2024.RRGR.69
M 049-2024 von Greyerz (Bern, SP) Eine stabile finanzielle Basis für das Haus der Religionen – Dialog der Kulturen in Bern. Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 049-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.69
Eingereicht am: 11.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: von Greyerz (Bern, SP) (Sprecher/in) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Grupp (Biel/Bienne, GRÜNE) Hügli (Münchenbuchsee, SP) Weitere Unterschriften: 1
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 922/2024 vom 04. September 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat
Eine stabile finanzielle Basis für das Haus der Religionen – Dialog der Kulturen in Bern
Der Regierungsrat wird beauftragt, mit dem Verein Haus der Religionen – Dialog der Kulturen (HdR-DdK) einen Leistungsvertrag abzuschliessen und somit zur Grundfinanzierung der Institution beizutragen.
Begründung:
Das Haus der Religionen – Dialog der Kulturen in Bern (HdR-DdK) ist ein schweiz- und weltweit einzigartiges Projekt und feiert 2024 bereits sein 10-jähriges Bestehen. Seine gesamtgesellschaftlichen Leistungen sind für das friedliche Zusammenleben zentral und inspirieren seit Beginn andere Projekte im In- und Ausland. Es trägt damit wesentlich zum Image eines weltoffenen Kantons Bern bei.
Das HdR-DdK umfasst neben der christlichen Kirche, eine Moschee, einen Hindutempel, ein buddhistisches und ein alevitisches Zentrum sowie einen zentralen, gemeinsamen Dialogbereich. Drei weitere Religionsgemeinschaften und eine breitgefächerte Mitgliedschaft tragen diesen Bereich gleichberechtigt mit. Der Verein besteht seit 2002, das Haus am Europaplatz in Bern konnte Ende 2014 bezogen werden. Über die Jahre ist so u. a. Heimat für Menschen mit Migrationshintergrund und unterschiedlichen Religionen entstanden. Das HdR-DdK verfügt über ein breites Angebot, das jährlich durchschnittlich von 30 000 Menschen genutzt wird.
Als Kompetenzzentrum des interkulturellen Dialogs tritt das HdR-DdK vor allem mit folgenden Aktivitäten in Erscheinung: - Bildungs- und Weiterbildungsangebote für Firmen und Vereine, Schulklassen und spezifische Berufsgruppen
Weiterbildungen in Konfliktmanagement und transkultureller Mediation
Partizipationsangebote zur Stärkung der Inklusion und Integration insbesondere von Menschen mit eigener und familiärer Migrationserfahrung
Kulturangebote in unterschiedlichen Sparten mit einem starken Schwerpunkt auf transkulturelle Fragestellungen
Führungen und Workshops für religiöse und nichtreligiöse Menschen aus allen Gesellschaftsschichten, ausländische Delegationen und Botschaften, fachspezifische Gruppierungen
Als Plattform des Austausches und der Wissensvermittlung arbeitet das HdR-DdK vernetzt mit vielen Organisationen und Institutionen im Kanton Bern zusammen (u. a. mit dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Justizvollzug [SKJV], der Berner Fachhochschule, der Universität Bern) und ist Anlaufstelle für interkulturelle und interreligiöse Fragen.
Mit all diesen Tätigkeiten leistet das HdR-DdK einen wichtigen Beitrag zu den in den Regierungsrichtlinien festgehaltenen Grundsätze der Religionspolitik des Kantons Bern und unterstützt zukunftsgerichtet die gesamtgesellschaftliche Entwicklung des Kantons Bern.
Die Ausstrahlung des HdR-DdK geht über den Kanton Bern hinaus. Menschen aus der ganzen Schweiz und jeglichen Hintergrunds besuchen das Haus und machen neue Erfahrungen. Aber auch das internationale Interesse am HdR-DdK nimmt laufend zu. Internationale Delegationen aus der ganzen Welt besuchen das HdR-DdK, das Vorbild für viele andere Projekte ist.
Der Kanton Bern hat das HdR-DdK in seiner Entstehungsphase durch den Lotteriefonds bereits für den Bau finanziell unterstützt. Damit das HdR-DdK längerfristig planen, seine Angebote im öffentlichen Dialogbereich bedarfsgerecht erbringen und seine Erfahrungen weitergeben kann, ist es auf eine sichere und breite Grundfinanzierung angewiesen.
Das HdR-DdK hat einen Eigenfinanzierungsgrad von rund 50 Prozent, der durch Mitgliederbeiträge, Einnahmen aus Veranstaltungen, Spenden usw. erreicht wird. Zudem besteht ein Leistungsvertrag mit der Stadt Bern, und die Landeskirchen leisten regelmässige Beiträge.
Der Kanton Bern hat mit dem HdR-DdK einen einzigartigen Anziehungsort, der sowohl die Stadt als auch den Kanton Bern attraktiv macht. Um das längerfristige Bestehen des HdR-DdK sicherzustellen, ist eine Mitfinanzierung durch den Kanton Bern nötig.
Antwort des Regierungsrates
Die Motion verlangt, dass der Regierungsrat mit dem Verein Haus der Religionen – Dialog der Kulturen (HdR-DdK) einen Leistungsvertrag abschliesst, um damit zur Grundfinanzierung der Institution beizutragen. Die Motionärinnen und Motionäre begründen ihren Vorstoss damit, dass das HdR-DdK mit seinen vielfältigen Tätigkeiten im Bereich des interkulturellen und interreligiösen Dialogs einen wichtigen Beitrag zur Religionspolitik des Kantons Bern leistet und zukunftsgerichtet die gesamtgesellschaftliche Entwicklung des Kantons unterstützt. Damit das HdR-DdK längerfristig planen, seine Angebote im öffentlichen Dialogbereich bedarfsgerecht erbringen und seine Erfahrungen weitergeben kann, sei es auf eine sichere Grundfinanzierung angewiesen.
Im Zuge der Totalrevision des Landeskirchengesetzes hat der Grosse Rat im Jahr 2015 in einer Planungserklärung festgehalten: «Auf die Ausarbeitung eines allgemeinen Anerkennungsgesetzes wird bis auf weiteres verzichtet. Anstelle von Anerkennungen sind andere Massnahmen zur Förderung von Religionsgemeinschaften, die gesellschaftlich relevante Leistungen erbringen, zu prüfen».
Daraufhin wurde per 1.1.2020 das Aufgabengebiet der Stelle des Beauftragten für kirchliche und neu religiöse Angelegenheiten (BKRA) erweitert: Zu ihrem Aufgabenbereich gehört neben der Zusammenarbeit mit den Landeskirchen neu auch die Vielfalt der Religionslandschaft des Kantons Bern. Durch die Erarbeitung und Veröffentlichung der digitalen Religionslandkarte 2021 und der Religionsbefragung 2023 hat die Fachstelle BKRA gute Beziehungen zu Religionsgemeinschaften und weiteren Akteuren der Berner Religionslandschaft aufgebaut. Dabei wurden diverse Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen staatlichen Behörden und Religionen sichtbar, zum Beispiel in den Bereichen Bestattung, Sicherheit oder Seelsorge in Institutionen.
Der Regierungsrat hat in seinen Regierungsrichtlinien 2023–2026 festgehalten, dass er «der religiösen Vielfalt der Bevölkerung Rechnung tragen» will. Mit gezielten Massnahmen sollen «strukturelle Ungleichbehandlungen gegenüber Menschen verschiedener Religionen und Weltanschauungen identifiziert, analysiert und schrittweise reduziert werden».
Um diesen Auftrag zielführend erfüllen und auf die wesentlichen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger eingehen zu können, würde eine enge Zusammenarbeit mit dem Verein Haus der Religionen – Dialog der Kulturen eine wertvolle Unterstützung bieten: Das HdR-DdK fungiert seit zehn Jahren als Labor, das durch die räumliche Nähe und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit acht Religionsgemeinschaften täglich mit Fragen und Hürden des interkulturellen Zusammenlebens konfrontiert ist und diese im Dialog mit der Öffentlichkeit reflektiert. Für den Kanton Bern böte eine vertiefte Zusammenarbeit die Chance, die Herausforderungen an den Schnittstellen von Religion und Staat noch besser verstehen und angemessen bearbeiten zu können.
Die Aktivitäten des HdR-DdK tragen wesentlich zum friedlichen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religionen, Weltanschauungen und Herkunft bei. Die aktuelle Zunahme an antisemitischen und islamophoben Vorfällen im Zusammenhang mit dem Wiederaufflammen des Nahostkonflikts ist besorgniserregend. Wichtiger denn je sind Projekte, die den interreligiösen Dialog pflegen, in Krisensituationen Wege der Verständigung erschliessen können und bei breiten Bevölkerungsteilen die Hoffnung auf ein friedliches Zusammenleben in einer globalisierten Welt aufrechterhalten.
Der Regierungsrat ist davon überzeugt, dass das HdR-DdK als einzigartige Berner Institution wesentlich zum sozialen Frieden beiträgt und eine enge Zusammenarbeit beispielsweise in Form einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung im Interesse des Kantons Bern liegen würde. Gemäss Artikel 105 der Kantonsverfassung setzt jede Ausgabe eine Rechtsgrundlage, einen Budgetkredit sowie eine Ausgabenbewilligung des zuständigen Organs voraus. Damit eine mehrjährige Leistungsvereinbarung mit einer Organisation wie dem HdR-DdK überhaupt abgeschlossen werden könnte, muss daher vorgängig geprüft werden, ob eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht beziehungsweise sorgfältig abgeklärt werden, wie diese ausgestaltet sein müsste, sollte noch keine bestehen.
Aus den dargelegten Gründen beantragt der Regierungsrat, den Vorstoss als Postulat anzunehmen.
Verteiler ‒ Grosser Rat