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M 088-2024 Kullmann (Thun, EDU) Kantonale Bitcoin-Strategie I: Steuern und Abgaben. Antwort des Regierungsrates

2024.RRGR.110 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 14 août 2024

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-rrgr-110/de/m-088-2024-kullmann-thun-edu-kantonale-bitcoin-strategie-i-steuern-und-abgaben-antwort-des-regierungsrates

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.RRGR.110

M 088-2024 Kullmann (Thun, EDU) Kantonale Bitcoin-Strategie I: Steuern und Abgaben. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 088-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.110

Eingereicht am: 14.03.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Kullmann (Thun, EDU) (Sprecher/in) Rashiti (Gerolfingen, SVP) Müller (Orvin, SVP) Ryser (Seftigen, GLP) Kohli (Wabern, Die Mitte) Reinhard (Thun, FDP) Amstutz (Sigriswil, SVP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 820/2024 vom 14. August 2024 Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Kantonale Bitcoin-Strategie I: Steuern und Abgaben

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, dass natürliche und juristische Personen Steuern und Abgaben mit Bitcoin begleichen können.

Begründung:

Dieser Vorstoss ist Teil einer Serie von Vorstössen aus den Reihen der überparteilichen «Parlamentarischen Gruppe Bitcoin». Die Vorstösse beabsichtigen, dass sich der Kanton Bern angesichts der enormen Veränderungen in der Finanzwelt, gerade im Hinblick auf Digitalisierung, frühzeitig zukunftsorientiert positioniert. Wir erwarten, dass Bitcoin eine zentrale Rolle im Finanzsystem der Zukunft einnehmen wird, und es sehr vorteilhaft ist, wenn der Kanton Bern mit einer innovativen Bitcoin-Strategie ein attraktiver Standort für Bitcoin-Unternehmen wird.

Bitcoin stellt die Entdeckung der digitalen Knappheit dar und ist auf 21 Millionen Franken unterteilbare Einheiten beschränkt. Mit dieser garantierten Knappheit ist Bitcoin eine sehr interessante Alternative für immer mehr Menschen, die Schutz vor Geldmengenausweitung suchen. Das Bitcoin-Netzwerk ist dezentral und funktioniert nach festen Regeln, die allgemein bekannt sind und sich der Manipulation durch einflussreiche Akteure entziehen. Kurz zusammengefasst: Bitcoin ist knappes, dezentrales und elektronisches Geld.

Seit vielen Jahrhunderten ist die Schweiz ein wichtiger Finanzplatz in der Welt. Dieser wird von

den Folgen der Digitalisierung vieler Lebensbereiche herausgefordert. Die Planbarkeit resp. Disposition der Staatsmittel würde durch eine flexible Wahlbarkeit der Währung stark erschwert.

Der Kanton Bern kennt ein «Prinzip der leeren Kassen», wonach ein möglichst kleiner Bestand an überschüssigen flüssigen Mitteln angestrebt und die Liquidität erst auf den Zeitpunkt des Bedarfs hin beschafft wird. Der Kanton tätigt aus Risikosicht keine Arbitragegeschäfte. Es ist wichtig, dass die Schweiz, und idealerweise auch der Kanton Bern, sich frühzeitig und vorausschauend in diesem Umfeld positionieren.

Seit 2021 kann man im Kanton Zug Steuern mit Bitcoin zahlen, seit Ende 2023 auch in der Stadt Lugano, die sich zum Ziel gesetzt hat, eine Bitcoin-Metropole in Europa zu werden. Wenn man Steuern und Abgaben mit Bitcoin begleichen kann, fördert dies eine zirkuläre Bitcoin-Ökonomie. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger mehr Gelegenheiten, sich schneller auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten. Da Bitcoin-Zahlungen über das Lightning-Netzwerk extrem günstig sind, wäre es eigentlich auch für viele Unternehmen interessant, wenn sie zukünftige Zahlungen in Bitcoin entgegennehmen können (wobei es inzwischen Lösungen gibt, die einen sofortigen Umtausch in CHF ermöglichen, falls ein Unternehmen keine Bitcoins in der Bilanz halten möchte). Die Akzeptanz von Zahlungen über das Bitcoin-Netzwerk bietet Unternehmen die Möglichkeit, mehr von der Gewinnmarge zu behalten, da weniger Kosten für Gebühren für Kreditkartenanbieter oder Finanzdienstleister wie Twint anfallen.

Schafft der Kanton Bern die Möglichkeit, Steuern und Abgaben in Bitcoin zu zahlen, ist dies ein deutliches Signal an innovative Unternehmen, dass sich der Kanton hier innovationsfreundlich positioniert. Gerade angesichts der ansonsten hohen Steuerbelastung ist es für den Kanton Bern wichtig, solche «low hanging fruits» nichts ausser Acht zu lassen.

Antwort des Regierungsrates

Der Vorstoss möchte erreichen, dass die Steuern und Abgaben im Kanton Bern mit Bitcoin bezahlt werden können.

Im Kanton Bern gelten die gesetzlichen Zahlungsmittel gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG; SR 941.10), die Staatswährung ist der Schweizer Franken. Der Regierungsrat sieht keinen Grund, für Bitcoin eine Ausnahme zu schaffen. Wie die Motion erwähnt, wäre das ein Signal zur Förderung von Bitcoin gegenüber anderen Währungen und Anlagearten. Die Privilegierung einzelner Anlagearten oder die Wandlung verschiedener Währungen ist keine Staatsaufgabe und noch weniger Aufgabe des Kantons Bern, zumal das Geld- und Währungswesen gemäss Bundesverfassung Sache des Bundes ist.1 Die Planbarkeit resp. Disposition der Staatsmittel würde durch eine flexible W ählbarkeit der Währung zudem stark erschwert.

Bereits heute ist indirekt die Zahlung der Steuerschuld mit Bitcoin oder anderen Anlagearten möglich: Es ist der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger überlassen, ihr Geld bspw. in Bitcoin anzulegen und zur Bezahlung der Steuern wiederum zeitnah in Schweizer Franken umzuwandeln. Auch in der im Vorstoss erwähnten Lösung vom Kanton Zug geschieht schlussendlich nichts Anderes: Die Bitcoin Suisse AG als Betreiberin der eingesetzten Zahlungslösung übernimmt – gegen eine Gebühr – das Wechselkursrisiko. Der Finanzdirektion des Kantons Zug werden anschliessend bei der «Steuerzahlung mit Bitcoin» ausschliesslich Schweizer Franken überwiesen.2

Bereits aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat die Ablehnung der Motion. Zudem sprechen seiner Ansicht nach folgende Unsicherheiten gegen ein Weiterverfolgen des Anliegens der Motion zum jetzigen Zeitpunkt:

Art. 99 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101; BV) Vgl. die offizielle Website des Kantons Zug: Steuern bezahlen mit Kryptowährungen (zg.ch)

– Ursprünglich wurde der Bitcoin als Zahlungsmittel konzipiert, mittlerweile wird er jedoch insbesondere auch als spekulatives Anlageinstrument verwendet. 3 Die flächendeckende Verbreitung als Zahlungsmittel ist zumindest zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. – Die Ausdehnung bestehender Staatsstrukturen (bspw. Geldwäschereibestimmungen, Regulierung von Finanzinstituten) auf Kryptowerten steht erst am Anfang, so zum Beispiel die Erweiterung des internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen auf Kryptowerten. 4 – Die Auswirkungen des Haltens von Kryptowerten auf die Geldmengensteuerung der Schweizerischen Nationalbank sind unsicher oder negativ. Oberstes Ziel ist die Preisstabilität, die auch im Interesse des Kantons Bern ist.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Bitcoin weist einen sehr volatilen Wert aus, der sich in den letzten Jahren wiederholt vervielfachte und dann wieder stark reduziert hat. Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen auf Kryptowerte (admin.ch)