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M 107-2024 SVP (Müller, Orvin) Demokratischen Austausch fördern – Ausgrenzung unterbinden. Antwort des Regierungsrates

2024.RRGR.163 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 14 août 2024

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-rrgr-163/de/m-107-2024-svp-muller-orvin-demokratischen-austausch-fordern-ausgrenzung-unterbinden-antwort-des-regierungsrates

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.RRGR.163

M 107-2024 SVP (Müller, Orvin) Demokratischen Austausch fördern – Ausgrenzung unterbinden. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 107-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.163

Eingereicht am: 03.06.2024

Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: SVP (Müller, Orvin) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 06.06.2024

RRB-Nr.: 810/2024 vom 14. August 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

Demokratischen Austausch fördern – Ausgrenzung unterbinden

Der Regierungsrat wird beauftragt, klare Haltungen wie die des Rektors der Universität Bern, Prof. Dr. Christian Leumann, zu stärken, indem er

Erwägungen

1. sich zur politischen Neutralität der Bildungseinrichtungen bekennt und dafür sorgt, dass diese jederzeit gewährleistet ist;

2. das Seine dazu beiträgt, Besetzungen, Bestreikungen u. ä. von kantonalen Bildungseinrichtungen sofort aufzulösen, keine politischen Transparente, Flyer etc. auf dem Gelände der Bildungseinrichtungen mehr zu tolerieren sowie die Leitungen der kommunalen Volkschulen daran zu erinnern, dass der Unterricht gemäss Kantonsverfassung politisch neutral zu erfolgen hat;

3. dem politisch neutralen Staatskundeunterricht an Bildungseinrichtungen aller Stufen wieder die Bedeutung zumisst, die bereits 2019 vom Grossen Rat mit der Überweisung der Motion 106-2019 (2019.RRGR.126) «Kein Demozwang an Volksschulen – politische Neutralität der Schule wieder durchsetzen!» von Grossrat Krähenbühl verlangt und von der Regierung auch versprochen wurde.

Begründung:

Mehrfach besetzten linksautonome «Aktivistinnen und Aktivisten» die Universität Bern. Sie störten dabei den Unibetrieb massiv, schürten mit ihren marxistischen, propalästinensischen und antisemitischen Slogans Angst bei der mehrheitlich schweigenden Studentenschaft und versuchten, dieser ihre extremistische Haltung gewaltsam und mit erpresserischen Methoden aufzuzwingen. Der Rektor der Universität, Prof. Dr. Christian Leumann, zeigte auch in dieser Sache eine klare und dem Bildungsstandort und seiner Qualität verpflichtete Haltung und liess die Universität räumen.

Bei etlichen Besetzerinnen und Besetzern handelte es sich offenbar nicht einmal um Studierende der Uni Bern. Es ist zu vermuten, dass die Situation diesbezüglich ähnlich ist wie bei der ETH Zürich, wo von 28 festgenommenen Besetzerinnen und Besetzern ganze 23 nicht an der ETH immatrikuliert waren.

Politischer Aktivismus ist nicht nur an der Universität festzustellen, sondern findet leider seit Jahren und auf allen bernischen Bildungsstufen statt. So versuchte die kommunistische Organisation «der Funke» im Frühjahr 2024 aggressiv, an bernischen Gymnasien Mitglieder zu werben, und in den vergangenen Jahren fanden mehrfach Aktionen im Rahmen des «Klimastreiks» statt, inklusive Aushang von Transparenten und Verteilen von Flyern. So wurde beispielsweise im Juni 2023 das Gymnasium Kirchenfeld während mehreren Tagen besetzt, wobei der Schulleiter, anstatt die Aktion sofort zu unterbinden, den Aktivistinnen und Aktivisten sogar vier Zimmer zur Verfügung stellte. Im Juni 2019 übernahm die Schule Frutigen sogar die Kosten für die Teilnahme am Klimastreik in Bern.

Der Kanton Bern und damit seine Regierung ist aufgefordert, den Leitungsgremien den Rücken zu stärken, damit die Qualität und Neutralität der Bildung nicht gestört wird und solche Aktionen in den Bildungseinrichtungen gar nicht mehr auftreten oder gegebenenfalls jeweils rasch unterbunden werden können. Er sei an dieser Stelle daran erinnert, dass der Unterricht gemäss kantonaler Verfassung politisch neutral zu erfolgen hat. Anstatt politischem Aktivismus ist es vielmehr angezeigt, dem Staatskundeunterricht wieder mehr Gewicht zu geben, damit den Schülerinnen und Schülern wieder die Kenntnisse über die politischen Abläufe vermittelt werden. Insbesondere ist inakzeptabel, wenn Angestellte der Bildungseinrichtungen mitverantwortlich zeichnen für einseitige politische Aktivitäten und Demonstrationen.

Nur mit klaren Signalen seitens der Regierung kann dafür gesorgt werden, dass es nicht zum Äussersten kommt und die Situation so eskaliert, dass gar Zutrittsverbote zur Universität erlassen werden müssten.

Begründung der Dringlichkeit: Es ist zu befürchten, dass Aktivistinnen und Aktivisten weiterhin versuchen werden, politische Aktionen ähnlicher Art in bernischen Bildungseinrichtungen zu organisieren. Der Zeitdruck ist s omit gegeben.

Antwort des Regierungsrates

Artikel 43, Absatz 1 der Verfassung des Kantons Bern legt fest, dass an den durch den Kanton Bern geführten Schulen der Unterricht konfessionell und politisch neutral zu sein hat. Diesem Grundsatz ist demnach durch sämtliche Bildungsinstitutionen des Kantons Bern vollumfänglich nachzuleben. Leitungs- und Lehrpersonen von Bildungseinrichtungen müssen daher stets klar trennen zwischen Unterrichtsinhalten einerseits und dem Ausüben ihrer eigenen Rechte als Privatpersonen andererseits, zu welchen auch die Meinungsäusserungsfreiheit gehört. Auch Schülerinnen und Schülern sowie Studentinnen und Studenten steht einerseits das Recht zu, sich politisch frei zu äussern, während sie andererseits nicht von öffentlichen Bildungseinrichtungen fordern dürfen, dass sich diese einer bestimmten politischen Position anschliessen. Da öffentliche Bildungseinrichtungen zudem den Auftrag haben, einen geordneten Lehrbetrieb zu gewährleisten, müssen ihre Leitungsorgane bei Störungen dieses Betriebs geeignete und verhältnismässige Massnahmen ergreifen, um diese Störung zu beenden. Die Zielsetzungen eines geordneten Betriebs, der Gewährleistung der Sicherheit und der Wahrung eines angstfreien Umfelds für das Lernen und Lehren müssen dabei stets gegenüber der Respektierung der politischen

Rechte beteiligter Personen wie die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit abgewogen werden. Das Vorgehen der Universität anlässlich der Besetzungsaktionen im Mai, welche rasch und ohne Eskalation mit Unterstützung der Polizei beendet worden sind, hat daher den vollumfänglichen Rückhalt des Regierungsrats.

Vor diesem Hintergrund teilt der Regierungsrat die Anliegen der Motion und ist mit deren Annahme einverstanden.

Zu den einzelnen Punkten:

Punkt 1: Es steht für den Regierungsrat ausser Frage, dass alle kantonalen Bildungseinrichtungen sowie die Schulen der Berner Gemeinden wie von der Kantonsverfassung (Art. 43, Abs. 1) vorgegeben den politisch und konfessionell neutralen Unterricht zu gewährleisten haben.

Punkt 2: Im Falle der Besetzungen an der Universität im Mai 2024 haben sich die rechtlichen und polizeilichen Mittel als ausreichend erwiesen, diese Aktionen unter Wahrung der persönlichen Rechte der beteiligten Personen rasch zu beenden. Der Regierungsrat und namentlich die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) haben bereits in der jüngeren Vergangenheit verschiedentlich die Leitungen von Bildungsinstitutionen an ihren Auftrag erinnert, im Falle von politisch motivierten Störungen des Lehrbetriebs diese Mittel unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit anzuwenden. Die BKD wird dies bei entsprechendem Anlass auch wieder tun.

Punkt 3: Im Sinne seines seinerzeitigen Antrags zur Annahme der Motion 106-2019 (Krähenbühl, 2019.RRGR.126) bekräftigt der Regierungsrat, dass er die Haltung des Grossen Rats selbstverständlich teilt, dass die politische Bildung an allen Schulen und auf allen Stufen politisch und konfessionell neutral zu erfolgen hat.

Bei den beiden Besetzungsaktionen vom Mai 2024 an der Universität Bern war dieser Grundsatz nicht tangiert: Einerseits sind weder die Universität noch die Angestellten der Universität für diese Aktionen verantwortlich zu machen und andererseits stellt eine allfällige individuelle Teilnahme von Studierenden oder anderen Angehörigen der Universität an diesen Besetzungen keine Verletzung des Gebots politisch neutralen Unterrichts dar. Diese Personen handelten in eigener Verantwortung, sie haben das Recht sich politisch zu äussern, müssen aber auch die persönlichen Konsequenzen tragen, falls sie sich im Zuge von politischem Aktivismus eines strafrechtlich relevanten Delikts schuldig gemacht haben sollten.

Verteiler ‒ Grosser Rat