung und Umstellung Linie 10 (Bernmobil)

Gesamtkosten ÖV zulasten Bernmobil CHF 43 611 000 ./. Eigenmittel Bernmobil – CHF 19 618 000 Investitionsbeitrag Kanton an Bernmobil CHF 23 993 000 + Vorsteuerkürzung auf kantonalen à-fonds-perdu-Beiträgen CHF 1 157 000 Gesamtkosten zulasten Kanton und Gemeinden CHF 25 150 000 ./. mit RRB 693/2022 bewilligte Ausgabe für die Planung und Projektierung (brutto) – CHF 1 897 000 Noch zu finanzierende Gesamtkosten Teil ÖV zulasten Kanton und Gemeinden CHF 23 253 000 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) – CHF 7 751 000 Zu bewilligende Ausgabe für öffentlichen Verkehr CHF 15 502 000

Der Kanton Bern leistet an die aktivierbaren Investitionen von voraussichtlich CHF 9 627 000 als bedingt rückzahlbares Darlehen. Die nicht aktivierbaren Kosten in Höhe von voraussichtlich CHF 13 626 000 werden mittels eines à-fonds-perdu Investitionsbeitrages finanziert.

4.3 Ausgaben für den Strassenbau; Neubau Wendeanlage und Anpassung Haltestellen

Kosten zulasten Kanton CHF 1 650 000 ./. mit RRB 693/2022 und Zusatzkredit 8. September 2023 bewilligte Projektierungskosten – CHF 140 000 Total zu bewilligende Ausgaben CHF 1 510 000

Das Vorhaben ist im Strassennetzplan 2022–2037 nicht aufgeführt. Da die Massnahme mit Kosten unter CHF 2 Mio. verbunden ist, kann sie gemäss Art. 53 SG aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert werden.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).

4.4 Zu bewilligende Ausgaben Kanton und massgebende Summen

Preisbasis Oktober 2023; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.

Zu bewilligende Ausgabe für den öffentlichen Verkehr (netto) CHF 15 502 000

Mit RRB 693/2022 bereits bewilligte Projektierungskosten (netto) CHF 1 264 700

Für die Ausgabenkompetenz massgebende Summe für den ÖV-Beitrag (netto) CHF 16 766 700

Zu bewilligende Ausgabe Strassenbau CHF 1 510 000

Mit RRB 693/2022 und Zusatzkredit 8. September 2023 bewilligte Projektierungskosten Strasse CHF 140 000

Für die Ausgabenkompetenz massgebende Summe Strassenbau CHF 1 650 000

In analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 1 FHaV werden die Ausgaben separat ausgewiesen, weil sie aus verschiedenen Rahmenkrediten abgelöst werden. Vorliegend sind beide Ablösesummen in der Ausgabenkompetenz des Regierungsrats.

Teuerungsbedingte Mehrkosten gegenüber der Preisbasis sowie allfällig höhere Vorsteuerabzugskürzungen auf den à-fonds-perdu-Investitionsbeiträgen aufgrund Anpassungen bei der MWST werden mit diesem Beschluss bewilligt.

4.5 Bundesbeitrag aus Agglomerationsprogramm

Die Elektrifizierung der Linie 10 ist eine Massnahme des Agglomerationsprogramms 1. Generation (ARE–Code 351.014) und wird vom Bund mitfinanziert. Der Bund wird sich voraussichtlich mit 35 % an den anrechenbaren Kosten beteiligen. Der Bundesbeitrag ist noch nicht zugesichert und in der Kostenberechnung deshalb nicht berücksichtigt.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

5.1 Anteil öffentlicher Verkehr (AÖV)

Produktgruppen: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination und Infrastrukturen

Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:

Konto Bezeichnung Jahr

363400706 A-fonds-perdu ÖV-Investitionsbeiträge 2025 CHF 11 693 000

564000000 Bedingt rückzahlbare Investitionsbeiträge öffentliche Unternehmen 2025 CHF 8 603 000

363400706 A-fonds-perdu ÖV-Investitionsbeiträge 2026 CHF 1 933 000

564000000 Bedingt rückzahlbare Investitionsbeiträge öffentliche Unternehmen 2026 CHF 1 024 000

Total CHF 23 253 000

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die Gemeindebeiträge werden über das Konto 463200701 und 632000000 vereinnahmt.

5.2 Anteil Strasse (TBA)

Produktgruppe: Infrastrukturen

Konto Bezeichnung Jahr

5010 000 000 Bau von Kantonsstrassen bisher CHF 140 000

2025 CHF 200 000

2026 CHF 1 310 000

Total CHF 1 650 000

6. Stand der Rahmenkredite

6.1 Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2026

Mit GRB vom 10. März 2021 bewilligte Rahmenkreditsumme 2022–2025 CHF 121 000 000 Mit GRB vom 6. März 2024 bewilligter Zusatzkredit für die Verlängerung bis Ende 2026 CHF 19 000 000 Total bewilligte Rahmenkreditsumme ÖV-Investitionsbeiträge 2022-2026 CHF 140 000 000 ./. bereits verpflichtet CHF 76 700 733 Noch verfügbare Kreditsumme (Stand 25. März 2025) CHF 63 299 267 ./. Investitionsbeitrag gemäss vorliegendem Beschluss CHF 15 502 000 Stand Rahmenkredit ÖV 2022-2026 neu CHF 47 797 267

6.2 Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025

Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand 7. Mai 2025)* – CHF 96 066 755 noch offene Kreditsumme CHF 183 933 245 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 1 650 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 182 283 245

* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss Ziffer 5

des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.

7. Angaben zu den Investitionen

7.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % Teil ÖV 9 627 000 9 627 000 Teil Strasse 1 650 000 1 650 000

7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total 2024 2025 2026 2027 Folgejahre

Nettoinvestitionen ÖV aktuell 6.3 5.7 0.6

In der GKIP 2025 ÖV eingestellt 7.2 7.2 Nettoinvestitionen Strasse aktuell 1.65 0.14 0.2 1.31

In der GKIP 2025 Strasse eingestellt

Die Investitionen für den ÖV (Anteil bedingt rückzahlbare Darlehen) sind im Sammelvorhaben Ortsverkehr und weitere Projekte eingestellt.

Die Investitionen für die Kantonsstrasse sind im Sammelvorhaben Neu- und Ausbau Kantonsstrassen eingestellt.

7.3 Jährlicher Abschreibungsaufwand Kanton (über die gesamte Nutzungsdauer)

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung Eigene Investitionsbeiträge an öffentliche 9 627 000 20 Jahre 481 350 Unternehmungen (bedingt rückzahlbar) Oberbau Unterbau KS 1 650 000 40 Jahre 41 250

Die zu ersetzenden Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.

7.4 Weitere Folgekosten

Bei Bernmobil entstehen für die grösseren Doppelgelenktrolleybusse und die Fahrleitungsinfrastruktur jährliche Mehrkosten von voraussichtlich rund CHF 1.8 Mio. gegenüber dem heutigen Betrieb der Linie mit Diesel-Gelenkbussen der gesamten ÖV-Investitionen. Die Abgeltung dieser zusätzlichen Kosten zulasten Bernmobil wird im Rahmen des ÖV-Bestellverfahrens geregelt.

8. Begründung

Das ehemalige Projekt «Tram Region Bern (TRB)» sah die Umstellung der gesamten Buslinie 10 von Köniz über Bern nach Ostermundigen auf eine Tramverbindung vor. Nach der Ablehnung des Tramprojekts hat die zuständige Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) zusammen mit dem AÖV das zukünftige ÖV-Angebot auf dem Linienabschnitt Bern – Köniz auf ausreichende Kapazitäten in 20 Jahren hin überprüft. Der heutige Busbetrieb in den Hauptverkehrszeiten mit dieselbetriebenen Bussen im 2.5- Minuten-Takt ist betrieblich sehr kritisch. Auch nur eine kurze Verspätung führt innert kurzer Zeit zu einer Paketbildung von mehreren Bussen. Eine weitere Verdichtung ist betrieblich nicht möglich. Zudem wird die Nachfrage aufgrund der Siedlungsentwicklung von Köniz längerfristig weiter zunehmen. Um den Fahrplan zu stabilisieren, müssen Busse mit einer höheren Personenkapazität eingesetzt werden.

Die Regionalkonferenz Bern Mittelland hat in einer Studie geprüft, wie ein nachfragegerechtes Angebot mittelfristig sichergestellt werden kann. Die Studie hat ergeben, dass die Umstellung auf Doppelgelenkbusse mit teilweiser Fahrleitung die wirtschaftlichste Lösung ist. Die Doppelgelenktrolleybusse werden voraussichtlich ab Sommer 2026 zwischen Bern Bahnhof und der Endhaltestelle Schliern in Köniz verkehren. Die heutige Linie 10 wird am Bahnhof Bern aufgetrennt, dies im Hinblick auf das Tram Bern - Ostermundigen, das in Zukunft den Linienast Bern Bahnhof - Ostermundigen Oberfeld abdecken wird.

Auf dem Abschnitt zwischen den Haltestellen Bern, Monbijou und Köniz, Brühlpl atz wird eine neue Trolleybus-Fahrleitungsanlage erstellt. Die Fahrleitungsmasten können grösstenteils ohne Änderungen an der bestehenden Strasseninfrastruktur errichtet werden. Für die Energieversorgung der Fahrleitung werden drei neue Gleichrichteranlagen erstellt. Für den Betrieb der Linie 10 beschafft Bernmobil 13 zusätzliche Doppelgelenktrolleybusse und errichtet einen Wartungsarbeitsplatz am Standort Garage Eigerplatz.

Da während der Hauptverkehrszeit zwischen Bern Bahnhof und Köniz Schloss zusätzliche Verdichtungskurse verkehren, muss das vorzeitige Wenden beim Schloss Köniz weiterhin gewährleistet sein. Aktuell wenden die kürzeren Gelenkbusse beim Kreisel Schloss und machen den Fahrplanausgleich an der sogenannten «Hochzeitskante», welche im Jahr 2019 erstellt wurde. Der neue Doppelgelenktrolleybus ist rund 6.5 m länger und benötigt mehr Platz, so dass dieser die «Hochzeitskante» nicht mehr anfahren kann. Daher muss eine neue Wendeanlage für den Doppelgelenktrolleybus beim Parkplatz Schloss Köniz erstellt werden.

Die Umstellung Buslinie 10 nach Köniz/Schliern ist als Massnahme im Agglomerationsprogramm Bern der 1. Generation (ARE-Code: 351.014) - seinerzeit noch als Umstellung auf Trambetrieb - vorgesehen. Die Anpassung des Projekts auf den Einsatz von Doppelgelenktrolleybussen hat das ARE am 2. März 2021 genehmigt. Der Bund wird voraussichtlich 35 % der beitragsberechtigen Kosten übernehmen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion