2024.RRGR.76
I 055-2024 Patzen (Bern, GRÜNE) Kinderrechte im Asylwesen besser schützen. Antwort des Regierungsrates
Rubrum
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 055-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.76
Eingereicht am: 12.03.2024
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Patzen (Bern, GRÜNE) (Sprecher/in) Berger-Sturm (Grosshöchstetten, SP) Dubler (Bern, GRÜNE) Steiner (Boll, EVP) Weitere Unterschriften: 6
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 625/2024 vom 19. Juni 2024 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Kinderrechte im Asylwesen besser schützen
Eine Berner Forscherin hat die Situation von Kindern im Asylwesen untersucht und kommt zum Schluss, dass die Rechte und Bedürfnisse von Kindern im Schweizer Asylwesen nur ungenügend berücksichtigt werden. 1 Die unsichere Situation, die oft ungenügende Infrastruktur, fehlende Rückzugsmöglichkeiten, fehlende Beschäftigungs- und Betreuungsangebote sowie häufige Ortswechsel belasten die Kinder enorm. In verschiedenen Studien, die die Perspektive von (un)begleiteten Kindern einbeziehen, steht ihr Wunsch nach eigenem Wohnraum an erster Stelle.
Die Schweizer Kinderrechtsorganisation «Save the Children» führt für verschiedene Kantone Schulungsanlässe für Behörden und Organisationen, die im Asylwesen tätig sind, durch und versucht, mit den bestehenden Mitteln die Situation der betroffenen Kinder zu verbessern. In der Berner Zeitung hält die Verantwortliche von Save the Children fest: «Es braucht zum Beispiel besser ausgestattete Familienzimmer, mehr Spiel- und Lernmöglichkeiten für Kinder jeglichen Alters, mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten im Alltag sowie weniger kurzfristige und unvermittelte Transfers von einem Zentrum zu einem anderen.» 2 Damit schliesst sich Save the Children den Forderungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter an, welche die Rückkehrzentren im Kanton Bern zwischen Mai und August 2021 überprüfte..3 https://www.bernerzeitung.ch/kinder-im-schweizer-asylwesen-ich-hasse-das-camp-987120943603 https://www.bernerzeitung.ch/kinder-im-schweizer-asylwesen-ich-hasse-das-camp-987120943603 https://www.nkvf.admin.ch/nkvf/de/home/publikationen/schwerpunktberichte/kantonale-kollektivunterkuenfte.html
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten:
Erwägungen
1. Welche Daten erhebt der Kanton, um die Lebenssituation von Kindern im Asylsystem im Kanton Bern zu beurteilen und geeignete Massnahmen ergreifen zu können?
2. Hat der Regierungsrat die Forschungsergebnisse der Studie «Warten auf Transfer – Kinder(er)leben im Nicht-Ort Camp» von Carla Bombach 4 zur Kenntnis genommen? Falls ja, welche Schlüsse zieht der Regierungsrat aus der Studie?
3. Wie schätzt der Regierungsrat die Situation von Kindern in den kantonalen und Bundes- Asylzentren im Kanton Bern sowie in den Rückkehrzentren im Kanton Bern ein?
4. Beabsichtigt der Regierungsrat im Licht dieser und anderer Forschungsergebnisse, seine Einschätzung, dass Familien mit Kindern per se nicht als besonders verletzlich gelten (z. B. in seiner Antwort auf die Motion 032-2022 (2022.RRGR.45), Veglio, «Familien mit Kindern gehören nicht in Rückkehrzentren – Empfehlungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter jetzt umsetzen!», zu revidieren und entsprechende Massnahmen zu ergreifen?
5. Welche Anstrengungen unternimmt er, um den Bedürfnissen von Kindern (verschiedene Altersgruppen) im Asylsystem gerecht zu werden?
6. Hat der Regierungsrat die Schulungsangebote von Save the Children für alle Unterkünfte im Asylwesen in Anspruch genommen? Wenn nein: Warum nicht? Falls ja: Welche Empfehlungen hat Save the Children für den Kanton Bern formuliert, und wurden diese umgesetzt?
7. Macht der Kanton Bern verbindliche Vorgaben an die regionalen Partner zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Wo sind diese festgehalten?
8. Wurden Forderungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter betreffend Räumlichkeiten in den Rückkehrzentren (Rückzugsmöglichkeit, Spielzimmer, Hausaufgabenraum) umgesetzt, und wird die Ausgestaltung der Räumlichkeiten laufend auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt? Sind diese Anforderungen auch in den Asylzentren erfüllt?
9. Wie gedenkt der Regierungsrat dafür zu sorgen, dass Familien mit Kindern möglichst rasch in Privatwohnungen umziehen können?
Antwort des Regierungsrates
Die Grundlage für die Kinderrechte in der Schweiz bildet das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, welches von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20.11.1989 einstimmig verabschiedet wurde. Es bezeichnet die Verantwortung der Staaten für den Schutz und das Wohl Minderjähriger (bis 18 Jahre). Das Übereinkommen schützt und anerkennt Kinder als eigenständige Personen mit eigenen Zielen und eigenem Willen und fordert, dass das Wohl des Kindes bei allen Entscheidungen, die es betreffen, vorrangig berücksichtigt wird. Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention 1997 ratifiziert. Diesen Bestimmungen wird im Kanton Bern selbstverständlich auch im Umgang mit Kindern im Migrationsbereich nachgekommen.
Warten auf Transfer – Kinder(er)leben im Nicht-Ort Camp - Zurich Open Repository and Archive (uzh.ch)
1. Welche Daten erhebt der Kanton, um die Lebenssituation von Kindern im Asylsystem im Kanton Bern zu beurteilen und geeignete Massnahmen ergreifen zu können? Der Kanton Bern erhebt keine spezifisch auf die Situation von Kindern bezogenen Daten. Qualitative Auswertungen aus den Reportings der regionalen Partner (rP) sowie aus den regelmässig stattfindenden Gesprächen zwischen der Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion (GSI) und den rP zeigen, dass die Lebenssituation von Kindern im Asylsystem als gut beurteilt werden kann. Die GSI betreibt ein Reklamationswesen für Klienten und Dritte, in dessen Rahmen allfällige Beanstandungen entgegengenommen und bearbeitet werden. Die rP unterstehen zudem den regulären Aufsichtsprozessen der GSI, in deren Rahmen vor Ort auch die Situation der Kinder in Kollektivunterkünften begutachtet wird. Der Verbleib von Familien oder Einzelpersonen mit Kindern in Kollektivunterkünften (KU) ist zudem nur für eine begrenzte Dauer vorgesehen.
2. Hat der Regierungsrat die Forschungsergebnisse der Studie «Warten auf Transfer – Kinder(er)leben im Nicht-Ort Camp» von Carla Bombach zur Kenntnis genommen? Falls ja, welche Schlüsse zieht der Regierungsrat aus der Studie? Die Studienergebnisse wurden zur Kenntnis genommen. Es gilt zu beachten, dass im Rahmen dieser wissenschaftlichen Arbeit vor allem Personen in KU befragt wurden, deren Asylgesuche noch nach altem Recht beurteilt wurden (bis 2019). Vor der Revision des Asylgesetzes mussten Asylsuchende oft mehrere Jahre auf ihren Entscheid warten. Heute beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer für Familien mit Kindern in einer KU im Kanton Bern noch rund 7 Monate. Der Regierungsrat beurteilt die Infrastruktur und die Betreuungssituation der Kinder, die sich in KU aufhalten, vor diesem Hintergrund als gut. Aus den Ergebnissen der Studie ergibt sich kein spezifischer Handlungsbedarf.
3. Wie schätzt der Regierungsrat die Situation von Kindern in den kantonalen und Bundesasylzentren im Kanton Bern sowie in den Rückkehrzentren im Kanton Bern ein? Den besonderen Bedürfnissen von Familien und alleinstehenden Frauen mit Kindern wird in den KU und den Rückkehrzentren (RZB) im Kanton Bern umfassend Rechnung getragen. So werden im Rückkehrbereich beispielsweise gesonderte RZB für die genannten Personengruppen betrieben. Zudem besteht sowohl in den KU als auch in den RZB eine Infrastruktur mit Räumen für verschiedene Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen. Es stehen Spielzimmer zur Verfügung und auch Spielsachen sind ausreichend vorhanden. In den Aussenbereichen gibt es Spielplätze oder Spielflächen. Weiter wird die Zusammenarbeit mit Freiwilligen und Sportvereinen aktiv gefördert. Darüber hinaus ist der Zugang der Kinder zu den Regelstrukturangeboten sichergestellt (z. B. familienergänzende Kinderbetreuung) und es wird dafür gesorgt, dass individuelle Schullösungen gefunden werden (z. B. Schaffung Willkommensklassen für ukrainische Kinder). Die GSI und die Sicherheitsdirektion (SID) arbeiten zudem mit der Organisation «Save the Children» zusammen, welche bereits mehrere Schulungsangebote für das Betreuungspersonal, aber auch für die Eltern durchgeführt hat. Weiter besteht ein enger Austausch mit den Schulbehörden der Standorte, um auch im Bildungsbereich aussergewöhnlichen Situationen Rechnung tragen zu können.
4. Beabsichtigt der Regierungsrat im Licht dieser und anderer Forschungsergebnisse, seine Einschätzung, dass Familien mit Kindern per se nicht als besonders verletzlich gelten (z. B. in seiner Antwort auf die Motion 032-2022 (2022.RRGR.45), Veglio, «Familien mit Kindern gehören nicht in Rückkehrzentren – Empfehlungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter jetzt umsetzen!», zu revidieren und entsprechende Massnahmen zu ergreifen?
Aufgrund der erwähnten Forschungsergebnisse sieht der Regierungsrat keinen Anlass, seine in der Antwort auf die erwähnte Motion dargelegte Argumentation, weshalb Familien mit Kindern nicht per se als besonders verletzlich gelten, zu revidieren.
5. Welche Anstrengungen unternimmt er, um den Bedürfnissen von Kindern (verschiedene Altersgruppen) im Asylsystem gerecht zu werden? Es ist primär die Aufgabe der Eltern, Erziehungsaufgaben wahrzunehmen oder sich um die Bedürfnisse der Kinder zu kümmern. Nichtsdestotrotz sind die kantonalen Stellen und Partnerorganisationen stets bestrebt, bei Zuweisungen die familiäre Situation der Klientel angemessen zu berücksichtigen. Ebenso ist, wie oben erwähnt, die Infrastruktur zur altersgerechten Unterbringung vorhanden. Die bisherige Erfahrung zeigt auch, dass sich die Verantwortlichen in den KU und RZB stark engagieren, wenn es darum geht, die individuelle Situation von Kindern zu verbessern.
6. Hat der Regierungsrat die Schulungsangebote von Save the Children für alle Unterkünfte im Asylwesen in Anspruch genommen? Wenn nein: Warum nicht? Falls ja: Welche Empfehlungen hat Save the Children für den Kanton Bern formuliert, und wurden diese umgesetzt ? Drei von vier rP arbeiten bereits mit «Save the Children» zusammen. Der vierte Partner ist an einer Zusammenarbeit interessiert und steht mit «Save the Children» in Kontakt. Insbesondere die Schulungsangebote für Mitarbeitende zum Thema Kindesschutz werden genutzt. Bei gewissen rP ist diese Schulung für Mitarbeitende von KU mit Kindern obligatorisch. Ebenso wird das Beratungsangebot für die Einrichtung eines «kindergerechten Raums» oder von Spielplätzen wahrgenommen. Ein rP hat ein freiwilliges Schulungsangebot für Mitarbeitende zur psychosozialen Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Eltern wahrgenommen. Die Empfehlungen von «Save the Children» sind jeweils individuell je nach Gegebenheit der spezifischen Kollektivunterkunft formuliert. Auch im Rückkehrbereich arbeitet die SID bzw. die ORS Service AG als ihre Auftragnehmerin eng mit der Organisation «Save the Children» zusammen. Dies beinhaltete in der Anfangsphase den Aufbau bzw. die Optimierung der bestehenden Spielzimmer inklusive Einrichtung und Bemalung der Räumlichkeiten. Zudem wurden die Mitarbeitenden in der gesamten Thematik Kindesschutz (Haltungen und Handlungsprinzipien, Nähe-Distanz-Thematik, geschlechterspezifische Schutzbedürfnisse, etc.) geschult. Für das Jahr 2024 hat die SID erneut einem erweiterten Angebot zugestimmt. Dessen Schwerpunkte liegen im Bereich der Unterstützung der ORS zur Erarbeitung eines Konzepts, das den Schutz von Minderjährigen, die Bedürfnisse der Kinder und die Verwaltung der Spielzimmer umfasst. Das Konzept dient neuen Mitarbeitenden zur Einarbeitung. Weitere Schulungen beinhalten die Entwicklung von Interventionsansätzen zum Schutz von Kindern als Zeugen von Gewalt, die elterlichen Stresssymptome und deren Auswirkung auf Kinder und Jugendliche. Ebenfalls wird ein Workshop mit den Eltern zum Thema der Stressbewältigung durchgeführt.
7. Macht der Kanton Bern verbindliche Vorgaben an die regionalen Partner zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Wo sind diese festgehalten? Die Betreuung von Kindern ist die zivilrechtliche Aufgabe der gesetzlichen Vertreter, also im ordentlichen Fall der Eltern. Im ausserordentlichen Fall, wie bei unbegleiteten Minderjährigen (UM), sind dies die gesetzlich ernannten Beiständinnen und Beistände. Nur wenn das Kindswohl gefährdet ist, haben die rP oder bei abgewiesenen Asylsuchenden die für den Betrieb der RZB zuständige ORS eine Gefährdungsmeldung an die KESB zu erstatten. Die rP bzw. das Betreuungspersonal der ORS sind kein Elternersatz.
Die operative Gesamtverantwortung für die zugewiesenen Personen liegt grundsätzlich bei den rP. Die Leistungsverträge der GSI mit den rP basieren auf den gesetzlichen Grundlagen und Strategien des Integrationsbereichs 5. Diese regeln die grundsätzlichen Verantwortlichkeiten. Die Leistungserbringenden sind z. B. für die frühe Förderung (inkl. der Sprachförderung) der Kinder von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen in kantonaler Zuständigkeit verantwortlich. Frühe Förderung bezweckt, Kinder im Vorschulalter mit geeigneten Massnahmen zu stärken. Weiter müssen die Leistungserbringenden die Zusammenarbeit mit den kommunalen Behörden sicherstellen, sodass schulpflichtige Kinder die Volksschule besuchen können. Auch im Bereich der Erstinformation bestehen Vorgaben. Zusätzlich enthalten die Leistungsverträge Empfehlungen und adressieren regionsübergreifende Angebote (z. B. Hausbesuchsprogramme).
8. Wurden Forderungen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter betreffend Räumlichkeiten in den Rückkehrzentren (Rückzugsmöglichkeit, Spielzimmer, Hausaufgabenraum) umgesetzt, und wird die Ausgestaltung der Räumlichkeiten laufend auf die Bedürfnis-se der Kinder abgestimmt? Sind diese Anforderungen auch in den Asylzentren erfüllt? Rückzugsmöglichkeiten und Spielzimmer existieren sowohl in den RZB als auch in den KU. Die Ausgestaltung der Räumlichkeiten wird periodisch geprüft und mit den Bedürfnissen der Kinder abgestimmt.
9. Wie gedenkt der Regierungsrat dafür zu sorgen, dass Familien mit Kindern möglichst rasch in Privatwohnungen umziehen können? In den geltenden gesetzlichen Grundlagen sind die Anforderungen für privates Wohnen für Familien mit Kindern definiert. Artikel 46 der Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV; BSG 861.111) besagt, dass Familien mit Kindern in einer individuellen Unterkunft platziert werden, sobald die Familie gewisse Integrationskriterien erfüllt: – Die mit der individuellen Unterbringung verbundenen erforderlichen Wohnkompetenzen müssen vorhanden sein. Das AIS stellt präzisierende Erläuterungen zu den Wohnkompetenzen zur Verfügung. – Im Minimum eine erwachsene Person muss mindestens über ein anerkanntes Sprachdiplom des Sprachniveaus A1 in einer Amtssprache verfügen. – Die soziale Integration aller Familienmitglieder muss sichergestellt sein. Der rP entscheidet über die Unterbringung einer Familie mit Kindern in einer individuellen Unterkunft durch Verfügung. Im Rückkehrbereich hat der Grosse Rat festgelegt, dass Nothilfeleistungen die Unterbringung in einer Kollektivunterkunft beinhalten. 6 Da Familien mit Kindern nicht per se als besonders verletzlich gelten, ist eine Unterbringung dieser Personengruppe in Individualwohnungen in der Nothilfe im Grundsatz nicht vorgesehen.
Verteiler ‒ Grosser Rat
Gesetz und Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG/SAFV); Integrationsagenda Schweiz (IAS); Kantonales Integrationsprogramm (KIP) etc. Art. 16 Abs. 2 Bst. a Einführungsgesetz zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz (EG AIG und AsylG; BSG 122.20)