2024.RRGR.51
P 031-2024 von Wattenwyl (Tramelan, GRÜNE) Erhöhung der Fahrpreise im öffentlichen Verkehr, wie geht es weiter? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
P
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 031-2024 Vorstossart: Postulat Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.51
Eingereicht am: 04.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: von Wattenwyl (Tramelan, GRÜNE) (Sprecher/in) Remund (Mittelhäusern, GRÜNE) Grupp (Biel/Bienne, GRÜNE) Riesen (La Neuveville, ES) Weitere Unterschriften: 2
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 688/2024 vom 26. Juni 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Annahme Ziffer 2: Ablehnung
Erhöhung der Fahrpreise im öffentlichen Verkehr, wie geht es weiter?
Der Regierungsrat wird beauftragt,
Erwägungen
1. aufzuzeigen, wie sich die Preise für den öffentlichen Verkehr in den letzten 5 Jahren im Kanton und in den einzelnen kantonalen Regionen entwickelt haben,
2. Vorschläge zu machen, wie die Preise weiterentwickelt werden können, ohne dass sie für die Nutzer steigen.
Begründung: Ende 2023, als ein nationaler Preisanstieg von durchschnittlich 3,7 % angekündigt wurde, verzeichnete man in der Region Berner Jura und entlang des Bielersees einen Preisanstieg zwischen 13,79 % (auf den Strecken Tramelan–Tavannes und Saint-Imier–Biel) und 11,43 % (auf der Strecke Moutier–Biel via Grenchen Nord). Die Fahrpreise für die Strecken Tavannes–Biel und La Neuveville–Biel stiegen um 13,04 %. Da der Libero-Tarifverbund die regionalen Preise und die Alliance SwissPass die Preise der regionalen Schnellzüge festlegt, sind die Berechnungen komplex und das System wenig transparent. Der Libero-Tarifverbund ist frei und unabhängig, muss jedoch mit dem Kanton zusammenarbeiten. Die aus 28 öffentlichen Verkehrsunternehmen bestehende Institution kündigte eine durchschnittliche Preiserhöhung von 4,4 % an. Die Preiserhöhungen erfolgten zur gleichen Zeit, am
10. Dezember 2024.
Wie kann also eine Benachteiligung der Randregionen vermieden werden, wenn das Motto lautet: «Nutzen Sie den öffentlichen Verkehr»? Studien zeigen, dass Preiserhöhungen zu einem leichten Rückgang der Nutzung führen. Es ist verständlich, dass es eine Erhöhung gibt, aber bei Preisänderungen zwischen –7 % und +21 % im Libero-Tarifverbund fragt man sich, ob diese Strategie die Reisenden noch dazu bewegen kann, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen, vor allem, wenn man bedenkt, dass dessen Qualität im Berner Jura oft zu wünschen übrig lässt (was dem Kanton bekannt ist). Es braucht somit eine Bilanz, eine Gesamtsicht, eine Strategie und Ziele, wenn der öffentliche Verkehr weiterhin Nutzer anziehen soll und will. Der Kanton Genf zum Beispiel hat beschlossen, den Gewinnausfall seiner Verkehrsbetriebe selbst zu finanzieren. Die Preise auf den regionalen Linien blieben daher unverändert.
Antwort des Regierungsrates
Bei den Preisänderungen per Fahrplanwechsel im Dezember 2023 handelt es sich um die ersten allgemeinen Tarifmassnahmen seit Dezember 2016. Mit diesen Tarifanpassungen wurde insbesondere der aufgelaufenen Teuerung Rechnung getragen.
Die Preisänderungen im Libero-Tarifverbund erfolgten dabei differenziert. Mit den vorgenommenen Anpassungen wurde der Entwicklung der Mobilität (u.a. aufgrund neuer flexibler Arbeitszeitmodelle mit Teilzeitarbeit und Homeoffice-Anteil, Rückgang bei den Abonnementen) Rechnung getragen und teilweise nicht lineare Abstufungen bei den Zonen-Tarifen wurden bereinigt.
1. Mit dem Beitritt des Gebiets des früheren BeoAbos zum Libero-Verbund hat das Libero-Gebiet per Fahrplanwechsel 2019 seine heutige Form erreicht. Der Regierungsragt wird die Entwicklung der Preise im Libero-Gebiet ab Dezember 2019 im Rahmen des Angebotsbeschlusses 2027–aufzeigen. Dieser wird dem Grossen Rat in der Frühlingssession 2026 unterbreitet.
Der Regierungsrat weist an dieser Stelle indes bereits darauf hin, dass die Tarife bei den Einzelfahrten im gesamten Libero-Gebiet einheitlich sind. Bezüglich der Tarifanpassungen im Dezember 2023 bestehen keine regionalen Unterschiede.
2. Die Tarife des öffentlichen Verkehrs werden durch die Transportunternehmen, resp. durch die jeweiligen Tarifverbünde festgelegt. Im Kanton Bern ist dies der Libero-Verbund bestehend aus 27 Partnern und den Bestellerkantonen Bern und Solothurn.
Die Tarife des öffentlichen Verkehrs werden sich auch in Zukunft verändern. Tariferhöhungen können deshalb nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, insbesondere dann, wenn das Angebot qualitativ verbessert wird. Würde der Kanton Bern auf fixierte oder sinkende Preise bestehen, ginge dies unweigerlich zu Lasten der öffentlichen Hand. Dies lehnt der Regierungsrat ab. Weder hat der Kanton dazu die Mittel, noch ist ein Eingriff in das austarierte Finanzierungssystem des öffentlichen Verkehrs angebracht.
Auf nationaler Ebene sind zudem bereits Arbeiten im Gang, um das heutige Tarifsystem weiterzuentwickeln (s. auch Bericht des Bundesrats zum Postulat 19.4199 «Für einen erschwinglichen und gut eingespielten öffentlichen Verkehr»).
Der Regierungsrat wird sich aber selbstverständlich im Rahmen seiner Möglichkeiten ebenfalls für eine ausgewogene Tarifierung im öffentlichen Verkehr und damit für eine möglichst nutzerverträgliche Weiterentwicklung einsetzen.
Verteiler ‒ Grosser Rat