2024.RRGR.253
I 180-2024 Graber (Neuenstadt, SVP) Auswirkungen der vollständigen Schliessung des Gebäudes «Tavannes Machines» und der neuen Pläne für dessen Renovierung. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 180-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.253
Eingereicht am: 20.08.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Graber (La Neuveville, SVP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 05.09.2024
RRB-Nr.: 1105/2024 vom 06. November 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Auswirkungen der vollständigen Schliessung des Gebäudes «Tavannes Machines» und der neuen Pläne für dessen Renovierung
Laut einer Medienmitteilung der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) des Kantons Bern vom 16. August 2024 muss das Gebäude «Tavannes Machines» aufgrund des schlechten Zustands der tragenden Struktur des gesamten Gebäudes komplett geschlossen werden.
Als Eigentümer des Gebäudes «Tavannes Machines» kann der Kanton die derzeitigen Mieter dieses Gebäudes nicht den Risiken eines teilweisen Einsturzes aussetzen.
Es ist daher absolut normal, dass die BVD ans Regionalgericht Berner Jura-Seeland gelangte, um die Schliessung des Standortes anzuordnen. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland erliess sodann am 15. August 2024 einen Beschluss über superprovisorische Massnahmen, die den Zugang zu dem Gebäude verbieten.
Diese Massnahme wurde zum richtigen Zeitpunkt und aus verständlichen Sicherheitsgründen getroffen.
Abgesehen von diesem Sicherheitsaspekt erscheint es sehr sinnvoll, dass die tiefgreifenden Renovierungsarbeiten an diesem Gebäude - und insbesondere die vollständige Sanierung der tragenden Struktur - nicht gestaffelt, sondern kontinuierlich und in einem Zug durchgeführt werden.
Diese neue Situation wirft jedoch viele Fragen auf. Auch den unbedarftesten Mitgliedern des Grossen Rates dürfte sofort klar sein, dass die neuen Räumlichkeiten von «Tavannes Machines» Ende 2025 noch nicht bereit sein werden, um die vielen Menschen aufnehmen zu können, die heute ihre berufliche Tätigkeit im Dienste des Kantons in den Verwaltungsgebäuden in Moutier und anderswo im Berner Jura ausüben.
Diese Verzögerungen und die Notwendigkeit, umfangreichere Renovierungsarbeiten als geplant durchzuführen, werden ausserdem zu erheblichen Mehrkosten führen.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Könnte der Kanton die früheren Eigentümer des Gebäudes «Tavannes Machines» wegen versteckter Gebäudemängel zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses verklagen? Dies unter Verweis auf die klare Bestimmung von Artikel 197 des Schweizerischen Obligationenrechts, der wie folgt lautet:
1 Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern. 2 Er haftet auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat.
2. Welche Massnahmen sind geplant oder bereits ergriffen worden, damit die Mitglieder des öffentlichen Dienstes unseres Kantons, die ihre administrativen Tätigkeiten in den renovierten Räumlichkeiten von «Tavannes Machines» ausüben sollen, zwischen dem Zeitpunkt, an dem sie ihre derzeitigen Räumlichkeiten verlassen müssen - im Prinzip Ende 2025 - und dem Zeitpunkt, an dem sie in die für sie bestimmten renovierten Räumlichkeiten in Tavannes umziehen werden, einsatzfähig sein können?
3. Kann ein neuer Zeitplan für die Renovierung des Gebäudes «Tavannes Machines» erstellt werden, damit die Kantonsangestellten und die Bevölkerung des Berner Juras wissen, ab wann die wichtigsten Verwaltungstätigkeiten des Kantons Bern in Tavannes erfolgen können?
4. Kann man vernünftigerweise davon ausgehen, dass die zusätzlichen Kosten, die durch diese Situation verursacht werden, in den Kreditrahmen fallen, der vom Grossen Rat für die vollständige Renovierung des Gebäudes «Tavannes Machines» bewilligt wurde?
Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit wird aufgrund der erheblichen kurzfristigen Auswirkungen der vollständigen Schliessung des Gebäudes «Tavannes Machines» und der neuen Pläne für dessen Renovierung beantragt.
Antwort des Regierungsrates
Wie die Interpellantin richtig schreibt, wurden im Zuge der Renovation des Gebäudes Tavannes Machines statische Probleme festgestellt, welche aus Sicherheitsgründen die temporäre Schliessung des Gebäudes erforderlich machten. Das Gebäude wurde zwischenzeitlich auf Anordnung des Regionalgerichts mit Deckenstützen so gesichert, dass der letzte verbleibende Mieter seine Räumlichkeiten temporär wieder nutzen kann.
Aufgrund dieser Ausgangslage wird sich die Sanierung des Gebäudes verzögern, was einen fristgerechten Bezug durch die Verwaltungen, welche Ende 2025 Moutier verlassen werden, nicht mehr möglich macht. Der Regierungsrat hat deshalb die Bau- und Verkehrsdirektion mit der Planung von Übergangslösungen beauftragt. Die entsprechenden Arbeiten sind auf Kurs.
Der Regierungsrat bedauert die aktuelle Situation. Gleichzeitig ist er überzeugt, dass der Kauf des Gebäudes richtig war und das Gebäude der Tavannes Machines nach der abgeschlossenen Sanierung der ideale Standort ist für das neue Verwaltungsgebäudes des Kantons Bern im Berner Jura.
1. Könnte der Kanton die früheren Eigentümer des Gebäudes «Tavannes Machines» wegen versteckter Gebäudemängel zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses verklagen? Dies unter Verweis auf die klare Bestimmung von Artikel 197 des Schweizerischen Obligationenrechts, der wie folgt lautet: 1 Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern. 2 Er haftet auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat. Der Regierungsrat teilt die Meinung der Interpellantin, wonach der Kanton seine rechtlichen Möglichkeiten gegenüber dem Verkäufer sorgfältig prüfen muss. Die Bau- und Verkehrsdirektion führt derzeit entsprechende Abklärungen durch. In Abhängigkeit von dieser Prüfung behält sich der Regierungsrat alle Optionen offen.
2. Welche Massnahmen sind geplant oder bereits ergriffen worden, damit die Mitglieder des öffentlichen Dienstes unseres Kantons, die ihre administrativen Tätigkeiten in den renovierten Räumlichkeiten von «Tavannes Machines» ausüben sollen, zwischen dem Zeitpunkt, an dem sie ihre derzeitigen Räumlichkeiten verlassen müssen - im Prinzip Ende 2025 - und dem Zeitpunkt, an dem sie in die für sie bestimmten renovierten Räumlichkeiten in Tavannes umziehen werden, einsatzfähig sein können?
Wie einleitend bereits festgehalten, sind für die betroffenen Verwaltungen und Dienststellen Übergangslösungen in Planung, welche sicherstellen, dass für alle betroffenen Mitarbeitenden per Ende 2025 ein temporärer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Die Lösung sieht wie folgt aus:
Für das Betreibungs- und Konkursamt sowie die Steuerverwaltung werden im ehemaligen Gebäude der Bienna Interflor in Sonceboz Büroräume angemietet und ein Schalter für Publikumskontakte eingerichtet. Beide Ämter werden durch Verdichtungen auch temporäre Arbeitsplätze in den bestehenden Büroräumen in Biel benutzen.
Die Mobile Polizei soll vorübergehend in Loveresse untergebracht werden, wo bereits provisorische Räumlichkeiten für die Polizei geplant waren. Für die Stationierte Polizei soll in Reconvilier ein Containerprovisorium erstellt werden.
3. Kann ein neuer Zeitplan für die Renovierung des Gebäudes «Tavannes Machines» erstellt werden, damit die Kantonsangestellten und die Bevölkerung des Berner Juras wissen, ab wann die wichtigsten Verwaltungstätigkeiten des Kantons Bern in Tavannes erfolgen können?
Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Antwort durch den Regierungsrat sind verschiedene Faktoren offen, welche massgebenden Einfluss auf den weiteren Zeitplan haben. Dieser hängt einerseits davon ab, ob und wie lange der verbleibende Mieter im Gebäude bleiben kann. Die Kündigung ist per Ende Oktober 2024 erfolgt, wird aber vom Mieter mietgerichtlich bestritten. Der Zeitplan hängt weiter davon ab, nach welchem Verfahren die Gebäudesanierung erfolgen kann. Die Situation ist aktuell noch mit zu grossen Unsicherheiten verbunden, um einen neuen Zeitplan präsentieren zu können. Der Regierungsrat wird die betroffenen und interessierten Kreise über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
4. Kann man vernünftigerweise davon ausgehen, dass die zusätzlichen Kosten, die durch diese Situation verursacht werden, in den Kreditrahmen fallen, der vom Grossen Rat für die vollständige Renovierung des Gebäudes «Tavannes Machines» bewilligt wurde?
Die Kosten der statischen Sanierung hängen davon ab, nach welchem Verfahren die Tragstruktur ertüchtigt werden kann. Sobald das Bauverfahren festgelegt ist, können auch die Mehrkosten zuverlässig abgeschätzt werden. Gemäss heutigem Kenntnisstand sollten diese im besten Fall vollständig oder zumindest grösstenteils durch den gesprochenen Kredit abgedeckt werden können.
Verteiler ‒ Grosser Rat