2024.RRGR.169
M 113-2024 de Meuron (Thun, GRÜNE) Eine professionelle und kosteneffiziente Umsetzung einer 24h Hotline für Gewaltbetroffene im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 113-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☒ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.169
Eingereicht am: 03.06.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: de Meuron (Thun, GRÜNE) (Sprecher/in) Gasser (Ostermundigen, GLP) Bühler (Romont BE, Die Mitte) Riesen (La Neuveville, ES) Ammann (Bern, AL) Esseiva (Bern, FDP) Leuenberger (Uettligen, EVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 06.06.2024
RRB-Nr.: 790/2024 vom 14. August 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme und gleichzeitige Abschreibung
Eine professionelle und kosteneffiziente Umsetzung einer 24h Hotline für Gewaltbetroffene im Kanton Bern
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
Erwägungen
1. Fristgerecht die Inbetriebnahme eines kosteneffizienten 24-Stunden-Hotline-Betriebs zu gewährleisten, der den Bedürfnissen von Gewaltbetroffenen angemessen Rechnung trägt.
2. Zu gewährleisten, dass bisherige Erfahrungen in der telefonischen Beratung aller kantonal anerkannten Opferhilfestellen bestmöglich in die Folgelösungen einfliessen werden.
3. Leistungspartner der Opferhilfelandschaft über sich aus der neuen Hotline allenfalls resultierenden und nötigen Vertragsanpassungen rechtzeitig zu informieren.
4. Im Falle einer bereits erfolgten Vergabe und entsprechend laufenden Aufbauarbeiten dies in einem kurzen Bericht aufzuzeigen,
– wie die Hotline aufgebaut werden soll und wie das Ziel, dass Gewaltbetroffene einfachen und direkten Zugang zu professioneller Hilfe erhalten, erreicht werden kann; – wie hoch die Kosten für die vom Kanton angedachte Version sind und welche Fachinstitutionen in welcher Form einbezogen wurden; – ob es für den Auftrag eine Ausschreibung gab, wenn nein, was die Gründe hierfür waren. Eine fachliche Begründung, warum bzw. aufgrund welcher Kriterien der Kanton die
bevorzugte Variante wählte;
– wann der Entscheid bekannt wird, damit sich die einbezogenen Organisationen vorbereiten können.
Begründung:
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist in der Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten. In der Istanbul-Konvention ist vorgesehen, dass die Vertragsstaaten eine landesweite Telefonberatung für Gewaltopfer einrichten, die kostenlos und täglich rund um die Uhr erreichbar ist. Die Inbetriebnahme in der Schweiz ist ab dem Jahr 2025 vorgesehen. Die SODK koordiniert die Einrichtung und Bewirtschaftung auf gesamtschweizerischer Ebene und die Kantone sind zuständig für die Umsetzung und die Gewährleistung der 24/7-Abdeckung in ihrem Kanton.
Fragen zur Umsetzung beantwortete der Regierungsrat mit der Interpellation 103-2023 «Umsetzung der kantonalen Hotline als Anschlusslösung zur nationalen Hotline für Gewaltbetroffene gemäss Umsetzungskonzept der SODK ab 2025».
Die Frage, wie die Regierung die von der SODK geforderte Umsetzung der Hotline für Opfer von Gewalt im Kanton Bern vorsieht, konnte nicht abschliessend beantwortet werden. Weiter war zu lesen, dass die Einführung der Hotline nicht durch die Zurückweisung der Opferhilfestrategie durch den Grossen Rat verzögert wird, weil sich diese Aufgabe, eine zentrale Telefonnummer für die Opferhilfe aufzubauen, aus der Istanbul Konvention und der Roadmap gegen häusliche Gewalt ergibt.
Zwischenzeitlich ist bekannt, dass sich der Zeitpunkt der Einführung gemäss SODK verzögert und eine Einführung per November 2025 vorgesehen ist.
Vor diesem Hintergrund interessiert, welche Optionen und Angebote der Kanton vertiefter geprüft und welche Aufträge allenfalls bereits vergeben wurden, damit eine fristgerechte und bedarfsgerechte Umsetzung möglich wird.
Eine künftige Lösung der telefonischen Beratung soll kostengünstig sein und die Bedürfnisse der Opfer berücksichtigen. Gerade im Bereich der häuslichen und sexualisierten Gewalt muss die Hotline über gut ausgebildetes Fachpersonal verfügen. Dabei spielt auch die Geschlechtszugehörigkeit eine zentrale Rolle. Von Beratungen bei sexualisierter oder häuslicher Gewalt oder auch bei häuslicher Gewalt, sollen betroffene Frauen die Möglichkeit erhalten, sich von Frauen beraten lassen zu können, d.h. auch in der Nacht. Bei der polizeilichen Kriminalstatistik sind 2023 1726 Straftaten im Bereich häusliche Gewalt registriert worden. Das ist eine Zunahme von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, 2023). Für die Gewaltbetroffenen, den Kanton und die Fachinstitutionen ist es von grosser Wichtigkeit, dass die Umsetzung einer 24-Stunden-Hotline im Kanton Bern fachlich und finanziell gut durchdacht und aufgebaut wird. Weiter gilt es auch, digitale Lösungen in Form von Chatfunktionen vorzusehen oder aufzuzeigen, welche Gründe für oder gegen eine solche Ergänzung einer 24-Stunden-Hotline sprechen.
Deswegen bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat für eine Stellungnahme zu den oben aufgeführten Fragen.
Begründung der Dringlichkeit: Da die Inbetriebnahme der Hotline für November 2025 angedacht ist, muss die Organisationsform bekannt sein und die Institutionen müssen einen gewissen Vorlauf haben, um die Hotline aufzubauen und sich neu zu organisieren.
Antwort des Regierungsrates
Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion), da diese in der Vollzugs-, Entscheidungs- und Aufgabenkompetenz des Regierungsrates liegt (Art. 12 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 EG OHG i. V. m. Art. 1 Abs. 4 EG OHG) 1. Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.
Die Verantwortung für die Umsetzung des Vorhabens liegt im Kanton Bern im Zuständigkeitsbereich der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI). Die notwendigen Vorabklärungen wurden 2023 durch das Amt für Integration und Soziales (AIS) getroffen. Einbezogen wurden Vertreterinnen und Vertreter von Die Dargebotene Hand – Tel 143, der Frauenhäuser sowie der Stiftung Opferhilfe Bern (BOH).
Geprüft wurde auch eine Zusammenarbeit mit der im Rahmen eines Pilotprojekts seit 2019 bestehenden Hotline AppElle! für gewaltbetroffene Frauen, die von den Trägerschaften der Frauenhäuser 2 eigenständig betrieben und vom Kanton Bern teilweise mitfinanziert wird. Die Evaluation dieses Angebots hat jedoch ergeben, dass zwar die Bedürfnisse von gewaltbetroffenen Frauen abgedeckt werden, jedoch die volle Bandbreite an potenziellen Opfern nicht genügend berücksichtigt ist (Männer, Unfallopfer etc.). Die GSI hat sich deshalb im Januar 2024 für die Realisierung einer Lösung mit Die Dargebotene Hand – Tel 143 (Regionalstellen Bern und Biel) sowie mit der BOH (Beratungsstellen Bern und Nordwest, inkl. Biel) entschieden. Neben der zweisprachigen Abdeckung hat dieses Angebot zudem den Vorteil, dass aufgrund der langjährigen Erfahrung von Die Dargebotene Hand – Tel 143 auch nicht Opferhilfe relevante Anrufe, die im Zusammenhang mit der neuen 24h-Hotline eingehen werden, am richtigen Ort landen. Auch die Kantone FR, NE und JU werden mit Tel 143 zusammenarbeiten. Der Kanton AG macht seit 30 Jahren gute Erfahrungen mit dieser Anbieterin. Der Entscheid gegen AppElle! zeichnete sich für die betroffenen Leistungserbringerinnen seit mehr als einem Jahr ab. Sie wurden im April 2024 davon in Kenntnis gesetzt.
Derzeit führt das AIS mit Die Dargebotene Hand – Tel 143 und mit der BOH Leistungsvertragsverhandlungen. Es soll eine zentrale telefonische Anlaufstelle für Gewaltopfer aufgebaut werden, die allen Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt im privaten oder öffentlichen Raum erfahren haben, rund um die Uhr und kostenlos zur Verfügung steht. Es ist vorgesehen, dass die BOH den Telefondienst während der Bürozeiten (8 – 18h) und Tel 143 von 18 – 8h sowie an Wochenenden und Feiertagen gewährleistet. Die Professionalität ist ein wichtiges Kriterium dieses Angebots. Die Beratungen und Triagen werden durch Fachpersonen der Opferhilfeberatungsstellen und durch Freiwilligenarbeit abgedeckt. Ein gutes Beispiel für Letzteres ist die bereits heute geleistete Arbeit von Tel 143, das im Kanton Bern als anerkannte Opferhilfeberatungsstelle tätig ist. Die freiwilligen Mitarbeitenden durchlaufen ein Aufnahmeverfahren (Telefoninterview, Fragebogen, Vorstellungsgespräch) und einen fundierten achtmonatigen Ausbildungskurs inkl. Praktikum. Anschliessend werden sie durch Fachleute geführt und begleitet. Die freiwilligen Mitarbeitenden sind somit im Umgang mit Krisensituationen geübt (Suizidandrohungen etc.) und werden auch in opferhilferechtlichen Belangen geschult.
Es ist zudem vorgesehen, ergänzend zu telefonischen Auskünften auch eine digitale Beratung über eine Chatfunktion zu ermöglichen. Zurzeit läuft ein kantonsübergreifender Pilotversuch
Beratungsangebote, die unter das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (EG OHG; BSG 326.1) fallen, werden als Teil der Opferhilfe von Art. 130 Abs. 1 Bst. a des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote (SLG; BSG 860.2) erfasst. Die Kompetenz für die Ausgabenbewilligung liegt entsprechend bei der GSI. Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern und Solidarité Femmes Biel und Region
«Chatberatung in der Opferhilfe», in dessen Rahmen unter anderem auch datenschutzrechtliche Aspekte noch zu klären sein werden. Eine Überführung der Pilotlösung in den Regelbetrieb ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Für den Betrieb der Hotline wird mit Kosten von rund 490 000 Franken3 pro Jahr gerechnet. Da es sich bei den berücksichtigten Organisationen um Wohltätigkeitseinrichtungen gemäss Art. 10 Abs. 1 Bst. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungsrecht (IVöB, BSG 732.2-1) handelt, erfolgte die Beschaffung ausserhalb des öffentlichen Beschaffungsrechts.
Der weitere Weg bis zur Inbetriebnahme der Hotline ist klar vorgegeben. Gemäss einem Schreiben der SODK vom 1. Mai 2024 verzögert sich die Inbetriebnahme der neuen dreistelligen Kurznummer aus rechtlichen und technischen Gründen. Neu dürfte die zentrale Opferhilfe-Telefonnummer per November 2025 in Betrieb genommen werden und nicht wie ursprünglich geplant anfangs 2025. Die Leistungsvertragsverhandlungen mit den ausgewählten Anbietenden sind im Gange. Der Regierungsrat empfiehlt die vorliegende Motion deshalb zur Annahme bei gleichzeitiger Abschreibung.
Verteiler ‒ Grosser Rat
Darin enthalten, ist ein Unterstützungsbeitrag von CHF 100'000.-, den die GSI bereits heute jährlich an Die Dargebotene Hand – Tel. 143 ausrichtet.