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I 019-2024 Tanner (Biel, SP) Unhaltbare Zustände im Migrationsamt Biel: Aufsichtsfunktion des Kantons. Antwort des Regierungsrates

2024.RRGR.38 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 11 sept. 2024

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-rrgr-38/de/i-019-2024-tanner-biel-sp-unhaltbare-zustande-im-migrationsamt-biel-aufsichtsfunktion-des-kantons-antwort-des-regierungsrates

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.RRGR.38

I 019-2024 Tanner (Biel, SP) Unhaltbare Zustände im Migrationsamt Biel: Aufsichtsfunktion des Kantons. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 019-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.38

Eingereicht am: 04.03.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Tanner (Biel/Bienne, SP) (Sprecher/in) Saïd (Biel/Bienne, SP) Dunning (Biel/Bienne, SP) Soder (Biel/Bienne, GRÜNE) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 07.03.2024

RRB-Nr.: 944/2024 vom 11. September 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Unhaltbare Zustände im Migrationsamt Biel: Aufsichtsfunktion des Kantons

In der Wintersession 2023 erklärte der Regierungsrat, dass ihm die Missstände in den Einwohner- und Spezialdiensten (ESD) der Stadt Biel aus der Medienberichterstattung bekannt seien. Er zeigte sich dabei besorgt über die systematischen und rechtswidrigen Verspätungen bei der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer durch die ESD. Dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV) hätten die ESD im Rahmen des Austauschgremiums über die Auslastung Bericht erstattet und darüber, welche Massnahmen zur Behebung der Missstände geplant seien. Der Regierungsrat wollte jedoch nicht selb st eingreifen: Zwar erwartete er gemäss Antwort, dass die Stadt Biel die nötigen organisatorischen und personellen Massnahmen ergreife, damit die Verfahren zügig durchgeführt werden. Sollte sich innert nützlicher Frist keine Verbesserungen abzeichnen, würde der Regierungsrat weitere Schritte prüfen. In seiner Antwort führte der Regierungsrat aus, dass sich die Missstände am effektivsten durch organisatorische und personelle Massnahmen der Stadt Biel beheben lassen würden. Das ABEV nehme von Gesetzes wegen eine rein fachliche Aufsicht wahr. Sollten die Missstände weiter andauern, könnten aufsichtsrechtliche Massnahmen nach Gemeindegesetz geprüft werden. Am 18. Januar 2024 wurde publik, dass im Jahr 2023 Mitarbeitende der für die ESD zuständigen Direktion Soziales und Sicherheit (DSS) die Verspätungen ihrer eigenen Migrationsbehörde bei Aufenthaltsbewilligungen ausgenutzt hätten, um von betroffenen Ausländerinnen und Ausländern rechtswidrig Geldzahlungen und sexuelle Dienstleistungen zu verlangen. Die Vorfälle wurden im Herbst der DSS bekannt, die jedoch den Stadtrat in einer Debatte zu den Verspätungen nicht darüber orientierte.

In einem Interview mit dem Bieler Tagblatt gestand der langjährige Generalsekretär der DSS, René Merz, ein, dass die Abläufe in den ESD seit Aufnahme seiner Tätigkeit im Jahr 2015 noch nie reibungslos funktionierten: Nachdem 2016 1200 offene Dossiers von Ausländerinnen und Ausländern bei den ESD lagen, verzeichnete die Behörde Ende 2023 (also nach der Antwort des Regierungsrates) gemäss Aussagen des Generalsekretärs einen Höchststand von 1400 offenen Dossiers. Die Missstände haben sich somit noch verschlimmert und zeugen von anhaltender Diskriminierung gegenüber Ausländerinnen und Ausländern: Diejenigen Dienstleistungen der ESD, auf die auch Schweizerinnen und Schweizer angewiesen sind, funktionieren. Aktenkundig und aus der Medienberichterstattung ebenfalls bekannt ist, dass der Stadtrat seit Jahren mit Nachdruck Verbesserungen verlangt, der Gemeinderat jedoch diese nicht umsetzt. Eine Frist für einen gemäss angenommenem Postulat auf Ende Januar 2023 terminierten Bericht zu bestehenden und zukünftig notwendigen Massnahmen hat der Gemeinderat ohne Erklärung verstreichen lassen. Damit hat er dem Stadtrat und somit der Legislative die Grundlage entzogen, im kritischen Jahr 2023 auf einer ausreichenden Grundlage die notwendigen Massnahmen (Budget, personelle Verstärkung usw.) zu beschliessen, damit letztendlich auch die Missbrauchsfälle hätten verhindert werden können. Die Stadt hatte stattdessen im Januar 2024 bei Publikation der Missbrauchsfälle freihändig ein Beratungsmandat an das Unternehmen BDO vergeben, das Mandat jedoch nicht veröffentlicht. Der Regierungsrat hat bisher vor diesem Hintergrund keine zusätzlichen Massnahmen beschlossen.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Hat die Stadt Biel den Regierungsrat bzw. das ABEV im Herbst 2023 transparent über die Missbrauchsfälle und die weiter ansteigenden offenen Dossiers informiert und Unterstützung des Kantons beantragt?

2. Warum hat der Regierungsrat trotz der offensichtlich noch schlimmeren Missstände keine Massnahmen getroffen?

3. Welche dringlichen fachlichen und aufsichtsrechtlichen Massnahmen wird der Regierungsrat ergreifen?

4. Wird das ABEV die ESD rasch mit Personal zum Abbau der offenen Dossiers unterstützen und einen Beitrag zur Behebung der Missstände leisten?

Begründung der Dringlichkeit: Aktuell wird mit einer externen Beratungsfirma die Reorganisation der Einwohnerdienste erstellt. Um auf das Resultat einen Einfluss haben zu können, müssen die Fragen noch vor der Veröffentlichung des Berichts beantwortet werden. Ansonsten verstreicht erneut eine Gelegenheit, korrigierend in den Prozess einzuwirken. Ausserdem werden laufend die Fristen nicht eingehalten: einerseits in der operativen Ar beit mit den Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligungen, andererseits bei den Fristen zur Beantwortung von politischen Vorstössen. Die Umstände sind so gravierend, dass unverzüglicher Handlungsbedarf besteht.

Antwort des Regierungsrates

1. Hat die Stadt Biel den Regierungsrat bzw. das ABEV im Herbst 2023 transparent über die Missbrauchsfälle und die weiter ansteigenden offenen Dossiers informiert und Unterstützung des Kantons beantragt?

Die Einwohner- und Spezialdienste der Stadt Biel (ESD) haben das Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV) regelmässig im Rahmen der Sitzungen mit den anderen städtischen Migrationsbehörden über die Personal- und Pendenzensituation informiert. Die ESD haben im Herbst 2023 keine Unterstützung beim ABEV beantragt. Die personelle und organisatorische Verantwortung liegt bei dieser Aufgabe ausschliesslich bei der Stadt Biel. Über die

mutmasslich strafrechtlich relevanten Vorfälle hat die seit dem 01. April 2023 dafür zuständige Direktorin Sicherheit und Soziales der Stadt Biel, Frau Gemeinderätin Natasha Pittet, die Öffentlichkeit selbst informiert. Aufgrund der klaren Zuständigkeiten war eine vorgängige Information an das ABEV bzw. an den Regierungsrat nicht angezeigt.

2. Warum hat der Regierungsrat trotz der offensichtlich noch schlimmeren Missstände keine Massnahmen getroffen?

Das ABEV übt die fachliche Aufsicht über die städtischen Migrationsbehörden aus 1. Die Probleme der ESD sind nicht fachlicher, sondern organisatorischer und personeller Natur.

Die Gemeinden agieren im Rahmen der Gemeindeautonomie, stehen aber unter der kantonalen Aufsicht 2. Die Regierungsstatthalterinnen bzw. die Regierungsstatthalter nehmen diese Aufsicht wahr, sofern eine Gemeinde die Angelegenheit nicht selber ordnet 3. Vorliegend hat Gemeinderätin Natasha Pittet die Öffentlichkeit informiert, sie hat die finanziellen Mittel für eine externe Untersuchung beschafft und ihre Bereitschaft gezeigt, Massnahmen zu treffen. Damit hat die Stadt Biel gezeigt, dass sie gewillt ist, die Angelegenheit selber zu ordnen.

Der Sicherheitsdirektor des Kantons Bern und Vertreterinnen des ABEV haben sich am 11. April 2024 in Biel mit Gemeinderätin Natasha Pittet und Mitarbeitern ihrer Direktion ausgetauscht. Die Stadt Biel hält die Sicherheitsdirektion darüber hinaus bezüglich Stand der Untersuchung sowie der in diesem Zusammenhang getroffenen Massnahmen auf dem Laufenden.

Am 3. Mai 2024 gab die Stadt Biel bekannt, dass das Mandat der BDO AG zur Begleitung der Reorganisation wegen eines Interessenkonfliktes per sofort beendet worden sei und die Direktion für Sicherheit und Soziales der Stadt Biel Massnahmen ergriffen habe, um die reibungslose Weiterführung der Reorganisation zu gewährleisten. Unter anderem stelle der zuständige Abteilungsleiter seit Anfang Mai im Umfang von 50 Prozent die Führung der Dienststelle ESD vor Ort sicher. Weiter werde je nach Themenbereich und Arbeitslast mit externer Unterstützung gearbeitet, um insbesondere die seit Jahren stark geforderten Mitarbeitenden im Migrationsbereich zu entlasten. Eine Bilanz der Reorganisation werde Ende Jahr gezogen.

Der Regierungsrat geht davon aus, dass die Stadt Biel mit passenden Massnahmen eine wesentliche Verbesserung der Situation erreichen kann. Er sieht deshalb zurzeit davon ab, Schritte einzuleiten, wie zum Beispiel über die Regierungsstatthalterin eine aufsichtsrechtliche Untersuchung zu initiieren.

3. Welche dringlichen fachlichen und aufsichtsrechtlichen Massnahmen wird der Regierungsrat ergreifen?

Wie oben ausgeführt, sind die Probleme der ESD nicht fachlicher, sondern organisatorischer und personeller Natur. Mit Massnahmen der fachlichen Aufsicht ist den Problemen der ESD nicht beizukommen.

Der Regierungsrat verfolgt die weitere Entwicklung der Situation in den ESD, insbesondere die für eine nachhaltige Verbesserung getroffenen Massnahmen sowie deren Auswirkun-

Art. 5 EG AIG und AsylG; BSG 122.20 Art. 85 GG; BSG 170.11 Art. 87 Abs. 1 und Art. 88 Abs. 1 Bst. b GG

gen. Sollte sich zeigen, dass die diversen organisatorischen Massnahmen keine wesentliche Verbesserung bringen, so würde der Regierungsrat, wie in Frage 2 dargelegt, die Einleitung einer aufsichtsrechtlichen Untersuchung prüfen.

4. Wird das ABEV die ESD rasch mit Personal zum Abbau der offenen Dossiers unterstützen und einen Beitrag zur Behebung der Missstände leisten?

Die Sicherheitsdirektion hat der Stadt Biel im Gespräch vom 11. April 2024 angeboten, dass das ABEV die ESD bei der fachlichen Einführung von zusätzlichem Personal unterstützen kann, damit dieses rascher einsatzbereit ist. Eine entsprechende Schulung des DSS-Personals durch das ABEV hat inzwischen zweimal stattgefunden (im Juni und im August). Darüber hinaus ist zurzeit nicht vorgesehen, dass der Regierungsrat weitere Massnahmen ergreift, da, wie vorangehend erläutert, die Stadt Biel umfassend zuständig ist.

Verteiler ‒ Grosser Rat