2024.RRGR.209
P 153-2024 Widmer (Bern, GRÜNE) «Bürger/-innen-Geld», bzw. «Kulturschaffenden-Geld» als Versuch im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 153-2024 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.209
Eingereicht am: 11.06.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Widmer (Bern, GRÜNE) (Sprecher/in) Hilty Haller (Bern, GRÜNE) von Greyerz (Bern, SP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 1245/2024 vom 04. Dezember 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
«Bürger/-innen-Geld», bzw. «Kulturschaffenden-Geld» als Versuch im Kanton Bern
Dem Regierungsrat wird folgender Prüfungsauftrag erteilt:
Erwägungen
1. Der Kanton Bern startet einen zeitlich begrenzten und wissenschaftlich begleiteten Versuch, eine zu bestimmende Anzahl Kunst- und Kulturschaffende mittels bedingungslosem Grundeinkommen, statt mit den bisherigen diversen Beiträgen aus unterschiedlichen «Töpfen», zu unterstützen.
2. Projekte, bei denen am Versuch Teilnehmende als Teil einer Gruppe oder eines Kollektivs in Erscheinung treten, werden wie bisher behandelt und unterstützt.
Begründung:
Während der COVID-19-Pandemie wurden Kultur- und Kunstschaffende weltweit stark beeinträchtigt. Die Schliessung von Veranstaltungsorten, Galerien und Bühnen führte zur Absage von Veranstaltungen und Aufführungen, was zu einem erheblichen Einkommensverlust für viele Künstler führte. Die Einschränkungen erschwerten auch die Zusammenarbeit und den kreativen Austausch, was die Schaffung neuer Werke behinderte.
Darüber hinaus hatten viele Künstlerinnen und Künstler Schwierigkeiten, alternative Einnahmequellen zu finden, da traditionelle Auftrittsmöglichkeiten und Verkaufsmöglichkeiten begrenzt waren. Dies zwang viele dazu, sich digitalen Plattformen zuzuwenden, was nicht für alle gleichermassen zugänglich oder rentabel war.
Die Krise betonte auch bestehende Ungleichheiten innerhalb des Kunst- und Kultursektors. Künstler waren oft stärker von den Auswirkungen betroffen als andere Berufszweige, da viele
bereits vor der Pandemie mit finanziellen Herausforderungen zu kämpfen hatten. Ohne die unkomplizierte und grosszügige Hilfe des Kantons wäre die Lage für viele Kulturschaffende noch prekärer geworden.
Auch nach der Pandemie stellt die Erholung des Kultur- und Kunstwesens eine Herausforderung dar. Die Wiedereröffnung von Veranstaltungsorten und die Rückkehr des Publikums helfen zwar – langsam –, verlorene Einkommen wiederaufzubauen und die kreative Gemeinschaft zu stärken.
Ein «Bürger/-innen-Geld» als bedingungsloses Grundeinkommen würde Kulturschaffenden und Künstlern eine Reihe von Vorteilen gegenüber traditionellen Fördergeldern bieten. Zunächst einmal würde das bedingungslose Grundeinkommen eine stabile finanzielle Basis schaffen, die unabhängig von der Marktnachfrage oder dem Erfolg eines bestimmten Projekts wäre. Dies würde finanzielle Unsicherheit reduzieren und es Künstlern ermöglichen, sich auf ihre kreative Arbeit zu konzentrieren, ohne ständig nach Geldquellen suchen zu müssen.
Des Weiteren würde das bedingungslose Grundeinkommen bürokratische Hürden und Einschränkungen beseitigen, die oft mit Fördermitteln verbunden sind. Antragsverfahren und Berichterstattungspflichten würden entfallen, was Zeit und Energie freisetzen würde, die sonst für administrative Aufgaben aufgewendet werden müssten. Dadurch könnten Künstler mehr Zeit und Ressourcen in ihre Kunst investieren.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde auch die kulturelle Vielfalt fördern, indem es Künstlern aller Hintergründe und Genres die gleiche finanzielle Unterstützung bieten würde. Dies könnte dazu beitragen, die Chancengleichheit zu verbessern und marginalisierten Künstlern den Zugang zu Ressourcen zu erleichtern.
Darüber hinaus würde das bedingungslose Grundeinkommen eine grössere künstlerische Freiheit ermöglichen, da Künstler nicht mehr gezwungen wären, ihre Arbeit an den Erwartungen von Förderern oder dem kommerziellen Markt auszurichten. Sie könnten experimenteller und risikofreudiger sein, da sie nicht mehr von kurzfristigen Erfolgen abhängig wären, um ihre Existenz zu sichern.
Insgesamt würde das bedingungslose Grundeinkommen Kulturschaffenden und Künstlern eine solide finanzielle Grundlage, mehr Freiheit und Unabhängigkeit sowie eine grössere Vielfalt und Chancengleichheit in der Kunstszene bieten.
Die Idee ist nicht aus der Luft gegriffen: Mitte Oktober 2021 hat Irlands Kulturministerin Catherine Martin beschlossen, Kulturschaffenden für drei Jahre ein bedingungsloses Grundeinkommen zu gewähren, damit diese weiterhin ihrer kreativen Arbeit nachgehen können. Profitieren sollen von diesem Projekt rund 2.000 Kreative aus Bereichen wie Musik, Schauspiel oder bildende Kunst, aber auch die Club- und Veranstaltungsszene soll unterstützt werden – alles Bereiche, die durch die Covid-Pandemie extreme Einbussen hinnehmen mussten und weiterhin müssen.
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat ist sich der verschiedenen, insbesondere auch finanziellen Herausforderungen bewusst, die das professionelle, künstlerische Schaffen mit sich bringt. Entsprechend braucht es günstige Rahmenbedingungen, damit eine grosse kulturelle Vielfalt sichergestellt und die Teilhabe der Bevölkerung am kulturellen Leben ermöglicht werden kann. Auf der Basis des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes (KKFG) unterstützt der Kanton Bern Kultur mit einer
Vielzahl unterschiedlicher Förderbeiträgen und -massnahmen für Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und kulturelle Organisationen. Auch trug der Kanton Bern den im Postulat erwähnten grossen Einschränkungen, welche die Kulturschaffenden während der COVID-19-Pandemie erfuhren, durch die von Bund und Kanton gemeinsam bereitgestellten Covid-Finanzhilfen Rechnung. Die Ausfallentschädigungen und Beiträge an Transformationsprojekte wurden dabei nicht bedingungslos gewährt, sondern richteten sich an nachgewiesene Ausfälle beziehungsweise spezifische Leistungen.
Der Regierungsrat erachtet es dagegen nicht als zielführend, einen begrenzten und wissenschaftlich begleiteten Versuch eines bedingungslosen Grundeinkommens für Kulturschaffende durchzuführen.
Bisher scheiterten in der Schweiz fast alle Initiativen zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens beziehungsweise zur Durchführung eines entsprechenden Pilotversuchs. Diese Initiativen bezogen sich jeweils auf die Gesamtbevölkerung, während das vorliegende Postulat ausschliesslich auf den Kultursektor zielt. So wurde die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» von 2016 mit 76,9 Prozent vom Stimmvolk deutlich abgelehnt. Auch im Kanton Bern war die Ablehnung mit 76,2 Prozent eindeutig. Eine im Kanton Bern 2016 eingereichte Motion zum bedingungslosen Grundeinkommen wurde denn auch in der Folge dieser Abstimmung zurückgezogen. Die Volksinitiative «Leben in Würde – Für ein finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen» von 2023 ist bereits im Sammelstadium gescheitert. Zudem sind auf kommunaler Ebene in den Städten Zürich mit 53,9 Prozent Nein-Stimmen und Luzern mit 69,15 Prozent Nein-Stimmen die Initiativen «Wissenschaftlicher Pilotversuch Grundeinkommen» in den Jahren 2022 und 2023 gescheitert. Einzig der Stadtrat der Stadt Bern hat im Oktober 2024 einer Kommissionsmotion zur Durchführung eines Pilotversuches zum bedingungslosen Grundeinkommen in der Stadt Bern zugestimmt.
Die Argumente, die jeweils zu den Ablehnungen führten, sind weitreichend und betreffen insbesondere Fragen der Finanzierung eines Grundeinkommens. Darüber hinaus birgt die Forderung einer isolierten Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens für Kulturschaffende im Kanton Bern das Risiko, dass sich der Kanton Bern aufgrund seiner Alleinstellung in diesem Bereich mit einer potenziellen Dynamik im Sinne einer gewissen Sogwirkung konfrontiert sieht. Insgesamt gilt die Umsetzung eines bedingungslosen Grundeinkommens als riskantes Experiment, dessen Folgen nicht abschliessend abschätzbar sind.
Weiter würde eine zeitlich befristete Einführung des Pilotversuchs im Kulturbereich nicht nur grundsätzliche Fragen in Bezug auf die Gleichbehandlung aller Kulturschaffender, sondern auch der in anderen Berufszweigen Tätigen aufwerfen.
Zudem würde die Durchführung des Versuchs eine entsprechende gesetzliche Grundlage benötigen: Im Kanton Bern sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für Kulturschaffende nicht gegeben. Das KKFG hält fest, dass der Kanton Bern Kultur in all ihren Ausdrucksformen mit Beiträgen an Kulturschaffende, Kulturi nstitutionen und kulturelle Organisationen sowie durch andere Massnahmen (z. B. Verleihung von Preisen und Stipendien, Erwerb von Kunstwerken) fördert. Eine zentrale Voraussetzung ist dabei, dass der Kanton Beiträge in der Regel nur gewährt, wenn ein entsprechender Finanzbedarf ausgewiesen ist und die Empfängerin oder der Empfänger zumutbare Eigenleistungen erbringt. Hinzu kommt, dass der Kanton Bern Beiträge in der Regel nur subsidiär spricht, d. h., wenn sich Gemeinden, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften oder weitere Dritte im gleichen Umfang an der Finanzierung beteiligen.
Demgegenüber beabsichtigt das bedingungslose Grundeinkommen eine grundsätzliche finanzielle Unterstützung, die nicht direkt an ein bestimmtes kulturelles Vorhaben mit einem ausgewiesenen Finanzierungsbedarf gebunden ist, beziehungsweise über ein solches hinausgeht. In diesem Sinne ist diese personenbezogene Grundeinkommenssicherung umfassender angelegt als die gesetzlich festgelegte Förderung von Kultur und steht im Widerspruch zu den Vorgaben des KKFG.
Verteiler ‒ Grosser Rat