2024.RRGR.167
M 111-2024 Fuhrer-Wyss (Burgistein, SP) Unterstützung der Pilotprojekte «Entwicklung Grosses Moos». Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 111-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.167
Eingereicht am: 03.06.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Fuhrer-Wyss (Burgistein, SP) (Sprecher/in) Grupp (Biel/Bienne, GRÜNE) Martin (Gerolfingen-Täuffelen, EDU) Buri (Konolfingen, GLP) Stotzer-Wyss (Büren an der Aare, EVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 06.06.2024
RRB-Nr.: 775/2024 vom 14. August 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat
Unterstützung der Pilotprojekte «Entwicklung Grosses Moos»
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt,
Erwägungen
1. auf der ausgegliederten Fläche der Justizvollzugsanstalt (JVA) Witzwil, die an das Amt für Grundstücke und Gebäude zugeteilt wird, angemessene Flächen für die Pilotvorhaben des bestehenden Projekts «Entwicklung Grosses Moos» zu berücksichtigen,
2. bei der Landabgabe, in Übereinstimmung mit der Projektidee der «Entwicklung Grosses Moos», die Interessen der landwirtschaftlichen Produktion und die Schutzinteressen der Natur und Biodiversität gesamtheitlich zu berücksichtigen.
Begründung:
Der Kanton Bern hat bekannt gegeben, dass 385 Hektar Landwirtschaftsfläche der JVA Witzwil an das Amt für Grundstücke und Gebäude in der Bau- und Verkehrsdirektion zurückgegeben werden sollen. Die JVA Witzwil hat in den letzten Jahren ihre Verantwortung gegenüber den Naturwerten wahrgenommen. Zahlreiche Aufwertungsprojekte wurden mit verschiedenen lokalen Partnern realisiert, und weitere Projekte sind bereits in Planung, um die Flächen der JVA Witzwil ökologischer zu gestalten. Die umgesetzten Massnahmen zeigen bereits Wirkung.
Ausserdem hat der Regierungsrat in seinen Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 unter Ziel 5 den folgenden Entwicklungsschwerpunkt definiert: «Die nachhaltige und schonende Nutzung des Bodens als wertvolle und nicht erneuerbare Ressource für Landwirtschaft und Wirtschaft wird ebenso gefördert wie Kreislaufwirtschaft und Biodiversität.» 1
Im Sinne dieses Entwicklungsschwerpunkts sind auch diverse Projekte im «Grossen Moos» zu verstehen. Dort hat sich der Regierungsrat Folgendes vorgenommen: «Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Gemüseproduktion im Seeland, welche die Beeinträchtigungen der natürlichen Ressourcen Wasser und Boden auf ein ökologisch verträgliches Minimum reduziert.» 2
Dieses Ziel soll im Projekt «Entwicklung Grosses Moos» umgesetzt werden. Aufgrund der vielen ökologischen und sozialen Herausforderungen im Grossen Moos hat die Stiftung der Wyss Academy for Nature (WA) zusammen mit dem Amt für Landwirtschaft und Natur (LA- NAT) ein partizipatives Projekt initiiert, das innovative Pilotvorhaben in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren entwickeln und umsetzen soll. Teilziele des Projekts sind unter anderem die Sicherstellung einer langfristigen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und sozialen Aspekten, die Steigerung der Biodiversität durch Schaffung und Aufwertung von Lebensräumen sowie die Förderung der Artenvielfalt und die Verbesserung der Ökosystemfunktionen.
Vertreter der Landwirtschaft, des Umweltschutzes, der Wissenschaft, der Wasserwirtschaft und weiterer Fachstellen erarbeiten zurzeit Projekte, um das gemeinschaftliche Ziel zu erreichen. Für die Umsetzung dieser Pilotvorhaben benötigt das Projekt Flächen, auf denen die neuen Ansätze getestet und evaluiert werden können. Dafür eignet sich die Neuzuteilung der Fläche bei Witzwil hervorragend. Zum einen liegen sie im Projektperimeter des «Grossen Mooses» und zum anderen weist die Fläche organische Böden sowie einen hohen ökologischen Wert auf. Dies prädestiniert die Fläche für die Umsetzung der geplanten Pilotvorhaben.
Die Erkenntnisse aus den Vorhaben tragen dazu bei, die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft vor Ort zu verbessern, die Bodenerosion aufzuhalten und das Ökosystem im Grossen Moos zu stärken. Mit der Motion wird der Regierungsrat angehalten, die bisher erfolgten Projektschritte erfolgreich in die nächste Phase zu führen.
Begründung der Dringlichkeit: Ein Projektteam ist an der Arbeit, Vergabevorgaben zu definieren.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da ihre Umsetzung in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 90 Abs. 1 Bst. d, f und h KV). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Witzwil befindet sich in einer Phase bedeutender Veränderungen. Seit ihrer Gründung hat die Anstalt neben der klassischen Strafvollzugsarbeit auch auf landwirtschaftliche Tätigkeiten gesetzt, um die Insassen zu beschäftigen. Im Strafvollzug besteht Arbeitspflicht. In der jüngsten Vergangenheit hat sich der Bedarf an Landwirtschaftsland
Vgl., Ziel 5 der Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026, S. 10. Vgl., Projekte der Umweltstrategie: Nachhaltiger Umgang mit den Ressourcen Wasser und Boden im Drei-Seen-Gebiet.
für den Strafvollzug drastisch verringert. Die für den Strafvollzug nicht mehr benötigten Flächen, 275 ha Landwirtschaftsland in Witzwil und 110 ha Alp am Chasseral, gehen deshalb zwecks Neuverpachtung zurück ans Amt für Grundstücke und Gebäude. Gleichzeitig wird im Rahmen des geplanten Neubaus des Fussballcampus Rörswil der heutige Pächter der betroffenen Grundstücke seinen Betrieb in Ostermundigen aufgeben und im Rahmen eines Landabtausches nach Witzwil wechseln. Der neue Pächter wird rund 115 ha der zurückgegebenen Fläche in Witzwil übernehmen. Die Bodenqualität ist am neuen Standort geringer als dies im Raum Ostermundigen war, was es zu kompensieren gilt. In Witzwil verbleiben 160 ha Landwirtschaftsland zur Neuverpachtung. Im Gegenzug werden im Raum Ostermundigen / Ittigen / Bolligen rund 55 ha Landwirtschaftsland zur Neuverpachtung frei. Das Land, das die JVA behält, wird wie bis anhin landwirtschaftlich genutzt. Die Massnahmen des Naturschutzes und zur Biodiversitätsförderung werden auf diesen Flächen wie bisher weitergeführt. Für die Verpachtung der Flächen an den bisherigen Pächter Ostermundigen sowie für die restlichen Flächen gelten die gleichen Auflagen.
Die Neuverpachtung des Landwirtschaftslands der Justizvollzugsanstalt Witzwil bietet zahlreiche Chancen und Herausforderungen. Durch eine sorgfältige und strategische Planung können sowohl wirtschaftliche als auch ökologische und soziale Ziele erreicht werden. Neben der Landwirtschaft sind Naturschutz und Biodiversitätsförderung im Perimeter Witzwil sehr relevante Themen. Das ganze Gebiet liegt im Wasser- und Zugvogelreservat von internationaler Bedeutung «Fanel» und teilweise im gleichnamigen kantonalen Naturschutzgebiet.
In unmittelbarer Nachbarschaft zur JVA Witzwil, am Südufer des Neuenburgersees, befindet sich das grösste Flachmoorgebiet der Schweiz. Das ganze Gebiet liegt an einer der wichtigsten Vogelzugsrouten und ist mit den Biotopen für Brut- und Gastvögel von internationaler Bedeutung.
Gleichzeitig ist der Boden in Witzwil an vielen Stellen kontaminiert, weil zwischen 1914 und 1954 tonnenweise Kehricht der Stadt Bern auf dem Areal abgelagert wurden. Als Folge davon befinden sich bis heute Glas- und Keramikscherben in der Kulturschicht, zudem ist eine Anreicherung von Schwermetallen feststellbar, was die Bewirtschaftung des Bodens teilweise deutlich erschwert. Es wird im weiteren Verlauf situativ zu prüfen sein, wo welche Art der landwirtschaftlichen Nutzung möglich sein wird. So ist zum Beispiel auf einigen Parzellen die Kupferbelastung so hoch, dass auf eine Beweidung mit Schafen verzichtet werden muss. Der Anbau von Nahrungspflanzen muss jedoch nicht eingeschränkt werden, selbst der biologische Anbau ist zulässig.
Aufgrund der grossen Fläche, die vergeben wird, ist die politische Bedeutung der Neuverpachtung gross. Aus diesem Grund erfolgt die Bedarfserhebung und Landvergabe in einem Projekt durch einen kantonalen Ausschuss unter der Leitung von Regierungsrat Christoph Neuhaus und unter Beisein von Regierungsrat Christoph Ammann. Damit sollen kantonsinterne Anforderungen erfasst, bewertet und priorisiert, die Strategie für die Landvergabe festgelegt und davon abgeleitet die Vergabekriterien definiert werden.
Den erwähnten Besonderheiten in Witzwil soll bei der künftigen Verwendung der frei gewordenen Landflächen ausdrücklich Rechnung getragen werden. Die massgebenden kantonalen Fachstellen (AJV, LANAT) sowie die interessierten Kreise (Umweltverbände, Landwirtschaftsbetriebe usw.) werden in den Prozess involviert und deren Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigt . Das Ziel ist es, im Grossen Moos eine tragfähige Balance zwischen einer nachhaltigen Landwirtschaft und den Schutzbedürfnissen des Natur- und Tierschutzes sowie der Biodiversität zu finden.
Bei den Landwirtschaftsflächen handelt es sich um kantonales Eigentum. Das Land, das nicht für kantonale Nutzungen (z. B. JVA oder Projekt «Entwicklung grosses Moos») gebraucht wird, soll mit Auflagen betreffend Bodenbeschaffenheit und Ökologie an Dritte verpachtet werden. Dadurch kann der Kanton einerseits Einnahmen generieren sowie andererseits insbesondere auch eine adäquate und ökologisch wertvolle Bewirtschaftung dieser Landwirtschaftsflächen sicherstellen. Sobald die Bedürfnisse des Kantons ermittelt sind, werden die Bedingungen der Neuverpachtung formuliert, so dass voraussichtlich im Herbst 2024 der Prozess der Neuvergabe des Landes (Ausschreibung) gestartet werden kann. Bei der Zuteilung der Flächen soll auch geprüft werden, ob, wann und unter welchen Bedingungen dem Projekt «Entwicklung Grosses Moos» eine Fläche zugeteilt werden kann bzw. ob daraus zusätzliche Auflagen für die Pachtverträge geprüft werden müssen.
Verteiler ‒ Grosser Rat