2024.RRGR.197
I 141-2024 Schär (Schönried, FDP) Fragen an GSI, Spital Zweisimmen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 141-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.197
Eingereicht am: 10.06.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Schär (Schönried, FDP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 05.09.2024
RRB-Nr.: 1048/2024 vom 23. Oktober 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Fragen an GSI, Spital Zweisimmen
Was innerhalb von vier Tagen, genau bei Sessionsbeginn, zum Spital Zweisimmen (STS) passiert ist, wirft Fragen auf.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Anfang Jahr (2024) wurde bekannt, dass das Spital Zweisimmen mit einem privaten Anbieter betrieben werden soll. Am 20. März 2024 hat der Regierungsrat entschieden, es sei ein Vertrag zwischen der STS und Medaxo zu unterzeichnen. Warum hatte die Finanzkontrolle bis am zweiten Sessionstag während über zwei Monaten nicht interveniert?
2. Wie kann es sein, dass die STS danach nur einen Tag braucht, einen Entscheid zu fällen?
3. Was für Berichte betreffend STS hat die Finanzkontrolle in den letzten fünf Jahren dem Regierungsrat abgegeben?
4. Hat die Finanzkontrolle die Finanzflüsse des Kantons, welche die STS erhalten hat, verfolgt und weiss, wo welche Kantonsgelder eingesetzt wurden?
5. Waren die für die Medaxo vorgesehenen 5 Mio. Franken nicht auch für versäumte Investitionen in Zweisimmen?
6. Hat die STS nicht auch das Spital vor Jahren vom Kanton für einen Franken erhalten?
Begründung der Dringlichkeit: – Kurze Entscheidung der STS
– Rechtliche Situation der GSI – Späte Intervention der Finanzkontrolle
Antwort des Regierungsrates
1. Anfang Jahr (2024) wurde bekannt, dass das Spital Zweisimmen mit einem privaten Anbieter betrieben werden soll. Am 20. März 2024 hat der Regierungsrat entschieden, es sei ein Vertrag zwischen der STS und Medaxo zu unterzeichnen. Warum hatte die Finanzkontrolle bis am zweiten Sessionstag während über zwei Monaten nicht interveniert?
Nach einer ersten Kontaktaufnahme bei der GSI wurde Anfang Februar 2024 ein Austausch zwischen der STS AG, der Medaxo Gruppe und der GSI organisiert. Der Regierungsrat wurde erstmals an der Sitzung vom 28. Februar 2024 in einer vertraulichen Informationsnotiz über das Interesse der Medaxo Gruppe, den Spitalstandort Zweisimmen zu übernehmen, informiert. Am 20. März 2024 hat er dann die Eckwerte für Verhandlungen und das weitere Vorgehen beschlossen.
Gemäss Auskunft der Finanzkontrolle hat diese den RRB vom 20. März 2024 nicht zugestellt erhalten. Sie habe erst aufgrund der Berichterstattung im SonntagsBlick Kenntnis von den Verhandlungen erhalten. Die Finanzkontrolle sei von der GSI vorgängig bezüglich Spitalstandort Zweisimmen auch nicht begrüsst oder zu einer Stellungnahme/Beurteilung einbezogen worden. Sie habe den RRB vom 20. März 2024 und die Unterlagen erst am 28. März 2024 erhalten. Zwischen diesem Zeitpunkt und der Berichterstattung vom 3. Juni 2024 bzw. 4. Juni 2024 fanden mit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) und Vertretern der Spital STS AG (STS AG) sieben Besprechungen statt. Es wurden neben dem Schreiben an den Regierungsrat vom 3. Juni 2024 vorgängig zwei umfassende Schreiben an die GSI mit Bitte um Stellungnahme und zwei Schreiben an die STS AG verfasst.
Die Finanzkontrolle hat für diese ausserplanmässige Prüfung - neben den laufenden Abschlussprüfungen und Finanzaufsichtsprüfungen - weit über 100 Stunden in die Beurteilung der Transaktionen Spital Zweisimmen investiert. Ursprünglich war geplant, dass die Verträge zwischen der STS AG und der Medaxo Gruppe im Mai unterzeichnet hätten werden sollen. Es bestand somit die Gefahr von Zeitverzug. Eine schnellere Beurteilung bzw. Berichterstattung der Finanzkontrolle war mit Einbezug der involvierten Parteien nicht früher möglich. Verlässliche Aussagen und Beurteilungen in der Berichterstattung erfordern eine sorgfältige, professionelle Bearbeitung unter Einhaltung der Standesregeln der Revisionsbranche.
2. Wie kann es sein, dass die STS danach nur einen Tag braucht, einen Entscheid zu fällen?
Gemäss STS AG ersuchte der Verwaltungsrat der STS AG Anfang März 2024 - mit Blick auf Rechtssicherheit und zur Reduktion des eigenen Haftungsrisikos - den Regierungsrat des Kantons Bern, eine formelle Verfügung bzw. einen formellen Beschluss zu erlassen. Der Verwaltungsrat der STS AG hatte in der Folge der GSI mitgeteilt, dass der Kanton Bern als Eigner, respektive die GSI als dessen Vertreterin, im Rahmen einer ausserordentlichen Generalversammlung einen entsprechenden Beschluss zu fällen habe, diese Transaktion gemäss Vorgaben zu vollziehen (Verfügung) und zugunsten der Spital STS AG ein Haftungsausschluss zu unterzeichnen sei.
Die durch den Kanton Bern vorgegebenen Verhandlungen über eine Non-Binding Offer (NBO) zwischen der STS AG und der Medaxo AG waren zwar fortgeschritten und in mehreren Vertragspunkten konnte eine Einigung erzielt werden. Bei einer wesentlichen Vertragsposition, «Finanzierung», war ein anhaltender Dissens festzustellen, welcher der GSI bekannt war.
Mit Schreiben vom 7. Mai 2024 äusserte die Finanzkontrolle des Kantons Bern gegenüber dem Verwaltungsrat der STS AG grundsätzliche Vorbehalte gegen die Übernahme des Spitalstandortes Zweisimmen durch die Medaxo AG. Weiter hat die Finanzkontrolle das Schreiben des
Regierungsrats des Kantons Bern vom 20. März 2024 (Betreff «Erwartungen des Regierungsrates an die Spital STS AG)» nicht als Verfügung taxiert. Schliesslich führte sie aus, dass das Handeln des Verwaltungsrates der STS AG gegen das Aktienrecht verstosse und die Übertragung des Spitalstandortes Zweisimmen an die Medaxo AG das strategische Interesse der Gesellschaft und des Kantons Bern gefährden könnte.
Am 16. Mai 2024 erfolgte auf Einladung der Finanzkontrolle eine Sachverhaltsabklärung mit dem für das Dossier verantwortlichen Ausschuss des Verwaltungsrats und dem CEO a. i. der STS AG. Im Gespräch haben die Vertreter der STS AG keine neuen Erkenntnisse für eine Veränderung der eigenen Verhandlungsposition bei der ungelösten Dissensposition «Finanzierung» gewonnen.
Der Verwaltungsrat der STS AG wurde von der Finanzkontrolle über den weiteren Prozess informiert. Entsprechend wurde für den 4. Juni 2024 eine Sitzung mit dem Ausschuss des Verwaltungsrats einberufen. Aufgrund der Überlegungen und Beurteilungen der Finanzkontrolle und der klaren Empfehlung an den Verwaltungsrat der STS AG im Schreiben vom 4. Juni 2024 wurde das ursprünglich geplante Vorgehen aus Sicht des Verwaltungsratsausschusses obsolet. Entsprechend hat der Verwaltungsratsausschuss eine Medienmitteilung verfasst und einen Zirkularbeschluss zuhanden Gesamt-Verwaltungsrat initiiert. Der Versand der Medienmitteilung erfolgte am 5. Juni 2024.
3. Was für Berichte betreffend STS hat die Finanzkontrolle in den letzten fünf Jahren dem Regierungsrat abgegeben?
Gemäss Finanzkontrolle hat diese in den letzten fünf Jahren dem Regierungsrat betreffend STS AG keine Berichte abgegeben.
4. Hat die Finanzkontrolle die Finanzflüsse des Kantons, welche die STS erhalten hat, verfolgt und weiss, wo welche Kantonsgelder eingesetzt wurden?
Gemäss Finanzkontrolle waren die Finanzflüsse zwischen dem Kanton und der STS AG in den letzten Jahren kein Prüfungsgegenstand der Finanzkontrolle (siehe auch Frage 3).
5. Waren die für die Medaxo vorgesehenen 5 Mio. Franken nicht auch für versäumte Investitionen in Zweisimmen?
Das Projekt der Medaxo Gruppe, den Spitalstandort Zweisimmen zu übernehmen und zu betreiben, stand kurz vor dem Abschluss, war aber noch nicht unterzeichnet. Es wäre, wie beim Projekt der GSS AG, an die Bedingung geknüpft worden, dass die STS AG der Medaxo Gruppe eine Finanzierung zukommen lässt. Für das Projekt der Medaxo sollten 5 Millionen Franken in zwei Tranchen durch die STS AG finanziert werden. Damit wären Gelder von der STS AG u. a. für nicht ins Spital Zweisimmen getätigte Investitionen transferiert worden.
Weiter ist festzuhalten, dass die Transaktion durchaus im Interesse der STS AG gelegen wäre: Der Spitalstandort Zweisimmen verursacht, gemäss STS AG, ein jährliches Defizit von rund 5 Millionen Franken Das Abstossen defizitärer Bereiche mit einem finanziellen Beitrag ist gängige Praxis bei Firmenabspaltungen.
6. Hat die STS nicht auch das Spital vor Jahren vom Kanton für einen Franken erhalten?
Ja.
Verteiler ‒ Grosser Rat