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M 160-2024 Bossard-Jenni (Oberburg, EVP) Analyse klimabedingte Umweltrisiken und Klimafolgen. Antwort des Regierungsrates

2024.RRGR.216 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 27 nov. 2024

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-rrgr-216/de/m-160-2024-bossard-jenni-oberburg-evp-analyse-klimabedingte-umweltrisiken-und-klimafolgen-antwort-des-regierungsrates

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.RRGR.216

M 160-2024 Bossard-Jenni (Oberburg, EVP) Analyse klimabedingte Umweltrisiken und Klimafolgen. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 160-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.216

Eingereicht am: 12.06.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Bossard-Jenni (Oberburg, EVP) (Sprecher/in) Messerli (Nidau, EVP) Lüthi (Moosseedorf, GLP) de Meuron (Thun, GRÜNE) Jordi (Bern, SP) Matti (Zweisimmen, Die Mitte) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1215/2024 vom 27. November 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Analyse klimabedingte Umweltrisiken und Klimafolgen

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Er analysiert alle im Kantonsgebiet bekannten, klimabedingten Umweltrisiken und Klimafolgeschäden nach Regionen, Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadenhäufigkeit und finanziellem Schadensausmass. Die Publikation «Klimabedingte Risiken und Chancen» 1 des BAFUs kann dabei als Grundlage dienen.

2. Er berücksichtigt für die Risikoanalyse sämtliche bekannten, mutmasslich auf die Klimaveränderung zurückzuführenden Umweltrisiken und Klimafolgen, auch diejenigen, welche nicht in die Zuständigkeit des Kantons, sondern der Gemeinden und Privaten fallen.

3. Er entwickelt eine Strategie, wie klimawandelbedingten Schäden vorgebeugt werden soll und wie die Schäden behoben werden sollen.

4. Er zeigt auf, wie und durch wen vorbeugende Massnahmen und Schadensbehebung finanziert werden sollen. Insbesondere ist eine regelbasierte Unterstützung der von Schäden betroffenen Gemeinden zu erarbeiten.

https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/publikationen-studien/publikationen/klimabedingte-risiken-und-chancen.html

Begründung:

Die Klimaveränderung führt zunehmend zu extremen Wetterereignissen (Trockenheit, Starkniederschläge, Überschwemmungen, Hitze, Murgänge, Erdrutsche aufgrund abschmelzenden Permafrostes usw.). Die negativen Auswirkungen des Klimawandels betreffen in unterschiedlicher Weise alle Regionen und Gemeinden des Kantons Bern. Das Schadensausmass entwickelt sich gemäss Prognosen überproportional, im Falle von Hochwasser wird bei 10 Prozent mehr Wasser mit 40 Prozent mehr Schäden gerechnet, bei 20 Prozent mehr Wasser sogar mit 80 Prozent mehr Schäden). Einige Klimaschäden fallen dabei in den Zuständigkeitsbereich des Kantons, andere in die Hoheit der Gemeinden oder von Privaten. Fällt ein Ereignis mit hohem Schadenausmass in die Zuständigkeit der Gemeinden, belastet dies das Budget ausserordentlich stark und die betroffenen Gemeinden und Regionen ersuchen den Kanton um Hilfe. In Extremfällen übernimmt der Kanton aus Solidarität zu den Gemeinden Aufgaben, welche nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Diese Hilfeleistungen sollten jedoch nicht von Fall zu Fall definiert und beurteilt werden müssen. Sinnvoller und effizienter wäre es, für den ganzen Kanton eine übergeordnete und umfassende Risikoanalyse durchzuführen, welche als allgemeine Arbeits- und Beurteilungsgrundlage der Umweltrisiken und Klimaschäden dienen kann. Auf diese Weise wäre es auch besser möglich, die Finanzierung von Hilfeleistungen nach einheitlichen Kriterien zu definieren und zu beschliessen sowie die für die Bewältigung der Umwelt- und Klimaschäden erforderlichen Mittel auch im Finanzplan und Budget einzustellen.

Antwort des Regierungsrates

Die Intensität und Frequenz von Extremwetterereignissen und Umweltgefahren nehmen im Gang der Klimaveränderung zu. In tragischer Weise haben dies die Hochwasser und Murgänge im Sommer 2024 erneut ins Bewusstsein gerückt. Vor dem Hintergrund weiterhin wachsender Treibhausgaskonzentrationen in der globalen Atmosphäre und in Übereinstimmung mit dem Klimaschutzartikel 31a in der Kantonsverfassung erachtet der Regierungsrat den Klimaschutz (Reduktion der Treibhausgasemissionen auf Netto-Null) und die Anpassung an den Klimawandel (Erhöhung der Resilienz von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels) als zentrale Herausforderungen.

Es ist heute unbestritten, dass Anzahl und Intensität der durch den Klimawandel verursachten Schadensfälle in den nächsten Jahren trotz den Anstrengungen im Klimaschutz zunehmen werden. Bereits heute sind ausgeprägtere Hitzewellen, häufigere Extremwetterereignisse und längere Trockenperioden zu beobachten, wobei diese zeitlich oftmals zufällig auftreten, in der Regel grössere Regionen betreffen, aber – wie das Unwetter in Brienz vom Sommer 2024 zeigt – auch lokal auftreten können. Für eine erfolgreiche Anpassung an den Klimawandel sind regional differenzierte Kenntnisse über mögliche Ereignisse, ihre Eintretenswahrscheinlichkeit sowie über wirksame Massnahmen zur Schadensvermeidung und -verminderung zentral.

Im Rahmen des «Green New Deal Kanton Bern» erarbeitet der Regierungsrat zurzeit neue Rahmenstrategien sowohl für den Klimaschutz als auch für die Klimaanpassung. Die beiden aufeinander abgestimmten Rahmenstrategien verknüpfen und ergänzen bereits bestehende kantonale Sektoralstrategien z. B. in den Bereichen Energie, Naturgefahren, Mobilität, Wasser, Luftreinhaltung, Gesundheit sowie Raumplanung und sie werden jeweils zusätzliche Massnahmen in den Bereichen Klimaschutz bzw. -anpassung enthalten.

Die «Rahmenstrategie Anpassung an den Klimawandel im Kanton Bern» (RAK) basiert auf den Grundlagen und Instrumenten des Bundes und berücksichtigt die aktuellen Erkenntnisse von Kantonen, die für den Kanton Bern teilweise repräsentativ sind (SO, GR, AG). Der Aktionsplan der RAK wird diejenigen Massnahmen enthalten, mit denen die Auswirkungen des Klimawandels in den betroffenen Sektoren und Regionen reduziert werden können.

Der Regierungsrat nimmt zu den einzelnen Punkten der Motion wie folgt Stellung:

1. Die von den Motionärinnen und Motionären erwähnte BAFU-Studie zu den klimabedingten Risiken und Chancen wird derzeit aktualisiert und mit Aussagen zu den in der näheren Zukunft massgeblichen Risiken ergänzt. Sie wird voraussichtlich Ende 2024 veröffentlicht. Unabhängig davon erarbeitet das National Centre for Climate Services (NCCS) des Bundes im Rahmen des CH-Impacts-Programms eine Studie zu den Klimafolge- und Anpassungskosten für heute sowie für das Jahr 2060. Dabei werden sowohl unterschiedliche globale Klimaszenarien berücksichtigt als auch Modellierungen mit und ohne Klimaanpassungsmassnahmen vorgenommen. Die daraus erhaltenen Informationen sollen auf die Ebene der Kantone und Gemeinden heruntergebrochen werden. Das Projekt wird voraussichtlich Ende 2025 fertiggestellt. Der Regierungsrat beabsichtigt, die Ergebnisse der beiden Studien abzuwarten. Sollten sich für das Gebiet des Kantons Bern im Nachgang der Projekte noch relevante Unsicherheiten ergeben, wird der Regierungsrat Ergänzungen und Präzisierungen in Auftrag geben.

2. Da die erwähnten Abklärungen des Bundes auch für Regionen, Gemeinden und private Akteure spezifiziert werden, verfolgt der Regierungsrat für den zweiten Punkt der Motion die gleiche Strategie wie für den ersten.

3. Der Regierungsrat erarbeitet mit der RAK eine Strategie zur Vorbeugung und Reduktion von klimawandelbedingten Risiken. Die zugehörigen kantonalen Massnahmen werden im Rahmen der RAK vorgeschlagen und umgesetzt, sofern sie finanzierbar sein werden. Im Rahmen der RAK wird der Regierungsrat auch das Thema Schadensbehebung vertieft abklären (vgl. Antwort auf Punkt 4).

4. a) Risikominimierung Im Rahmen der RAK, der Wasserstrategie (wird gegenwärtig aktualisiert) und allenfalls weiterer Fachstrategien wird der Regierungsrat die jeweiligen Zuständigkeiten und die Finanzierung der einzelnen Massnahmen zur Schadensvorbeugung aufzeigen.

b) Schadensbehebung Für die Finanzierung von Schäden, die durch den Klimawandel verursacht bzw. mitverursacht sind, bestehen in den Bereichen gravitative Naturgefahren und Waldbrand bereits einheitliche gesetzliche Regeln. Solche fehlen jedoch bei den klimatisch-meteorologischen Naturgefahren und in weiteren Bereichen (z. B. in der Landwirtschaft oder im Tourismus). Aus Sicht des Regierungsrats sind die fehlenden gesetzlichen Bestimmungen vorgängig auf nationaler Ebene zu schaffen. Der nationale Rahmen wird es den Kantonen sodann erlauben, das Regelwerk auf die Gemeinden herunterzubrechen. Der Regierungsrat ist bereit, diese Thematik im Zuge der Ausarbeitung der RAK vertieft zu prüfen.

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Vorschläge der Motionärinnen und Motionäre, erachtet die Umsetzung der Motion in der verlangten Form jedoch als nicht zielführend. Zum einen werden einige der verlangten Arbeiten bereits durch den Bund vorangetrieben und es ist nicht zielführend, sie parallel dazu auf der kantonalen Ebene an die Hand zu nehmen. Zum anderen werden einige der Forderungen der Motionärinnen und Motionäre voraussichtlich durch die RAK abgedeckt bzw. in der RAK wird aufgezeigt werden, welche Massnahmen der Kanton diesbezüglich einleiten wird. Der Regierungsrat beantragt daher die Annahme der Motion als Postulat.

Verteiler ‒ Grosser Rat