Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

I 165-2024 Saïd (Biel, SP) Elektronische Einwegzigaretten: eine Katastrophe für Jugend und Umwelt. Antwort des Regierungsrates

2024.RRGR.221 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 27 nov. 2024

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-rrgr-221/de/i-165-2024-said-biel-sp-elektronische-einwegzigaretten-eine-katastrophe-fur-jugend-und-umwelt-antwort-des-regierungsrates

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.RRGR.221

I 165-2024 Saïd (Biel, SP) Elektronische Einwegzigaretten: eine Katastrophe für Jugend und Umwelt. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 165-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.221

Eingereicht am: 12.06.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Saïd (Biel/Bienne, SP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1220/2024 vom 27. November 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Elektronische Einwegzigaretten: eine Katastrophe für Jugend und Umwelt

Puff Bars ist die Marke einer neuen Art von elektronischen Einwegzigaretten, die sich im Handel und im Internet immer mehr verbreiten. Sie sind verpackt wie Süssigkeiten, haben betörende Aromen und verbreiten einen angenehmen Duft. In kurzer Zeit haben sie die Pausenplätze erobert und kosten zwischen acht und zwanzig Franken. Sie sind billiger als normale Zigaretten, und der Handel damit ist ausgesprochen lukrativ, denn der Verkauf wirft bis zu 90 Prozent Reingewinn ab. Im Internet ist es besonders einfach, sich diese aus China stammenden Produkte ohne Alterskontrolle zu beschaffen. Laut einer im November 2023 veröffentlichten Studie des universitären Ärztezentrums in Lausanne Unisanté und der Gesundheitsförderung Wallis konsumiert eine oder einer von acht jungen 14- bis 25-jährigen Schweizerinnen und Schweizern regelmässig solche Puff Bars.

In vielen Geschmacksrichtungen erhältlich und mit einer ansprechenden Verpackung wurden die Puff Bars speziell für ein besonders junges Zielpublikum konzipiert. Ihre Ähnlichkeit mit Textmarkern oder anderen Gebrauchsgegenständen und der oft süsse oder fruchtige Duft lassen sie harmlos erscheinen, auch wenn sie im Durchschnitt 600 Züge enthalten, was etwa zwei Päckchen Zigaretten entspricht. Die Puff Bars sehen wie Spielsachen aus und dienen dazu, Jugendliche an Nikotin zu gewöhnen, mit der kräftigen Unterstützung von Videos und Wettbewerben auf TikTok oder Instagram. Die Tabakindustrie ist sich bewusst, dass sie in den letzten Jahren eine nicht zu vernachlässigende Anzahl an Kunden verloren hat, und sieht in den elektronischen Einwegzigaretten eine Gelegenheit, andere Marktanteile zu erobern, indem sie sich neue Kunden langfristig sichert. Denn es ist schwieriger, als erwachsene Person eine Sucht zu überwinden, die sich bereits in der Jugend festgesetzt hat. Deshalb investiert die Tabakindustrie bis zu 1,2 Milliarden pro Jahr, allein um Influencerinnen und Influencer zu bezahlen, die sich auf den sozialen Netzwerken rühmen, solche Produkte zu konsumieren. Im Jahr 2022 wurden über

zehn Millionen elektronische Einwegzigaretten in die Schweiz importiert.

Dieses Marktsegment profitiert von gesetzlichen Grauzonen des Tabakproduktegesetzes und dies umso mehr, als nur gewisse Kantone – unter anderem der Kanton Bern – den Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten an Minderjährige verbieten. Auch wenn das Tabakproduktegesetz den Verkauf solcher Produkte an Minderjährige bis spätestens 2025 verbieten sollte, zeigt eine Umfrage, dass über die Hälfte sie einfach an einem Kiosk kaufen kann, auch in den Kantonen, die den Verkauf eingeschränkt haben. Es ist wichtig, die Prävention und die Information bei den Eltern zu verbessern, so dass ihnen klar wird, dass die von den Jugendlichen und jungen Erwachsenen geschätzten Produkte nicht so harmlos sind, wie ihre fruchtigen Aromen vermuten lassen, die aus manchmal stark irritierenden Zusatzstoffen stammen. Übrigens ist laut der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz AT die grosse Mehrheit der in der Schweiz verkauften elektronischen Einwegzigaretten nicht gesetzeskonform, denn die Flüssigkeits- und Nikotinmengen übersteigen die Grenzwerte, die bei höchstens 2 ml Flüssigkeit für 600 Züge und 20 mg/l Nikotin liegen. Gemäss AT Schweiz überschreitet mehr als die Hälfte der auf dem Schweizer Markt verkauften Produkte diese Werte, denn verschiedene Puff Bars, die zwischen 1500 und 2500 Züge enthalten, sind in Geschäften und online erhältlich. Ein Test der Sendung für Konsumentenschutz «À bon entendeur» beweist das Vorkommen einer beachtlichen Menge von irritierenden Substanzen in den elektronischen Einwegzigaretten (teilweise bis zu 17), während auf den Verpackungen oft nur «natürliche und künstliche Aromen» angegeben wird. Darunter finden sich Propylenglykol, Nikotin, Linalool, ein Hautallergen mit einer irritierenden Wirkung auf die Atemwege, oder Benzylalkohol, der ebenfalls schädlich für die Atemwege ist. Laut dem Bundesrat wird dank des zukünftigen neuen Tabakproduktegesetzes, das bis 2025 in Kraft tritt, die Überprüfung der Konformität von Produkten im Handel zum Kompetenzbereich des Kantonschemikers gehören. Schliesslich enthalten die elektronischen Einwegzigaretten oft Nikotinsalze, die ein höheres Suchtpotential aufweisen. Auch wenn Nikotin für ein ausgewachsenes Gehirn einer erwachsenen Person nicht giftig ist, ist es giftig für ein Gehirn, das sich noch im Wachstum befindet, und kann unter anderem Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen und

verstärkte Aggressivität verursachen. Dies kann gefährliche soziale Folgen haben, wie z. B. Schulversagen.

Ausserdem sind diese elektronischen Einwegzigaretten auch ökologisch eine Katastrophe, denn sie sollten als elektronische Geräte entsorgt werden, landen jedoch meistens im Abfall oder gar in der Natur, obwohl sie elektronische und chemische Teile sowie Kunststoff enthalten. Als Reaktion auf diese ökologische Katastrophe hat sich die auf die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten spezialisierte Zürcher Stiftung SENS eRecycling mit der Swiss Vape Trade Association zusammengeschlossen. Dadurch können Sammelboxen für Puff Bars an den Verkaufsstellen installiert werden. Sie werden dann weitergeleitet und fachgerecht entsorgt. SENS eRecycling hofft, eine Recyclingquote von 50 Prozent zu erreichen. Ausserdem gibt es andere private Initiativen. Auf institutioneller Ebene dagegen existiert kein Recycling für dieses Produkt, das als Wegwerfprodukt konzipiert wurde. Es wäre deshalb sinnvoll, ein Recycling dieser Produkte einzuführen und die Konsumentinnen und Konsumenten von elektronischen Einwegzigaretten für die Notwendigkeit des Recyclings zu sensibilisieren.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Hat der Regierungsrat eine signifikante Anzahl von Zuwiderhandlungen beim Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten an Minderjährige beobachtet?

2. Über welchen Spielraum verfügt der Regierungsrat bei der Prävention bei Jugendlichen bezüglich der elektronischen Einwegzigaretten?

3. Falls der Regierungsrat die Möglichkeit dazu hat, sieht er vor, ein Präventionskonzept einzuführen? Und wenn ja, welches?

4. Wurden im Kanton Bern bereits Kontrollen von elektronischen Einwegzigaretten durchgeführt, die gesetzliche Vorschriften wegen zu grossen Flüssigkeitsmengen oder Nikotinanteilen verletzt haben?

5. Ist der Regierungsrat bereit, ein Sammel- und Wiederverwertungskonzept für gebrauchte elektronische Einwegzigaretten einzuführen und zu fördern?

Antwort des Regierungsrates

1. Hat der Regierungsrat eine signifikante Anzahl von Zuwiderhandlungen beim Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten an Minderjährige beobachtet?

Gestützt auf Art. 18 des Gesetzes über Handel und Gewerbe (HGG, BSG 930.11) überwachen die Gemeinden die Einhaltung der Beschränkungen des Handels mit elektronischen Zigaretten. Diese können die Einhaltung der Verkaufsbeschränkung mittels Testkäufen kontrollieren. Eine Aussage bezüglich einer Zu- oder Abnahme von Verkäufen an Minderjährige ist aufgrund der Datenlage nicht möglich.

2. Über welchen Spielraum verfügt der Regierungsrat bei der Prävention bei Jugendlichen bezüglich der elektronischen Einwegzigaretten?

Das seit Juli 2021 revidierte HGG kennt eine Reihe von Beschränkungen für den Handel mit elektronischen Zigaretten. Dazu gehören auch Einweg-E-Zigaretten, die ohne Tabak verwendet werden und mit denen die Emissionen einer erhitzten Flüssigkeit mit oder ohne Nikotin inhaliert werden können (Art.14c Abs. 3 HGG). Der Kanton Bern hat die Problematik frühzeitig erkannt und ist einer von zwölf Kantonen 1, welche ein Abgabeverbot für E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kennen (Art. 16 HGG).

Besonders die Werbeverbote nach Art. 15 HGG sind geeignet, um Kinder und Jugendliche vor aggressiven Werbebotschaften zu schützen und um so einen Einstieg in den Konsum zu verhindern.

Gestützt auf Art. 32 des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote (SLG; BSG 860.2) können bedarfsgerechte Leistungsangebote im Bereich der Suchtprävention umgesetzt werden. In der Praxis beauftragt die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) das Blaue Kreuz zur Durchführung von Testkäufen im Rahmen des Leistungsauftrags Gesundheitsförderung und Prävention.

3. Falls der Regierungsrat die Möglichkeit dazu hat, sieht er vor, ein Präventionskonzept einzuführen? Und wenn ja, welches?

Diesbezüglich verweist der Regierungsrat auf seine Antwort zur Interpellation 120-20242. In dieser Vorstossantwort macht er Vorschläge, welche Massnahmen auf kantonaler Ebene verstärkt ergriffen werden können. Da aber bereits sehr weitgehenden Werbe- und Abgabeverbote für elektronische Zigaretten bestehen, sieht er aktuell keine Notwendigkeit für neue kantonale Regelungen.

Am 1. Oktober 2024 ist das neue Tabakproduktegesetz des Bundes (TabPG, SR 818.32) und die dazugehörige Verordnung (TabPV, SR 818.321) in Kraft getreten. Das neue Gesetz wird auch einen Einfluss auf den Spielraum des Kantons Bern bei der Kontrolle von E-Zigarettenver-

Vgl. Bundesamt für Gesundheit BAG: Kantonale Tabakabgabeverbote an Jugendliche (Stand vom 15.07.2024) I 120-2024 Müller (Langenthal, SP): Sucht: gefährdete Jugendliche, zunehmender Missbrauch

käufen haben, etwa dadurch, dass neu eine explizite gesetzliche Grundlage für Testkäufe besteht. Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund des neuen TabPG Anpassungen in der kantonalen Gesetzgebung notwendig sein werden.

4. Wurden im Kanton Bern bereits Kontrollen von elektronischen Einwegzigaretten durchgeführt, die gesetzliche Vorschriften wegen zu grossen Flüssigkeitsmengen oder Nikotinanteilen verletzt haben?

Es liegen keine spezifischen Daten für elektronische Einwegzigaretten im Kanton Bern vor. Im Jahr 2022 wurden im Kanton Bern im Rahmen einer regionalen Kampagne der Nordwestschweiz Daten zu E-Liquids erhoben und die E-Liquids auf ihre Zusammensetzung untersucht. Es handelte sich dabei aber um Nachfüllflaschen und keine elektronischen Einwegzigaretten.

Bei zukünftigen Kontrollen werden die entsprechenden Grenzwerte zu Flüssigkeitsmengen (Art. 9 TabPG) und Nikotinanteil (Art. 7 Abs. 2 TabPG) geprüft.

5. Ist der Regierungsrat bereit, ein Sammel- und Wiederverwertungskonzept für gebrauchte elektronische Einwegzigaretten einzuführen und zu fördern?

In der Schweiz sind Hersteller, Importeure und Händler gemäss Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG, SR 814.620) verpflichtet, sämtliche elektronischen Geräte kostenlos entgegenzunehmen und sie fachgerecht zu entsorgen. Dazu gehören auch alle Arten von E-Zigaretten sowie dazugehörige Bestandteile wie Ladekabel, Akku oder Akkuträger. Somit können die E-Zigaretten überall dort zurückgebracht werden, wo sie gekauft wurden, beispielsweise an einem Kiosk, an der Tankstelle oder in einem Tabakgeschäft. Gemäss Angaben der Stiftung SENS eRecycling 3 können ausgediente Geräte zudem auch an schweizweit über 750 SENS-Sammelstellen abgegeben werden.

Der Regierungsrat sieht vor diesem Hintergrund keinen kantonalen Handlungsbedarf, ein Sammel- und Wiederverwertungskonzept für gebrauchte elektronische Einwegzigaretten einzuführen oder zu fördern.

Verteiler ‒ Grosser Rat

SENS eRecycling – Stiftung für Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten