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I 061-2024 Bütikofer (Lyss, SP) Schulraumplanung für die Bieler Gymnasien. Antwort des Regierungsrates

2024.RRGR.83 · Regierungsrat des Kantons Bern

Du 4 sept. 2024

https://lexipedia.io/fr/docs/ch-be/regierungsrat/2024-rrgr-83/de/i-061-2024-butikofer-lyss-sp-schulraumplanung-fur-die-bieler-gymnasien-antwort-des-regierungsrates

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Berne
  3. Conseil-exécutif du canton de Berne
Source

Portée: Le traitement de cette décision par les juridictions ultérieures n’a pas été analysé.

2024.RRGR.83

I 061-2024 Bütikofer (Lyss, SP) Schulraumplanung für die Bieler Gymnasien. Antwort des Regierungsrates

Rubrum

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 061-2024 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2024.RRGR.83

Eingereicht am: 12.03.2024

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Bütikofer (Lyss, SP) (Sprecher/in) Saïd (Biel/Bienne, SP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 909/2024 vom 04. September 2024 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Schulraumplanung für die Bieler Gymnasien

Die beiden Bieler Gymnasien haben aktuell zu wenig Raum und wachsen aber weiterhin. Geplant ist ein Umzug eines Teils der Schulen an die Quellgasse in Biel, sobald die Fachhochschule den Neubau beim Bahnhof beziehen kann. Dieser Termin wurde aber aus bekannten Gründen immer wieder verschoben. Zudem ist die Lösung nicht ideal, weil so die Schulen auseinandergerissen werden. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen müssten zwischen den Standorten pendeln, ein Wechsel in einer Pause ist nicht möglich. Mit dem Bührer-Areal steht in unmittelbarer Nähe der Gymnasien ein Terrain im Besitz des Kantons frei. Dieses war für den Westast der A5 vorgesehen, der ja nun nicht gebaut wird. Laut der Schulraumstrategie 2030 ist mittelfristig ein Erweiterungsbau für die Gymnasien auf diesem Areal vorgesehen, so dass die Räume an der Quellgasse nicht mehr benötigt würden. Durch die Verzögerungen an der Quellgasse stellt sich nun die Frage, ob und unter welchen Umständen eine Zwischenlösung an diesem Standort sinnvoll ist.

Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wann ist ein Umzug der Gymnasien an die Quellgasse realistisch?

2. Wurde geprüft, ob eine Bebauung des Bührer-Areals vorgezogen und so ein Umzug an die Quellgasse vermieden werden könnte? So würde eine Teilung der Schule verhindert, und es wären keine Umbauten an der Quellgasse nötig.

3. Die Schule wächst momentan immer weiter, mittlerweile sind es über 1200 Schülerinnen und Schüler. Wurde geprüft, welche Folgen eine Aufteilung in zwei getrennte Schulen haben würde?

4. Was wären im Falle eines Umzugs an die Quellgasse statt in einen Neubau auf dem Bührer-Areal die Vor- bzw. Nachteile, zwei gymnasiale Institutionen in Biel an zwei Standorten zu behalten, anstatt eine neue, unabhängige Institution an der Quellgasse zu gründen?

5. Welche Bandbreite hinsichtlich der Anzahl Schülerinnen und Schüler erachtet der Kanton als erstrebenswert, und gibt es diesbezüglich eine Obergrenze?

Antwort des Regierungsrates

1. Wann ist ein Umzug der Gymnasien an die Quellgasse realistisch?

Der Umzug der Gymnasien steht in Zusammenhang mit der Fertigstellung des Campus Biel (Nachnutzung der Bauten nach Wegzug der BFH). Gemäss aktueller Projektplanung soll der Ausführungskredit für die Sanierung der Bauten an der Quellgasse und deren Bereitstellung für die Gymnasien dem Grossen Rat in der Herbstsession 2026 vorgelegt werden. Dies ermöglicht einen Baustart ab 2028 und eine Inbetriebnahme per 2031. Die entsprechenden Mittel sind in der aktuellen Finanzplanung des Kantons berücksichtigt. Mitberücksichtigt sind die Ergebnisse der vom Regierungsrat genehmigten Priorisierung Stand 2023.

2. Wurde geprüft, ob eine Bebauung des Bührer-Areals vorgezogen und so ein Umzug an die Quellgasse vermieden werden könnte? So würde eine Teilung der Schule verhindert, und es wären keine Umbauten an der Quellgasse nötig.

Bührerareal: Im Umfeld des Strandbodens befindet sich das Bührerareal, welches im Eigentum des Kantons Bern ist. Südlich daran anschliessend (Parzellen Wydenauweg / Badhausstrasse) befinden sich Parzellen Privater, der Stadt Biel und des Kantons. Erste städtebauliche Studien deuten auf den erwähnten Parzellen auf ein massgebliches Erweiterungspotential hin. Ein Expertenbericht hat ergeben, dass das Bührerareal aufgrund der Nähe zur Bahnlinie jedoch nur mit erhöhten Anforderungen für eine Schulnutzung bebaut werden kann. Deshalb prüft aktuell der Kanton, die Parzellen im südlichen Bereich zu erwerben, um ein genügend grosses Areal für langfristige Entwicklungen des Gymnasiums zu erhalten. Eine Erweiterung des Schulraumbedarfs im Bührerareal/Wydenauweg bedingt die Verfügbarkeit der notwendigen Investitionsmittel und wird abhängig der vorgenommenen Priorisierung durch den Regierungsrat der Hochbauvorhaben sein.

Die Parzellen befinden sich insgesamt nicht in einer Zone für öffentliche Nutzung. Dies hat langwierige planerische Verfahren zur Folge und gegebenenfalls würde eine Volksabstimmung nötig. Die Planung wird in Zusammenarbeit mit der Stadtplanung Biel erarbeitet. Es ist mit einem Zeithorizont von 15 Jahren (oder mehr) bis Baubeginn zu rechnen, hinzu kommt die Erstellungszeit. Es bestehen aktuell hohe und noch nicht abschätzbare Risiken für die Realisierbarkeit einer Gymnasiums-Erweiterung im Strandboden. Entsprechend ist diese Variante nur als langfristige Option für zusätzliche Erweiterungen zu betrachten, die das Flächenangebot an der Quellgasse nicht ersetzen kann.

Umbau Quellgasse: Hier handelt es sich um Bildungsbauten, die bereits eine sehr passende Raumstruktur für eine gymnasiale Nutzung haben. Aufgrund des Gebäudezustandes ist jedoch eine Grossinstandsetzung notwendig und in diesem Zusammenhang werden die Bauten für die Gymnasien hergerichtet. Um die Flexibilität zu wahren, werden weitgehend neutrale Unterrichtsräume eingerichtet. Entsprechende Projektierungsarbeiten laufen derzeit. Es ist festzuhalten, dass die Nachnutzung dieser Bestandsbauten wirtschaftlicher ist, als die Erstellung eines Neubaus. Insbesondere wäre nach dem Wegzug der BFH mit einem Leerstand an der Quellgasse zu rechnen, wenn an anderer Stelle ein Neubau erstellt würde.

3. Die Schule wächst momentan immer weiter, mittlerweile sind es über 1200 Schülerinnen und Schüler. Wurde geprüft, welche Folgen eine Aufteilung in zwei getrennte Schulen haben würde?

Durch die Umsetzung des vierjährigen französischsprachigen gymnasialen Bildungsgangs gemäss schweizerischer Vorgabe wird im Raum Biel zukünftig zusätzlich zur Quellgasse Schulraum benötigt werden. Entsprechend ist eine Prüfung von zusätzlichem Schulraum notwendig. Es sollen aber in Biel weiterhin eine deutsch- und eine französischsprachige Mittelschule mit einer intensiven Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der bilingualen Bildungsgänge aber auch im Bereich der Schulinfrastruktur, geführt werden. Bereits heute besteht zwischen den deutsch- und französischsprachigen Mittelschulen eine enge Zusammenarbeit. Ziel ist es, das bestehende Gleichgewicht zwischen den beiden Institutionen zu erhalten und nach infrastrukturellen Lösungen zu suchen, welche dem Rechnung tragen.

4. Was wären im Falle eines Umzugs an die Quellgasse statt in einen Neubau auf dem Bührer- Areal die Vor- bzw. Nachteile, zwei gymnasiale Institutionen in Biel an zwei Standorten zu behalten, anstatt eine neue, unabhängige Institution an der Quellgasse zu gründen?

Wie unter 3. erwähnt, soll es in Biel weiterhin eine deutsch- und eine französischsprachige Mittelschule mit einer intensiven Zusammenarbeit geben. Die an der Quellgasse nutzbare Infrastruktur steht im Kontext des Hauptstandorts im Strandboden und umfasst somit mehrheitlich neutrale Unterrichtszimmer. Die zur Verfügung stehende Fläche ist nicht ausreichend, um eine eigenständige Mittelschule mit Fachräumen und Sporthallen bereitzustellen. Eine eigenständige Schule verursacht zudem zusätzlich Overhead- und Verwaltungskosten, Synergienutzung wäre nicht möglich. Eine Erweiterung mit Neubauten im Bührerareal ist eine langfristige zusätzliche Option und kann somit den aktuellen Schulraumbedarf an der Quellgasse nicht ersetzen.

5. Welche Bandbreite hinsichtlich der Anzahl Schülerinnen und Schüler erachtet der Kanton als erstrebenswert, und gibt es diesbezüglich eine Obergrenze?

Zur erfolgreichen Bewältigung des Kernauftrags ist nicht nur die Grösse einer Schule wesentlich, sondern v.a. auch eine für die jeweiligen Gegebenheiten passende Organisationsstruktur (z. B. Jahrgangs- oder Abteilungsleitungen). Diese hat einen wesentlichen Einfluss darauf, wie die verantwortlichen Schulleitungsmitglieder ihre pädagogische Führungsfunktion wahrnehmen können, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler bestmöglich gerecht zu werden. Entsprechend sind Vorgaben zu Bandbreiten hinsichtlich der Anzahl Schülerinnen und Schüler wenig aussagekräftig.

Verteiler ‒ Grosser Rat