2024.RRGR.205
M 149-2024 Tanner (Biel, SP) Hohe Prämienlast im Kanton Bern stoppen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
M
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 149-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.205
Eingereicht am: 11.06.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Tanner (Biel/Bienne, SP) (Sprecher/in) Hügli (Münchenbuchsee, SP) Egger (Hünibach, SP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1255/2024 vom 04. Dezember 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat
Hohe Prämienlast im Kanton Bern stoppen
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
Bei der Umsetzung des Gegenvorschlages der Prämienentlastungsinitiative soll der Regierungsrat den zu definierenden Anteil der Prämie am verfügbaren Einkommen möglichst nahe an den 10 Prozent des verfügbaren Einkommens eines Haushaltes ausrichten.
Begründung:
Die hohen Krankenkassenprämien belasten die Bevölkerung stark. In den letzten Jahren haben sich die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt. Darunter leiden viele Menschen und gehen deswegen weniger zum Arzt, was verheerende Folgen haben kann.
Am Sonntag, 9. Juni 2024 wurde die Prämienentlastungsinitiative auf nationaler Ebene abgelehnt. Im Kanton Bern wurde sie mit einem 47 Prozent Ja-Anteil abgelehnt. Im Vergleich zu anderen Deutschschweizer Kantonen ist dies ein knappes Resultat.
Die kantonalen Unterschiede sind bei den Prämien stark spürbar. Im Kanton Bern zahlen die Menschen im Vergleich mit anderen Kantonen mehr Prämien und erhalten im Verhältnis weniger Prämienverbilligung. 1 Ausserdem wird ersichtlich, dass der Anteil an berechtigten Personen im Kanton Bern in den letzten Jahren rückläufig war und nicht ganz ausgeschöpft wurde.2
(Quelle: OECD, Health at a Glance 2023). Quelle: https://www.asv.dij.be.ch/de/start/themen/pv/fakten-und-statistiken.html
Das System der Prämienverbilligung basiert auf Artikel 65 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), welches die Kantone verpflichtet, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungsbeiträge auszurichten. Deswegen kommen auch den Kantonen eine wichtige Funktion bei der Ausgestaltung der Prämienverbilligungen zu. Da die Prämienentlastungsinitiative abgelehnt wurde, tritt der Gegenvorschlag in Kraft. Dieser ist ebenfalls in der Kompetenz der Kantone.
Antwort des Regierungsrates
Die Motion beauftragt den Regierungsrat, bei der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)», den zu definierenden Anteil der Prämie am verfügbaren Einkommen möglichst nahe an 10 Prozent des verfügbaren Einkommens eines Haushaltes auszurichten.
Am 9. Juni 2024 haben Volk und Stände die Prämien-Entlastungs-Initiative mit 55,47 Prozent abgelehnt3. Im Kanton Bern wurde die Initiative mit 53,3 Prozent abgelehnt4. Damit befindet sich der Kanton Bern zwischen den Abstimmungsresultaten der Deutsch- und Westschweiz. Aufgrund der Ablehnung der Initiative wird der Bundesrat den indirekten Gegenvorschlag in Kraft setzen, sofern dagegen nicht innerhalb von 100 Tagen das Referendum ergriffen wird und dieses zustande kommt (Ablauf der Referendumsfrist: 09.01.2025 5).
Der indirekte Gegenvorschlag legt fest, dass jeder Kanton neu jährlich einen Mindestbeitrag für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ausgeben muss. Dieser liegt zwischen 3,5 Prozent und 7,5 Prozent der kantonalen Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Massgebend für die Höhe des Mindestbeitrags ist die Prämienbelastung der 40 Prozent einkommensschwächsten Personen im Kanton.6 Die Kantone können somit nicht mehr frei entscheiden, wie hoch sie ihre Ausgaben für die Prämienverbilligung ansetzen möchten. Zusätzlich müssen die Kantone für ihre Wohnbevölkerung ein Sozialziel festlegen, das bestimmt, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf. Der Bundesrat erarbeitet zurzeit die Ausführungsbestimmungen des indirekten Gegenvorschlags und wird anschliessend ein Vernehmlassungsverfahren durchführen. In den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags beträgt der Mindestbeitrag in allen Kantonen 3,5 Prozent der Bruttokosten. Hat der Kanton seinen Anteil der Prämie am verfügbaren Einkommen vier Jahre nach Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags nicht festgelegt, so legt der Bundesrat den Anteil fest. 7
Der Regierungsrat anerkennt die von den Motionärinnen und dem Motionär beschriebene Problematik, dass die Krankenkassenprämien die Bevölkerung belasten. Seit der Einführung des
Eidgenössisches Departement des Innern (EDI). Bundesamt für Gesundheit (BAG). 2024. Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)». https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/strategie-und-politik/abstimmungen/praemien-entlastungs-initiative.html Schweizerische Bundeskanzlei (BK). Vorlage Nr. 667. Resultate in den Kantonen. 2024. https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/va/20240609/can667.html Schweizerische Bundeskanzlei (BK). Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Prämienverbilligung). 2024. Chronologie. https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/rf/cr/2023/20232774.html Eidgenössisches Departement des Innern (EDI). Bundesamt für Gesundheit (BAG). 2024. Faktenblatt. Indirekter Gegenvorschlag zur Prämien Entlastungs-Initiative. https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/kuv-aufsicht/Projetsencours/Consulredprimes/fbindirektergegenvorschlag.pdf.download.pdf/Faktenblatt-indirekter-Gegenvorschlag.pdf Das Schweizer Parlament. 2023. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Prämienverbilligung). S.2. Änderung vom 29. September 2023 https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2021/20210063/Schlussabstimmungstext%202%20NS%20D.pdf
Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) 1996 haben sich die Prämien stark erhöht8. 2025 werden die Prämien schweizweit erneut durchschnittlich um 6 Prozent und im Kanton Bern durchschnittlich um 5,6 Prozent ansteigen9. Der Kanton Bern weist im Vergleich zu anderen Kantonen eine leicht überdurchschnittliche mittlere Prämie (2023: CHF 4059) 10 mit einer leicht unterdurchschnittlichen IPV (2023: CHF 2210) 11 aus.
Der Regierungsrat hat im August 2023 die Kantonale Krankenversicherungsverordnung (KKVV) rückwirkend per 1. Januar 2023 angepasst. Gemäss Art. 14 des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EG KUMV) hat der Regierungsrat die Anspruchsberechtigung so festzulegen, dass 25 bis 45 Prozent der Kantonsbevölkerung in den Genuss einer Verbilligung gelangen. Er hat dabei insbesondere auf die finanzielle Belastung von Familien zu achten. Das Ziel dieser Verordnungsänderung war, die IPV-Bezügerquote im Kanton Bern mit gezielten Massnahmen zu erhöhen und Familien stärker zu entlasten. Aufgrund verschiedener Faktoren war die Bezügerquote in den vorangehenden drei Jahren stärker rückläufig. Die Analyse des Regierungsrats ergab, dass sich höhere Einkommen sowie eine erhöhte Mortalität aufgrund der Covid-Pandemie negativ auf die Bezügerquote auswirkten. Um die Bezügerquote wieder zu erhöhen, hat der Regierungsrat folgende Anpassungen an der KKVV umgesetzt: Die Sozialabzüge für Alleinerziehende und das zweite Kind wurden erhöht. Ebenfalls wurde das maximale «massgebende Einkommen» für Familien angehoben und den Eltern in der sogenannten «Familienkategorie» auch Prämienverbilligungen gewährt. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Bezügerquote um 2,4 Prozentpunkte auf 27,2 Prozent12 und die Bezügerzahl um rund 29 000 Personen auf rund 289 600 IPV-Bezügerinnen und -Bezüger gesteigert werden. Insgesamt sind die vorgenommenen Änderungen 2023 rund 17 000 Haushalten und 41 000 Personen zugutegekommen. Der Kanton Bern hat 2023 673 Millionen Franken (inkl. Verlustscheine in der Höhe von CHF 33 Mio.) für die IPV ausgegeben.
Gemäss den Berechnungen des Bundes werden sich die Mehrkosten des indirekten Gegenvorschlags 2030 auf zwischen 91,7 Millionen Franken und 101 Millionen Franken (je nach Kostenwachstum-Szenario) belaufen13. Der Regierungsrat ist zurzeit daran zu prüfen, welche Massnahmen und Anpassungen am Berner Prämienverbilligungssystem vorgenommen werden müssen, um den indirekten Gegenvorschlag umzusetzen. Solange die Ausführungsbestimmungen vom Bundesrat noch nicht definiert wurden, können noch keine klaren Ausgestaltungspläne vonseiten des Kantons gefasst werden. Daher empfiehlt der Regierungsrat, die vorliegende Motion zur Annahme als Postulat, um das Anliegen ganzheitlich, d. h. gemeinsam mit sämtlichen noch zu definierenden Massnahmen und Anpassungen prüfen zu können. Der Grosse Rat hat bereits in den Sommer- und Herbstsessionen 2023 die Motionen 293-2022, 023-2023 und 026- 2023 als Postulate überwiesen. Der Regierungsrat wird seine Erkenntnisse und geplanten Massnahmen in einem Bericht zuhanden des Grossen Rates voraussichtlich in der Sommersession 2025 darlegen.
Eidgenössisches Departement des Innern (EDI). Bundesamt für Gesundheit (BAG). 2023. Portal Statistik der obligatorischen Krankenversicherung. Mittlere Prämien in Franken je versicherte Person pro Jahr, alle Versicherten. 1996-2022. https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/zahlen-und-statistiken/statistiken-zur-krankenversicherung/statistik-der-obligatorischen-krankenversicherung/Portal-statistik-der-obligatorischen-krankenversicherung.ex- Eidgenössisches Departement des Innern (EDI). Bundesamt für Gesundheit (BAG). 2024. Kantonale monatliche mittlere Prämien übe r alle Altersklassen 2024/2025 der oblig. Krankenpflegeversicherung inkl. Wahlfranchisen und Modelle. https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/89822.pdf Eidgenössisches Departement des Innern (EDI). Bundesamt für Gesundheit (BAG). 2024. Statistik der obligatorischen Krankenversicherung. 2023. T
Erwägungen
3.04 Mittlere Prämien in Franken je versicherte Person nach Kanton. https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/kuv-aufsicht/stat/publications- Eidgenössisches Departement des Innern (EDI). Bundesamt für Gesundheit (BAG). 2024. Statistik der obligatorischen Krankenvers icherung. 2023. T
4.08 Prämienverbilligung OKP: ausgerichtete Beiträge nach Kanton. https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/kuv-aufsicht/stat/publications- Eidgenössisches Departement des Innern (EDI). Bundesamt für Gesundheit (BAG). 2024. Statistik der obligatorischen Krankenvers icherung. 2023. T
4.02 Anzahl Bezüger nach Kanton. https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/kuv-aufsicht/stat/publications-aos/stat_kv_23_xlsx.zip.down- Eidgenössisches Departement des Innern (EDI). Bundesamt für Gesundheit (BAG). 2024. Faktenblatt: Anhang. Kosten der Prämien-Entlastungs-Initiative und des indirekten Gegenvorschlages. S.4. https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/kuv-aufsicht/Projetsencours/Consulredprimes/fbkos-
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