2024.SIDGS.388
Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen. Stellungnahme des Kantons Bern
Rubrum
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
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RRB Nr.: 959/2024 18. September 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen. Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Erwägungen
1. Grundsätzliches
Die Anpassungen der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen, insbesondere die Anpassung der Auszahlungsdauer der Globalpauschalen, sind für den Kanton Bern von grosser Relevanz. Die Dauer der Zuständigkeit des Kantons bzw. der Gemeinden für die verschiedenen Personengruppen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich gemäss dem Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG; BSG 861.1) ist davon abhängig. Der Regierungsrat begrüsst deshalb die klare Übergangsregelung sowie eine ausreichende Vorlaufzeit bis zum Inkrafttreten der Änderung am 1. Juli 2025.
Ebenso begrüsst der Regierungsrat die Anpassungen der AsylV2 in Zusammenhang mit den bereits heute vorkommenden Konstellationen für die Ausrichtung der Nothilfepauschalen bei Nichteintreten auf ein Schutzgesuch, negativem Schutzentscheid und Widerruf. Wie im erläuternden Bericht festgehalten, wird die Höhe der Nothilfepauschale bei Aufheben des Schutzstatus S Gegenstand einer separaten Vernehmlassungsvorlage sein, welche in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitet werden soll. Gerne erwartet der Regierungsrat hierzu den frühzeitigen Einbezug der Kantone.
2. Anträge
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 19,06.2024 I Version: 2 I Dok.-Nr.: 293726 I Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.388 1/3
Kanton Bern Canton de Berne
2.1 Antrag
Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt, dass der Bund die relevanten Kennzahlen kommuniziert, damit eine Schätzung des Umfangs der Kostenverschiebung möglich wird.
2.2 Begründung
Nach bisherigem Recht wird beim Entrichten der Globalpauschale durch den Bund im Falle eines Statuswechsels die bereits bestehende Subventionsdauer nicht angerechnet. Mit der vorgesehenen Änderung der Asylverordnung 2 soll dies angepasst und die vorbestandene Subventionsdauer in Zukunft an die neue Abgeltungsdauer angerechnet werden. Dies führt dazu, dass die für die Berechnung der Globalpauschale relevante Gesamtdauer der Bundessubventionierung bei Personen mit Statuswechsel sinkt, was zu Mindereinnahmen der Kantone bzw. einer Kostenverlagerung vom Bund zu den Kantonen führt. Der Regierungsrat beantragt, dass die entsprechenden Kennzahlen dazu kommuniziert werden, so dass die Kantone das Ausmass der Kostenverschiebung abschätzen können. Da im erläuternden Bericht keine Schätzung des Umfangs der Kostenverschiebung vorliegt, ist eine abschliessende Beurteilung der Vorlage zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.
2.3 Antrag
Für die Umsetzung beantragt der Regierungsrat des Kantons Bern, dass vom SEM ein neuer Finasi-Code eingerichtet wird.
2.4 Begründung
Die geplanten Änderungen sind für den Kanton Bern mit systemtechnischen Anpassungen am kantonalen Fallführungssystem verbunden. Ein neuer, spezifischer Finasi-Code für die betroffene Personengruppe ist für eine saubere und klar abgrenzbare Berechnungsgrundlage im kantonalen System sowie in der Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) unabdingbar.
3. Weiteres
Der Vollständigkeit halber hält der Regierungsrat des Kantons Bern fest, dass die geplante Änderung der Vorlage auch kantonsintern zu Verschiebungen führt: Für den Kanton Bern bedeutet die beabsichtigte Verordnungsänderung eine Abnahme der Fallzahl, da die betroffenen Personen weniger lange in der kantonalen Zuständigkeit und der Zuständigkeit der Leistungsvertragspartner verweilen. Gleichzeitig bedeutet die Änderung eine Zunahme der Fallzahl für die Gemeinden. In der Folge ist mit einem Mehraufwand für die Gemeinden zu rechnen, da die Integrationsförderung dieser Personengruppe früher auf sie übergeht. Angesichts des zu erwartenden geringen, beziehungsweise fortlaufend abnehmenden Mengengerüsts, rechnet der Regierungsrat jedoch damit, dass diese im Hinblick auf die Abnahme bzw. Zunahme des Aufwandes nicht allzu stark ins Gewicht fallen.
nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 19.06.2024 I Version: 5 I Dok.-Nr.: 4792531 Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.388 2/3
Kanton Bern Canton de Berne
Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
Evi Allemann Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler — Finanzdirektion — Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion — Sicherheitsdirektion
nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 19.06.2024 I Version' 5 I Dok.-Nr.: 479253 Geschäftsnummer: 2024.SIDGS.388 3/3