2024.RRGR.66
I 046-2024 Gschwend-Pieren (Kaltacker, SVP) Asylchaos: Was sind die aktuellen Zahlen? Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 046-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.66
Eingereicht am: 06.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Gschwend-Pieren (Kaltacker, SVP) (Sprecher/in) Müller (Orvin, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 815/2024 vom 14. August 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Asylchaos: Was sind die aktuellen Zahlen?
Die Schweiz und Europa befinden sich in einer Asylkrise – unabhängig davon, ob man den Zustrom von Schutzbedürftigen aus der Ukraine berücksichtigt oder nicht. Im zweiten Jahr in Folge wurden mehr als 50 000 illegale Einwanderer an den Grenzen aufgegriffen, und das Asylbudget des Bundes ist von 1,5 auf 4 Milliarden Franken pro Jahr gestiegen. Fast alle Asylmigranten kommen durch eine Reihe sicherer Drittstaaten in die Schweiz, mehrheitlich mit der Hilfe von kriminellen Schlepperbanden. Wer einmal hier ist, kann kaum mehr in sein Herkunftsland zurückgeschafft werden. Dieses Asylchaos ist zum Nachteil der Schweizer Bürger, der Steuerzahler, der Kantone und der echten Flüchtlinge. Um sich dieser Krise im Detail voll bewusst werden zu können, ist eine lokale Analyse wichtig. Nach Abschluss der Erstverfahren sind es nämlich die Kantone, die die Last im Zusammenhang mit der Aufnahme von Migranten tragen. Insbesondere gibt es immer mehr Personen, die keinen Asylgrund haben, aber nicht abgeschoben werden können.
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Wie viele Personen fallen derzeit im Kanton Bern in den Asylbereich (Zahl mit und ohne S- Status, aufgeschlüsselt nach Hauptaufenthaltstiteln)?
2. Wie viele Personen beschäftigt das Amt für Migration des Kantons Bern (Anzahl Stellen und Vollzeitäquivalente, Entwicklung seit 2020)?
3. Wie hoch sind die kantonalen Kosten im Asylbereich, und zwar in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 (alle direkten und indirekten Kosten aufgeschlüsselt, darunter insbesondere die Kosten für soziale Einrichtungen, Personal, Infrastruktur, Begleitung, Übersetzungen, Prämienverbilligungen und alle anderen relevanten Kosten, unabhängig davon, ob sie durch die Bundeshilfe gedeckt sind oder nicht)?
Antwort des Regierungsrates
Das im Vorstosstext erwähnte Amt für Migration gibt es so nicht in der kantonalen Verwaltung, vielmehr verantworten zwei Direktionen Aufgaben im Asyl- und Nothilfebereich. Die Zuständigkeit für die Betreuung und Unterbringung von Personen im hängigen Verfahren, vorläufig Aufgenommenen, anerkannten Flüchtlingen sowie Schutzsuchenden liegt beim Amt für Integration und Soziales (AIS) der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI). Das Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV) der Sicherheitsdirektion (SID) verantwortet die Unterbringung und Betreuung von Personen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid und als zusätzliche Aufgabe den Wegweisungsvollzug. Die nachfolgenden Ausführungen tragen dieser Zuständigkeitsregelung mit einer nach Direktion ausdifferenzierten Antwort Rechnung.
Der Regierungsrat hält zudem fest, dass er zum Zeitpunkt der Beantwortung der vorliegenden Interpellation weder eine Asylkrise noch ein Asylchaos verorten kann: Trotz unbestritten hoher Asylgesuchzahlen1 bestehen weder auf Stufe Bund noch Kanton signifikante Defizite im Asyl- oder Nothilfebereich. Alle der GSI und SID zugewiesenen Personen können adäquat untergebracht und betreut werden; auch hat die Anzahl der Ausreisen im Kontrast zur Aussage der Interpellantin in den vergangenen Jahren klar zugenommen 2. Abgestützt darauf kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die Handlungsfähigkeit des Kantons trotz der für den Asyl- und Nothilfebereich typischen und somit auch wiederkehrenden Herausforderungen nicht massgeblich eingeschränkt ist.
Zu Frage 1: Wie viele Personen fallen derzeit im Kanton Bern in den Asylbereich (Zahl mit und ohne S-Status, aufgeschlüsselt nach Hauptaufenthaltstiteln)?
Zuständigkeitsbereich GSI Zuständigkeitsbereich SID
Anzahl Personen / Status 8 848 Personen mit Status S 646 Personen mit Wegweisungsentper Ende März 2024 2 890 anerkannte Flüchtlinge scheid4
2 187 vorläufig Aufgenommene 499 Übrige3 1 536 Asylsuchende
Total 15 960 646
2023: 30'223 Asylgesuche und 23'012 Gesuche um vorübergehenden Schutz (Quelle: Staatssekretariat für Migration SEM) Ausreisen (freiwillig und unfreiwillig, ohne Schutzsuchende) 2020: 126, 2021: 419, 2022: 583, 2023: 681 (Quellen: ABEV, NFAM) Personen mit Härtefallentscheiden, die noch nicht an die Gemeinden übertragen wurden sowie Kinder, die gemäss SAFG unabhängig ihres Status theoretisch in der Zuständigkeit des AIS sind. Eingeschlossen sind auch Personen in den Strukturen der GSI mit ausstehendem Transfer in Rückkehrzentren.
Zu Frage 2: Wie viele Personen beschäftigt das Amt für Migration des Kantons Bern (Anzahl Stellen und Vollzeitäquivalente, Entwicklung seit 2020)?
GSI (AIS, Bereich Asyl & Flüchtlinge)* 2020 2021 2022 2023
Stellen 15 17 16 21
Vollzeitäquivalente (VZÄ) 12.8 14.1 13.7 18.3
Stellen Temporär-Personal - - ≈ 35 ≈4
VZÄ Temporär-Personal - - ≈ 28 ≈4
* Per 31.12. (ausgenommen Angaben zum Bestand Temporär-Personal im Jahr 2022; siehe untenstehende Ausführungen)
Zur Koordination der direktionsübergreifenden Arbeiten und für die Führungsunterstützung des Regierungsrates im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine setzte der Regierungsrat des Kantons Bern von März bis November 2022 einen «Sonderstab Ukraine» ein. Um dessen Aufgabenerfüllung gewährleisten zu können, wurden temporäre Mitarbeitende von Personaldienstleistern hinzugezogen. Im Jahr 2023 wurden einige der temporären Anstellungen in befristete Arbeitsverträge umgewandelt.
SID (ABEV, Bereich Nothilfe & Rückkehr)* 2020 2021 2022 2023
Stellen 14 14 14 16
Vollzeitäquivalente (VZÄ) 12.0 12.0 12.4 13.7
… davon VZÄ Dienst Rückkehr 10.2 10.0 10.5 10.3
* Per 31.12.
Auch das Kundenzentrum des ABEV übernimmt bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Nothilfe (Mutationsprozesse, Bargeldauszahlung vor Ort, etc.). Da die damit verbundenen Stellen / Vollzeitäquivalente aber nicht trennscharf abgegrenzt werden können, wird auf eine gesonderte Abbildung in der obenstehenden Tabelle verzichtet.
Die Mehrheit der Stellen im ABEV werden für den Wegweisungsvollzug eingesetzt. Die Mitarbeitenden „Dienst Rückkehr“ führen mit den Betroffenen Ausreisegespräche und organisieren die freiwillige Ausreise oder zwangsweise Ausschaffung.
Sowohl im AIS wie auch im ABEV ist die Fallführung und Betreuung von Personen in ihrer Verantwortlichkeit an Dritte, an sogenannte regionale Partner resp. an die Nothilfestelle, ausgelagert. Dort fallen auch die entsprechenden Stellen und Personalkosten an. Diese sind nicht in den Personalkosten des Kantons enthalten.
Zu Frage 3: Wie hoch sind die kantonalen Kosten im Asylbereich, und zwar in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 (alle direkten und indirekten Kosten aufgeschlüsselt, darunter insbesondere die Kosten für soziale Einrichtungen, Personal, Infrastruktur, Begleitung, Übersetzungen, Prämienverbilligungen und alle anderen relevanten Kosten, unabhängig davon, ob sie durch die Bundeshilfe gedeckt sind oder nicht)?
Zuständigkeitsbereich GSI:
I. Kosten in direktem Zusammenhang mit dem Asyl- und Flüchtlingswesen (in Mio. CHF, gerundet)
Position Kredit NA-BE 2020 (ab Juli) 2021 2022 2023*
Sozialhilfe Asyl und Flüchtlinge 63.2 85.9 116.3 152.0
Prämienverbilligungen (IPV) 5 -2.8 -6.7 -2.3
Fallführung und Betreuung 1.+2. Phase 35.7 36.0 71.3
Kollektivunterkünfte 26.2 5.8 20.6 16.9
TUV6 (Investitionsrechnung) 13.2
Gesundheitskosten (Kollektivversiche- 13.9 34.3 40.6 rung Visana Asyl)
übrige Aufwände 0.1 -1.4 -0.6 -0.8
Bruttokosten NA-BE 89.5 137.1 213.1 277.7
Globalpauschale 1 (Asyl) -100.2 -56.2 -138.0 -188.4
Globalpauschale 2 (Flüchtlinge) -62.8 -62.6 -61.6
Nettokosten NA-BE vor Lastenaus- -10.7 18.1 12.5 27.7 gleich
Bestattungskosten nicht LA-berechtigt - 0.01 0.03
Anteil Lastenausgleich 50% -5.3 9.0 6.2 13.8
Nettokosten NA-BE 50% nach Lasten- -5.4 9.1 6.3 13.9 ausgleich * Annäherung, da abschliessende Daten per Mai 2024 noch nicht vorliegend.
Die Werte beinhalten Abgrenzungen sowie noch nicht definitiv abgeschlossene Abrechnungen. Temporäre Unterkunft Viererfeld
II. Kosten ausserhalb Kredit NA-BE (in Mio. CHF, gerundet) - nicht lastenausgleichsberechtigt
GSI (AIS, Asyl- und Flüchtlingsbereich) 2020 2021 2022 2023*
Personalkosten 1.2 1.8 1.8 2.1
Temporär-Personal - - 2.2 1.7
Krisenmanagement - - 0.3 0.3
juristische Unterstützung / Dienstleistungen - - 0.4 0.01 Dritter
Verwaltungskostenpauschale (Bundesbei- - - -0.1 -1.9 trag)
Total 1.2 1.8 4.6 2.2
* Annäherung, da abschliessende Daten per Mai 2024 noch nicht vorliegend.
Zuständigkeitsbereich SID:
I. Kosten im direkten Zusammenhang mit der Ausrichtung der Nothilfe (in Mio. CHF, gerundet)
Position Kredit Nothilfe 2020 (ab Juli) 2021 2022 2023*
Pauschalabgeltung, Miete, Nebenkosten Nothilfe 6.3 7.8 7.8 7.8
Gesundheitskosten Nothilfe 1.9 3.0 3.0 2.9
Aufwände Sicherheitsmassnahmen 0.3 0.4 0.1 0.0
Sonderunterbringung und UM Nothilfe 0.0 0.2 0.4 0.6
Bruttokosten Nothilfe 8.5 11.4 11.3 11.3
Ertrag Nothilfepauschale - 0.9 - 1.3 - 1.1 - 1.7
Nettokosten Nothilfe inkl. Sicherheitskosten
7.6 10.1 10.2 9.6 (vor Lastenausgleich)
Nettokosten Nothilfe ohne Sicherheitskosten
7.3 9.7 10.1 9.6 (vor Lastenausgleich)
Anteil Lastenausgleich 50% 3.6 5.4 5.0 4.8
Nettokosten Nothilfe 50% nach Lastenaus-
4.0 4.7 5.2 4.8 gleich inkl. Sicherheitskosten *Provisorisch, verschiedene definitive Abrechnungen noch ausstehend
II. Kosten ausserhalb Kredit Nothilfe (in Mio. CHF, gerundet) - nicht lastenausgleichsberechtigt
SID (ABEV, Bereich Nothilfe & Rückkehr) 2020 2021 2022 2023**
Personalkosten (Lohn- / Arbeitgeberbeiträge) 2.1* 1.8 1.7 2.0
Kosten SRK Programm Detention 0.3* 0.3 0.3 0.3
Verwaltungskostenpauschale (Bundesbeitrag) -0.5 -0.5 -1.3 -1.2
Total 1.9 1.8 0.7 1.1
* Abgrenzung per Mitte 2020 nicht trennscharf möglich, daher ganzes Geschäftsjahr (bis Mitte Jahr vor Umsetzung NA-BE zuständig für den ganzen Asylbereich). ** Annäherung, da abschliessende Daten per Mai 2024 noch nicht vorliegend.
Verteiler ‒ Grosser Rat