Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

M 216-2024 Bühlmann (Bern, GRÜNE) Koordination der Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung aufgleisen. Antwort des Regierungsrates

2024.RRGR.291 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 26 févr. 2025

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-rrgr-291/de/m-216-2024-buhlmann-bern-grune-koordination-der-gleichstellung-von-menschen-mit-einer-behinderung-aufgleisen-antwort-des-regierungsrates

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.RRGR.291

M 216-2024 Bühlmann (Bern, GRÜNE) Koordination der Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung aufgleisen. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 216-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.291

Eingereicht am: 11.09.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Bühlmann (Bern, GRÜNE) (Sprecher/in) Leuenberger (Uettligen, EVP) Herren-Brauen (Rosshäusern, Die Mitte) Kocher Hirt (Worben, SP) Stampfli (Nidau, GLP) Baumann (Münsingen, EDU) Soder (Biel/Bienne, GRÜNE) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 182/2025 vom 26. Februar 2025 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Koordination der Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung aufgleisen

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt: Es ist eine Stelle zu benennen, die Massnahmen für die Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung im Kanton und in der Verwaltung plant, fördert und koordiniert.

Begründung:

2014 hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert. Die Verpflichtung, die Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit einer Behinderung zu fördern, Hindernisse zu beheben und Betroffene vor Diskriminierung zu schützen, bezieht sich nicht nur auf den Bund, sondern nimmt auch Kantone und Gemeinden in die Verantwortung. Im Kanton Bern bestehen ein Konzept von 2011 und ein Bericht von 2016 zur Behindertenpolitik, 2024 ist auch das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen BLG in Kraft getreten.

Anders als in 13 anderen Kantonen (sowie in neun Städten und in der Bundesverwaltung) gibt es jedoch in Bern als einem der grössten Kantone keine spezialisierte Stelle, welche die Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung koordini ert. Da es sich bei der Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung nicht um ein direktionsspezifisches, sondern um ein Querschnittsthema handelt, wäre die Ernennung einer solchen Koordinations- und Anlaufstelle nach der Inkraftsetzung des BLG ein wichtiger nächster Schritt.

Diese könnte Massnahmen innerhalb und ausserhalb der Verwaltung fördern und koordinieren und dank Fachwissen und Expertise Anlaufstelle für verschiedene Zielgruppen sein: Regierung und Verwaltung könnten sich hinsichtlich Förderung der Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung und Abbau von Hindernissen (im Bildungsbereich, im Hoch- und Tiefbau, auf dem Arbeitsmarkt usw.) beraten lassen; Menschen mit einer Behinderung und ihre Angehörigen erhielten Informationen zu kantonalen Unterstützungsangeboten und Fachorganisationen; Unternehmen könnten zu den Möglichkeiten der Arbeitsintegration informiert und zu den zuständigen Stellen triagiert werden.

Die Forderung nach einer solchen Stelle ist im Kanton Bern nicht neu. Schon 2008 hat der Grosse Rat den Vorstoss «Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung umsetzen» als Postulat überwiesen und so den Regierungsrat beauftragt, die Schaffung einer Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung zu prüfen. Obwohl dieser das Postulat zur Annahme empfohlen hatte, legte er dem Grossen Rat nie einen Prüfbericht vor. Im Bericht zur kantonalen Behindertenpolitik von 2016 erwähnt der Regierungsrat den möglichen Nutzen einer Fachstelle zur Koordination der kantonalen Aufgaben zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung und stellt wiederum eine entsprechende Prüfung in Aussicht. Sieben Jahre später liegen nach wie vor weder ein Prüfbericht noch ein Vorschlag zur Ernennung einer Koordinationsstelle für die Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung vor.

Auch der UNO-Behindertenrechtsausschuss kritisiert in seinen abschliessenden Bemerkungen zum Initialstaatenbericht der Schweiz vom 13. April 2022 die fehlende Koordination und Überwachung zur Umsetzung der UN-BRK, insbesondere auch in den Kantonen, und empfiehlt diesen, Anlaufstellen zu benennen (Empfehlung 64a). Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren SODK folgt dieser Empfehlung in ihrem Aktionsplan zur Umsetzung des Manifests «für eine inklusive Behindertenpolitik in den Kantonen» von 2024 und schlägt v or, dass jeder Kanton eine Stelle bestimmt, die für die Koordination der Aktivitäten, die Planung und Schwerpunktsetzung zur Förderung der Behindertengleichstellung in allen Direktionen zuständig ist. Wir bitten den Regierungsrat, diesen Empfehlungen zu folgen, und dem Grossen Rat eine entsprechende Koordinations- und Anlaufstelle zu benennen.

Antwort des Regierungsrates

Gestützt auf das verfassungsmässige Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV) und das 2014 von der Schweiz ratifizierte Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention; UNO-BRK) sind Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen zu schützen. Hindernisse, mit denen sie konfrontiert sind, müssen beseitigt und ihre Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft gefördert werden. Insbesondere soll Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht werden.

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat im Juni 2024 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-BRK bzw. der Empfehlungen des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Dieser verdeutlicht, dass Behindertenpolitik eine Querschnittsaufgabe ist, die neben sozialen Kernthemen auch Bereiche wie Bildung, Gesundheit, öffentlicher Verkehr, Wohnen und politische Rechte umfasst.

Wie in der Motion erwähnt, empfiehlt der UNO-Ausschuss und, gestützt darauf, auch die SODK im Aktionsplan von 2024 eine Fach- oder Anlaufstelle in der Kantonsverwaltung zu bestimmen. Diese soll für die Koordination der Aktivitäten, die Planung und Schwerpunktsetzung zur Förderung der Behindertengleichstellung in allen kantonalen Direktionen zuständig sein.

Wie ebenfalls in der Motion angesprochen, verfügt heute neben dem Bund und einzelnen Städten rund die Hälfte der Kantone über eine Person oder Stelle, die sich spezifisch mit Fragen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen befasst. Etliche dieser Stellen wurden in den letzten Jahren geschaffen. Am «Fachaustausch Gleichstellung Menschen mit Behinderungen» beteiligen sich aktuell die Kantone BL, BS, FR, GE, LU, NE, SG, SH, SO, SZ, VS, ZG und ZH 1. Die grosse Mehrheit dieser Stellen sind dem jeweiligen kantonalen Sozialamt zugeordnet, welches in den meisten Kantonen zur Direktion für Soziales gehört 2. Im Kanton BL ist die Stelle in der Dienststelle Gleichstellung BL der Finanz- und Kirchendirektion und im Kanton BS in der Abteilung Gleichstellung & Diversität des Präsidialdepartements angesiedelt. Die Ressourcenausstattung der Koordinationsstellen in den Kantonen variiert zwischen 50 (Kanton Schaffhausen) und 180 Stellenprozenten (Kanton Zürich). Durchschnittlich sind die Stellen mit ca. 100 bis 130 Stellenprozenten besetzt (z.B. BL, VS, NE). In Städten wie beispielsweise Bern und Zürich ist der Stellenetat der Koordinationsstelle deutlich höher (190% bzw. 180%).

Der Regierungsrat teilt die Einschätzung des UNO-Ausschusses, wonach Menschen mit Behinderungen nach wie vor mit etlichen Hürden konfrontiert sind, die eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen erschweren. Er hat deshalb bislang im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung und der finanziellen Möglichkeiten des Kantons Massnahmen ergriffen, jüngst mit dem Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG; BSG 860.3).

Im Kanton Bern befasst sich die Abteilung Behinderung, Familie, Opferhilfe (BFO) innerhalb des Amtes für Integration und Soziales (AIS) der GSI fachlich am stärksten mit Fragen rund um das Thema Behinderung. Die BFO ist zuständig für die kantonale Behindertenpolitik. Sie ist in Kontakt mit den Behindertenorganisationen und für die Umsetzung des BLG zuständig. Das Mandat der BFO umfasst aber keinen spezifischen Gleichstellungsförderungsauftrag im Sinne der Empfehlung der SODK und UNO-BRK. Neben der GSI betrifft das Thema Behinderung als Querschnittsaufgabe auch Teilaspekte, für die andere Direktionen zuständig sind (z.B. BKD,BVD und DIJ).

Der Regierungsrat anerkennt, dass über die bestehenden Massnahmen hinaus zusätzliche Bemühungen erforderlich sind, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen koordiniert anzugehen.

Die Schaffung einer Koordinationsstelle wäre eine neue kantonale Aufgabe. Neben der Festlegung der Aufgaben, Kompetenzen und Schwerpunkte müssten vor der Schaffung einer solchen Stelle verschiedene Punkte geklärt werden. Offene Fragen betreffen insbesondere die gesetzlichen Grundlagen, der personelle und finanzielle Aufwand sowie die organisatorische Eingliederung und die Zusammenarbeit mit bzw. Abgrenzung gegenüber bestehenden Stellen, die sich bereits mit dem Thema Behinderung befassen.

Der Regierungsrat ist bereit, diese vertieften Abklärungen zu Schaffung einer Koordinationsstelle zu treffen. Die Bestandesaufnahme und die Entwicklung von Umsetzungsmodellen sind mit den bestehenden personellen Ressourcen nicht umsetzbar, weshalb hierfür ein externes Mandat vergeben werden muss.

Der Ressourcenbedarf für den Aufbau und den langfristigen Betrieb einer Koordinationsstelle kann erst nach diesen vorbereitenden Arbeiten abgeschätzt werden.

Die Kantone SG und SZ beteiligen sich am Austausch, haben aber keine explizite Fachstelle für Behindertengleichstellung. 2025 führt der Kanton GR neu eine solche Stelle ein. In Kanton Zürich ist das Sozialamt in der Sicherheitsdirektion angesiedelt.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Regierungsrat die Annahme des Vorstosses als Postulat.

Verteiler ‒ Grosser Rat