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M 054-2024 Brönnimann (Mittelhäusern, GLP) Der Kanton Bern schaut optimistisch in die Zukunft – auch im Rathaus! Antwort des Regierungsrates

2024.RRGR.75 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 12 juin 2024

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-rrgr-75/de/m-054-2024-bronnimann-mittelhausern-glp-der-kanton-bern-schaut-optimistisch-in-die-zukunft-auch-im-rathaus-antwort-des-regierungsrates

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.RRGR.75

M 054-2024 Brönnimann (Mittelhäusern, GLP) Der Kanton Bern schaut optimistisch in die Zukunft – auch im Rathaus! Antwort des Regierungsrates

Rubrum

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 054-2024 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.75

Eingereicht am: 12.03.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Brönnimann (Mittelhäusern, GLP) (Sprecher/in) Cattaruzza (Nidau, GLP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 591/2024 vom 12. Juni 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1: Annahme und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 2-3: Ablehnung

Der Kanton Bern schaut optimistisch in die Zukunft – auch im Rathaus!

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

Erwägungen

1. Die Wand mit dem Wandbild im Grossratssaal soll in Zukunft multifunktional genutzt werden können.

2. Für eine zeitgemässe Kunst am Bau im Rathaus wird ein Wettbewerb durchgeführt.

3. Das Rathaus soll in Zukunft CO 2-frei betrieben werden.

Begründung:

Das aktuelle Parlamentsinformationssystem beschränkt sich auf zwei Monitore hinter dem Ratspräsidium, auf denen die Sprechenden und die Geschäftsnummer eingeblendet werden. Es ist von hinten im Saal und von der Besuchertribüne aus kaum lesbar. Es ist fehleranfällig, veraltet und nicht mehr zeitgemäss.

Die Rückwand des Grossratssaals wird durch ein Gemälde mit einer Bildsprache ihrer Zeit «geschmückt», die sowohl vom Stil als auch vom Inhalt her aus der Zeit gefallen ist. Die Rückwand bietet eine ideale Projektionsfläche für verschiedene Zwecke und Ideen.

Politik: Auf der Fläche könnten die Grossratsgeschäfte projiziert werden. Dies würde vor allem auch den Besuchenden helfen nachzuvollziehen, was im Grossen Rat überhaupt verhandelt und entschieden wird. Die Vorstösse könnten mit Text projiziert werden, Gesetze könnten als Fahne projiziert werden, alle aktuellen Anträge ebenso. Das alles könnte zweisprachig eingeblendet werden, wie es für einen zweisprachigen Kanton – un canton billingue, allemand et français – angemessen ist.

Gesellschaft: Der Grossratssaal sollte auch ausserhalb der Sessionen ein öffentlicher Raum für gesellschaftliche Veranstaltungen sein. Ein Forum, un forum public. Der Saal wäre auch besser vermietbar. Durch zusätzliche Mieteinnahmen könnte die neue Technik zweifellos refinanziert werden. Wenn der Saal als forum public bespielt werden kann, lassen sich sicher auch Sponsoren finden, falls das nötig sein sollte.

Kunst: Das aktuelle Kunstwerk ist aus verschiedenen Gründen aus der Zeit gefallen. Es wirkt nicht inspirierend, sondern eher deprimierend. Es bildet Steinbrucharbeiter ab und ganz am Rand eine Mutter mit ihren Kindern in ihrer klassischen Rolle. Dies passt nicht zum Kanton Bern des 21. Jahrhunderts. Durch eine neutrale Projektionsfläche könnten andere Kunstwerke projiziert werden und würden dem Saal eine ganz andere Atmosphäre geben. Zusammen mit den Berner Museen, der Hochschule für Künste und der Schule für Gestaltung Bern und Biel könnte «the wall» bespielt werden.

Der Kanton Bern hat eine Vorbildfunktion in Sachen Energie und Gebäude. Was er von seinen Bürgerinnen und Bürgern fordert, sollte er selbst auch vorleben. Aus diesem Grund sollte das Rathaus baldmöglichst CO 2-frei betrieben werden. Ob es dann Fernwärme oder Solarziegel sein werden oder gar eine Rezyklierung der erzeugten warmen Luft, ist sekundär. Aber es kann nicht sein, dass das Rathaus und der Grosse Rat im 21. Jahrhundert nicht mit einem guten Beispiel vorangehen, bevor etwas von den Bürgerinnen und Bürgern eingefordert wird.

Antwort des Regierungsrates

1. Der Regierungsrat kann das Anliegen einer modernen Gestaltung und Ausrüstung des Ratsgebäudes – insbesondere des Grossratssaals – nachvollziehen. Im Rahmen des Baugeschäfts «Rathaus – Instandsetzungen und betriebsspezifische Anpassungen» wurde das Rathaus in den Jahren 2017 bis 2019 mit zeitgemässer Konferenz- und Präsentationstechnik ausgestattet. Im Zuge dessen wurde der Saal mit zwei fest eingebauten Beamern (Doppelprojektion) und zwei elektrisch ausrollbaren Leinwänden ausgerüstet. Dies, wie auch die Installation der von den Motionären erwähnten zwei Bildschirme im Grossratssaal, erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege der Stadt Bern, u. a. mit dem Ziel, das bestehende Wandbild zu erhalten.

Das heutige Erscheinungsbild erhielt das Rathaus respektive der Ratssaal durch den tiefgreifenden Umbau in den Jahren 1939 bis 1942. Die Denkmalpflege der Stadt Bern beurteilt das Rathaus in seiner heutigen Form als wichtiges bauliches Zeugnis der politischen und kulturellen Haltung während des zweiten Weltkriegs. Das Gebäude ist ferner nicht nur im städtischen Bauinventar als schützenswertes Baudenkmal aufgeführt, sondern darüber hinaus auch in den entsprechenden Inventaren des Bundes (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz; Schweizerisches Kulturgüterschutzinventar) als Objekt von nationaler Bedeutung aufgenommen worden. Zur schützenswerten Bausubstanz gehören nebst dem äusseren Erscheinungsbild auch das Interieur und sämtliche Wandbilder, welche den damaligen Zeitgeist widerspiegeln und integral geschützt sind. Mit den genannten technischen Installationen wurde der Handlungsspielraum aus Sicht des Regierungsrates optimal genutzt. Die im Vorstoss geforderte Projektionsmöglichkeit wurde folglich bereits realisiert und könnte grundsätzlich auch während den Sessionen eingesetzt werden.

2. Das Rathaus ist aus Sicht der Regierung nicht der richtige Ort, um zeitgemässe Kunst am Bau zu fördern. Wie unter Ziffer 1 ausgeführt, handelt es sich beim Rathaus um eine integral schützenswerte Bausubstanz.

3. Der Kanton Bern unterstützt die Erreichung der Klimaziele des Bundes. Er setzt seit vielen Jahren auf klimaschonende Konzepte und Massnahmen, damit seine Gebäude möglichst energieeffizient betrieben werden können und einen geringen CO2-Fussabdruck erzeugen. Auch im Rathaus orientiert sich der Kanton an den strategischen Nachhaltigkeitszielen für kantonale Bauten. Gleichzeitig müssen indes die gesetzlichen Bestimmungen und die spezifischen Rahmenbedingungen in der unteren Altstadt, im UNESCO Weltkulturerbe, berücksichtigt werden.

Gemäss Bauordnung der Stadt Bern ist die untere Altstadt als Baudenkmal integral geschützt. Das Erscheinungsbild resp. die baulichen Massnahmen am Gebäude können also nicht losgelöst vom Gesamterscheinungsbild der Altstadt betrachtet werden. So sind bis heute beispielsweise PV-Anlagen oder Solarziegel nicht bewilligungsfähig. Die Wärmeerzeugung des Rathauses wurde 2013 erneuert. Mit dieser werden vier weitere kantonale Liegenschaften in der Altstadt mit Wärme versorgt. Entsprechend besteht hier für diese kantonalen Gebäude bereits ein kleiner Wärmeverbund. Eine Erweiterung wäre nur möglich, falls die Stadt Bern oder andere Anbieter ein Fernwärmenetz in der unteren Altstadt realisieren würden. Im Zuge der Erneuerung der Wärmeerzeugung wurden auch Alternativen geprüft. Diese mussten aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verworfen werden. So waren beispielsweise Pelletheizungen aufgrund der Luftreinhalteverordnung (Feinstaubbelastung) in der dichtbesiedelten Altstadt nicht realisierbar.

Verteiler ‒ Grosser Rat