2024.RRGR.147
P 101-2024 Tanner (Biel, SP) Den ESC in den Kanton Bern holen. Gemeinsame Antwort des Regierungsrates mit M 105-2024 und M 100-2024
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Gemeinsame Antwort des Regierungsrates zu M 100-2024, M 105-2024 und P 101-2024
Vorstoss-Nr.: 100-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.146
Eingereicht am: 16.05.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Fiechter (Oberwil im Simmental, SVP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 06.06.2024
RRB-Nr.: 818/2024 vom 14. August 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
Kein Eurovision Song Contest (ESC) 2025 im Kanton Bern!
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. sich dafür einzusetzen und im Rahmen aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Kompetenzen darauf hinzuwirken, dass der Eurovision Song Contest (ESC) im Jahr 2025 nicht im Kanton Bern stattfindet,
2. keine finanziellen Beiträge an die Organisation und Durchführung des Eurovision Song Contest (ESC) im Jahr 2025 in der Schweiz zu sprechen.
Begründung:
Philippe Mülller, Regierungspräsident des Kantons Bern (FDP), hat es richtig erkannt: Der Eurovision Song Contest (ESC) ist korrupt, im Jahr 2024 gar antisemitisch geprägt und von schlimmen Gewaltereignissen mit Polizeieinsätzen begleitet. Er sagt in einem Post auf der Online- Plattform X von Montag, 13. Mai 2024, deshalb: «ESC: Bleib’ fern von Bern!».1
Regierungsrat Müller hat recht. Der ESC ist eine queere Politveranstaltung, die leider nichts mehr mit einem reinen Musikwettbewerb zu tun hat.
Besonders im Jahr 2024, in dem der Berner Nemo Mettler – auch bekannt als nonbinäres «Nemo» – für die Schweiz den Sieg eingeholt hat, haben sich unhaltbare Zustände im Rahmen des ESC offenbart. Nachfolgend eine Auflistung, die auf diversen Medienberichten beruht:
– Die Sängerin aus Israel, Eden Golan, konnte ihr Hotelzimmer nicht verlassen. Sie musste
von der Polizei vor Judenhassern geschützt werden. Andere Wettbewerbsteilnehmende, die sonst für Toleranz und Diversität warben, gaben ihr während der Show mehr oder weniger subtil zu verstehen, sie sei unerwünscht. Ihre Auftritte waren von Pfiffen und Buhrufen begleitet, auf den Strassen von Malmö demonstrierten Tausende gegen sie und Israel.
– Mehrere Demonstranten – angeführt von der Aktivistin Greta Thunberg – die den ESC am Austragungsort Malmö, Schweden, besuchten, forderten die Deportation von Juden nach Polen.
– Während des ESC verbreiteten die Demonstranten Parolen wie «From the river to the sea, Palestine will be free», mit denen Fanatiker zur Vernichtung Israels aufrufen. Einige zertrampelten israelische Fahnen, und den ESC-Veranstaltern wurde auf Transparenten vorgeworfen, einen Genozid zu «feiern». Die israelische News-Seite «Ynetnews» berichtete, Demonstranten hätten «Schickt die Juden zurück nach Polen!» gerufen oder «Sinwar, wir werden dich nicht sterben lassen!». Yahya Sinwar ist der Anführer der Hamas in Gaza.
– Belgiens Staatsfernsehen blendete eine Protesttafel ein, als die israelische Künstlerin auftrat. Genützt hat dies wenig: Die israelische Sängerin erhielt in der Publikumswahl aus einigen Ländern die volle Punktzahl, etwa aus der Schweiz und aus Deutschland. Hätte nur das Publikum entschieden, wäre Israel auf Platz zwei gekommen – vor Nemo und allen anderen, die sich lieber in wohlfeilen Distanzierungen ergaben, als sich klar hinter ihre Mitkandidatin zu stellen.
– Das nonbinäre, antisemitische, satanistische Künstlerwesen von Irland, «Bambie Thug», das sich als «dunkle Hexe» bezeichnet, weinte vor Wut und Verachtung, als sie von der Finalqualifikation von Israel erfuhr; tanzte während des Auftritts mit einem dämonischen Wesen und war die erste Gratulantin von «Nemo». Als Gratulationsgeschenk setzte sie dem frischgebackenen ESC-Sieger eine Dornenkrone auf – gleich wie damals die Römer, als sie Jesus bestialisch auspeitschten und ans Kreuz nagelten. Eine Folterkrone also, die Stacheln in Jesus’ Schädel rammte und ihn öffentlich blossstellte: «Seht her, ein König!». Nemo trug die Dornenkrone während seines gesamten Siegesauftritts und verhöhnte damit Milliarden von Christen weltweit. Bleibt zu hoffen, dass es dies aus Unwissen, Naivität und im Rausch der Siegesekstase getan hat.
Der Kanton Bern darf solche antisemitischen, satanistischen und menschenverachtenden Geschehnisse nicht tolerieren. Der ESC ist eine Veranstaltung, die den Grundprinzipien unseres Landes – Solidarität, Rechtsstaatlichkeit, politische Neutralität und Religionsfreiheit – in krasser Art und Weise entgegensteht.
Aus den genannten Gründen hat der Regierungsrat deshalb alles zu unternehmen, dass der Austragungsort des ESC im Jahr 2025 nicht im Kanton Bern ist. Im Weiteren ist der ESC nicht mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen.
Begründung der Dringlichkeit: Über den Austragungsort des ESC im Jahr 2025 muss schnell entschieden werden. Der Kanton Bern muss raschestmöglich signalisieren, dass er für eine Durchführung des Anlasses nicht in Frage kommt.
Parlamentarischer Vorstoss M Vorstoss-Nr.: 105-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.161
Eingereicht am: 31.05.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Kohli (Wabern, Die Mitte) (Sprecher/in) Widmer (Bern, GRÜNE) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 06.06.2024
RRB-Nr.: 818/2024 vom 14. August 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Eurovision Song Contest (ESC) im Kanton Bern
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat einen Kredit von 10 Millionen Franken unter Vorbehalt der Bewerbung und des Zuschlags an eine Host-City im Kanton Bern vorzulegen, um die Durchführung des ESC im Kanton Bern zu ermöglichen.
Begründung:
Durch den Sieg von Nemo am 68. ESC findet die nächste Ausgabe in der Schweiz statt. Zurzeit können sich Schweizer Städte mit einem Dossier bewerben, wobei gewisse Kriterien zu beachten sind, wie beispielsweise eine genügend grosse (Fest)Halle, Hotelkapazität, Anbindung an einen Flughafen, einen Hospitality-Bereich für rund 1000 Personen, ein Pressezentrum, Parkplätze, Reisebusse, Shuttles, ein Beitrag zum Unterhaltungsprogramm im Eurovision Village, Toilettenanlagen, die Finanzierung des ÖV für die Teilnehmenden und Besuchenden sowie die Gewährleistung der Sicherheit während des Anlasses (nicht abschliessend). Auch nicht ausgeschlossen sind Kooperationen zwischen Schweizer Städten, so käme beispielsweise eine Kandidatur von Bern und Biel in Frage, wobei z. B. Bern Austragungsort wäre und Biel das «Eurovision Village» (Fanzone) bereitstellen könnte. Damit könnten mehrere Städte im Kanton Bern wirtschaftlich von der Veranstaltung profitieren.
Eine derartige Veranstaltung würde dem Kanton Bern nicht bloss Ausstrahlungskraft verleihen, sondern auch Einnahmen generieren. Liverpool, der Austragungsort 2023, berichtet von einer Wertschöpfung von rund 62 Millionen Franken.
Der Wertschöpfung stehe jedoch auch Investitionen entgegen, so kostete der ESC in Liverpool beispielsweise gesamthaft (inkl. Sponsorengelder) 30 Millionen Franken, der öffentliche Beitrag fiel entsprechend tiefer aus.
Gemäss Organisatoren ist mit Kosten von mindestens 10 Millionen Franken zu rechnen, um den ESC durchzuführen. Mit dem Anteil von 10 Millionen Franken würde der Kanton Bern einen namhaften Beitrag dazu leisten, dass der ESC nicht in Zürich oder Genf, sondern in Bern stattfindet.
Begründung der Dringlichkeit: Der ESC soll nächstes Jahr in der Schweiz stattfinden. Damit eine Stadt (oder mehrere) im Kanton Bern als Austragungsort überhaupt in Frage kommt, müssen sowohl die Kandidatur einer Host-City feststehen als auch die finanziellen Mittel dafür bereitgestellt oder zumindest garantiert sein. Die SRG will bis im September 2024 bekannt geben, welche Stadt den ESC nächstes Jahr austrägt. Ohne dringliche Behandlung ist das An liegen nicht umsetzbar.
Parlamentarischer Vorstoss P Vorstoss-Nr.: 101-2024 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.147
Eingereicht am: 16.05.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Tanner (Biel/Bienne, SP) (Sprecher/in) Widmer (Bern, GRÜNE) Esseiva (Bern, FDP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 06.06.2024
RRB-Nr.: 818/2024 vom 14. August 2024 Direktion: Wirtschaft-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Den ESC in den Kanton Bern holen
Dem Regierungsrat wird folgender Prüfungsauftrag erteilt:
1. Er unterstützt eine Durchführung des ESC 2025 im Kanton Bern.
2. Er arbeitet mit Nemo, mit dem Management von Nemo, der SRG, Eventveranstaltenden sowie mit Kultur-, Wirtschafts-, und Tourismus-Akteurinnen und -Akteuren zusammen.
3. Er zeigt auf, welche Schritte als nächstes anstehen, und erstattet dem Grossen Rat Bericht.
4. Er erarbeitet eine Kostenaufstellung mit Einnahmen und Ausgaben.
5. Er unterstützt die Städte Biel und Bern mit der nötigen Infrastruktur und mit Personalressourcen.
6. Er zeigt auf, welche positiven Aspekte bei einer Durchführung des ESC für den Kanton Bern resultieren würden.
Begründung:
Durch den Sieg von Nemo am diesjährigen Eurovision Song Contest (ESC) wird der nächste Austragungsort die Schweiz sein. Für den Kanton Bern wäre es aus unterschiedlichen Gründen sehr spannend, diesen internationalen Event in die Region zu holen. Doch vorgängig stellen sich gewisse Fragen. Für den ganzen Kanton und die Kulturszene wäre dies eine einmalige Chance. Ausserdem ist es ein «Herzenswunsch» von Nemo, den ESC oder zumindest das Opening in Biel zu machen. Das könnte auf den ganzen Kanton ausgebaut werden, und die anderen Regionen von Biel über Bern bis Thun könnten miteinbezogen werden. Für einen Beitrag, der zuerst als gross erscheint, könnte ein sehr viel grösserer Gewinn herausschauen. Darum wäre es spannend zu erfahren, was bereits angedacht ist und was auf den Kanton und die Region zukommen würde. Der Regierungsrat hat sich offen und positiv betreffend Durchführung des ESC im Kanton Bern geäussert. Nun müssen in kürzester Zeit die Weichen dafür gestellt werden.
Begründung der Dringlichkeit: Da die Eingaben so schnell wie möglich gemacht werden müssen und die Konkurrenz anderer Städte (Basel, Genf und Zürich) gross ist, gilt es, rasch zu handeln und die Eingabe für die Durchführung des ESC zeitnah und faktenbasiert zu erledigen.
Gemeinsame Antwort des Regierungsrates
Nach dem Sieg der Schweiz am Eurovision Song Contest (ESC) in den Jahren 1956 und 1988 hat die Schweiz am ESC 2024 in Malmö mit Nemo zum dritten Mal gewonnen. Gemäss Tradition wird der kommende ESC im Mai 2025 deshalb in der Schweiz stattfinden. Der ESC ist eine der grössten internationalen Veranstaltungen und bietet die Möglichkeit, die Schweiz und insbesondere auch die Gastgeberstadt bzw. -städte (Host-Cities) weltweit zu präsentieren. Der ESC 2024 erreichte Einschaltquoten von bis zu 180 Millionen Menschen.
Der ESC ist ein Wettbewerb zwischen öffentlich-rechtlichen Medienorganisationen aus ganz Europa und dem Nahen Osten, die Mitglieder der Europäischen Rundfunkunion (EBU) sind. 2 Als Mitglied der EBU ist die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) für die Durchführung des ESC in der Schweiz zuständig. Ende Mai hat die SRG den interessierten Städten einen umfassenden Anforderungskatalog zugestellt. Die Städte konnten ihr Bewerbungsdossier bis am 28. Juni 2024 einreichen.
Im Kanton Bern haben die Städte Bern und Biel/Bienne in Zusammenarbeit mit der BERNEXPO AG bei der SRG ein Bewerbungsdossier für die Austragung des ESC 2025 eingereicht. 3 Darin werden die Kosten für die Durchführung und die Sicherheit des ESC auf insgesamt 45,2 Millionen Franken veranschlagt.
Der Regierungsrat hat die Bewerbung unterstützt und mit Entscheid in der Regierungssitzung vom 3. Juli 2024 dem Grossen Rat einen Kredit von 29,4 Millionen Franken beantragt, um die sehr hohen Sicherheitsanforderungen dieses Grossevents zu bewältigen und einen Beitrag an die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung zu leisten. 4
Neben Bern und Biel/Bienne haben auch die Städte Basel, Genf und Zürich eine Bewerbung um die Austragung des ESC 2025 eingereicht. Der Steuerungsausschuss der SRG entschied am 18. Juli 2024, dass die beiden Städte Basel und Genf in die engere Auswahl für die Austragung des Eurovision Song Contests 2025 kommen, Bern und Biel/Bienne sowie Zürich sind damit ausgeschieden. Der Entscheid wurde am 19. Juli 2024 durch die SRG öffentlich kommuniziert und fand eine breites Medienecho. 5
Im Debriefing der SRG für Bern und Biel/Bienne, welches ebenfalls am 19. Juli 2024 stattfand, wurde seitens der SRG betont, dass Bern ein sehr gutes Dossier eingereicht habe. Auch die Präsentation des Dossiers und die Visite vor Ort wurden sehr gelobt. Diesbezüglich hat die
Eurovision Song Contest | EBU Gemeinsame Medienmitteilung der Städte Biel und Bern, des Kantons Bern und BERNEXPO vom 27.6.2024: Bern und Biel bewerben sich für Durchführung des ESC 2025 — Mediencenter Vgl. dazu 2024.WEU.2386 Medienmitteilung der SRG vom 19.7.2024: ESC 2025: Die beiden Finalisten-Städte stehen fest | SRG SSR
SRG keine Punkte genannt, die hätten anders oder besser gemacht werden können, Bern und Biel/Bienne wären auch aus Sicht der SRG sehr gut in der Lage gewesen, diese Veranstaltung durchzuführen.
In Bezug auf die Mediendarstellungen zu den Kosten der Planung, Organisation und Durchführung des Anlasses sowie zur Gewährleistung der Sicherheit, teilten die Vertreter der SRG die Ansicht, dass die mediale Berichterstattung insgesamt unpräzis war und insbesondere nicht berücksichtigte, dass in Bern und Biel/Bienne im Rahmen einer transparenten Bruttokostenbetrachtung (von 45,2 Millionen Franken) auch die Einnahmenverzichte für die Kantonspolizei (20 Millionen Franken) und die Eigenleistungen der privaten Veranstalter (knapp 5 Millionen Franken) mitberücksichtigt wurden. Insgesamt ist an allen Standorten mit Kosten in einer ähnlichen Grössenordnung wie in Bern und Biel/Bienne zu rechnen und dies hält auch einem internationalen Vergleich Stand. Der Staatshaushalt des Kantons Bern wäre unter Einrechnung von Reserven (25 Prozent bei der Sicherheit und 15 Prozent bei der Planung, Organisation und Durchführung des Anlasses) mit maximal 9,25 Millionen Franken belastet worden und nicht mit 30 Millionen Franken, wie im Zusammenhang mit den Referendumsdrohungen erwähnt wurde.
Es waren gemäss der SRG vor allem zwei Gründe massgebend, die zum Ausscheiden von Bern und Biel/Bienne geführt haben. Zum einen wollte die SRG den ESC nicht als erstes grosses Event in der neuen Festhalle durchführen, sie sah darin ein zu grosses Risiko. Zweitens waren die Risiken, dass ein Referendum gegen die Kreditbeschlüsse zustande kommen würde, höher als in Basel oder Genf.
Der Regierungsrat hat aufgrund des Entscheids der SRG das Geschäft «Eurovision Song Contest 2025; Objektkredit» zurückgezogen. Er ist jedoch überzeugt, dass unter grossem Zeitdruck, dank ausgezeichneter Zusammenarbeit mit den beiden Städten und der Bernexpo AG, ein sehr gutes Bewerbungsdossier eingereicht und damit der Standort Bern für kommende andere nationale und internationale Veranstaltungen sehr gut positioniert werden konnte.
Verteiler ‒ Grosser Rat