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Gemeinde Roggwil; Sanierung Mumenthalstrasse - Kaltenherberge; 440.20109. Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021

2024.BVD.7316 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 12 févr. 2025

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-bvd-7316/de/gemeinde-roggwil-sanierung-mumenthalstrasse-kaltenherberge-440-20109-investitionsrahmenkredit-strasse-2022-2025-grb-vom-8-september-2021

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.BVD.7316

Gemeinde Roggwil; Sanierung Mumenthalstrasse - Kaltenherberge; 440.20109. Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 129/2025 Datum RR-Sitzung: 12. Februar 2025 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.7316 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Gemeinde Roggwil; Sanierung Mumenthalstrasse - Kaltenherberge; 440.20109

Erwägungen

1. Gegenstand

Mit den zu bewilligenden Ausgaben von CHF 1°250°000 (Gesamtkosten von CHF 1°400°000 abzüglich bewilligte Projektierungskosten von CHF 150°000) soll die Kantonsstrasse Nr. 1 in Roggwil zwischen der Einmündung Langenthalstrasse und der Kaltenherberge (Landstrasse 53) saniert und für die Anbringung von Radstreifen leicht verbreitert werden.

2. Rechtsgrundlage

‒ Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11), Art. 38 ff. ‒ Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV; BSG 732.111.1), Art. 17 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Strassennetzplan 2022–2037, genehmigt mit RRB 702/2021 vom 9. Juni 2021 (2020.BVD.3739) ‒ Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025, GRB vom 8. September 2021 (2021.BVD.3200)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe / Zuständigkeit gemäss Rahmenkredit

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG, die über Rahmenkredite finanziert werden. Soweit sie für den baulichen Unterhalt anfallen, sind die Ausführungsbeschlüsse gemäss Art. 57 SG in der delegierten Ausgabenkompetenz der Bau- und Verkehrsdirektion. Gemäss Art. 54 SG ist der Regierungsrat für die Ausführungsbeschlüsse zu den Investitionsrahmenkrediten Strasse zuständig.

Praxisgemäss werden die gesamten Kosten für ein Strassenbauprojekt nur einem Rahmenkredit entnommen. Das vorliegende Projekt wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse finanziert, weil mehr als CHF 500 000 der Ausgaben Neuinvestitionen betreffen.

4. Massgebende Kreditsumme

Preisbasis Dezember 2024; Produktionskostenindex (PKI) des Schweizerischen Baumeisterverbandes - Vertragsteuerung; Schweizerischer Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik - Indexteuerung.

Gesamtkosten CHF 1°400°000 ./. zugesicherte Beiträge Dritter CHF 0 Kosten zulasten Kanton CHF 1°400°000 ./. bereits bewilligte Projektierungskosten – CHF 150°000 (Ausgabenbewilligung TBA/BVD vom 21. April 2023) Total zu bewilligende Ausgaben CHF 1°250°000

Die Kosten zulasten Kanton entfallen auf: ‒ Baulichen Unterhalt gemäss Art. 56 SG CHF 830°000 (Belagssanierung Fahrbahn und Gehweg, Böschungssanierung mit Neophytenbekämpfung) ‒ Neuinvestitionen gemäss Art. 52 SG CHF 570°000 (Verbreiterung der Fahrbahn und Böschungsstabilisierung zur Anbringung von Radstreifen) Für die Ausgabenbefugnis massgebende Ausgaben CHF 570°000 (gemäss Art. 34 und in analoger Anwendung von Art. 26 Abs. 2 FHaV)

Das Vorhaben ist im Strassennetzplan 2022–2037 vorgesehen.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit diesem Beschluss mitbewilligt (Art. 29 FHaV).

5. Stand des Investitionsrahmenkredits Strasse 2022–2025

Bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 280 000 000 bereits beansprucht (Stand 19. Dezember 2024)* – CHF 86 494 155 noch offene Kreditsumme CHF 193 505 845 Investitionsbetrag des vorliegenden Kredits – CHF 1 250 000 Stand Rahmenkredit neu CHF 192 255 845

* Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da die Mittel des Rahmenkredits laufend von verschiedenen gemäss

Ziffer 5 des Rahmenkredits zuständigen Organen abgelöst wird.

6. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Infrastrukturen

Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu Rahmenkredit gemäss Art. 34 FHG der voraussichtlich mit folgenden Zahlungen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung enthalten sind:

Konto Budgetrubrik Jahr Betrag 501000000 Tiefbauamt, Bau von Kantonsstrassen bisher CHF 100°000 2025 CHF 1°200°000 2026 CHF 100°000 Total CHF 1°400°000

7. Angaben zu den Investitionen

7.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 1°400°000 570°000 830°000 0

7.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total Vorjahre 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 1.400 0.100 1.200 0.100 - - - In der GKIP 2024 eingestellt

Das Projekt 440.20109 ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung unter der Sammelposition «Sammelvorhaben Neu- und Ausbau Kantonsstrassen» aufgeführt.

7.3 Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung

Ober-/Unterbau Kantonsstrassen 1°274°000 40 Jahre 31°850

Deckbelag Kantonsstrassen 126°000 12 Jahre 10°500

Die zu ersetzende Bauteile sind abgeschrieben und verursachen keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.

8. Begründung

Die Kantonsstrasse Nr. 1 ist eine wichtige Hauptstrasse, auf der an Werktagen rund 13 000 Fahrzeuge verkehren.

Ab dem Knoten Landstrasse/Langenthalstrasse in Richtung Roggwil/Wynau ist die Strasse sanierungsbedürftig und es fehlen über eine Strecke von rund 220 m Radstreifen.

Die Strasse soll saniert und gleichzeitig leicht verbreitert werden, damit beidseitig Radstreifen markiert werden können. Gleichzeitig werden die Böschungen saniert und die Neophyten bekämpft.

Damit wird die bestehende Velonetzlücke geschlossen und eine durchgehende Veloverbindung zwischen Langenthal und Wynau geschaffen. Ein- und ausgangs des Projektperimeters sind bereits Radstreifen vorhanden und die Strassenabschnitte sind saniert.

Ohne die vorgesehenen Massnahmen bliebe die Netzlücke für Velofahrende und der Unterhaltsbedarf an Belag und Böschungen bestehen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion